Air Liquid Kapitalertragssteuer wegen Split
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 27.05.20 17:17 | ||||
Eröffnet am: | 31.01.20 13:08 | von: Chartie | Anzahl Beiträge: | 3 |
Neuester Beitrag: | 27.05.20 17:17 | von: Wettertanne | Leser gesamt: | 10.132 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 1 | |
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Ich soll wegen dem 11:10 Split (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln) im Oktober 2019 nun Kapitalertragssteuer & Soli nachzahlen.
Meines Wissens ist das bei einem Split doch nicht gerechtfertigt oder?
Ich habe dazu auch ein Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf gefunden:
https://www.fondsdiscount.de/magazin/news/...gericht-steuerfrei-3825/
Die sagen eindeutig, dass es steuerfrei sein sollte!
Bei Onvista habe ich schon nachgefragt, aber njur als Antwort erhalten, dass es "noch ein paar Tage dauert"
Hat noch jemand das Problem bzw. evtl. sogar schon gelöst?
Alle vorherigen Splits bei Air Liquide wurden als Gratisaktien deklariert und steuerfrei abgewickelt!
Es stellt sich die Frage wer hat in diesem Fall die Einstufung Stockdividende vorgenommen. Eine Klarstellung von Air Liquide in dieser Angelegenheit wäre höchst wünschenswert!
Die unklare Einstufung der Stockdividende durch WM Datenservice sollte alsbald in Absprache mit Air Liquid erfolgen !
Ich kann nur sagen Air Liquide Aktionäre wehrt euch und macht dieser Willkür ein Ende!