Achtung: Verlebt euer Geld, amsonsten


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Neuester Beitrag: 08.05.03 10:17
Eröffnet am:08.05.03 10:12von: Mc DuckAnzahl Beiträge:3
Neuester Beitrag:08.05.03 10:17von: StefanDSCLeser gesamt:563
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397 Postings, 8469 Tage Mc DuckAchtung: Verlebt euer Geld, amsonsten

 
  
    #1
08.05.03 10:12
tut es der Staat
oder euere erben!  

9123 Postings, 8616 Tage ReilaMcDuck,

 
  
    #2
08.05.03 10:14
danke für diesen wichtigen Hinweis.
Kennen ihn Deine Eltern schon?
Wußtest Du, daß man Verstand jetzt verkaufen kann? Aber vielleicht macht Dich das ja auch nicht reicher.  

1014 Postings, 8046 Tage StefanDSCSteuern: Erhebung-Verteilung-Aufkommen

 
  
    #3
08.05.03 10:17
Tabaksteuer:

Erhebung: Bei der Tabaksteuer handelt es sich um eine spezielle Verbrauchssteuer. Ihr unterliegen alle Tabakwaren und Erzeugnisse, die Tabakersatzstoffe enthalten. Die Abgabe wird von der Bundeszollverwaltung erhoben. Die Tabaksteuer besteht aus einem preis- sowie einem mengenbezogenen Anteil, der je nach Erzeugnis variiert. Für Zigaretten etwa beträgt die Steuer derzeit 5,59 Cent je Stück zuzüglich weiterer 23,31 Prozent des Kleinverkaufspreises.

Verteilung: Die Tabaksteuer steht vollkommen dem Bund zu.

Aufkommen: Der "Arbeitskreis Steuerschätzungen" vom November 2001 veranschlagte das Aufkommen der Tabaksteuer im vergangenen Jahr auf 12,0 Mrd. Euro. Für das Jahr 2002 wurden Einnahmen von 12,4 Mrd. Euro angenommen.

Erbschaftsteuer:

Erhebung: Die Erbschaftsteuer wird erhoben, wenn der Inhaber eines Vermögens verstirbt und dieses Vermögen auf einen Nachfolger übergeht. Sie ist auch bei Schenkungen unter Lebenden zu entrichten. Je nach Verwandtschaftsgrad des Nachfolgers wird ein bestimmter Freibetrag gewährt und die Steuer von sieben bis 50 Prozent des Erbwertes gestaffelt. Unterschieden wird in drei Steuerklassen. Zur günstigsten Steuerklasse I gehören Ehegatten, Kinder und Enkel, deren Eltern verstorben sind. Die Steuerklasse II findet bei Eltern, Großeltern und Urgroßeltern Anwendung. Steuerklasse III, bei der am meisten an den Staat abgeführt werden muss, betrifft alle weiteren Verwandten und sonstige als Erben eingesetzte Personen.

Verteilung: Die Erbschaftsteuer kommt vollständig den Ländern zugute.

Aufkommen: Der "Arbeitskreis Steuerschätzungen" vom November 2001 veranschlagte das Aufkommen der Erbschaftssteuer im vergangenen Jahr auf 3,1 Mrd. Euro. Für das Jahr 2002 wurden Einnahmen von 3,153 Mrd. Euro angenommen.

Vermögensteuer:

Erhebung: Die Vermögensteuer wird seit 1997 nicht mehr erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1995 die bis dahin extrem niedrige Besteuerung von Grundeigentum als verfassungswidrig eingestuft. Der Grundbesitz werde privilegiert, da als Bemessungsgrundlage völlig veraltete und den tatsächlichen Wert in keinster Weise widerspiegelnde Einheitswerte von 1964 dienten, urteilten die Richter. Bei einer weiteren Erhebung der Vermögensteuer hätte der Gesetzgeber das gesamte deutsche Grundvermögen neu bewerten lassen müssen. Wegen des immensen Verwaltungsaufwands, der hierfür nötig gewesen wäre, entschied die damalige christlich-liberale Regierung auf die Vermögensteuer zu verzichten.

Verteilung: Die Vermögensteuer kam ausschließlich den Ländern zugute.

Aufkommen: Die Einnahmen aus der Vermögensteuer - inklusive der Steuer auf Betriebsvermögen - beliefen sich 1996 auf rund 9,04 Mrd. DM (4,62 Mrd. Euro).

Umsatzsteuer:

Erhebung: Bei der Umsatz- beziehungsweise Mehrwertsteuer handelt es sich um eine allgemeine Verbrauchssteuer, mit der grundsätzlich der gesamte private und öffentliche Verbrauch belastet wird. Sie wird beim Unternehmer, der einen Umsatz ausführt, erhoben. Der Unternehmer kann die Steuer jedoch an den Empfänger seiner Waren oder Leistungen weitergeben. Der allgemeine Steuersatz, dem die Mehrzahl der Umsätze unterliegen, liegt bei 16 Prozent. Der ermäßigte Steuersatz beträgt sieben Prozent. Dieser findet vor allem bei nahezu allen Lebensmitteln - ausgenommen Getränke und Gaststättenumsätze - Anwendung.

Verteilung: Die Einnahmen aus der Umsatzsteuer stehen Bund und Ländern gemeinsam zu. Seit dem 1. Januar 2000 erhält der Bund 50,25 Prozent des Aufkommens, den Ländern fließen 49,75 Prozent zu. Zusätzlich erhalten finanzschwache Länder vom Bund Ergänzungszuweisungen.

Aufkommen: Der "Arbeitskreis Steuerschätzung" vom November 2001 veranschlagte die Einnahmen aus der Umsatzsteuer im vergangenen Jahr auf 139,5 Mrd. Euro. Für das Jahr 2002 wurden Einnahmen von 143,3 Mrd. Euro angenommen.

Ökosteuer:

Erhebung: Mit der Ökosteuer sollen nach dem Willen der Bundesregierung zwei politische Ziele verfolgt werden: Durch die Verteuerung von Energie soll der Anreiz für den sparsamen Umgang mit Ressourcen gegeben werden. Durch die Verwendung der zusätzlichen Einnahmen aus der Ökosteuer, die der Rentenversicherung zufließen, soll zudem der Faktor Arbeit billiger gemacht werden. Die Abgabe trat zum 1. April 1999 in Kraft. In einer ersten Stufe wurden alle Kraftstoffe mit 6 Pfennig pro Liter, leichtes Heizöl mit 4 Pfennig pro Liter, Erdgas mit 0,32 Pfennig pro Kilowattstunde und Strom mit 2 Pfennig pro Kilowattstunde zusätzlich besteuert. Weitere Erhöhungen fanden im Anschluss jeweils zum 1. Januar eines Jahres statt. Letztmals zu Beginn des Jahres 2003 soll die Steuer auf Kraftstoffe um 6 Pfennig pro Liter und auf Strom um 0,5 Pfennig pro Kilowattstunde angehoben werden. Der Gesamtanteil der Mineralölsteuer am Liter Benzin wird im Jahr 2003 0,65 Euro betragen. Der Regelsteuersatz je Megawattstunde Strom beträgt vom 1. Januar 2003 an 20,50 Euro.

Verteilung: Mineralöl- und Stromsteuer, auf die die Ökosteuer angerechnet wird, fließen ausschließlich dem Bund zu.

Aufkommen: Der "Arbeitskreis Steuerschätzung" vom November 2001 veranschlagte die Einnahmen aus der Mineralölsteuer im vergangenen Jahr auf 40,5 Mrd. Euro, aus der Stromsteuer auf 4,2 Mrd. Euro. Für das Jahr 2002 wurden Einnahmen von 42,5 Mrd. Euro aus der Mineralöl- und 4,95 Mrd. Euro aus der Stromsteuer angenommen.
 

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