Abfindung


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Neuester Beitrag: 30.04.04 13:22
Eröffnet am:30.04.04 12:46von: b.onkelzAnzahl Beiträge:6
Neuester Beitrag:30.04.04 13:22von: kiiwiiLeser gesamt:3.076
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121 Postings, 8504 Tage b.onkelzAbfindung

 
  
    #1
30.04.04 12:46
Mahlzeit,

vielleicht ist unter euch ein Arbeitsrechtler oder Jura-Student, der mir folgende Frage beantworten kann:

Ein unbefristet vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer wird nach sechs Jahren Beschäftigung gekündigt und erhält eine entsprechende Abfindung. Nach zwei Monaten Arbeitslosigkeit erhält dieser Arbeitnehmer von seinem "Ex-Betrieb" ein neues Angebot, allerdings für eine Teilzeitbeschäftigung und für sieben Monate befristet. Darüber hinaus fordert der Arbeitgeber für die "Wiedereinstellung" eine Rückzahlung der Abfindung in Höhe von etwa 35%.

Und nun die eigentliche Frage: Ist diese Verfahrensweise üblich, insbesondere dann, wenn im Abwicklungvertrag nur eine Rückzahlung bei nahtloser Beschäftigung vereinbart war?

Für Antworten wäre ich dankbar!    

12850 Postings, 8357 Tage Immobilienhainö, die zocken dich ab o. T.

 
  
    #2
30.04.04 12:51

1945 Postings, 8581 Tage Twinson_99habe zwar Personalwesen nur als Nebenfach, allerdi

 
  
    #3
30.04.04 12:53

ngs ist das absolut unüblich. -> @ Immo gut analysiert.

Gruß

Twinson_99

Your-Investor.de.tt

 

1339 Postings, 9158 Tage Eddiebin weder Jurist noch Arbeitsrechtler

 
  
    #4
30.04.04 13:06
würde aber ein derart unverschämtes
Angebot auf jedenfall ablehnen. Die Abfindung
ist je nach Alter und Betriebszugehörigkeit bis
zu bestimmten Höhe steuerfrei; das Entgelt aus
einer Teilzeitbeschäftigung muß aber versteuert
werden. Ich würde mal eine Kontrollrechnung machen,
was es Netto bringt 7 Mo Teilzeit zu arbeiten, wenn
35 % der Abfindung an den Ex-AG zurückfließen.

Als Ex-Vollzeiteschäfigter würde ich auf jeden
Fall wieder eine Vollzeitbeschäftigung anstreben.

M. W. richtet sich das Arbeitslosengeld nach dem
Bruttoeinkünften der letzten 12 Monate, wenn man
7 Monate Teilzeitarbeitet arbeitet könnte das
neg. Auswirkungen auf die künftige Höhe des AL-Geldes
haben. (Aber wie gesagt bin kein Jurist, würde mich
da beim AA informieren)  

121 Postings, 8504 Tage b.onkelz@immobilienhai + Twinson 99

 
  
    #5
30.04.04 13:06
Zunächst einmal vielen Dank für die schnellen Einschätzungen (ich hatte auf solche Antworten schwer gehofft!) Wenn einem der Chef gegenüber sitzt und darüber plaudert, dass in solchen Fällen sogar 50% Rückzahlung üblich sind, ist man ja doch zunächst schwer verunsichert und fast geneigt, sich für 35% zu bedanken. Ich habe mir eben ausgerechnet, dass ich bei siebenmonatiger Teilzeitbeschäftigung und gleichzeitig anteiliger Rückzahlung der Abfindung mein künftiges Gehalt mit etwa 50% subventionieren würde und das kann es nun wirklich nicht sein.    

129861 Postings, 7680 Tage kiiwiiist ´ne schwer linke Tour, aber

 
  
    #6
30.04.04 13:22
frag mal modeste, der scheint Anwalt zu sein.  

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