Alice Weidel schlägt zurück und schon verschwindet
Seite 2 von 5 Neuester Beitrag: 30.11.18 12:46 | ||||
Eröffnet am: | 18.11.18 14:17 | von: clever und r. | Anzahl Beiträge: | 106 |
Neuester Beitrag: | 30.11.18 12:46 | von: clever und r. | Leser gesamt: | 14.297 |
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"Schon jetzt ist klar, dass es bei der Auftragsvergabe nicht ausschließlich mit rechten Dingen zuging. Bereits eingestanden hat das Ministerium, dass Berateraufträge im Umfang von acht Millionen Euro für ein IT-Projekt rechtswidrig über einen Rahmenvertrag des Bunds abgerufen wurden.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/...der-leyen-a-1233811.html
http://www.rechtslexikon.net/d/anwaltszwang/anwaltszwang.htm
"Partei" ist hier nicht politisch gemeint.
Irgendwann werden wir es wohl noch erfahren. Nur, warum meldet er sich nicht und gibt zu: "Ich war's.".
"Die Gewalt gegen AfD-Mitglieder durch Linksextreme hat erschreckende Ausmaße angenommen. Doch eine öffentliche Debatte darüber findet nicht statt".
http://www.faz.net/aktuell/politik/...mit-zweierlei-mass-14233720.htm
Es gibt natürlich viele andere Gründe warum ein Spender nicht möchte das seine Großspende an eine politische Partei wie die AfD publik wird. Auch unter Geschäftspartnern, Kunden wird so etwas natürlich für "Unruhe" sorgen, gerade bei der derzeitigen negativen Berichterstattung. Sieht man ja jetzt auch gerade wieder, wie sich die kleine die Überweisung ausführende Firma in der Schweiz rechtfertigen muss...Bei der wird ja nun jeder Stein umgedreht, der Chef nach seiner politischen Gesinnung befragt...Aber klar, ist ja alles nur ne Ausrede wenn man mögliche Berufsverbote, ggf. abspringende Kunden, Anschläge gegen Leben/Eigentum und persönliche Hetze nicht unangenehm findet...LOL
AfD-beklagt-latente-Berufsverbote-fuer-Mitglieder.html
https://www.welt.de/politik/deutschland/...rbote-fuer-Mitglieder.html
https://presse.wdr.de/plounge/wdr/programm/2018/...parteispenden.html
Gemäß § 25 Abs. 2 Parteiengesetz dürfen die politischen Parteien keine Spenden annehmen:
(..)
- Spenden, soweit sie im Einzelfall mehr als 500 Euro betragen und deren Spender nicht feststellbar sind, oder bei denen es sich erkennbar um die Weiterleitung einer Spende eines nicht genannten Dritten handelt
- aus dem nicht-EU Ausland (außer von deutschen oder europäischen Unternehmen, von Einzelspendern bei weniger als 1.000 Euro oder an Parteien von Nationalen Minderheiten)
Die Spende kam aus der Schweiz. 1. Fehler.
Die Spende war Einzeln, wie auch in Summe höher als (für anonym) erlaubt. 2. Fehler.
Die Spende war eine weitergeleitete im Namen eines Dritten. 3. Fehler.
Ich kann nicht verstehen, warum es so schwer scheint, sich an geltendes Recht zu halten.
Man tut sich doch keinen Gefallen. Rechtsbruch von Vorbildern eines Rechtsstaats zu
verteidigen? Warum?
Also ich würde das tun... aber ich würde ja auch nicht die AfD wählen. Die AfDler allerdings hinterfragen da gar nix.
In Unkenntnis von Gesetzen über die Einhaltung derer zu spekulieren ist doch wohl ein schlechter Witz?
Parteiengesetz nach dejure.org § 25, der von Dir angeblich zitierte Absatz:
"(2) Von der Befugnis der Parteien, Spenden anzunehmen ausgeschlossen sind:
§1. Spenden von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Parlamentsfraktionen und -gruppen sowie von Fraktionen und Gruppen von kommunalen Vertretungen;
§2. Spenden von politischen Stiftungen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung);
§3. Spenden von außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes, es sei denn, dass
§a) diese Spenden aus dem Vermögen eines Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, eines Bürgers der Europäischen Union oder eines Wirtschaftsunternehmens, dessen Anteile sich zu mehr als 50 vom Hundert im Eigentum von Deutschen im Sinne des Grundgesetzes oder eines Bürgers der Europäischen Union befinden oder dessen Hauptsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, unmittelbar einer Partei zufließen,
§b) es sich um Spenden an Parteien nationaler Minderheiten in ihrer angestammten Heimat handelt, die diesen aus Staaten zugewendet werden, die an die Bundesrepublik Deutschland angrenzen und in denen Angehörige ihrer Volkszugehörigkeit leben oder
§c) es sich um eine Spende eines Ausländers von nicht mehr als 1 000 Euro handelt;"
Selbstverständlich bedarf es einer Prüfung, ob man so etwas überhaupt annimmt, aber findest Du dazu im Parteiengesetz irgendeine Frist außer einmal "spätestens bis zum nächsten Rechenschaftsbericht"? Ich nicht. Bedank Dich also bei den Abgeordneten, die so etwas als Gesetz beschlossen haben und gut ist!
Setzt Euch inhaltlich mit den Rechten auseinander und verzettelt Euch nicht auf Nebenschauplätzen!
Nr. 3 ist eben nicht wiedergegeben, sondern erweckt einen völlig falschen Eindruck!
Letztendlich wurde die Spende ja wohl nicht angenommen, weil bei der Prüfung sich nicht feststellen ließ, ob es sich um eine zulässige oder unzulässige Spende handelte. Daher ist Nr. 6 irrelevant für diesen Fall, denn der trifft vielleicht, vielleicht aber auch nicht zu. Der Zweifelsfall ist von diesem Gesetz nicht erfaßt, auch das ist Fakt.
Also wenn das nicht angenommen ist, dann weiss ich auch nicht...
Und eine kleine Frage: Ist die Schweiz in der EU???
Wie lange darf man prüfen, ob es sich um eine rechtmäßige oder unzulässige Spende handelt? Wann gilt eine Spende trotz laufender Prüfung als angenommen? Das sind juristische Fragen, die das Parteiengesetz nicht beantworten kann!