ASS - Mantelübernahme durch Schmidt Spiele GmbH?


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Neuester Beitrag: 24.04.21 23:01
Eröffnet am:19.01.12 15:24von: RudiniAnzahl Beiträge:75
Neuester Beitrag:24.04.21 23:01von: InesvpcqaLeser gesamt:11.555
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13230 Postings, 4884 Tage RudiniHauptversammlung am 01.07.2014

 
  
    #26
22.06.14 22:15
https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet + ASS AG

Es werden gleich zwei Jahresabschlüsse (2012 und 2013) vorgelegt.

Eine Mantelverwertung rückt damit in greifbare Nähe...  

13230 Postings, 4884 Tage RudiniSorry, HV am 08.07.2014

 
  
    #27
22.06.14 22:16

6729 Postings, 5557 Tage steven-blnLohnt sich also immer mal wieder im

 
  
    #28
22.06.14 22:28
Bundesanzeiger zu stöbern.  

13230 Postings, 4884 Tage RudiniEhrlich gesagt,

 
  
    #29
23.06.14 08:12
habe ich die Einladung geschickt bekommen...  

6729 Postings, 5557 Tage steven-blnRudini, steig ein, wenn Du was übrig hast, die

 
  
    #30
24.06.14 21:37
Bilanz hier ist interessant.  

6729 Postings, 5557 Tage steven-blnDer strittige Punkt hier ist eine Forderung der

 
  
    #31
24.06.14 21:44
ITP Ton- und Bild Träger GmbH aus Berlin aus dem Jahre 1996. Und inwieweit diese Forderung zu Recht aufgestellt wurde müsste geklärt werden. Der Abwickler der Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken Aktiengesellschaft, ist der Meinung, die Forderung besteht zu unrecht. Und ich würde tendentiell dies auch sagen, denn das liesse sich auch begründen warum.  

6729 Postings, 5557 Tage steven-blnDer Kurs hier ist angemessen zum jetzigen

 
  
    #32
24.06.14 21:48
Zeitpunkt, und wenn ich dem Bericht zum 31.12.2013 richtig entnehme, ist die Forderung noch nicht auf dem Gerichtswege anhängig.  

6729 Postings, 5557 Tage steven-blnDie Überschrift zu dieser Aktie ist auch nicht

 
  
    #33
24.06.14 21:52
richtig, denn die Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken Aktiengesellschaft wurde nach Angaben aus dem Bericht zum 31.12.2013 bereits durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 22.03.2012, veröffentlicht am 20.04.2012, aus dem Konkursverfahren entlassen.
Der Beschluss der Aktionäre allerdings, die AG abzuwicklen, nachdem sie keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, ist noch ausstehend.  

6729 Postings, 5557 Tage steven-blnUnd das wirklich interessante an dieser Aktie wäre

 
  
    #34
24.06.14 21:59
nicht nur dann der Fall, wenn sich erweist, dass die Forderung der ITP Ton- und Bild Träger GmbH aus dem JAhre 1996 unbegründet und damit nichtig ist, sondern der für einen Betreiber der AG nutzbare Verlustvortrag aus Vorjahren. Der Verlustvortrag ist bares Geld wert, für denjenigen, der Gewinne mit Verlusten verrechnen kann. Und dass könnte sich eventuell erst recht im Kurs wiederspiegeln. Denn der Wert des AG Mantels berechnet sich nicht nur aus dem Cashbestand, oder dem angenommenen Wert unter Berücksichtigung des Forderungsabzugs, sondern aus der Summe aller für die Gesellschaft nützlichen "Finanzinstumente".  

13230 Postings, 4884 Tage Rudini#30

 
  
    #35
24.06.14 22:52
Wie man am Posting #29 erkennt, bin ich hier längst investiert...  

6729 Postings, 5557 Tage steven-blnJa, Rudini, und nach nochmaligem Überlegen, sind

 
  
    #36
25.06.14 08:40
da möglicherweise Sachverhalte versteckt, nicht auf den ersten Blick erkennbar, warum die AG i.K. war, und der dann aufgehoben wurde.
Die ITP Ton- und Bild Träger GmbH hat gemäß dem Bericht der AG eine Regressforderung, gestellt, die wohl schon länger besteht. Die AG hat nur diese Forderung mit Schreiben vom 27.12.2012 gegen den Rechtsnachfolger, Good Time Holding, zurückgewiesen.
Es ist anzunehmen dass die Fa. ITP Ton und Bildträger GmbH eine Bankschuld der Bay. Hypotheken und Wechselbank abgelöst hat im Jahre 1996, nachdem die Bank oder ein Gläubiger der AG die Fa. ITP als Bürgen in die Pflicht genommen hat. Das genaue Datum des Vorgangs aus dem Jahre 1996 ist nicht angegeben. Fest steht nur, dass die AG einen Antrag auf ein gerichtliches Vergleichsverfahren am 02. Mai 1996 gestellt hat, der am 01. August 1996 durch das Gericht abgewiesen wurde.
Dennoch wurde bzw. musste, per gerichtlicher Entscheidung, das Anschlusskonkursverfahren zum 01. August 1996 eröffnet.  
 

6729 Postings, 5557 Tage steven-blnDer Zusammenhang ist nicht auf den ersten Blick

 
  
    #37
25.06.14 08:53
erkennbar, aber es ist anzunehmen, dass ein Gläubiger der ASS AG im Jahre 1996 Forderungen gestellt hat, die nicht sofort erfüllt wurden. Die ASS AG hat angesichts der Forderung das gerichtliche Verleichsverfahren beantragt am 02. Mai 1996. In der Zwischenzeit hat dann aber die Fa. ITP Ton- und Bildträger GmbH diese Forderung des Gläubigers als in Anspruch genommener Bürge ausgeglichen. Dieser Vorgang war dem Gericht möglichweise zum 01. August 196 nur ansatzweise, oder gar nicht bekannt. Folgerichtig (nur aufgrund unvollständiger Aktenlage) hat das Gericht erkannt, dass ein Vergleichsverfahren unsinnig wäre, und hat den Anschlusskonkurs verfügt.  

6729 Postings, 5557 Tage steven-blnMöglicherweise hat also die ASS AG den Antrag

 
  
    #38
25.06.14 09:05
auf das gerichtliche Vergleichsverfahren im Jahre 1996 vorzeitig gestellt, ohne die Bürgschaft der Fa. ITP Ton- und Bildträger GmbH dabei zu berücksichtigen. Durch Einspringen des Bürgen, und Ausgleich der fremden Forderung ist zwar der Antrag auf das gerichtliche Vergleichsverfahren erstmals aufgrund der Abweisung der fremden Forderung hinfällig, nur ist dadurch gleichzeitig ein Schuldverhältnis zwischen der ASS AG und deren Bürgen aufgetreten. Die AG konnte demnach durchaus in die Lage versetzt sein, den Geschäftsbetrieb vorerst normal weiterzuführen.      

6729 Postings, 5557 Tage steven-blnOhne den genauen Sachverhalt zu kennen, da man

 
  
    #39
25.06.14 11:17
keine Einsicht in die Gerichtsakten hat, liesse sich zumindest annehmen, dass der vom Amtsgericht verfügte Anschlusskonkurs deshalb angeordnet wurde, da bekannt war, dass die Forderung eines Dritten gegenüber der ASS AG bestand und vorerst nicht bedient weden konnte (was zur Beantragung des gerichtlichen Vergleichsverfahren führte), aber dann durch Ablösung der Forderung des Dritten infolge der Inanspruchnahme des Bürgen ein neues Schuldverhältnis begründet wurde, dessen Ausgleich zum Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung zum 1. August 1996 unentschieden war. Infolge des Konkursverfahrens wurde die Geschäftstätigkeit der ASS AG aufgegeben bzw. veräussert, so dass sich ein Guthaben für die ASS AG ergab. Die Forderung des Rechtsnachfolgers der Fa. ITP Ton- und Bildträger GmbH, der Good Time Holding, erscheint somit in einem anderen Licht.      

6729 Postings, 5557 Tage steven-blnDer Anspruch der Good Time Holding ergibt sich,

 
  
    #40
25.06.14 11:21
sofern die obigen Annahme korrekt ist, dadurch, dass die Förderung aus Erfüllung einer Bürgschaft rechtlich einwandfrei bestand, da sie angemeldet war, aber während des Konkursverfahrens nicht ausgeglichen wurde.
Bürgschaften und daraus abgeleitete Schuldverhältnisse sind in §§ 765 - 778 BGB geregelt.  

6729 Postings, 5557 Tage steven-blnDie ASS AG bestreit die Forderung der

 
  
    #41
25.06.14 11:37
ITP Ton- und Bildträger GmbH ja nicht gänzlich, so dass die übernommene Rechtsfolge zugunsten der Good Time Holding, nicht mit der absoluten Gegenrede sondern nur mit Verjährung begründet wird.  

6729 Postings, 5557 Tage steven-blnDie ASS AG begründet die eingetretene Verjährung

 
  
    #42
25.06.14 12:28
mit § 214 BGB und erklärt Verjährung wäre bereits zum 31.12.2005 eingetreten. Die allgemeine 3-jährige gemäß § 195 BGB beträgt 3 Jahre, worauf zu schliessen ist, dass vorgetragene Ansprüche der Good Time Holding nach Angaben der ASS AG in den Jahren 2003 bis 2005 entstanden sein müssten.
In diesem Zeitraum war aber noch das Konkursverfahren offen, und somit angemeldete Ansprüche eventuell unbefriedigt. Es scheint eher, dass in der Jahresfrist 2003 bis 2005 die ITP Ton- und Bildträger GmbH "ausser Betrieb" ging, sich aber dennoch ein Rechtsnachfolger in Form der Good Time Holding gefunden hat.      

6729 Postings, 5557 Tage steven-blnWegen des offenen Konkursverfahrens, und der

 
  
    #43
25.06.14 12:50
zumindest anscheinlich rechtmässig angemeldeten Ansprüche der ITP Ton- und Bildträger GmbH gegen die ASS AG während des Insolvenzverfahrens, bestand er Anspruch auf Ausgleich aus der Konkursmasse während des gesamten Konkursverfahrens. Augenscheinlich ist der Ausgleich aus der Konkursmasse nicht erfolgt, und das Konkursverfahren wurde auf Antrag beendet, und zwar durch Beschluss des Amtsgericht Stuttgart am 22.03.2012.
Die ASS AG also solches wurde bereits mit Eröffnung des Konkursverfahrens am 1. November 1996 aufgelöst (§ 25 KO in Verbindung mit § 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG), aber dadurch nicht liquidiert und gelöscht. Tauchen nach Auflösung der Gesellschaft noch verwertbare Gegenstände, Beteiligungen oder andere verwertbaren Dinge auf, so sind sie im Normalfall während des Konkursverfahrens zu verteilen. Selbst nach Beendigung des Verfahrens, und zwischen Auflösung und Löschung, können plötzlich aufgetauchte Vermögenswerte noch nachträglich an die Gläubiger verteilt werden. Dazu muss dann ein Aufsichtsrat bestimmt werden, der über die Einhaltung der gesetzlichen Verteilungsansprüche bestimmt. In diesem Zusammenhang ist somit erwähnenswert und auch nachvollziehbar, warum die Schmidt Spiele GmbH, eine von Good Time Holding kontrollierte Firma, noch Aktien der ASS AG erworben hat: sie würden der Good Time Holding durch deren Tochter gewährleisten, dass eventuell an die Aktionäre zu verteilende Unternehmenswerte der ASS AG nach Beendigung des Konkurses in zumindest begrenzter Form (über den Eigentumsanteil von 25,04%) wieder an die Good Time Holding zurückfliesst.  

6729 Postings, 5557 Tage steven-blnMit Beendigung des Konkursverfahrens ist

 
  
    #44
25.06.14 13:01
zumindest eine Verteilung von Unternehmenswerten an externe, dritte Gläubiger beendet. Überschüssige Werte können dann an die Eigentümer gegeben werden. Da die ASS AG zumindest der Bilanz nach überschuldet war, wurden Unternehmenswerte an Gläubiger nur insoweit verteilt, als diese im ersten Rang standen. Vorrangig bedient werden müssen während des Konkursverfahrens solche Gläubiger, die durch nicht gezahlte Gehälter und Löhne mit Nachteilen zu rechnen hatten. Auch der Insolvenzverwalter ist erstrangig zu bedienen, was er aussweislich auch macht, da es augenscheinlich die Ausgaben des Insolvenzverwaltung vorrangig sind, die einen weiteren bilanziellen Verlustvortrag verursachen.    

6729 Postings, 5557 Tage steven-blnDer Kurswert hier ist allerdings unter dem

 
  
    #45
26.06.14 15:33
Nennwert der Aktien. Ist auch nicht verwunderlich, denn das Grundkapital ist ja so gut wie aufgebraucht worden über den Verlustvortrag.  

6729 Postings, 5557 Tage steven-blnDas Grundkapital der Aktien ist einmal voll

 
  
    #46
27.06.14 17:43
eingezahlt worden. Es ist z.B. die Frage zu welchem Kurs sich die Schmidt Spiele GmbH eingekauft hat mit ihren 25,04 %.  

6729 Postings, 5557 Tage steven-blnAus der Liquidations-eröffnungsbilanz und dem dazu

 
  
    #47
30.06.14 10:29
gehörigen Bericht zum 1. Januar 2013 ergibt sich, dass die Good Time Holding die Ansprüche gegenüber der ASS AG per Mahnbescheid weiterverfolgen wollte. Hierzu wurde der Mahnbescheid am 20. Dezember 2012 beantragt, den das Gericht unter der Geschäftsnummer 12-1144579-0-5 am 28.12.2012 erlassen hat. Der ASS AG wurde dieser zum 03. Januar 2013 zugestellt. Durch die Zustellung erst im Januar 2013 wurde die Verjährungsfrist nach §204, Abs. 3 BGB gehemmt, so dass Verjährung aus eventuellen Ansprüchen aus dem Mahnbescheid erst zum 31.12.2015 verjähren würden.  

6729 Postings, 5557 Tage steven-blnAus dem Bericht zur Liquidations-eröffnungsbilanz

 
  
    #48
30.06.14 10:37
zum 1. Januar 2013 ergibt sich weiterhin, dass die ASS AG gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt hat, und daraufhin die Good Time Holding den angestrengten Prozess vor dem Landgericht München I unter dem Az. 15 HK O 6740/13 weiterverfolgt hat. Dem erstinstanzlichen Urteil zufolge ist die Good Time Holding der ASS AG mit ihren Ansprüchen unterlegen. Der Prozess vor dem Landgericht ist aufgrund der Höhe des Verfahrensstreitwertes von € 854.958,91 zustande gekommen, da dieser über € 5.000 liegt, und somit das Amtsgericht nicht mehr zuständig ist.  

6729 Postings, 5557 Tage steven-blnDie Frage die sich hier stellt, ist vor allen

 
  
    #49
07.07.14 13:03
Dingen, warum die Schmidt Spiele GmbH einen 25,04% Anteil an derASS AG eworben hat, und zu welchem Kurs er erfolgte. Der Bilanz ist zu entnehmen, dass zumindest mit der Ausgabe der Aktien der Nennbetrag voll eingezahlt wurde und das Grundkapital mehr oder weniger vorhanden ist, eventuell investiert in Sachwerte.  

6729 Postings, 5557 Tage steven-blnDie weitere Frage die zu klären ist, ist der

 
  
    #50
07.07.14 13:10
Verbleib des aufgelaufenen bilanziellen Verlustes. Die Erhöhung des operativen Verlustes ist ja vor allen Dinger durch die Insolvenzverwaltung entstanden, während Bankguthaben immer noch bestehen.
Es gäbe durchaus eine Lösung dieser Frage, die sehr von Vorteil für die ASS AG und deren Aktionäre sein könnte. Indem nämlich jemand anderes den Verlust sich über eine Verbriefung in seine Bücher überschreibt. Der operative, in der Bilanz ausgewiesene Verlust wäre somit als Gegenrechnung zu einem anderweitig angefallenen Gewinn verwendbar. Der Käufer der verbrieften Schuldverschreibungen würde wahrscheinlich nur einen Bruchteil des Nennwertes für die verbrieften Schulden zahlen, könnte aber den Schuld-Nennbetrag gegen sein aus anderen Quellen stammenden Gewinn verrechnen.  

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