Abo-Abzocke opendownload.de ACHTUNG- wer weiß was?


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Neuester Beitrag: 06.02.09 14:51
Eröffnet am:27.12.08 13:14von: Justin CaseAnzahl Beiträge:31
Neuester Beitrag:06.02.09 14:51von: jana77Leser gesamt:7.063
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37 Postings, 5884 Tage Justin CaseAbo-Abzocke opendownload.de ACHTUNG- wer weiß was?

 
  
    #1
5
27.12.08 13:14
Hi Leutz
Frohes Fest nachträglich. Ich dachte immer, mir passiert sowas nicht, jetzt bin ich aber auf der Seite opendownload.de  in die Abofalle getappt.
Ich hoffe, hier kennt sich vielleicht jemand mit sowas aus und kann mir sagen ob und wie ich da wieder rauskomme.
Besonders unverschämt ist, daß ich das legal kostenlose Grafiktool GIMP gesucht habe und mit dem Suchbegriff "GIMP download" auf besagter Abzockerseite gelandet bin (und so doof war, mich durch die anmeldung durchzuklicken). Die bieten dort anscheinend nur Programme an, die ohnehin gratis sind, wollen jetzt aber dafür schlappe zwei mal 96€.
Vielleicht kann mir da jemand von Euch nen Tipp geben, vielen Dank schon mal im voraus.

Anbei Snapshot von Anmeldeseite und erhaltener (Drohungs-)Rechnung
Angehängte Grafik:
emailopendownload.jpg (verkleinert auf 51%) vergrößern
emailopendownload.jpg

487 Postings, 5890 Tage art-morcSchau an,

 
  
    #2
27.12.08 13:36
du bist drauf reingefallen.  

37 Postings, 5884 Tage Justin Caseallerdings

 
  
    #3
1
27.12.08 13:40
und jetzt bin ich "not very amused", wie die Queen sagen würde....

487 Postings, 5890 Tage art-morcGibts da nicht sowas

 
  
    #4
27.12.08 13:45
wie Widerrufsrechte? M. E. ist das rechtlich eine Grauzone, ich glaube nicht, daß du zahlen mußt.  

487 Postings, 5890 Tage art-morcSchau mal hier:

 
  
    #5
27.12.08 13:48

37 Postings, 5884 Tage Justin CaseWiderrufsrecht muß man per Klick widerrufen

 
  
    #6
27.12.08 13:49
um sich anmelden zu können (siehe screenshot).
Ich hoffe ja auch, daß man die Abzocker mit diesem Passus zu Fall bringen kann, weil seltsam ist das ja in jedem Fall.
Ich kann mich nur daran erinnern, daß es wohl bei softwaredownloads teilweise kein Widerrufsrecht gibt, weil man die ja ihrer Natur nach nicht eingeschweißt zurückschicken kann, wie eine CD etc.

37 Postings, 5884 Tage Justin Casemeine natürlich

 
  
    #7
27.12.08 13:53
Auf Widerrufsrecht muß man per Klick verzichten.
Vielen Dank für den Link. Ich muß jetzt erst mal ein bißchen Zug fahren und schaue dann später huer wieder rein.
CU :)

7903 Postings, 6298 Tage jezkimiAbzocke

 
  
    #8
27.12.08 13:55
Hallo Just in Case,

ich bin auch in eine ähnliche Falle getappt und kam aber glücklich heraus, weil ich in der Widerrufsfrist ins Krankenhaus kam und nicht widerrufen konnte. Das hab ich denen mitgeteilt und nie von denen gehört.

Lies mal mehr im Internet. Ich glaube nicht, dass die vor Gericht ziehen. Drohen werden sie dir allerdings öfter.
VG

487 Postings, 5890 Tage art-morcIch würde mich trotzdem schlau machen,

 
  
    #9
27.12.08 13:55
ein Verzicht auf das Widerrufsrecht ist möglicherweise ungültig. Wende dich am besten an deine Verbraucherzentrale, die haben andauernd mit diesen Internetsachen zu tun. Das ist mindestens Grauzone, die bieten Sachen an, die man überall gratis bekommt, die Modalitäten des "Vertragsabschlusses" riechen nach Betrug. Außerdem glaub ich nicht, daß die wegen 96 Euro vor Gericht ziehen, die schüchtern die Leute ein und hoffen, daß die zahlen.  

487 Postings, 5890 Tage art-morc9 war für 6

 
  
    #10
27.12.08 13:57

52 Postings, 6639 Tage PrivatierWiderrufsrecht

 
  
    #11
3
27.12.08 14:05
Verzicht aufs Widerrufsrecht unzulässig!

Das Internet bietet den Usern immer neue und interessante Möglichkeiten sich Programme, Tools, Updates, Medien usw.herrunterzuladen.

Für den User ist es jedoch häufig nicht erkennbar, ob es sich um kostenlose Angebote handelt oder um
kostenpflichtige.
Genau hierauf zielen viele Unternehmer ab.
Sie gestalten ihre Seiten derart, dass der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit oft nur schwer zu entdecken ist.
Oft müssen sich User unter Angabe ihrer persönlichen Daten registireren lassen.
Am Ende muss man dann durch Setzen eines Hakens den AGB zustimmen.
In diesen AGB werden dann die Zahlungsmodadalitäten erläutert, die der User aber oft nicht wahr nimmt.

Weiter ist es momentan eine Masche hierin mit aufzunehmen, dass der User auf sein ihm gesetzlich zustehendes Widerrufsrecht verzichtet.
Eine solcher Verzicht ist nicht zulässig!

In einem solchen Fall, sollte man sobald man eine Rechnung oder eine Mahnung bekommt von seinem Widerrufsrechsrecht Gebrauch machen.

Achtung! Sofern dann der Einwand kommt die Widerrufsfrist (regelmäßig zwei Wochen) sei abgelaufen, ist dies nicht korrekt, da die Wierrufsfrist erst dann zu laufen beginnt, wenn der User eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung in Textform erhalten hat.
Eine solche wurde aber wegen des Verzichts gerade nicht verschickt.

Guten Rutsch  

487 Postings, 5890 Tage art-morcNa bitte,

 
  
    #12
27.12.08 14:08
damit ist die Sache erledigt. Einfach widerrufen (per Einschreiben!) und Schluß.  

1352 Postings, 6399 Tage derkompetenteJustin,

 
  
    #13
27.12.08 14:16
wenn ich so etwas schon sehe: Grafiktool GIMP, klingeln bei mir die Alarmglocken, in meinem Kopf taucht dann ein EL auf. Die Jungens werden auch immer abgebrühter.

derkompetente,  der Erfahrene

61594 Postings, 7709 Tage lassmichrein#1

 
  
    #14
3
27.12.08 14:25
War letztens mal in SternTV... Reiner Abzocker-Verein....

Einfach ignorieren, selbst wenn sie mit Pfändungsklage drohen. Dazu wird es nie kommen, weil dem kein Richter stattgeben würde.

Ab in die Tonne und gut gewesen.

61594 Postings, 7709 Tage lassmichreinSind übrigens dieselben Jungs wie bei

 
  
    #15
3
27.12.08 14:32
Usenext,firstload, extremload, etc. etc.

Alles nur heisse Luft, aber es finden sich immer wieder ein paar Trottel, die sich von diesen Abzockern einschüchtern lassen....

24273 Postings, 9087 Tage 007Bond@LMR

 
  
    #16
2
27.12.08 14:38
Für einen Mahnbescheid bedarf es keines Richters. Also ich würde erst reagieren, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattern sollte. Das bereits abgeschickte Schreiben mit dem Widerspruch kann jedenfalls auch nicht schaden. Mann muss nur die Nerven behalten und die Drohungen (zusätzliche Mahngebühren, Inkasso, etc.) ignorieren. Keep Cool! Solche Abzockerbanden scheuen es fast immer (zumindest ist mir kein einziger Fall bekannt), gerichtliche Mahnbescheide zu versenden, weil

a.) damit für sie selber Kosten verbunden sind
b.) (und das ist wohl der Hauptgrund) sie vor Gericht wenig Aussicht auf Erfolg haben.  

61594 Postings, 7709 Tage lassmichreinOK - streiche "Richter" setze "Rechtspfleger" ;)

 
  
    #17
27.12.08 14:42

58056 Postings, 6247 Tage jocyx#16 wollte ich gerade auch schreiben

 
  
    #18
1
27.12.08 14:43
habe mal ein paar Jugendliche begleitet bei der Abzocke über SMS-Versand. Lief nach der Androhung von dubiosen Inkassofirmen dann ins Leere. Sobald für diese Firmen Kosten anfallen, ziehen sie sich zurück.  

388 Postings, 7098 Tage WolfsburgoAbo-Falle ist kein Betrug!!

 
  
    #19
2
27.12.08 15:14
Es liegt also keine Straftat vor. Es wurde aber bereits mehrfach richterlich entschieden, dass bei versteckten Klauseln überhaupt kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist. Trotzdem wird geraten, schriftlich zu widersprechen, auch wenn bisher noch nie zugunsten eines dieser Anbieter entschieden wurde.
Die Verbraucherzentrale nrw bietet  online eine entsprechendes Formular zum downloaden an. Damit ist man dann auf jeden FAll auf der sicheren Seite.  

240 Postings, 5890 Tage GummikuhHier gibts auch nochmal Tips

 
  
    #20
2
27.12.08 15:17

34698 Postings, 8855 Tage DarkKnightAuf keinen Fall per mail oder sonstwie

 
  
    #21
2
27.12.08 15:52
bestätigen, dass Du den Download getätigt hast. Das müssen sie nachweisen. Falls dann ne Mahnung mit Drohung eines Gerichtsvollziehers kommt: Anzeige erstatten wegen arglistiger TÄuschung, Nötigung und Umsatzsteuerverkürzung. Schreiben ans Finanzamt separat.

Inkassobriefe ignorieren oder auch anzeugen.

Wird wohl eingestellt, weil die beiden Jungs eh flüchtig sind.

Viel Spaß.  

8051 Postings, 7930 Tage RigomaxWenn es Dir Spaß macht, kannst Du denen

 
  
    #22
1
27.12.08 16:17
vermutlich wegen einer fehlenden Pflichtangabe im Impressum einen zwischen die Hörner geben:

Die anbietende Firma firmiert als Kapitalgesellschaft (Ltd.) in Form einer in Deutschland ansässigen, selbstständigen Zweigniederlassung einer in GB ansässigen Ltd. Sie ist deshalb verpflichtet, den Namen der vertretungsberechtigten Person (der anbietenden deutschen Gesellschaft) anzugeben. Der fehlt aber.  Angegeben ist lediglich der Name der vertretungsberechtigten Person der britischen Muttergesellschaft.

Nur zur allgemeinen Information. Ohne Gewähr - keine Rechtsberatung. Aber ich bin mir da ziemlich sicher. Frag sicherheitshalber einen Rechtsanwalt Deines Vertrauens und bitte ihn, zu prüfen, ob man denen eine Abmahnung schicken kann. Die Vorschriften zu den Pflichtangaben im Impressum finden sich in § 5 TMG.  

37 Postings, 5884 Tage Justin CaseVielen Dank für die Antworten

 
  
    #23
27.12.08 18:43
Der moralische Rückenwind ist doch echtes Balsam für mein Nervenkostüm.
Habe noch mal die Seite mit hoch geschoben, rot markiert sind der Verzicht auf das Widerrufsrecht (der ja anscheinend total rechtswidrig ist) sowie der Hinweis auf die Kosten, meiner Meinung nach vorsätzlich viel zu unauffällig dargestellt, außerdem rechts in der Ecke eines Formulars, das von oben nach unten ausgefüllt wird.
Wer sich für die Masche interessiert, möge sich auch mal durch das Formular klicken (den letzten Klick aber sein lassen), speziell Kindern kann man so erklären, wovon man die Finger lassen muß.
Werde mich hier noch mal melden, wenn sich etwas neues ergibt.
@ derkompetente: GIMP ist tatsächlich ein seriöses Grafikprogramm, das legal kostenlos erhältlich ist, da open source, es gilt sogar als ernsthafte Alternative zu Photoshop. Die Macher können natürlich nichts dafür, daß ihre software auf so einer ....seite landet.
CU:)
Angehängte Grafik:
siteopendownload.jpg (verkleinert auf 50%) vergrößern
siteopendownload.jpg

37 Postings, 5884 Tage Justin CaseAus dem opendownload.de-Fotoalbum..

 
  
    #24
03.01.09 22:43
Habe nochmal ein bisschen im Netz rumgesucht und hier:
http://forum.boocompany.com/...=2372&postdays=0&postorder=asc&start=0
sogar ein paar Fotos gefunden von Leuten, die selbst mal da waren ("content services" ist der Name, der hinter der Abzockseite "opendownload.de" steht und dann als Rechnungssteller auftritt).
1. Es gibt sogar einen Briefkasten, viel mehr "Firma" war vor Ort dann wohl nicht festellbar.
2.Das Klingelschild ist auch eher dürftig geraten.
3.Immerhin scheinen Einschreiben mit Rückschein angenommen zu werden (habe ich mir zum Glück gespart).
4.Auch ne Idee: sich als "content services" bei den Abzockern anmelden, dann kriegt  "Herr content services" eine Rechnung von  "content services".
CU :-)
Angehängte Grafik:
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onlineservicephotoshow.jpg

37 Postings, 5884 Tage Justin CaseDas beste ist sicherlich die "Firmenzentrale":

 
  
    #25
1
03.01.09 22:59
Spätestens jetzt sollte man als säumiger Schuldner so weit eingeschüchtert sein, daß man anstandslos die ausstehende Rechnung begleicht!
Angehängte Grafik:
onlineservice3ad6.jpg (verkleinert auf 64%) vergrößern
onlineservice3ad6.jpg

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