Freispruch für Mannesmann-Chef Esser?
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Eröffnet am: | 31.03.04 22:52 | von: Jessyca | Anzahl Beiträge: | 5 |
Neuester Beitrag: | 01.04.04 12:24 | von: der_zocker | Leser gesamt: | 9.776 |
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31. März 2004 16:52 Uhr
Düsseldorf (dpa) - In dem spektakulären Wirtschafts-Strafprozess um Millionenabfindungen bei der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone zeichnen sich Freisprüche für alle Angeklagten ab.
© 2004 DPARichter im Mannesmann-Prozess ![]() |
Zwar seien die umstrittenen Millionenprämien aktienrechtlich unzulässig gewesen, weil sie nicht im Interesse des Unternehmens gelegen hätten, sagte Koppenhöfer. Die Angeklagten hätten sich aber Rechtsauskunft eingeholt und seien dem Rat der Experten gefolgt. Deswegen hätten sie nach vorläufiger Bewertung strafrechtlich schuldlos gehandelt, auch wenn teilweise noch Aufklärungsbedarf bestehe.
Lediglich bei der Millionenprämie für den damaligen Aufsichtsrats- Chef Joachim Funk sah das Gericht eine «gravierende Pflichtverletzung», weil für diesen Beschluss keine sorgfältige Entscheidungsgrundlage vorgelegen habe. Da die Angeklagten aber auch in diesem Fall der Rechtsauskunft gefolgt seien, hätten sie schuldlos gehandelt und seien einem «unvermeidbaren Verbotsirrtum» erlegen.
Die Staatsanwaltschaft will an den Anklagevorwürfen trotz der Zwischenbilanz des Gerichts uneingeschränkt festhalten. In der weiteren Hauptverhandlung werde die Staatsanwaltschaft durch geeignete Beweisanträge auf die Überzeugungsbildung der Strafkammer Einfluss zu nehmen suchen, hieß es in einer Erklärung.
«Mehr erhoffen konnte ich mir nicht», sagte der Rechtsanwalt von Ex-Mannesmann-Vorstandschef Klaus Esser, Sven Thomas. Es spreche nun Einiges für ein verkürztes Verfahren, aber das liege in den Händen der Staatsanwaltschaft. Esser sprach von einem «sehr guten Schritt in die richtige Richtung». Sein Vertrauen in die deutsche Justiz habe sich bestätigt. Dass die Staatsanwaltschaft nach wie vor von ihren Vorwürfen nicht abrücke, habe er «nicht anders erwartet».
Seit elf Wochen müssen sich sechs Angeklagte in dem auch international beachteten Strafverfahren verantworten. Neben Esser, Funk und Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann ist auch der ehemalige IG-Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel angeklagt. Insgesamt geht es um Prämien in Höhe von rund 60 Millionen Euro, die nach der Übernahme von Mannesmann durch den britischen Mobilfunkriesen Vodafone vor vier Jahren an Mannesmann-Manager und -Pensionäre geflossen sind.
© 2004 DPA
meine ganz persönliche Meinung!
Vor dem Gesetz sind alle gleich "-aber manche sind halt gleicher-"
Das stärkt auch mein Vertrauen in die deutsche Justiz!?!? (wer`s glaubt wird selig)
- die Abfindung wurde NACH der Übernahme ausgehandelt
- die Anstrengungen zur Vermeidung der Übernahme sind durch 300 mio Euro teure Kampagnen dokumentiert
- nachträglich protokollierte Sitzungsunterlagen sind normal iin der Wirtschaft
Fazit: es stinkt zum Himmel, aber der Richterin kann man nichts vorwerfen. Man kann nicht Urteile fällen aufgrund von Vermutungen.
Hoffen wir, daß die Revision mehr bringt: es reicht, wenn einer umfällt.
Ich kann dem Gericht keinen Vorwurf machen.
bis es überhaupt zu einem verfahren kommt
und dann avisiert die richterin im laufendem proßess,
dass eine strafrechtliche schuld nicht vorliegt.
hihihi...deutschland im maerz 2004 !