Alice Weidel schlägt zurück und schon verschwindet


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Neuester Beitrag: 30.11.18 12:46
Eröffnet am:18.11.18 14:17von: clever und r.Anzahl Beiträge:106
Neuester Beitrag:30.11.18 12:46von: clever und r.Leser gesamt:14.297
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20851 Postings, 4062 Tage WeckmannBigSpender - das ist ja übrigens ein sehr lustiger

 
  
    #26
3
18.11.18 18:54
Name z.Zt. - mit Deinen Unterstellungen hier kommste nicht weit. Da sollteste mal ein paar klare Belege liefern.  

61415 Postings, 5587 Tage BigSpenderda gibt es bezüglich

 
  
    #27
4
18.11.18 19:03
Merkel und co. hunderte Beweise. Wenn die Fehler begangen haben, die sie ja auch selber eingeräumt haben, wart ihr immer noch die, die am verteidigen waren.

6657 Postings, 2425 Tage clever und reich#22 Ja bei Forsa... LOL

 
  
    #28
3
18.11.18 19:03
Forsa lag ja bisher auch immer richtig wenn es um die AfD ging...LOL  

54906 Postings, 6649 Tage Radelfan#26 Meinste den hier?

 
  
    #29
1
18.11.18 19:04

6657 Postings, 2425 Tage clever und reich#27 was ist eigentlich mit von der Leyen und den

 
  
    #30
4
18.11.18 19:11
Millionen von Gutachteraufträgen, welche an die Firma gingen in der (zufälligerweise) ihr Söhnchen arbeitet...Komischer Zufall, aber viele Millionen Steuergelder sind scheinbar nicht so wichtig wie wenige hunderttausend Euro die ein ausländischer Spender möglicherweise nicht ganz korrekt gespendet hat...Ja da macht Weckmann´s "Objektivität" Sinn... Wo gibt es nochmal gleich den entsprechenden Thread bei Ariva, bezüglich v.d. L.? (-: Die Empörung einiger hier ist wohlfeil, kann man klar erkennen.

"Schon jetzt ist klar, dass es bei der Auftragsvergabe nicht ausschließlich mit rechten Dingen zuging. Bereits eingestanden hat das Ministerium, dass Berateraufträge im Umfang von acht Millionen Euro für ein IT-Projekt rechtswidrig über einen Rahmenvertrag des Bunds abgerufen wurden.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/...der-leyen-a-1233811.html  

58425 Postings, 4918 Tage boersalinoSo richtig unvernünftig scheint es nicht zu sein

 
  
    #31
3
18.11.18 19:11
Unabhängig davon, ob Anwaltszwang besteht, empfiehlt es sich immer, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, da die Partei selbst sehr oft rechtliche Möglichkeiten nicht ausschöpft und zu sehr für ihre Sache engagiert ist, was ihr leicht schaden kann.

http://www.rechtslexikon.net/d/anwaltszwang/anwaltszwang.htm

"Partei" ist hier nicht politisch gemeint.  

20851 Postings, 4062 Tage WeckmannWer wohl dieser ominöse Spender im Hintergrund

 
  
    #32
1
18.11.18 19:19
gewesen ist?

Irgendwann werden wir es wohl noch erfahren. Nur, warum meldet er sich nicht und gibt zu: "Ich war's.".  

6657 Postings, 2425 Tage clever und reichVerstehe ich sowieso nicht, warum eine Spende

 
  
    #33
3
18.11.18 19:20
aus EU Ländern wie Polen, Ungarn z.B. jetzt legal ist, aber eine Spende aus alten Demokratien wie Schweiz oder USA nicht. Als ob man nicht auch in Polen, Ungarn einen Strohmann finden könnte, der für jemanden eine Überweisung tätigen könnte...Macht doch keinen Sinn. Die meinen jetzt etwas gegen die AfD gefunden zu haben und jetzt stürzt sich der mediale Mob halt auf diese Geschichte.  

6657 Postings, 2425 Tage clever und reich#32 Weil er vielleicht ne Firma hat und er

 
  
    #34
1
18.11.18 19:21
Schiss vor den "Demokraten" der Antifa hat? Man, man, man...  

6657 Postings, 2425 Tage clever und reichHier brennen regelmäßig PKW, Büros

 
  
    #35
3
18.11.18 19:24
von AfD lern und Weckmann fragt warum sich der Spender nicht offen macht...(-:

"Die Gewalt gegen AfD-Mitglieder durch Linksextreme hat erschreckende Ausmaße angenommen. Doch eine öffentliche Debatte darüber findet nicht statt".

http://www.faz.net/aktuell/politik/...mit-zweierlei-mass-14233720.htm  

20851 Postings, 4062 Tage WeckmannDie Strohmannfirma ist doch aber auch schon

 
  
    #36
2
18.11.18 19:35
bekannt.

Antifa - was ist denn das jetzt für eine billige Ausrede?  

6657 Postings, 2425 Tage clever und reichBrandanschläge, Denunziation bei Kunden/Arbeit_

 
  
    #37
1
19.11.18 09:24
gebern bis hin bis zum Berufsverbot, Farbanschläge u.s.w. "Ausrede"...LOL Witzig wie  Linke die derzeitige Situation in Deutschland wahrnehmen.
Es gibt natürlich viele andere Gründe warum ein Spender nicht möchte das seine Großspende an eine politische Partei wie die AfD publik wird. Auch unter Geschäftspartnern, Kunden wird so etwas natürlich für "Unruhe" sorgen, gerade bei der derzeitigen negativen Berichterstattung. Sieht man ja jetzt auch gerade wieder, wie sich die kleine die Überweisung ausführende Firma in der Schweiz rechtfertigen muss...Bei der wird ja nun jeder Stein umgedreht, der Chef nach seiner politischen Gesinnung befragt...Aber klar, ist ja alles nur ne Ausrede wenn man mögliche Berufsverbote, ggf. abspringende Kunden, Anschläge gegen Leben/Eigentum und persönliche Hetze nicht unangenehm findet...LOL

AfD-beklagt-latente-Berufsverbote-fuer-Mitglieder.html
https://www.welt.de/politik/deutschland/...rbote-fuer-Mitglieder.html

https://presse.wdr.de/plounge/wdr/programm/2018/...parteispenden.html  

179550 Postings, 8239 Tage GrinchWelche Anschläge auf das Leben von AfD-Wählern

 
  
    #38
1
19.11.18 09:42
gabs denn, von denen du da redest?

13011 Postings, 6992 Tage Woodstore#37 § 25 Abs. 2 Parteiengesetz

 
  
    #39
4
19.11.18 10:07
Gemäß § 25 Abs. 2 Parteiengesetz dürfen die politischen Parteien keine Spenden annehmen:
(..)
-  Spenden, soweit sie im Einzelfall mehr als 500 Euro betragen und deren Spender nicht feststellbar sind, oder bei denen es sich erkennbar um die Weiterleitung einer Spende eines nicht genannten Dritten handelt
- aus dem nicht-EU Ausland (außer von deutschen oder europäischen Unternehmen, von Einzelspendern bei weniger als 1.000 Euro oder an Parteien von Nationalen Minderheiten)

Die Spende kam aus der Schweiz. 1. Fehler.
Die Spende war Einzeln, wie auch in Summe höher als (für anonym) erlaubt. 2. Fehler.
Die Spende war eine weitergeleitete im Namen eines Dritten. 3. Fehler.

Ich kann nicht verstehen, warum es so schwer scheint, sich an geltendes Recht zu halten.
Man tut sich doch keinen Gefallen.  Rechtsbruch von Vorbildern eines Rechtsstaats zu
verteidigen? Warum?

179550 Postings, 8239 Tage GrinchAuch nett ist ja, dass sie in Ihrem Parteiprogramm

 
  
    #40
3
19.11.18 10:18
sich AUSDRÜCKLICH gegen große Spenden ausgesprochen haben. Öhm... Also als AfD-Wähler käme ich mir verarscht vor... und würde gleichzeitig überlegen, welche anderen Punkte noch Verarsche sind.

Also ich würde das tun... aber ich würde ja auch nicht die AfD wählen. Die AfDler allerdings hinterfragen da gar nix.

2437 Postings, 7516 Tage Versäger@Woodstore

 
  
    #41
1
19.11.18 10:33
keine Ahnung, welches Gesetz Du da zitierst, aber das Parteiengesetz, dass in diesem Fall maßgeblich ist, ist es definitiv nicht, höchstwahrscheinlich ein Phantasiegebilde eines Journalisten!
In Unkenntnis von Gesetzen über die Einhaltung derer zu spekulieren ist doch wohl ein schlechter Witz?

Parteiengesetz nach dejure.org § 25, der von Dir angeblich zitierte Absatz:

"(2) Von der Befugnis der Parteien, Spenden anzunehmen ausgeschlossen sind:
          §1. Spenden von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Parlamentsfraktionen und -gruppen sowie von Fraktionen und Gruppen von kommunalen Vertretungen;
          §2. Spenden von politischen Stiftungen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung);
          §3. Spenden von außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes, es sei denn, dass
                    §a) diese Spenden aus dem Vermögen eines Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, eines Bürgers der Europäischen Union oder eines Wirtschaftsunternehmens, dessen Anteile sich zu mehr als 50 vom Hundert im Eigentum von Deutschen im Sinne des Grundgesetzes oder eines Bürgers der Europäischen Union befinden oder dessen Hauptsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, unmittelbar einer Partei zufließen,
                    §b) es sich um Spenden an Parteien nationaler Minderheiten in ihrer angestammten Heimat handelt, die diesen aus Staaten zugewendet werden, die an die Bundesrepublik Deutschland angrenzen und in denen Angehörige ihrer Volkszugehörigkeit leben oder
                    §c) es sich um eine Spende eines Ausländers von nicht mehr als 1 000 Euro handelt;"

Selbstverständlich  bedarf es einer Prüfung, ob man so etwas überhaupt annimmt, aber findest Du dazu im Parteiengesetz irgendeine Frist außer einmal "spätestens bis zum nächsten Rechenschaftsbericht"? Ich nicht. Bedank Dich also bei den Abgeordneten, die so etwas als Gesetz beschlossen haben und gut ist!

Setzt Euch inhaltlich mit den Rechten auseinander und verzettelt Euch nicht auf Nebenschauplätzen!  

20851 Postings, 4062 Tage WeckmannWürde 1 Anwalt überhaupt reichen? Eher nicht.

 
  
    #42
2
19.11.18 10:33
Die Spendenaffäre um AfD-Fraktionschefin Weidel belebt Ressentiments gegen Parteien. Politischer Einfluss soll von Argumenten und Engagement abhängen, nicht vom Geld. Aber vollständig vom Staat finanzierte Parteien verbietet die Verfassung. Was also tun?
 

20851 Postings, 4062 Tage WeckmannNaja, Versäger, jeder halbwegs Intelligente sieht,

 
  
    #43
3
19.11.18 10:42
dass Woodstore den § 25 II PartG nicht komplett kopiert hat, sondern nur dessen Nr. 3 und 6 wiedergibt, davon nur die Nr. 6 wörtlich.  

20851 Postings, 4062 Tage WeckmannUnd es ist bestimmt nicht Schuld des Gesetzgebers,

 
  
    #44
3
19.11.18 10:44
wenn die Verantwortlichen in der AfD unfähig sind, sich zeitnah um juristischen Rat zu bemühen.  

2437 Postings, 7516 Tage Versäger@Weckmann

 
  
    #45
19.11.18 10:50
Findest Du im Originaltext 500 Euro wieder, ich sehe da nur 1000 Euro. Siehst Du, daß grundsätztlich eine Spende aus dem EU-Ausland verboten ist? Ich sehe im Gesetz einige Ausnahmen!
Nr. 3 ist eben nicht wiedergegeben, sondern erweckt einen völlig falschen Eindruck!

Letztendlich wurde die Spende ja wohl nicht angenommen, weil bei der Prüfung sich nicht feststellen ließ, ob es sich um eine zulässige oder unzulässige Spende handelte. Daher ist Nr. 6 irrelevant für diesen Fall, denn der trifft vielleicht, vielleicht aber auch nicht zu. Der Zweifelsfall ist von diesem Gesetz nicht erfaßt, auch das ist Fakt.  

179550 Postings, 8239 Tage GrinchUnd wenn Sie immer behaupten

 
  
    #46
3
19.11.18 10:51
sie hätten es ja nicht angenommen... komisch... sie haben es ausgegeben und dann mit irgendwelchen Geldern, die dann später aufs Konto gekommen sind zurückgezahlt...

Also wenn das nicht angenommen ist, dann weiss ich auch nicht...

20851 Postings, 4062 Tage WeckmannVersäger, wenn Du die Nr. 6 liest, wirst Du sehen,

 
  
    #47
2
19.11.18 10:56
dass es dort um 500 € geht. Gut, das mit dem Lesen schafft halt nicht jeder.

Und eine kleine Frage: Ist die Schweiz in der EU???  

20851 Postings, 4062 Tage Weckmann#46: Zumal ein Zeiraum von über 6 bis 10 Monaten

 
  
    #48
1
19.11.18 10:58
für diesen einfachen Sachverhalt ein sehr, sehr langer Zeitraum ist.  

179550 Postings, 8239 Tage GrinchEben. Das ist definitiv nicht unverzüglich.

 
  
    #49
1
19.11.18 11:00
Kriegste so bei keinem Richter durch. Aber natürlich kann man von einer AfD-Kassenwartin nicht verlangen, dass sie Google nutzt.

2437 Postings, 7516 Tage Versäger@Grinch

 
  
    #50
19.11.18 11:06
Über so etwas könnte man mutmaßen, aber mit irgendwelchen Quellen aus der Presse ist das bisher nicht belegt und wissen kann das ein Außenstehender nicht.

Wie lange darf man prüfen, ob es sich um eine rechtmäßige oder unzulässige Spende handelt? Wann gilt eine Spende trotz laufender Prüfung als angenommen? Das sind juristische Fragen, die das Parteiengesetz nicht beantworten kann!  

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