: Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 03.11.22 21:23 | ||||
Eröffnet am: | 27.10.22 17:14 | von: quantas | Anzahl Beiträge: | 35 |
Neuester Beitrag: | 03.11.22 21:23 | von: EtelsenPreda. | Leser gesamt: | 5.941 |
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https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/...-gefaengnis-18418155.html
Schuhbeck hatte seinen Steuersitz im falschen Staat.
In der Schweiz hätte er Strafsteuern bezahlt, wäre aber niemals zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden!
Insofern gilt die alte Weisheit: hüte dich vor deinen eigenen Wünschen, denn das Universum könnte sie erfüllen ... aber meist anders, als man denkt.
:-)
Schade, er liegt mit 3 Jahren und 2 Monaten immer noch 4 Monate unter Hoeneß, er hat quasi 0,9 Hoeneß gekommen.
Wie gehabt nur Nummer 2 .... wie beim Kochen auch: immer hinter Witzigmann.
:-)
schuhbeck für 2,3 millionen steuerschuld und bekommt 3,2 jährchen haft. ( berufung wird wohl noch eingereicht )
im umkehrschluss lautet es dann so, richtig hohe schulden machen ... unterschlagen etc. bringt in summa haft prozentualgesehen minimal mal gerade mehr. normal hätte hoeneß mindestens 15 jährchen bekommen müssen.
aber so entsteht kein lerneffekt und schreckt so nicht wirklich vor steuerhinterziehung etc. ab. da muss der staat mal eine " anpassung " nach oben durchziehen.
Man kann es auch anders sehen: der staatlich legitimierte Zugriff auf die Arbeitsleistung von Menschen (mit ca. 90% des Einkommens, rechnet man alle SozVers und die Ust auf den Konsum, dazu) ist eigentlich schon der Hammer: 90% Tribute.
Als Gegenleistung wurden früher i.w. versprochen: Gesundheitsvorsorge, Altersvorsorge, Sicherheit.
für Punkt 1. und 2. muss man inzwischen selbst sorgen, Punkt 3. ist gerade offensichtlich im Zweifel.
Fazit: Tribute mit wenig oder keiner Gegenleistung ist Diebstahl. Oder Sklaverei.
Der gute Alfons hat ja am ersten Verhandlungstag noch alles abgestritten und die Schuld auf den Kollegen aus der IT abgewälzt und seine Steuerschuld wurde bis dato auch noch nicht von ihm beglichen.
Das er für seine Kassentricks auch noch die Abrechnungssoftware manipuliert hat/wollte zeugt ebenfalls von einer ganz anderen krimineller Energie als im Fall U.H.
Also ja, dass einzige was die beiden Fälle gemeinsam haben ist das Thema Steuerhinterziehung, die harten Fakten sind aber in beiden Fällen eben nicht zu vergleichen.
Aber, er hatte wohl trotzdem keine "harte" Haftzeit:
https://www.faz.net/aktuell/sport/fussball/...haft-frei-14020650.html
Hat viel gewonnen, aber auch viel verloren.
Warum bei solchen "Geschäften" nicht (so wie bei den Kleinanlegern) die Steuer gleich verrechnet wird, das ist ein Versagen der zuständigen Behörden.
Bei Schuhbeck und Co. war es Vorsatz, u.a. mit einem speziellen Programm.
Der Alfons bekommt natürlich auch Sonderbehandlung.
Genau DAS, gehört verboten!
Gleiches Recht für alle Gefangene,
Wenn die Seife fällt, dann fällt sie halt
und dann tut's halt auch weh!
Promi-Bonus ist eine Schande,
gleiche Bedingungen für alle Häftlinge!
- er hat über eine Schweizer Bank gezockt
- die Schweiz hat ihr eigenes Steuerrecht und da gibt es keine Quellenabzugssteuer
...also auch kein Behördenversagen
- er hat nur einen Fehler gemacht: er hat die Einkünfte nicht in Deutschland versteuert
und als er dann seine Selbstanzeige erstattet hat, war diese leider fehlerhaft; ergo: Knast
Das wäre aber alles nicht aufgeflogen, wenn die Schweiz nicht von D, EU und USA 'erpresst' worden wäre, woraufhin sie das Bankgeheimnis gebrochen und alle ihre ausländischen Konto- und Depot-Inhaber quasi verraten hat
Ist die Urteilsbegründung rechtsfehlerfrei, wird die Revision zurückgenommen.
Ist sie nicht fehlerfrei, wird die Revision begründet.
In einer Revision prüft ein Gericht nur, ob das Recht fehlerfrei angewendet wurde.
Anders als in einer Berufung: hier gibt's einen komplett neuen Prozess.
Thema "Sprungrevision" würde hier zu weit führen. Einfach bei Wiki nachlesen....