Abmahnwelle Internet
Hinweis: Die hier aufgeführten Beispiele widersprechen dem gesunden Menschenverstand und Rechtsempfinden in erheblichem Maße. Es sind aber alles reale Fälle, die wir mit Links zur Original-Quelle und teilweise mit Hintergrund-Infos versehen haben.
Siehe auch Waldorf- und Songtext-Abmahnungen
Foren (Markenrecht):
Ein Forenbetreiber wurde abgemahnt, weil einer der Forumsbesucher als Nickname (Pseudonym) einen offenbar geschützten Markennamen verwendet hatte. Das Problem: die Marke ist völlig unbekannt und wurde bislang auch noch gar nicht genutzt. Abmahngebühren: 5.200 Euro
Quelle: Heise-Newsticker
Kommentar/Hintergrund: Selbst wenn der Nickname "Persil" oder "Tampax" gewesen wäre, es kann und darf ja wohl nicht sein, dass ein Forenbetreiber für Nicknames seiner Nutzer haftet. Im Falle einer völlig unbekannten Marke ist das aber einfach nur noch absurd. Interessant sind auch die Gebühren von über 5000 Euro. Wohlgemerkt, es handelt sich um ein nichtkommerzielles, ehrenamtlich betriebenes Forum.
Ebay-Verkauf (neues Urheberrecht):
Herr Michael W. verkaufte einen veralteten Computerratgeber (Buch) bei Ebay. Statt eines Kaufgebots bekam er eine Abmahnung, weil dieser PC-Ratgeber, neben unzähligen anderen Themen, auch Hinweise zum Kopieren von CDs enthielt, die damals ganz normal und üblich waren, nach neuem Urheberrecht aber nicht mehr erlaubt sind. Abmahngebühren: 1.600 Euro
Quelle: Computermagazin c't
Kommentar/Hintergrund: Dass dieses, völlig unreflektiert alle Wünsche und Träume der Musik-Lobby erfüllende neue Urheberrecht in der Praxis ungeheure Probleme aufwerfen würde, war von vorneherein klar. Dass sich aber eine vorgeblich seriöse Anwaltskanzlei zu solchem Unfug hinreißen läßt und alte PC-Ratgeber dem neuen Urheberrecht unterwirft, und Ebay Käufer und Verkäufer in einem Ausmaß bespitzelt, das einem totalitären System alle Ehre tun würde, macht einfach nur fassungslos. Wohlgemerkt, es war kein Buch über das Kopieren von CDs, sondern ein ganz normaler PC-Ratgeber. Der Verkäufer wußte nicht mal, dass da so ein Kapitel drinne war.
KFZ-Domains (Patentrecht):
Über 6000 Domaininhaber bekamen in Deutschland eine Abmahnung, weil ihre Domain ein KFZ-Ortskürzel zwecks Kennzeichnung der Region (zB. "B" für Berlin) enthielt. Kosten + Schadensersatz: 1.100 Euro
Quelle: Cocoon-Magazin.de
Kommentar/Hintergrund: Obwohl die unlauteren Ziele der abmahnenden Lizenzvertriebsfirma mehr als deutlich sind, beruft sie sich (offenbar zu Recht) auf ein europäisches Patent, das die Verwendung von Regionskennzeichen schützt. Eine Gruppe von 30 Abgemahnten hat sich jetzt zusammengeschlossen, um eine Nichtigkeitsklage gegen dieses völlig absurde Patent zu finanzieren. Wenn auch nur ein Bruchtteil der Abgemahnten gezahlt hat, wurden mit diesem Coup 7-stellige Summen eingetrieben, ohne (außer der Patentanmeldung) irgendwelche Leistungen zu erbringen.
Ebay-Annonce:
Herr J. G. aus Neunkirchen hatte ein privat bei Ebay angebotenes Goldarmband als im "Cartier-Stil" beschrieben. Er bekam eine Abmahnung wegen missbräuchlicher Verwendung eines Markennamens, Streitwert 100.000 Euro, Abmahngebühr: 1200 Euro.
Quelle: stern.de/internetrecht
Weitere Beispiele: SWR.de
Kommentar/Hintergrund: Sofern jemand gefälschte Armbänder als Cartier-Armbänder verkauft, ist die Lage klar: das wäre eine Markenrechtsverletzung. Aber im obigen Fall? Dennoch ist dieser Fall nur ein einzelnes Beispiel für den kontinuierlichen Abmahnungsmißbrauch durch die Anwälte der Firma Cartier, die Fälle dürften in die Tausende gehen. Inzwischen hat Ebay reagiert, und nimmt solche Anzeigen sofort wieder heraus. Oft reicht es aber, nur 1 - 2 Tage online gewesen zu sein, um von den Abmahnungsgewinnlern aufgespürt zu werden.
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Wichtiger Hinweis: Immer wieder wird von Leuten, die irgendwo mal ein Gerichtsurteil aufgeschnappt oder einen Artikel gelesen haben, die gerichtliche Anfechtbarkeit einiger der hier aufgeführten Abmahnungen ins Gespräch gebracht. Wenn's man so einfach wäre. Merke:
1. Abmahnungen sind keine Gerichtsurteile. Jeder kann sie bekommen, egal ob zu Recht oder Unrecht!
2. Gerichtsurteile sind kein Recht, sondern momentane Interpretationen einzelner Richter.
3. Recht haben bedeutet nicht automatisch auch Recht bekommen.
Natürlich könnte man einige (durchaus nicht alle) der hier angeführten Abmahnungen vor Gericht anfechten. Die Risiken sind aber, angesichts uneinheitlicher (teilweise willkürlicher) Rechtsprechung und ungeheuerer Streitwerte, völlig unkalkulierbar! Und alleine die Erstberatung bei einem eigenen Anwalt kostet schon über 200 Euro, von Folge- und Gerichtskosten ganz zu schweigen.
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Zitate auf der Homepage:
Herr M. S., Lehrer aus Bad Godesberg, bekam eine Abmahnung, weil er auf seiner Homepage seinen Schülern einige Zitate und Auszüge aus dem Werk Erich Kästners präsentierte. Abmahngebühr + Schadensersatz: 1200 Euro
Quelle: General-Anzeiger-Bonn.de
Weiteres: Schockwellenreiter.de
Kommentar/Hintergrund: Da macht sich ein Lehrer unter großem persönlichen Einsatz daran, die Jugend an Erich Kästner heranzuführen und zukünftige Käufer von Kästnerliteratur heranzuziehen, und irgendwelchen (unverdienten) Erben fällt offenbar nichts anderes ein, als sich kurzfristig mit Abmahnungen zu bereichern!
Stadtpläne/Anfahrtswege:
Frau J. Y., Gesangslehrerin aus Berlin, bekam eine Abmahnung, weil sie auf ihrer Site zur Kennzeichnung des Anfahrtsweges einen kleinen Ausschnitt aus einem alten Gratis-Stadtplan verwendet hatte. Abmahngebühr: 800 Euro
Quelle: Daten liegen uns vor!
Kurzer Hintergrundbericht: Handwerksportal/Infozentrum
Kommentar/Hintergrund: Da hat sich mittlerweile ein eigener Industriezweig, um nicht zu sagen "Stadtplan-Mafia", gebildet. Einige Verlage kaufen ganz gezielt die Rechte an alten Plänen und Karten auf, wohlwissend, daß diese wertlos und unverkäuflich sind, einzig zu dem Zweck, im Internet nach Kopien dieser Pläne zu suchen, und dann einträgliche Abmahnungen zu versenden. Moralisch stehen diese Personen aus unserer Sicht noch unter den 0190-Dialerbetrügern. Aber die eigentliche Schuld trägt der Gesetzgeber, der diesen Abzockern durch seine Untätigkeit den Nährboden liefert ...
Impressumpflicht:
Herr M. S., Grafiker aus Dresden, bekam eine Abmahnung wegen unvollständigem Impressum auf seiner Homepage. Abmahngebühr: 580 Euro
Quelle: stern.de/internetrecht
Hintergrundinfos: Gohlisch.de
Kommentar/Hintergrund: Wie eigentlich kann jemand geschädigt werden (und deshalb Unterlassungsansprüche geltend machen) weil jemand anders kein vollständiges Impressum hat? Da wollte wohl einer einem Konkurrenten eins auswischen, und der Gesetzgeber hilft eifrig mit ...
Linkhaftung:
Hunderte von Webmastern bekamen Abmahnungen, weil sie einen Link auf ein Freeware-Programm namens "Explorer" gesetzt hatten. "Explorer" ist angeblich eine geschützte Marke, und dank eines Unikums der deutschen Rechtsprechung kann man nicht nur den Markenrechts-Verletzer, sondern auch alle, die Links auf seine Seite hatten, abmahnen bzw. auf Unterlassung und Schadensersatz verklagen.
Quelle: Teamone.de
Kommentar/Hintergrund: Nachdem eine größere Site (SelfHTML) einen, mit Spendengeldern finanzierten (!) Prozess durch sämtliche Instanzen durchgezogen hatte, zeigte sich, dass die ganze Angelegenheit ziemlich dubios und die Abmahnungen unrechtmäßig waren. Das ändert aber nichts daran, dass Hunderte kleinerer Sites und private HPs, die keine Klage wagten, auf den ganz erheblichen Abmahnungskosten sitzen blieben und dergleichen in veränderter Form jederzeit wieder passieren kann ...
Domain verstößt gegen Markenrecht:
Gleich Hunderte von Abmahnungen wurden von "T-Online" an die Inhaber von Domains, die das markenrechtlich geschützte "T" enthielten, versandt. Opfer waren u. a. T-Box, T-Stube, T-Onleine usw. Streitwert jeweils 100 000 Euro Abmahngebühren: über 1000 Euro
Quelle: Lestarte.com
Kommentar/Hintergrund: Auch wenn die neuere Rechtsprechung hier recht ermutigend ist und "T-Online" einen Großteil der Prozesse verlor, die Opfer verloren ihre Domains, blieben teilweise auf ihren Anwaltskosten sitzen, und von den schlaflosen Nächten für Nichts und wieder Nichts (nicht alle Tage sieht man sich vor Gericht mit Streitwerten über 100 000 Euro konfrontiert) ganz zu schweigen. Ob überhaupt ein "T" markenrechtlich schützbar sein kann und darf, ist nicht abschließend geklärt!
Gebrauchte Software:
Ein Schüler aus Stuttgart hatte im Internet ein gebrauchtes Programm inklusive Lizenz erworben. Gleich nach der Installation erschien eine Warnmeldung, dass ein Lizenzverstoß vorläge und es wurde automatisch Verbindung zum Internet hergestellt und seine Daten übermittelt.
Wenig später bekam er Post, dass er einen Lizenzverstoß begangen habe und nun, laut Lizenzvertrag, dem er bei der Installation zugestimmt hatte, eine Vertragsstrafe von 300 $ zu zahlen habe. Alternativ wurde ihm kulanter Weise angeboten, für 100 $ eine aktuelle Programm-Version zu erwerben! [Quelle: Forum - Recht.de]
Kommentar/Hintergrund: Nach deutschem Recht verstößt das Vorgehen der Firma (zur Zeit noch) gegen den Datenschutz. Aber auch bei Microsoft wird in dieser Richtung gearbeitet.
Markenrechts-Verletzung:
Ein Bastler und Hobbyprogrammierer hatte ein selbstgemachtes Spiel programmiert und auf seiner privaten Homepage (stolz aber ohne finanzielle Interessen) unter dem Namen "Memory" vorgestellt. Memory ist eine geschützte Marke, und die Abmahnung ließ nicht lange auf sich warten. [Modellfall, wie er immer wieder vorkommt]
Kommentar/Hintergrund: Memory ist ein geflügeltes Wort des alltäglichen Sprachgebrauchs, so wie Tempo oder Uhu. Die Erwähnung sollte eher als Gratiswerbung, denn als Markenrechtsverletzung gesehen werden. Und mal ehrlich, wo ist der Schaden für "Memory"???
Freie Meinungsäußerung:
Ein Webmaster aus Köln hatte bei einem bekannten Webhost einen Server gemietet. Die Leistung des Servers entsprach nicht den vertraglichen Vereinbarungen, weshalb er den Vertrag kündigte. Im Forum von Webhostlist.de postete er dann seine Erfahrungen mit diesem Host. Wenig später bekam er eine Abmahnung, Streitwert 50.000 Euro, dass er gegen angebliche Vertraulichkeitsvereinbarungen (gab es nicht im Vertrag, wären in dieser Form auch bedeutungslos) verstoßen habe und sein geschäftsschädigendes Posting unverzüglich zu entfernen habe! [Quelle: Forum - Recht.de]
Kommentar/Hintergrund: Diese Abmahnung entbehrt, laut Auskunft bei einem Juristen, jeder rechtlichen Grundlage. Foren wie Webhostlist leben davon, daß objektiv und kritisch über Provider berichtet wird, und Kunden ebenso wie seriöse Provider profitieren da gleichermaßen von. Obwohl die Abmahnung aber offenkundig rechtswidrig und ein Angriff auf die freie Meinungsäußerung ist, ist es ein Skandal, daß so etwas überhaupt möglich ist, daß der Staat also Instrumente zur Verfügung stellt, die durch psychologischen Druck die freie Meinungsäußerung zu verhindern suchen. Anwälte, die sich für solche Einschüchterungs-Methoden hergeben, müßten schadensersatzpflichtig gemacht werden bzw. sogar ihre Zulassung verlieren!
Carreras und Domingo schicken Abmahnung an eBay-Verkäufer
Der Hamburger Anwalt Gerhard Rau versendet im Auftrag der beiden weltbekannten Tenöre José Carreras und Placido Domingo Abmahnungen an eBay-Verkäufer. Nach einem Bericht des Online-Magazins FOCUS haben bisher 26 eBay-Anbieter die Abmahnung erhalten und sollen nun über 800 Euro zahlen.
Betroffen von dem juristischen Vorgehen sind diejenigen, die eine CD mit der Aufnahme der beiden Klassik-Sänger aus dem britischen Musikverlag Bestdirect im Handel erwarben und nun über eBay verkaufen. Dem Bericht zufolge sollen die Aufnahmen illegal sein. "Die Tenöre haben diese Aufnahmen nicht lizensiert“, begründete der Hamburger Anwalt Gerhard Rau sein Vorgehen.
Inzwischen hat sich auch schon ein eBay-Club von Betroffenen gebildet, die sich zu Unrecht abgemahnt und "abgezockt“ fühlen.
Unglaublich!
Gruß RG
Der Anwalt hatte zunächst versucht, die CDs zu ersteigern, um danach die Abmahnungen zu verschicken. Seit kurzem scheint er das VeRI-Programm des Auktionshauses entdeckt zu haben: Mit seiner Hilfe kann man die Auktionen löschen lassen und bekommt die Anschriften der eBay-Verkäufer der angeblich unlizensierten CDs viel schneller und problemloser als bei einem regulären Kauf.
Das Online-Magazin wortfilter berichtet, dass der Anwalt für seine Recherchen einen Testaccount genutzt habe. Die Abgemahnten hatten zwar in den Bewertungen geschrieben, dass es sich um einen Anwalt handelt, der kostenpflichtig abmahnt. Diese Ergänzungskommentare der Verkäufer wurden jedoch von eBay aus aus dem Bewertungsprofil des Accounts entfernt und er hat jetzt wieder ein 100% gutes Profil.
Das sind Alles unlizensierte Bootleg Cd,s!!
http://mixcyclopedia.fotki.com/
Gruß RG
Das Bundeskabinett hat heute eine Modernisierung des Urheberrechts beschlossen. Nach dem von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf ist die Privatkopie nicht kopiergeschützter Werke weiterhin erlaubt. Nach wie vor strafbar ist jedoch das Knacken eines Kopierschutzes und der Vertrieb rechtswidrig erstellter Kopien.
Zum Durchklicken Was illegal und was erlaubt ist
Raubkopieren – ein Kavaliersdelikt? Diskutieren Sie mit!
Download Gratis*-Vollversionen
Ausnahmeregelung für "Kleinkopierer"
Nach Informationen des Handelsblatts sei angeblich geplant gewesen, das Kopieren von Musik und Filmen prinzipiell unter Strafe zu stellen. Anders als in der bisher gültigen Regelung sollte nun auch das Kopieren im privaten Bereich nicht mehr erlaubt sein. Bislang wurde jedoch über eine so genannte Bagatellklausel diskutiert, die eine "Kriminalisierung der Schulhöfe" verhindere. Dem Handelsblatt zufolge hätte die Bagatellklausel auf Druck der Musik- und Filmindustrie im jüngsten Gesetzentwurf jedoch gestrichen werden sollen. So hätten Rechtsbrechern, die im nicht-gewerblichen Umfeld handeln, Haftstrafen von bis zu drei Jahren gedroht.Musik- und Filmindustrie klagen seit Jahren über Einbußen durch illegale Kopien. In Frankreich beschloss die Nationalversammlung am Dienstag ein Gesetz zum Schutz der Urheberrechte. Demnach müssen Privatleute, die zum Eigenbedarf illegal kopierte Musik aus dem Internet herunterladen, ein Bußgeld von 38 Euro zahlen. Personen, die den Kopierschutz knacken, werden mit einem Bußgeld von 3750 Euro Buße bestraft.
Forenbetreiber drängt auf bindenden Verzicht der Forderungen
Das noch nicht rechtskräftige Urteil des Landgerichts Hamburg, das den Heise Verlag anweist, Forenkommentare vorab zu kontrollieren, hat eine Anwaltskanzlei genutzt, um auf dieser Basis Forenbetreiber abzumahnen. Diese wehrten sich und nun ist der Abmahner auf dem Rückzug.
Abgemahnt wurde unter anderem der Betreiber von "Cinefacts". Er sollte eine Unterlassungserklärung abgeben, weil Forenteilnehmer die Methoden eines deutschen Videorings in seinem Forum kritisiert hatten. Im zweiten Fall hat die gleiche Frankfurter Anwaltskanzlei das "Supernature Forum" abgemahnt, das Martin Geuß privat betreibt. In beiden Fällen berufen sich die Anwälte auf eine Entscheidung des Hamburger Landgerichts. Dieses hatte in einem anderen Fall gegen den Heise-Verlag geurteilt, dieser müsse künftig alle Forumsbeiträge schon im Vorhinein auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit prüfen (Az. 324 O 721/05).
Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, es liegt noch nicht einmal die Urteilsbegründung vor.
Nun macht die abmahnende Kanzlei einen Rückzieher. Man nehme wohlwollend zur Kenntnis, dass die entsprechenden Beiträge aus den Foren entfernt wurden und werde auf weitere Schritte verzichten. Allerdings behält sich der Abmahnende vor, bei Wiederholung mit weniger "Nachsicht" gegen die Forenbetreiber vorzugehen.
Die beiden Forenbetreiber erhielten dazu ein sehr ähnlich lautendes Schreiben. Forenbetreiber Geuß reicht das nicht. Sein Anwalt fordert eine rechtlich bindende Erklärung, dass auf die gegen seinen Mandanten geltend gemachten Ansprüche verzichtet wird, zudem soll der Abmahnende die Anwaltskosten tragen, schließlich sei die Abmahnung unbegründet. (ji)
Q: http://www.golem.de/0603/43909.html
Gr.
http://www.boocompany.com/index.cfm/content/story/id/13532/
Ausgedacht ist oft viel schöner als die Wahrheit.
Deshalb verkauft sich die BLÖD-Zeitung wie Sau.
Vorteil: Das Denken wird einem abgenommen.
Nachteil: Das Denken wird einem abgenommen.
Viele Grüße
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aus dem Ruhrpott
Gar nicht so günstig: Media Markt (Foto: dpa)
Im Elektrohandel tobt offenbar ein erbitterter Kampf zwischen dem Media-Markt und kleineren Händlern. Der Konzern überzieht einem Zeitungsbericht zufolge vor allem Internet-Shops mit einer Welle von Abmahnungen. Media-Markt macht die Wettbewerber dafür verantwortlich.
Hunderte von Händlern betroffen
"Mehrere Hundert Online-Händler werden von Media-Märkten mit bösartigen Methoden verfolgt. Denen geht es um eine Marktbereinigung", sagte Carsten Föhlisch, Justiziar bei Trusted Shops, ,laut einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Trusted Shops hat an 1.600 Internethändler Gütesiegel vergeben.
Welle von Abmahnungen
Von einer massiven Welle mit bestimmt 1.000 Fällen spricht auch der Kölner Anwalt Rolf Becker, der fünf Dutzend Firmen gegen Media-Märkte vertritt. "Manche Mandanten erhalten fünf Abmahnungen von drei verschiedenen Media-Märkten", sagte er der Zeitung. Das Ziel von Media-Markt und Saturn seien "monopolistische Strukturen", meinte Reiner Heckel, Chef des Online-Shops redcoon.
Konzernsprecher: Wettbewerber sind verantwortlich
Die Media-Saturn-Holding wollte keine Angaben zu der Zahl der Verfahren machen. Ein Konzernsprecher machte in der "F.A.S." für die juristischen Auseinandersetzungen die Wettbewerber verantwortlich, "die gegen ordentliches Kaufmannsgebaren und geltendes Recht gleichermaßen verstoßen, dadurch ihre Kunden täuschen und sich unrechtmäßig einen Wettbewerbsvorteil erschwindeln".
05. November 2006
Joachim Steinhöfel verkörpert nicht gerade das, was sich der feine Hanseat unter einem altehrwürdigen Hamburger Anwalt vorstellt. Der 44 Jahre alte Jurist gibt mit Vorliebe den Großkotz, inszeniert sich in Illustrierten als "Pitbull in Robe": "Wo ich hinlange, wächst kein Gras mehr."
Das Geld verdient er mit Europas Giganten im Elektrohandel: der Media-Saturn-Holding. Als rüpelnde Werbefigur tritt er für die im Fernsehen auf, als deren Vollstrecker vor Gericht. "Jetzt beginnt die große Sauerei", hat der Marktführer für die Herbstkampagne plakatieren lassen. "Das riecht schon mal nach Ärger."
Mit allem schießen, was das Gesetz her gibt
Für die Konkurrenz riecht es nicht nur. Die hat bereits massiven Ärger. Der Media-Markt überzieht Händler mit Abmahnungen. Angegriffen werden mittelständische Geschäfte, vor allem Online-Shops. Und immer vorneweg: Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel. Dessen Kanzlei schießt mit allem, was das Gesetz an Munition hergibt. "Die versuchen den Wettbewerb mit dem Wettbewerbsrecht zu zerstören", klagt Joachim Ehmann, Geschäftsführer des Internethändlers Comtech. Neun Verfahren hat er im Moment am Hals - wegen Vergehen wie zum Beispiel jenem, daß er ein Produkt als "vielfachen Testsieger" beworben hat, ohne die exakte Ausgabe des Testheftes anzugeben. Prompt mahnte ihn Steinhöfel ab. "Das kostet mich viel Zeit und viel Geld", sagt Ehmann.
Selbst wenn ihm ein Fehler unterlaufen ist, er für jede Lappalie eine Unterlassungserklärung unterschreibt - zahlen muß er immer: Gebühren und das Honorar Steinhöfels. Wehrt er sich und wagt den Gang durch die Instanzen, dann wird es erst recht teuer. Ein paar tausend Euro laufen schnell auf. "Steinhöfel generiert Kosten und ist gnadenlos bei der Vollstreckung", berichtet Carsten Föhlisch, Justitiar bei "Trusted Shops". Die Firma hat an 1600 Internethändler Gütesiegel vergeben, "mehrere hundert davon werden von den Media-Märkten mit bösartigen Methoden verfolgt", sagt der Justitiar: "Denen geht es um eine Marktbereinigung."
Auf dem Boden des Rechts - mit Raffinesse
Von einer "massiven Welle, bestimmt 1000 Fällen" berichtet auch der Kölner Anwalt Rolf Becker, der fünf Dutzend Firmen vertritt. "Manche Mandanten erhalten fünf Abmahnungen von drei verschiedenen Media-Märkten. Steinhöfel zieht nomadisierend durch die Republik, zu den Gerichten, wo er den größten Erfolg und die höchsten Streitwerte vermutet." Eine Statistik über die Verfahren führen die Gerichte nicht, sie berichten nur von "sehr vielen, sehr ähnlichen" Fällen.
Konkrete Zahlen über die Verfahren nennen weder Steinhöfel noch die Media-Saturn-Holding. Für sie beweist ihr massenhafter Einsatz von Rechtsmitteln nur, daß viele Konkurrenten gegen "ordentliches Kaufmannsgebaren und geltendes Recht gleichermaßen verstoßen, dadurch ihre Kunden täuschen und sich unrechtmäßig einen Wettbewerbsvorteil erschwindeln". "Wenn die bei der Blutgrätsche Ertappten mit Zeitverzug zu Boden sinken und theatralisch Vernichtungsfeldzug hauchen, entbehrt das nicht einer gewissen Chuzpe", höhnt der Media-Markt-Sprecher.
In der Tat: Steinhöfel bewegt sich auf dem Boden des Rechts. Und das mit einiger Raffinesse. Brenzlig würde es für ihn erst dann, wenn nachzuweisen wäre, daß die Abmahnungen zentral gesteuert werden und daß die Media-Saturn-Holding die einzelnen Märkte vorschickt, um die Wettbewerber von mehreren Seiten in die Zange zu nehmen. Solche "Konzernsalven" wären mißbräuchlich. Die bloße Häufung der Verfahren sei dafür aber kein Indiz, bestätigte jüngst das Münchner Landgericht die Auffassung des Media-Marktes, der stets auf seine spezielle Konstruktion verweist: Jeder der 215 Märkte in Deutschland tritt als eigenständige GmbH auf, mit eigenen Geschäftsführern.
„Verbraucherschutz“ mit Vorgeschichte
Steinhöfel arbeitet mit der Rückendeckung der Zentrale, aber nicht nach deren Anweisung, so heißt die offizielle Version. Der einzelne Markt ist es, der ihn beauftragt. Und wenn "Internetversender in großer Zahl Kunden mit 6 Euro Versandkosten locken, dann 80 Euro verlangen und sich auch noch in den Preissuchmaschinen nach oben mogeln, ist es wohl nachvollziehbar, wenn Verbraucher und Wettbewerber dies unterbunden wissen wollen", sagt der Media-Markt-Anwalt.
Seine Mission als Verbraucherschützer wäre indes glaubwürdiger, gäbe es da nicht eine einschlägige Vorgeschichte. Vor zehn Jahren provozierte er schon einmal Schlagzeilen mit einer "Jagd auf Mittelständler". Testkäufer waren damals vom Media-Markt zur Konkurrenz geschickt worden und hatten dort so lange gefeilscht, bis sie mehr Rabatt erhielten, als gesetzlich erlaubt war. Hinterher ging Steinhöfel gegen die Rechtsbrecher vor. Nach Protesten aus der Politik räumte der Konzern damals ein, "sehr weit" gegangen zu sein, gelobte Besserung, und der Kampf im Handel beruhigte sich. Bis jetzt, bis zum neuen geschäftlichen Erfolg der Online-Shops.
„Rabiater Einsatz“ der Marktmacht
Der Media-Markt, profitables Zugpferd im Metro-Konzern, stößt in Deutschland offenbar an seine Grenzen. Im vorigen Quartal sind die flächenbereinigten Umsätze gesunken. Mit dem größten Werbeetat der Republik hatte Media-Saturn dem Volk eingeimpft, die günstigste Adresse für Kaffeemaschinen, Kühlschränke und Computer zu sein. Dieser Mythos jedoch wankt, nach diversen Berichten über den "Tiefpreis-Bluff". Zudem sei die Qualität der Beratung nur "ausreichend", kritisiert die Stiftung Warentest. Das alles muß den Konzern schmerzen. "Das Ziel von Media-Markt und Saturn sind monopolistische Strukturen", sagt Reiner Heckel, ehemals Landesgeschäftsführer des Media-Marktes in Holland und heute Chef des Online-Shops "redcoon". "Die verfügen über Geld, Macht und Brutalität ohne Ende."
Der "rabiate Einsatz" der Marktmacht ist es auch, der Unternehmern wie Manfred Schnabel Furcht einflößt. Sein Geschäft existiert seit 1886 in Mannheim. In juristischen Zwist geriet er, als er einen zweiten Markt eröffnet hat, keinen Kilometer Luftlinie von einem Media-Markt entfernt. "Dann ging es los." Seither hat er eine sechsstellige Summe für Anwälte ausgegeben - viel Holz für einen Familienbetrieb mit zwei Filialen und rund 85 Angestellten.
Ein Beispiel für Schnabels angebliche Vergehen: Auf seiner Homepage war bei der Werbung für ein Siemens-Telefon ein Spiegelstrich bei der Auflistung der Produkteigenschaften falsch gesetzt. Eine Irreführung der Verbraucher, argumentiert die Gegenseite. Streitwert: 51 000 Euro. Im Streit, ob er eine Digitalkamera im Internet korrekt abgebildet hat, weigerte er sich, Steinhöfels Abmahnung zu akzeptieren. Der strengte daraufhin in Hamburg eine einstweilige Verfügung an, reichte in Berlin Klage ein. "In erster Instanz haben wir jeweils recht bekommen", berichtet Schnabel - ohne Hoffnung, den Konflikt damit ausgestanden zu haben. "Steinhöfel geht in der Regel immer in Berufung."
http://www.faz.net/s/RubD16E1F55D21144C4AE3F9DDF52B6E1D9/
Doc~E9700227310E74165A15735582C937E71~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Urheberrecht
Zypries geht gegen Abmahn-Anwälte vor
Von Maximilian Steinbeis
Bundesministerin Brigitte Zypries (SPD) will den so genannten Abmahn-Anwälten das Geschäft verderben. Künftig sind Kostenrechnungen, die Anwälte ihren Abmahnschreiben wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Internet beilegen, im Regelfall auf 50 Euro begrenzt. Eine entsprechende Regelung findet sich in einem neuen Gesetzentwurf, den Zypries vorstellte.
BERLIN. Die Ministerin reagiert damit auf die wachsende Zahl von Beschwerden über Anwälte, die im großen Stil im Internet nach möglichen Urheberrechtsverletzungen fahnden und sie mit kostenträchtigen Abmahnungen überziehen.
Bei der Anwaltschaft stößt der Plan der Ministerin auf ein gemischtes Echo. Mit der geplanten Deckelung „könne man leben“, weil sie auf Bagatellfälle außerhalb des geschäftlichen Verkehrs beschränkt bleibe, sagte Paul Hertin vom Deutschen Anwaltverein (DAV) dem Handelsblatt. Skeptischer reagiert die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK): „Man kann nicht für das Verhalten Einzelner einen ganzen Berufsstand verantwortlich machen“, sagte BRAK-Geschäftsführer Stephan Göcken. Auch in Bagatellfällen gelte: „Rechtsverletzung bleibt Rechtsverletzung“. Das Problem müsse im Urheberrecht gelöst werden, nicht im Recht der Anwaltsvergütung.
Der Gesetzentwurf sieht auch vor, die Rechte der Urheber im Kampf gegen Produktpiraten und Raubkopierer zu verbessern. So soll künftig ein Rechteinhaber von Internetprovidern verlangen können, dass sie die Verbindungsdaten von möglichen Raubkopierern preisgeben, damit er die Urheberrechtsverletzer verklagen kann. Allerdings muss er dazu einen Gerichtsbeschluss erwirken und dabei glaubhaft machen, dass der Verletzer gewerbsmäßig gehandelt hat. Der Unionsfraktion geht Zypries’ Ansatz nicht weit genug: „Die Beschränkungen, die an die Ausübung des Auskunftsanspruchs geknüpft werden, sind derart hoch, dass er in der Praxis zu einem zahnlosen Tiger wird“, sagte CDU-Rechtsexperte Günter Krings.
Außerdem will Zypries klar stellen, dass der Rechteinhaber von dem Fälscher oder Abkupferer nicht nur seinen konkret entstandenen Schaden, sondern auch dessen Gewinn bzw. eine angemessene Lizenzgebühr verlangen kann. Im Kampf gegen Produktpiraterie wird es künftig leichter, beschlagnahmte Fälschungen vernichten zu lassen. Das geht bisher nur, wenn ein Gericht die Rechtsverletzung festgestellt hat. In Zukunft soll genügen, dass der Verletzer zehn Tage lang der Vernichtung nicht widersprochen hat.
Nach Schätzungen der EU-Kommission entfallen zwischen fünf und neun Prozent des Welthandels auf gefälschte Produkte. Der weltweite Umsatz damit wird auf rund 350 Mrd. Euro geschätzt. Die Zahl der an den EU-Grenzen gefundenen gefälschten Waren hat sich nach Zypries' Worten seit 1998 verzehnfacht.
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Es ist schon über so viele Dinge Gras gewachsen, dass ich keiner grünen Wiese mehr traue !
Gruß
KTM 950
Foren (Markenrecht):
Ein Forenbetreiber wurde abgemahnt, weil einer der Forumsbesucher als Nickname (Pseudonym) einen offenbar geschützten Markennamen verwendet hatte. Das Problem: die Marke ist völlig unbekannt und wurde bislang auch noch gar nicht genutzt. Abmahngebühren: 5.200 Euro
Kommentar/Hintergrund: Selbst wenn der Nickname "Persil" oder "Tampax" gewesen wäre, es kann und darf ja wohl nicht sein, dass ein Forenbetreiber für Nicknames seiner Nutzer haftet. Im Falle einer völlig unbekannten Marke ist das aber einfach nur noch absurd. Interessant sind auch die Gebühren von über 5000 Euro. Wohlgemerkt, es handelt sich um ein nichtkommerzielles, ehrenamtlich betriebenes Forum.
Auszug Eingangsposting.
So absurd wird man zur Kasse gebeten, heftig, oder???
Gruß Chris
Wie ist das eigentlich wenn ich ein Auto für 20 Riesen da verkaufe??