Abmahnungen für illegale Musik Downloads
großen Musikkonzerne auf Grund der Unrentabilität vom Markt verabschieden würden. Die braucht wirklich keiner.
Musik nur als Ware zu betrachten mag ne Weile gut gehen, aber auf Dauer bestimmt nicht, da Musik auch vornehmlich etwas mit Emotionen zu tun hat.
Es war bezeichnend, was ein Musiker mal beschrieben hat. Als er zum Vertragsabschluss ins Büro des Chefs eines solchen Musikkonzerns kam, musste er feststellen, dass es in diesem Büro nicht mal die Möglichkeit gab, eine CD oder ein Tape abzuspielen.
Zu ,den kleinen Labels hat man doch eine ganz andere Beziehung. Die haben meist Bands einer bestimmten Richtung unter Vertrag, so dass man, wenn man eine Band entdeckt hat, die einem gefällt, auch mal bei den anderen reinhört, die Cover und Booklets der CDs sind oft wesentlich liebevoller gestaltet, der "Kunde" fühlt sich da eher emotional angesprochen und ernstgenommen.
Für das Charts-Teenie-Massengeschäft mag so ein Konzern ja ok sein, ernsthaften Musikfans werden sie kaum gerecht.
Musik nur als Ware zu betrachten mag ne Weile gut gehen, aber auf Dauer bestimmt nicht, da Musik auch vornehmlich etwas mit Emotionen zu tun hat.
Es war bezeichnend, was ein Musiker mal beschrieben hat. Als er zum Vertragsabschluss ins Büro des Chefs eines solchen Musikkonzerns kam, musste er feststellen, dass es in diesem Büro nicht mal die Möglichkeit gab, eine CD oder ein Tape abzuspielen.
Zu ,den kleinen Labels hat man doch eine ganz andere Beziehung. Die haben meist Bands einer bestimmten Richtung unter Vertrag, so dass man, wenn man eine Band entdeckt hat, die einem gefällt, auch mal bei den anderen reinhört, die Cover und Booklets der CDs sind oft wesentlich liebevoller gestaltet, der "Kunde" fühlt sich da eher emotional angesprochen und ernstgenommen.
Für das Charts-Teenie-Massengeschäft mag so ein Konzern ja ok sein, ernsthaften Musikfans werden sie kaum gerecht.
zu den Kritiken an meinen Posts.
Ja ich habe das Thema vereinfacht dargestellt @Texas Ranger.
Und meine "Ideologie" ist nunmal die, dass ich die diversen Trittbrettfahrer und Abzocker nunmal nicht mag, und ich auch sonst von der meiner Meinung nach nur noch rein gewinnorientierter Anwaltschaft sehr wenig halte.
Und ich denke ich kenne mich genug mit dem Thema aus um meine Meinung dazu zu sagen. Es geht nunmal schon lange nicht mehr darum nur die Rechte der "Künstler/Urheber" zu schützen.@Rigomax !!!!!Und rumgeschrien habe ich doch garnicht!!!!! :-) Eine Abschaffung des Rechtschutzes will doch keiner wirklich. Jeder der eine Leistung erbringt, und erscheint sie in vielen Augen auch wertlos, sollte bei Nutzung seiner Leistung auch einen Lohn ernten können.
Nein, aber da wird einfach Geld verdient. Und da ein Abgemahnter nicht wie es eigentlich sein sollte, die Schuld nachgewiesen werden muss, sondern jeder seine Unschuld beweisen muss, und damit der Ottonormalbürger zum Anwalt rennen muss und teuer Geld bezahlt, ist es eben so wie mit den Fröschen und dem Sumpf.
Entweder man zahlt die Abmahnung (Sumpf) oder man zahlt den Anwalt (Frosch) der sie abwendet. Dumm nur das ein Frosch niemals seinen Sumpf austrocknen wird bzw. kann. Da muss der Förster her (BGH) und muss aufräumen.
Zum Schluss zahlt der Ottonormalbürger aber mindestens mit seinen Nerven.
Ja ich habe das Thema vereinfacht dargestellt @Texas Ranger.
Und meine "Ideologie" ist nunmal die, dass ich die diversen Trittbrettfahrer und Abzocker nunmal nicht mag, und ich auch sonst von der meiner Meinung nach nur noch rein gewinnorientierter Anwaltschaft sehr wenig halte.
Und ich denke ich kenne mich genug mit dem Thema aus um meine Meinung dazu zu sagen. Es geht nunmal schon lange nicht mehr darum nur die Rechte der "Künstler/Urheber" zu schützen.@Rigomax !!!!!Und rumgeschrien habe ich doch garnicht!!!!! :-) Eine Abschaffung des Rechtschutzes will doch keiner wirklich. Jeder der eine Leistung erbringt, und erscheint sie in vielen Augen auch wertlos, sollte bei Nutzung seiner Leistung auch einen Lohn ernten können.
Nein, aber da wird einfach Geld verdient. Und da ein Abgemahnter nicht wie es eigentlich sein sollte, die Schuld nachgewiesen werden muss, sondern jeder seine Unschuld beweisen muss, und damit der Ottonormalbürger zum Anwalt rennen muss und teuer Geld bezahlt, ist es eben so wie mit den Fröschen und dem Sumpf.
Entweder man zahlt die Abmahnung (Sumpf) oder man zahlt den Anwalt (Frosch) der sie abwendet. Dumm nur das ein Frosch niemals seinen Sumpf austrocknen wird bzw. kann. Da muss der Förster her (BGH) und muss aufräumen.
Zum Schluss zahlt der Ottonormalbürger aber mindestens mit seinen Nerven.
ein XYZ Anwalt denkt, ach den vincewega könnt ich mal abmahnen.
dann kann er das tun und ich muss mich rechtfertigen.
Er kommt ja auch an meine Daten/Anschlussdaten problemlos heran.
Die Standard Abmahnung ist in ner Minute angepasst, ausgedruckt und im Brief verschickt.
Und wenn dann tatsächlich über meinen eventuell ungenügend gesicherten Anschluss geladen wurde, egal in welche Richtung, dann kostet es Geld.
Denn meine eventuelle Unwissenheit schützt nicht vor Strafe/Abmahnung.
Und wenn ich Glück habe kann ich nachweisen das ich es nicht gewesen bin.
Meine Zeit und meine Nerven habe ich aber verloren.
Ach ja, zuerst würde ich natürlich versuchen, ohne Angst vorm Verfahren aufzuzeigen, das Herr XYZ seine Aufgabe zum Beruf gemacht hat und abmahnt um abzumahnen und nicht um Rechte zu schützen.
Meistens hat sich damit das Verfahren gleich erledigt.
dann kann er das tun und ich muss mich rechtfertigen.
Er kommt ja auch an meine Daten/Anschlussdaten problemlos heran.
Die Standard Abmahnung ist in ner Minute angepasst, ausgedruckt und im Brief verschickt.
Und wenn dann tatsächlich über meinen eventuell ungenügend gesicherten Anschluss geladen wurde, egal in welche Richtung, dann kostet es Geld.
Denn meine eventuelle Unwissenheit schützt nicht vor Strafe/Abmahnung.
Und wenn ich Glück habe kann ich nachweisen das ich es nicht gewesen bin.
Meine Zeit und meine Nerven habe ich aber verloren.
Ach ja, zuerst würde ich natürlich versuchen, ohne Angst vorm Verfahren aufzuzeigen, das Herr XYZ seine Aufgabe zum Beruf gemacht hat und abmahnt um abzumahnen und nicht um Rechte zu schützen.
Meistens hat sich damit das Verfahren gleich erledigt.
Herr XYZ hat seine Aufgabe nicht zum Beruf sonderm zum Abmahn-Gewerbe gemacht.
Den Anwaltsberuf hat er ja sowieso verliehen bekommen.
Ja, und seine Aufgabe ist auch nicht der Schutz des Rechts, das sollten die Gerichte machen. Nein, er wendet es nur an und hat sich eigentlich daran zu halten.
Doch tun sie das auch alle, oder Frist auch hier Gier das Hirn und die Moral???
Oder ist hier wieder mal der Grundsatz der Rechtssicherheit ungenügend und die Gerechtigkeit verliert?
Also nochmal, jeder sollte seinen Inet-Anschluss im Auge behalten.
Den Anwaltsberuf hat er ja sowieso verliehen bekommen.
Ja, und seine Aufgabe ist auch nicht der Schutz des Rechts, das sollten die Gerichte machen. Nein, er wendet es nur an und hat sich eigentlich daran zu halten.
Doch tun sie das auch alle, oder Frist auch hier Gier das Hirn und die Moral???
Oder ist hier wieder mal der Grundsatz der Rechtssicherheit ungenügend und die Gerechtigkeit verliert?
Also nochmal, jeder sollte seinen Inet-Anschluss im Auge behalten.
... wenn jemand das "Filesharing" im großen Stil betreibt, nur weil er kein Geld für Musik zahlen will. Diese Einstellung geht nicht in Ordnung. Musik ist Kunst, Kunst zu erschaffen kostet Kraft und Kreativität; ganz egal, ob man es mit Jazz-Songs oder den neuesten HipHop-Werken von Berliner Vorstadtrappern zu tun hat: Alles hat seine Berechtigung, und die betreffenden Künstle haben Energie investiert. Klar, dass sie nichts verschenken wollen.
So wie ich das bisher verstanden habe, läuft das so, dass ein Anwalt sich überlegt: och, ich schau mal ob ich jemanden des illegalen Up-/Downloads überführen kann, ich beauftrage dafür mal ein paar Datenschnüffler und mahne dann die vermeintlich Schuldigen erst ab und schicke denen eine saftige Rechnung.
Wer beauftragt die eigentlich dazu?
Wessen Interessen nehmen die eigentlich wahr? Nur die eigenen?
Was sagt die Anwaltskammer dazu?
Wer beauftragt die eigentlich dazu?
Wessen Interessen nehmen die eigentlich wahr? Nur die eigenen?
Was sagt die Anwaltskammer dazu?
kaufen kann. Ich liebe z. B. Maxi-Versionen aus den 80ern.
Die gibts nirgendwo zu kaufen, nur auf ein paar filesharern sind die zu finden .
Was tun ?
Von den heutigen Songs kann man ja mangels Qualität keine Maxis mehr mixen =)
Die gibts nirgendwo zu kaufen, nur auf ein paar filesharern sind die zu finden .
Was tun ?
Von den heutigen Songs kann man ja mangels Qualität keine Maxis mehr mixen =)
Rechteinhaber, also meistens der Musikindustrie.
Anwälte dürfen nur "im Auftrag" handeln
Die Abmahngebühren werden i. d.Regel geteilt, ist aber meistens streng geheim.
Anwälte dürfen nur "im Auftrag" handeln
Die Abmahngebühren werden i. d.Regel geteilt, ist aber meistens streng geheim.
aber ist das wirklich immer so? Da sind bestimmt welche bei, die eine lukrative Einnahmequelle erkannt haben und das verführt natürlich dazu, dass sie einfach so mal...
Bei einer Abmahnung würde ich mir erst einmal ihren "offiziellen" Auftrag zeigen lassen, ansonsten würde ich mit einer Anzeige bei der Anwaltskammer drohen.
Bei einer Abmahnung würde ich mir erst einmal ihren "offiziellen" Auftrag zeigen lassen, ansonsten würde ich mit einer Anzeige bei der Anwaltskammer drohen.
ob ich den besagten Tonträger, den ich uploaden lasse von jemand anderen, nicht Original in meinen Besitz erworben wurde?
Ist es denn strafbar, jemanden anderen mein Eigentum zur Verfügung zu stellen?
Ich denke hier wird ein massiver Eingriff in die Eigentumsrechte von Bürgern gemacht.
Ist es denn strafbar, jemanden anderen mein Eigentum zur Verfügung zu stellen?
Ich denke hier wird ein massiver Eingriff in die Eigentumsrechte von Bürgern gemacht.
Auch wenn Du das Original ganz offiziell gekauft hast, stellst Du bei einem Upload nicht nur das Eigentum zur Nutzung "zur Verfügung", sondern es kann dabei ja dupliziert/kopiert werden. Das ist also nicht dasselbe, wie z.B. ein Auto, dass Du jemandem zur Nutzung überlässt.
Eine Privatkopie ist zwar grundsätzlich erlaubt (solange dabei kein Kopierschutz geknackt wird), das beschränkt sich lt. einiger Gerichtsurteile aber auf wenige Exemplare und ist nur im engsten Familien-/Freundeskreis zulässig.
Eine Privatkopie ist zwar grundsätzlich erlaubt (solange dabei kein Kopierschutz geknackt wird), das beschränkt sich lt. einiger Gerichtsurteile aber auf wenige Exemplare und ist nur im engsten Familien-/Freundeskreis zulässig.
Was ein anderer damit macht ist doch nicht meine Sache.
Ich meine, der Waffenhändler übernimmt doch auch keine Haftung für die Waffen, die er verkauft.
Ich meine, der Waffenhändler übernimmt doch auch keine Haftung für die Waffen, die er verkauft.
daß ich etwas downloade, dass ich bereits besitze. Wer weis denn das schon.
Und umgekehrt das selbe. Ich lasse jemanden uploaden, der es ebenfalls schon besitzt.
Und umgekehrt das selbe. Ich lasse jemanden uploaden, der es ebenfalls schon besitzt.
das ist ganz klar verboten.
Das Problem ist: Du hast z.B. die CD mit Musik gekauft und die CD ist Dein Eigentum. Aber die Nutzung der darauf befindlichen Musik ist reglementiert: Du darfst sie nur für Privatzwecke nutzen und nur im engsten Familien-/Freundeskreis weitergeben.
Öffentliche Aufführungen und öffentliches zur-Nutzung-Anbieten (all das, was über den engsten Privatkreis hinausgeht) ist mit dem Kaufpreis der CD inkl. Musik NICHT abgegolten. Beispiel: Es ist sogar gerichtlich umstritten, ob bereits eine größere Hochzeitsfeier noch zur Privatnutzung im engsten Familienkreis zählt. Da werden oft schon GEMA-Gebühren fällig.
Das Problem ist: Du hast z.B. die CD mit Musik gekauft und die CD ist Dein Eigentum. Aber die Nutzung der darauf befindlichen Musik ist reglementiert: Du darfst sie nur für Privatzwecke nutzen und nur im engsten Familien-/Freundeskreis weitergeben.
Öffentliche Aufführungen und öffentliches zur-Nutzung-Anbieten (all das, was über den engsten Privatkreis hinausgeht) ist mit dem Kaufpreis der CD inkl. Musik NICHT abgegolten. Beispiel: Es ist sogar gerichtlich umstritten, ob bereits eine größere Hochzeitsfeier noch zur Privatnutzung im engsten Familienkreis zählt. Da werden oft schon GEMA-Gebühren fällig.
Aber das hat ja mit dem eigentliche File Sharing nichts mehr zu tun.
Wie gesagt. Wenn ich im Besitz des Tonträgers bin, darf ich ihn auch verwenden, oder ein anderer kann ihn mir zur Verfügung stellen.
Umgekehrt das selbe.
Somit müsste mir jemand das Gegenteil bewiesen, daß ich nicht im Besitz des erworbenem Tonträgers bin respektive demjenigen, dem ich das erlaubt habe von mir up zu loaden.
Wie gesagt. Wenn ich im Besitz des Tonträgers bin, darf ich ihn auch verwenden, oder ein anderer kann ihn mir zur Verfügung stellen.
Umgekehrt das selbe.
Somit müsste mir jemand das Gegenteil bewiesen, daß ich nicht im Besitz des erworbenem Tonträgers bin respektive demjenigen, dem ich das erlaubt habe von mir up zu loaden.
Wenn Du im Besitz eines Tonträgers bist, musst DU sicherstellen, dass Du diesen bzw. die darauf enthaltene Musik ausschließlich dem engsten Familien-/Freundeskreis zur Verfügung stellst. Filesharing, wo Du diese Musik anbietest, indem Du sie von dieser gekauften CD hochlädst, ist meiner Meinung nach nix anderes.
Ich finde nämlich, daß ich auch über ein Filesharing Programm dieses jemanden zukommen lassen darf.
Er muss natürlich bestätigen, dass er in Besitz dieses erworbenen Produkte ist.
Sollte jemand den Verdacht haben, daß jemand nicht in dem Besitz einer gültigen Urheberrechts Lizenz verfügt, kann er ja Anzeige machen.
Dann muss natürlich deren Schuld bewiesen werden. So sehe ich das.
Er muss natürlich bestätigen, dass er in Besitz dieses erworbenen Produkte ist.
Sollte jemand den Verdacht haben, daß jemand nicht in dem Besitz einer gültigen Urheberrechts Lizenz verfügt, kann er ja Anzeige machen.
Dann muss natürlich deren Schuld bewiesen werden. So sehe ich das.
Radiosender verbreiten Musik ÖFFENTLICH.
Für diese Rechte zahlen sie extra Gebühren, und nicht zu knapp. Nur deshalb sind sie autorisiert, diese Musik öffentlich anzubieten (dann darfst Du sie auch für Privatzwecke kopieren).
Anderes Beispiel: offizielle mp3-Download-Händler wie Amazon. Die zahlen ebenfalls für die Rechte, sie ÖFFENTLICH als mp3-Download anbieten zu dürfen. Nur deshalb sind sie dazu überhaupt autorisiert, und nur deshalb darfst Du diese Files legal herunterladen (kaufen).
Also: ÖFFENTLICH anbieten (egal ob als Radiostream oder als mp3-File oder als CD-Verleiher) dürfen nur autorisierte Anbieter, die für dieses Recht extra bezahlen.
Für einen eng begrenzten Privatkreis gilt etwas anderes, siehe oben. Dann musst DU als Anbieter aber auch hieb- und stichfest beweisbar sicherstellen, dass Du nur diesem eng begrenztem Kreis diese Musikdateien zur Verfügung stellst.
In welcher Form Du das tust (Anbieten über Filesharing, als mp3 auf USB-Stick, Original-CD) ist dabei egal.
Für diese Rechte zahlen sie extra Gebühren, und nicht zu knapp. Nur deshalb sind sie autorisiert, diese Musik öffentlich anzubieten (dann darfst Du sie auch für Privatzwecke kopieren).
Anderes Beispiel: offizielle mp3-Download-Händler wie Amazon. Die zahlen ebenfalls für die Rechte, sie ÖFFENTLICH als mp3-Download anbieten zu dürfen. Nur deshalb sind sie dazu überhaupt autorisiert, und nur deshalb darfst Du diese Files legal herunterladen (kaufen).
Also: ÖFFENTLICH anbieten (egal ob als Radiostream oder als mp3-File oder als CD-Verleiher) dürfen nur autorisierte Anbieter, die für dieses Recht extra bezahlen.
Für einen eng begrenzten Privatkreis gilt etwas anderes, siehe oben. Dann musst DU als Anbieter aber auch hieb- und stichfest beweisbar sicherstellen, dass Du nur diesem eng begrenztem Kreis diese Musikdateien zur Verfügung stellst.
In welcher Form Du das tust (Anbieten über Filesharing, als mp3 auf USB-Stick, Original-CD) ist dabei egal.
nur die technische Plattform zur Verfügung stellen.
Der ANBIETER ist der USER, der den Upload macht und dort Dateien anbietet.
Im übrigen dürfen Dateien, die auf die niemand irgendwelche Rechte hat, z.B. eigene oder freie Musik, sehr wohl dort angeboten werden. Und dafür sind diese Tauschbörsen in erster Linie gedacht und gemacht (zumindest offiziell).
Der ANBIETER ist der USER, der den Upload macht und dort Dateien anbietet.
Im übrigen dürfen Dateien, die auf die niemand irgendwelche Rechte hat, z.B. eigene oder freie Musik, sehr wohl dort angeboten werden. Und dafür sind diese Tauschbörsen in erster Linie gedacht und gemacht (zumindest offiziell).