Also dreister geht es kaum!


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Neuester Beitrag: 13.10.06 21:09
Eröffnet am:10.10.06 17:18von: der boardauf.Anzahl Beiträge:107
Neuester Beitrag:13.10.06 21:09von: der boardauf.Leser gesamt:7.215
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8001 Postings, 6934 Tage KTM 950Soll ich auch noch meinen Senf dazu geben? :-)

 
  
    #76
10.10.06 19:51
Hab noch einige Witzigsternchen über Blindi, wo soll ich sie reinhauen? :-)

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Alles im Leben braucht seine Zeit. Gras wächst auch nicht schneller,
wenn man daran zieht!

Gruß
KTM 950  

188 Postings, 6644 Tage jensen_sdt...

 
  
    #77
10.10.06 19:53
(1) Dieses Gesetz gilt für Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt (Fernabsatzverträge).

fernabsatzverträge 2 wochen!  

188 Postings, 6644 Tage jensen_sdt...

 
  
    #78
10.10.06 19:55
(1) Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach § 361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 361a Abs. 1 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 2 Abs. 3 und 4, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstlei­stungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses; die Widerrufsbelehrung bedarf keiner Unterzeichnung durch den Verbraucher und kann diesem auch auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Das Widerrufsrecht erlischt  

44542 Postings, 8660 Tage Slaterjetzt wird

 
  
    #79
10.10.06 19:56
Dr. jur. Jensen auch noch geil  

188 Postings, 6644 Tage jensen_sdt...

 
  
    #80
10.10.06 19:57
noch fragen?  

44542 Postings, 8660 Tage Slaterhaste Du auch was zum Thema? o. T.

 
  
    #81
10.10.06 20:02

188 Postings, 6644 Tage jensen_sdtist doch zum thema

 
  
    #82
10.10.06 20:06
einmal zum thema telefonat, also bereich des fernabsatzgesetzes, zweitens gehts ums widerrufsrecht und dessen frist.
wichtig is "bedarf keiner Unterzeichnung durch den Verbraucher", was wieder zur vertragsschließung führt...was aber egal is, da es nur um die forderung geht bla bla bla
 

913 Postings, 6760 Tage Ziel_Touareg...

 
  
    #83
10.10.06 20:06
§465 BGB 8. Zeile, 4. Abschnitt nach Änderung 1988 angefügte Kausalitätsklauserklärung für überschreitende Telekommunikationskontraktswiderrufserklärungen. Nach Erfüllung einer Klausel welche die Lieferung einer Ware durch das Telefon ausdrücklich oder auch nur annähernd bei einer Teillieferung in einen Widerruf fristgemäß ohne Unterzeichnungspflicht ab Datum des Klingelns beim Endverbraucher, trotz schriftlicher Nachreichung in objektiver Form, ausschließlich nicht negiert und somit als ausgeliefert gilt ist die Rechnung ohne gleichartige Verbraucherinformation.....nennt sich deer jensen_sdt Paragraph  

44542 Postings, 8660 Tage Slatersie können den Vertrag nicht nachweisen

 
  
    #84
2
10.10.06 20:09
ergo gibt es keinen Vertrag  

913 Postings, 6760 Tage Ziel_Touaregrichtig...und deshalb Kohle

 
  
    #85
1
10.10.06 20:10
sparen und keine Euros für irgendwelche Kündigungen und Einschreiben sondern zurück in den Briefkasten oder nichts tun. Jede Mühe ist verschwendete Zeit und Geld. Schon darüber nachzudenken ist unsinnig.  

188 Postings, 6644 Tage jensen_sdt...

 
  
    #86
1
10.10.06 20:15
könntest bitte den ganzen teil von 465 BGB 8. Zeile 4 reinstellen.  

913 Postings, 6760 Tage Ziel_TouaregJensen, die Ironie erkennt sogar ein nicht Jurist

 
  
    #87
1
10.10.06 20:16
.....wenn du das ernsthaft für den Anfang eines Paragraphen gehalten hast wird es jetzt Zeit für dich eine neue ID anzulegen und nochmal von vorn anzufangen bei Ariva.  

188 Postings, 6644 Tage jensen_sdtmehr wollte ich doch gar nicht...

 
  
    #88
10.10.06 20:21
du kannst deine behauptungen nicht belegen, ich schon...
warum sollte ich meine id ändern? ich sage nur was ich denke, ob es dir oder anderen nicht passt...!ursprünglich wollte jemand nur nen rat, ich hab ihm meine info gegeben, und werde jetzt durch den dreck dafür gezogen. irgendwie verkehrte welt...  

913 Postings, 6760 Tage Ziel_Touaregich hatte nie vor sie zu belegen sondern

 
  
    #89
1
10.10.06 20:25
durch die Übertreibung dachte ich es ist jedem intelligenten Menschen klar dies als Ironie zu erkennen. Tut mir leid, dass du nicht so pfiffig warst und davon ausgegangen bist ich meine diesen Spaßparagraphen ernst. Hier nochmal für dich: es war IRONIE!

Wir geben hier alle einen Rat, basierend auf unserer Meinung, unserer Erfahrung und Wahrnehmung. Du mußt damit leben, dass du nicht die Weisheit für dich allein gepachtet hast und wir alle sofort freudig zustimmend deine Ansicht übernehmen. Aber durch deine teils spöttischen, überheblichen Äußerungen bekommst du jetzt genau das zurück.

Halt es wie du willst und widerrufe solche nicht korrekt zustande gekommenen Verträge. Trotzdem gibt es noch andere Wege die deutlich effektiver sind als sich auch nur ansatzweise Gedanken über die tiefergehende Rechtslage zu machen. Papierkorb ist da viel leichter und führt zum gleichen Ergebnis -> das Thema ist vom Tisch  

188 Postings, 6644 Tage jensen_sdt...

 
  
    #90
2
10.10.06 20:33
eigentlich wollt ich mir mal nen stern verdienen. wird wohl hier nichts! :-)  

100 Postings, 6593 Tage EEtraderfakt ist doch folgendes

 
  
    #91
1
10.10.06 20:43
Mr.der boardaufpa.
wollte doch einfach nur infos über diese Gesellschaft bzw. deren tarife , soweit mein kenntnisstand ist , gibt es solche infos GRATIS , es sei denn man macht den Endkunden darauf aufmerksam das diese infos(unterlagen) zu einem gewissen entgeld zugesandt werden (evtl. in verrechnung mit der ersten Rechnung )
mit der Mahnung würde ich mir getrost den A....  abwischen , sollen dir erstmal den vertrag vorlegen / zuschicken bevor sie dir Rechnungen(mahnungen) schicken
FAZIT : mach einfach garnichts
die Rechtsabteilung wird sich freuen sich wegen 9,95€ mit dir und deinem Anwalt(Rechtsschutz) vor gericht zu streiten , wahrscheinlich haben sie eh nichts anderes zu tun.....

so long  

2857 Postings, 6752 Tage Platschquatschm.M.

 
  
    #92
4
10.10.06 20:59
Die 14 Tagefrist ist doch vermutlich eh schon vorbei laut Eingangsposting
wenn er jetzt schon die 1. Mahnung bekommt?
Wenn er für das Infomaterial keine Empfangsbestätigung (Post/UPS/sonstiges)
unterschrieben hat würd ich die Füße solange still halten bis vom Gericht
was kommt vorher ist eh alles schnulli und dem Gericht würd ich dann mitteilen
nichts empfangen zu haben und die (Pfändungs-)Vorderung abzuweisen.
Auf die Mahnungen wurd ich voher nicht reagieren denn dadurch bestätigst du
eventuell ja etwas bekommen zu haben (kostenpflichtiges "unverbindliches Infomaterial" welches sie dir in Rechnug stellen/Auslagen,Versandkosten etc).  

44542 Postings, 8660 Tage SlaterVorderung mit V ist ja ganz geil o. T.

 
  
    #93
1
10.10.06 21:10

13648 Postings, 6748 Tage BoMaWo ist das Problem

 
  
    #94
1
10.10.06 21:12
Kein Vertrag, keine Rechnung. Rechnung, Mahnung = schnelle Ablage. PAPIERKORB.  

13436 Postings, 8822 Tage blindfish*gg* slater...

 
  
    #95
10.10.06 21:12
aber ansonsten stimme ich platsch eigentlich zu... :-)  

69033 Postings, 7586 Tage BarCodeHier wird ja

 
  
    #96
3
10.10.06 21:31
auf Basis von dünnen Infos ein Haufen erzählt. Darunter auch ziemlicher Mist.
Zunächst einmal:
- Was wurde überhaupt in Rechnung gestellt?
- Wurde bap als Privatperson angesprochen oder als Firma? B to B oder B to C?
- Wie wurde das Gespräch eingeleitet? Sogenannte "Kalte Aquise" ist am Telefon verboten.
(Deshalb nehmen die Anrufer oft Bezug auf zuvor gesandtes Infomaterial oder fragen erst mal unverbindlich an ob man an solchen Produkten Interesse hat usw. evtl. getarnt als eine Art Umfrage.)
- Sollte es tatsächlich zu einer Bestellung kommen, so ist die Frage: Geht es um eine Dienstleistung, wenn ja, wann und wie wird/wurde die erbracht? Wenn sie schon erbracht ist, gibt es kein Widerrufsrecht - allerdings müssen einige Formalitäten stimmen, dass der telefonisch abgeschlossene Vertrag seine Richtigkeit hat. (Sieht im Falle von bap nicht so aus, als seien die Formalitäten eingehalten worden.)

- Das Widerrufsrecht für Privatkunden gilt ab dem Erhalt der Auftragsbestätigung bzw. der Ware mit Rechnung.

- Natürlich kann nur der Rechnungssteller ein Verfahren einleiten, um sein Geld zu erhalten. Der Kunde muss aber nicht zahlen, wenn er keinen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen hat (schriftlich oder mündlich ist dabei egal). Gegen ein Mahnverfahren, sollte das kommen, muss man allerdings Widerspruch einlegen. Um ein Mahnverfahren einzuleiten, muss kein Beweis vorliegen über einen Vertrag, lediglich eine Rechnung. Erst wenn über den Widerspruch verhandelt wird, muss der Verkäufer die Rechtmäßigkeit seiner Forderung darlegen. Allerdings muss der Antragsteller die Verfahrenskosten vorstrecken. bei 9,95 dürfte das Verlangen des Rechnungsstellers gering sein, dieses Risiko einzugehen, wenn er nicht niet- und nagelfeste Grundlagen für sein Handeln hat.

Fazit: Nur wenn man ganz sicher ist, dass man nix bestellt hat, kann man die Sache ad acta legen und gar nicht reagieren. Allerdings kann eine Rechnung auch gleichzeitig eine Auftragsbestätigung sein. Deshalb ist es immer sicherer, man widerspricht sofort nach Erhalt der Rechnung, wenn man die Sache schnell und problemlos absagen will.

Aber wie gesagt: Man braucht ein paar Infos mehr, als die in posting 1, um überhaupt etwas wirklich Sinnvolles zu dieser konkreten Sache sagen zu können.
So wie es sich anhört, ist es eine ziemlich windige Angelegenheit und die Wahrscheinlichkeit groß, das nicht viel passiert, wenn man sich nicht rührt... sofern es sich um ein Privatkundengeschäft handelt.


 

Gruß BarCode

 

2857 Postings, 6752 Tage PlatschquatschAsche auf mein Haupt

 
  
    #97
10.10.06 21:35
und immer weiter in die offne Wunde ihr bösen Arivaner *grrr*.  

44542 Postings, 8660 Tage Slaterda passiert nix, barcode

 
  
    #98
10.10.06 21:57
wenn er nix bestellt hat  

13648 Postings, 6748 Tage BoMaDanke Bar Code ! o. T.

 
  
    #99
10.10.06 21:58

44542 Postings, 8660 Tage Slaterist der Hobby Jurist Jenson schon wach? o. T.

 
  
    #100
11.10.06 09:25

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