Steinhoff International Holdings N.V.
Seite 13797 von 14448 Neuester Beitrag: 23.04.24 21:15 | ||||
Eröffnet am: | 02.12.15 10:11 | von: BackhandSm. | Anzahl Beiträge: | 362.198 |
Neuester Beitrag: | 23.04.24 21:15 | von: Squideye | Leser gesamt: | 85.621.782 |
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Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresfinanzbericht, in Form eines
Einzeldokuments oder mehrerer Dokumente, nach den Vorgaben des
§ 114 Absatz 2 und 3 WpHG oder - falls er verpflichtet ist, einen Konzernabschluss
und Konzernlagebericht aufzustellen- nach den Vorgaben des § 117 Nr. 1 WpHG
erstellen. Der Jahresfinanzbericht muss in deutscher und englischer Sprache
abgefasst sein. Emittenten mit Sitz im Ausland können den Jahresfinanzbericht
ausschließlich in englischer Sprache abfassen.
(2) Der Emittent der Aktien oder der Emittent der vertretenen Aktien hat den
Jahresfinanzbericht spätestens vier Monate nach Ablauf eines jeden
Geschäftsjahres der Geschäftsführung in elektronischer Form zu übermitteln. Die
Art und Weise der elektronischen Übermittlung wird von der Geschäftsführung
bestimmt. Die Geschäftsführung stellt den Jahresfinanzbericht dem Publikum
elektronisch oder in anderer geeigneter Weise zur Verfügung.
Also alles gut…nichts was man sich Sorgen machen müsste und würde nur das GS stören.
Long..
Geschäftsjahres"
Kam doch erst am 26.02.2021 raus.
Also Viermonatsfrist gerissen.
verliehenen Mittel.
Und nein, die Banken verleihen eher zu niedrigen Zinsen als zu höherem Satz mit höherem Risiko.
Zumindest in der Höhe der Schuldsumme.
Einen möglichen Ausfall könnte keine Bank mal so eben wegdrücken.
Als Quelle für den Beitrag von rtyde
Da gehören übrigens noch die Wirtschaftsprüfer mit dazu.Und sogar noch Fremdfirmen.
Wenn eben auf Seiten der Finanzwirtschaft wegen feherhaftem Handeln keine Haftung mehr erfolgt, dann kommen wir genau dahin.
Wartet man noch auf die Testierung der Bilanzen um es dann einzureichen.
Eine Konzernbilanz ist dann noch einmal um Größenordnungen schwieriger als bei kleinen Firmen - da sind ggfs. juristische Fragen zu klären usw. Verzögerungen sind bei Bilanzerstellung eigentlich eher die Regel als die Ausnahme.
Zitat:
"wieso hat man den Finanzbericht nicht der Börse gesendet ?"
Vllt ist die Steinhoff Flaschenpost auf dem Weg zur Deutschen Börse abgetrieben und im Bermuda-Dreieck untergegangen...?
Evtl. sofort die Steinhoff-IR benachrichtigen und umgehend zur Klärung auffordern @
Man hat offiziell einen Zeitrahmen für Bilanzveröffentlichungen von 180 Tagen mit den Gläubigern vereinbart.
Dabei hat man wohl die Veröffentlichungspflicht nach Börsenordnung verschwitzt oder wie auch immer.
@all: Geht doch nicht immer auf Freaky ein, überlest es doch einfach. Missionieren ging schon immer schief.
Ich denke nicht,das dies fahrlässig durch das Management bzw.CFO geschehen ist.
Selbst wenn der Halbjahresbericht im Regelfall nicht von Wirtschaftsprüfern testiert wird,sondern nur zwingend der Jahresbericht ( steht ja auch gerade an.30.09.)so wurde ja der vorhergehende Jahresabschluß 2020 ebensowenig testiert.Und dann dürfte eben auch der Halbjahrsbericht,testiert oder nicht,gegen die Regeln verstoßen.Und ein taktisches Foul zu begehen,wenn die Sanktion / Geldbuße überschaubar ist,geht m.E.in Ordnung.Nur meine Meinung.