Ab 16.12.2020
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 25.04.21 10:22 | ||||
Eröffnet am: | 13.12.20 13:47 | von: Xenon_X | Anzahl Beiträge: | 4 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 10:22 | von: Petrajbufa | Leser gesamt: | 1.942 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
Bewertet mit: | ||||
Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen...Gründen, wenn die Personen unmittelbar zusammenarbeiten müssen. Zum Beispiel: ...Arbeitskolle-ginnen und Arbeitskollegen, die in regelmäßigem Austausch stehen...Die Notwendigkeit der Zusammenarbeit obliegt der Einschätzung der jeweiligen Arbeitgeber, Dienstherrn oder sonstigen Verantwortlichen.
Der Arbeitnehmer darf nicht einfach zu Hause bleiben. Die Entscheidungsfindung obliegt dem Arbeitgeber.
Moderation
Zeitpunkt: 23.04.21 14:59
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