Agiplan 587035 Neue Chance!?
Seite 9 von 22 Neuester Beitrag: 21.03.13 16:30 | ||||
Eröffnet am: | 12.02.08 11:17 | von: Cohen | Anzahl Beiträge: | 532 |
Neuester Beitrag: | 21.03.13 16:30 | von: albatross220. | Leser gesamt: | 37.589 |
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Hallo, noch kein bumm, aber nach dem 31.3. (Gläubugerversammlung) wird der kommen. Immerhin ist in den letzten Tagen immer ein bissel Umsatz.
Weiter beobachten und vielleicht ein paar Stücke nehmen ist meine Meinung.
Termin öffentlich zu lesen ?????????
Firmennamen eingeben und dann Suche starten
https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservle
So wie ich gehört habe, soll die Firma wiederbelebt werden.
Wer kennt sich aus in Wiederbelebungsaktionen?
Zeitpunkt: 23.01.13 11:25
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Posting dient lediglich der Provokation
Das Gelüge hier geht mir echt auf den Sack. Unglaublich was für eine Abzockermentalität hier zu Tage tritt. Man sollte langsam mal die BAFin einschalten...
Hallo Rudini!
Du hast natürlich Recht, der Insolvenzverwalter darf einem Aktionär keine Auskunft erteilen.
Aber es soll in Kürze eine Gläubigerversammlung stattfinden, auf der die Weiterführung der Gesellschaft beschlossen werden soll.
Erst dann kann der Insolvenzverwalter eine HV einberufen, die jedem Aktionär über seine Hausbank oder über den Bundesanzeiger mitgeteilt wird.
Ich denke, daß im 1. Halbjahr 2013 die Sache gelaufen ist.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 15891 eingetragenen agiplan TechnoSoft Aktiengesellschaft, Zeppelinstr. 301, 45470 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Wolfgang Oskar Stabenow, Bismarckstr. 60, 45470 Mülheim an der Ruhr und Dr. Roland Bryda, Mintarder Weg 117, 40885 Ratingen
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 08.03.2010. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C102 niedergelegt.
62 IN 129/03
Amtsgericht Duisburg, 11.01.2010
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