Lufthansa - wie gehts weiter?
Seite 3 von 5 Neuester Beitrag: 23.08.24 09:39 | ||||
Eröffnet am: | 16.07.08 09:21 | von: Boersiator | Anzahl Beiträge: | 103 |
Neuester Beitrag: | 23.08.24 09:39 | von: Judas | Leser gesamt: | 52.869 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 4 | |
Bewertet mit: | ||||
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Quelle: Reisetopia.de
Eine Doppel Id gibt es noch, aber die kriegen wir auch noch.
Moderation
Zeitpunkt: 01.04.22 15:51
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Urheberrecht: Text ohne Einverständnis des Urhebers veröffentlicht
Zeitpunkt: 01.04.22 15:51
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Urheberrecht: Text ohne Einverständnis des Urhebers veröffentlicht
Ganz im Gegenteil. Die Lufthansa war trotz Ihrem verbesserungswürdigen Service immer sehr kulant und freundlich.
Auch das Umbuchen klappt bei uns bisher immer.
Echt komisch.
Wenn Du Dir den Beitrag mal genauer durchliest, ist das Problem nicht mit dem Baby verbunden....
Mit der Kurserholung der LH wird es heute wahrscheinlich nichts mehr.
Neun Stunden Verspätung, keine Rückmeldung, keine Entschuldigung,
Nie wieder Lufthansa"
https://de.trustpilot.com/review/www.lufthansa.com
Hinweis an die Moderatoren:
Das Zitieren der angegebenen Quelle ist ausdrücklich NICHT verboten:
"Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 51 Zitate:
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1.einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2.Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3.einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist."
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html
Sehr geehrter Moderatoren.
Wenn Sie das akzeptieren können sie gleich Ihre eigenen Forumsregeln in die Tonne treten.
Also Vorsicht .
Was meinst Du damit? Kundenfeedback ist wichtig für jede Company, vor allem im Dienstleistungsbereich. Das Feedback bei Trustpilot ist ein "Stimmungsbarometer" und hilfreich bei der Identifizierung von Schwachstellen.
Moderation
Zeitpunkt: 04.04.22 09:31
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Beschäftigung mit Usern
Zeitpunkt: 04.04.22 09:31
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Beschäftigung mit Usern
"Sehr geehrter Moderatoren.
Wenn Sie das akzeptieren können sie gleich Ihre eigenen Forumsregeln in die Tonne treten.
Also Vorsicht ."
Meine Anmerkung dazu: "In die Tonne treten" würde ich Gesetze nicht. Regeln in Foren usw. dürfen nicht gegen Gesetze verstoßen und Moderatoren sind eher dankbar zu Hinweisen zu gesetzlichen Regelungen.
Nach gutem Start wechselt der Kurs aktuell in den Verlustbereich.
https://www.boerse-frankfurt.de/aktie/deutsche-lufthansa-ag
Und nun lassen Sie es mit Ihrem Spam gut sein.
Und Ariva wird sicherlich diesen Unterschied erkennen müssen.
Sie zitieren unten Deutsches Recht!
Lufthansa - wie gehts weiter? Gearman Gearman: Gernot Barton teilt folgende Erfahrung: 13:29#57
"Letztklassiger Kundenservice.
Neun Stunden Verspätung, keine Rückmeldung, keine Entschuldigung,
Nie wieder Lufthansa"
de.trustpilot.com/review/www.lufthansa.com
Hinweis an die Moderatoren:
Das Zitieren der angegebenen Quelle ist ausdrücklich NICHT verboten:
"Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 51 Zitate:
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1.einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2.Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3.einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist."
www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html
Die Moderatoren von Ariva werden sicherlich verantwortlich handeln und nicht Deinen "Ratschlägen" blind folgen.
"Im Gegensatz zu Ihnen erkenne ich aber den Unterschied zwischen Deutschen und Dänischen Recht." Nicht mal Rechtsexperten können den Unterschied zwischen Deutschem und Dänischem Recht in seiner Gesamtheit erkennen. Und Du kannst es??? Kleiner Tipp: Wir nutzen Ariva und mir ist nicht bekannt, dass die Ariva -Platfform nach dänischem Recht handelt.
Jetzt beende Deine persönlichen Angriffe und Spams.
Ja welches Recht sollte ich hier sonst zitieren? Wir handeln hier nach deutschem Recht.
Die Regeln bei Trustpilot sind nach Dänischen Recht.
Da brauchen Sie keine Quellen von Deutschem Recht posten.
Was gibt es daran nicht zu verstehen.
Moderation
Zeitpunkt: 31.03.22 17:35
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Verdacht auf Spam-Nutzer
Zeitpunkt: 31.03.22 17:35
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Verdacht auf Spam-Nutzer
Und jetzt höre auf mit Deinem Spam.
Sie zitieren hier und wo auch immer Texte von Trustpilot. Und dies ist laut Regeln von Trustpilot untersagt und zwar nach Dänischen Recht.
Sie dürfen dies nicht.
Moderation
Zeitpunkt: 31.03.22 17:35
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Verdacht auf Spam-Nutzer
Zeitpunkt: 31.03.22 17:35
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Verdacht auf Spam-Nutzer
Deine Rechtsauffassung ist FALSCH!
"Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist." https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html
Wird hier auch nur mit einem Wort erwähnt, dass es sich nur um ein zitiertes Werk außerhalb Dänemarks handelt? Mann oh Mann!!!
Moderation
Zeitpunkt: 31.03.22 17:35
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Verdacht auf Spam-Nutzer
Zeitpunkt: 31.03.22 17:35
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Verdacht auf Spam-Nutzer
https://de.trustpilot.com/review/www.lufthansa.com
Sehr schade, dass der Service von Lufthansa so von den Kunden beurteilt wird. Als LH-Management würde ich sofort eine Task Force einrichten und die Ursachen beseitigen.