Abgeltungssteuer bei Rentenpapieren


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Neuester Beitrag: 25.04.21 12:54
Eröffnet am:26.12.07 13:43von: less_moneyAnzahl Beiträge:2
Neuester Beitrag:25.04.21 12:54von: SaraoiolaLeser gesamt:5.402
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1 Posting, 5959 Tage less_moneyAbgeltungssteuer bei Rentenpapieren

 
  
    #1
26.12.07 13:43
Guten Tag allerseits. Bin neu hier und sorry, wenn
a.) schon behandelt und b.) falsch einsortiert (dann bitte ggf. verschieben).

Will mein Problem mit der kommend. Abgeltungssteuer versuchen kurz darzustellen:

Fondsanteile in Rentenpapieren ( hier als Beispiel Gerling-Global WKN 848108) gehalten seit Jahren.

Bisher (angenommene Summen) : Ausschüttung 1€
davon steuerpfl. 60 Cent
hiervon Steuer (30%+Soli) = -19 Cent
netto-Ausschüttung =         81 Cent

Wie schaut das denn nun ab 2009 aus?
Bleibt alles beim Alten und wird nur der neue Steuersatz berechnet (dann wären es 1€ abzgl. 16Cent= 84C.net)
oder fällt der bisherige steuerfreie Anteil flach ( = 1€ abzgl. 25Cent= 75Cent net)

Grds. sieht die Abg.-Steuer ja vor, daß vor dem 31.12.2008 gekaufte Anteile nach altem Recht zu beurteilen sind.
Wäre schön, wenn es so wäre, aber in dem Sumpf der Ausführungsbestimmungen kann ich das o.g. Beispiel so
konkret nicht ableiten.

N.S.: Es handelt sich um Depotbestände einer an Jahren sehr alten Bekannten. Die Frage nach Umschichtung ist hier nicht relevant. Und auch die Frage bzgl. pers. Steuersatz nicht. Es geht mir um die allgem. Sichtweise. Denn wenn die
bis dato steuerfreien Anteile der Ausschüttung bei solchen Papieren zuk. wegfielen, wäre trotz des niedrigeren Steuersatzes die netto-Rendite zu überdenken.

Danke für Eure Meinungen und besser noch konkretes Wissen.

Schönes Rest-Weihnachtsfest noch

mfG
less_money

 

12 Postings, 5956 Tage Stratege_1Deine Frage zur Abg. Steuer

 
  
    #2
30.12.07 14:54
Hallo,

Ich bin mir nicht 100% sicher, aber:
Grundsätzlich werden bei Rentenfonds die laufenden Zinsgutschriften ab 2009 versteuert. Falls jemand geringe Einkünfte hat und daher unter 25% Steuersatz hat, dann kann die Differenz spätestens bei der Steuererklärung wieder zurückgefordert werden.
Dazu 2 konservative Vorschläge:
1.) Grundsätzlich sind steuerlich gesehen offene Immobilienfonds bei der Nachsteurrendite wahrscheinlich besser als ein reiner Rentenfonds.
2.) Ebenso ist es steuerlich noch sinnvoll noch Anleihen unter pari zu kaufen, denn die Kursgewinne bleiben bei Fälligkeit steuerfrei.

Gruß
Stratege_1  

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