AFKEM AG HV am 22.05.2014


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Eröffnet am:25.04.14 16:45von: M.MinningerAnzahl Beiträge:4
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17613 Postings, 5467 Tage M.MinningerAFKEM AG HV am 22.05.2014

 
  
    #1
25.04.14 16:45
AFKEM AG

Hamburg

ISIN DE000A1EMBS3
WKN A1EMBS

Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, den 22. Mai 2014, um 10:00 Uhr
im Adina Apartment Hotel Hamburg Michel, Raum Darwin,
Neuer Steinweg 26, 20459 Hamburg, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.  
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 nebst Lagebericht der Gesellschaft und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

2.  
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der AFKEM AG zum 31. Dezember 2013 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von € 51.676,59 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.  
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

4.  
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

5.  
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Wirtschaftsprüfer Herrn Ulrich Sommer, Hamburg, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.

6.  
Neuwahlen zum Aufsichtsrat  

Die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder haben ihre Ämter zum 10.02.2014 niedergelegt. Das Amtsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 11.04.2014 die Herren Günter Karoschinski, Carsten Franke und Tobias Dittmar zu Aufsichtsratsmitgliedern bestellt.

Die 3 Aufsichtsratsmitglieder sollen von der Hauptversammlung für die kommende Amtsperiode gewählt werden, die gerichtliche Bestellung soll durch die Wahl durch die Hauptversammlung ersetzt werden.

Gemäß § 96 Abs. (1) und § 101 Abs. (1) AktG in Verbindung mit § 9 Abs. (1) der Satzung der Gesellschaft setzt sich der Aufsichtsrat aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Diese Herren werden nun vom Aufsichtsrat zur Wahl durch die Hauptversammlung mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung und für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit begonnen hat, nicht mitgerechnet, also bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über das im Jahr 2018 endende Geschäftsjahr der Gesellschaft beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft vorgeschlagen:
a)
Günter Karoschinski (Geschäftsführender Gesellschafter der CRM Solutions GmbH / Software & Beratung), Schellhorn, geb. am 30.06.1966

b)
Carsten Franke (Partner der Ebner Stolz / Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung), Ahrensburg, geb. am 28.11.1971

c)
Tobias Dittmar (Gesellschafter und Vorstand der Technosis AG / Software), Asshausen, geb. am 21.03.1965

Alle drei Kandidaten sind jeweils kein Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. kein Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien und haben erklärt, zur Wahl zum Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung zu kandidieren und die Wahl für den Fall ihrer Wahl anzunehmen.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sowie zur Antragstellung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des Donnerstag, dem 15. Mai 2014, 24:00 Uhr (Zugang), bei der Gesellschaft (AFKEM AG, Erdmannstraße 10–12, 22765 Hamburg, Fax: 040 / 53 00 30 33) oder bei der Gesellschaft unter der nachfolgend angegebenen Adresse anmelden:

AFKEM AG
c/o Bankhaus Gebr. Martin AG
Kirchstraße 35, 73033 Göppingen, Fax: 0 71 61 / 96 93 17

Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den gesetzlich vorgesehenen Tag (Nachweisstichtag) vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, demnach auf Donnerstag, den 1. Mai 2014, 0:00 Uhr, beziehen. Er ist durch Bestätigung des depotführenden Institutes in Textform zu erbringen; die Bestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt, um deren Vorlage beim Eingang zur Hauptversammlung gebeten wird. Die Stimmkarten werden vor Ort am Versammlungstag ausgehändigt.

Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung von Stimmrechten bevollmächtigen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine andere diesen nach § 135 BGB gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Die Vollmacht ist gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen.

Die Aktionäre werden gebeten, hierfür das Formular zu verwenden, welches die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte erhalten.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per Post oder Fax verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte eine der oben genannten Anmeldeadressen. Das Gleiche gilt für die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall.

Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution sowie für den Nachweis und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern zu übersenden. Über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machende Gegenanträge (§ 126 AktG) und Wahlvorschläge (§ 127 AktG) sind ausschließlich zu übersenden an:

AFKEM AG
Erdmannstraße 10–12; 22765 Hamburg
Fax: 040 / 53 00 30 33, E-Mail: hv@afkem.com

Rechtzeitig gestellte Anträge werden den anderen Aktionären im Internet unter www.afkem.com unverzüglich zugänglich gemacht.

Hinweis auf Verfügbarkeit von Unterlagen

Die folgenden Unterlagen sind auf den Internet-Seiten der Gesellschaft unter www.afkem.com veröffentlicht und liegen ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einladung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (AFKEM AG, Erdmannstraße 10–12, 22765 Hamburg) zur Einsicht der Aktionäre aus:

Festgestellter Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 nebst Lagebericht der Gesellschaft und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Bilanzverwendungsvorschlag zu TOP 2

Abschriften der vorgenannten Unterlagen werden jedem Aktionär der Gesellschaft auf sein Verlangen unverzüglich und kostenlos zugesandt.

Hamburg, im April 2014

AFKEM AG

Der Vorstand

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/...o_quicksearchlist%29=Suchen  

17613 Postings, 5467 Tage M.MinningerMehrheitsbeteiligung

 
  
    #2
25.04.14 16:46
AFKEM AG

Hamburg

ISIN DE000A1EMBS3, WKN A1EMBS

Bekanntmachung nach § 20 Absatz 6 AktG

Die Ebinal GmbH, Hamburg, hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1,3,4 AktG i.V.m. § 16 Abs. 1 AktG unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der AFKEM AG und eine Mehrheitsbeteiligung an der AFKEM AG gehören.

Zudem hat uns Herr Matthäus Ebinal, Hamburg, mitgeteilt, dass ihm mittelbar gemäß § 20 Abs, 1, 2, 3, 4 AktG i.V.m. § 16 Abs. 1 AktG unter Zurechnung der Aktien gemäß § 20 Abs. 2 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien an der AFKEM AG und mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der AFKEM AG gehören, da mir die von der Ebinal GmbH gehaltenen Aktien der AFKEM AG zuzurechnen sind.

Des Weiteren hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG die Ostchem Germany GmbH mitgeteilt, dass sie Aktien an der AFKEM AG veräußert hat und dass keine Beteiligung an der AFKEM AG in mitteilungspflichtiger Höhe mehr besteht. Entsprechend besteht auch keine Mehrheitsbeteiligung mehr, § 16 Abs. 1, 4 AktG.

Die OSTCHEM Holding GmbH, Wien, Österreich, hat uns mitgeteilt, dass keine mittelbare Beteiligung an der AFKEM AG in mitteilungspflichtiger Höhe mehr besteht. Entsprechend besteht auch keine mittelbare Mehrheitsbeteiligung mehr, § 16 Abs. 1, 4 AktG.


Hamburg im April 2014

AFKEM AG

Der Vorstand

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/...o_quicksearchlist%29=Suchen  

17613 Postings, 5467 Tage M.MinningerRücktritt des Erwerbers der Aktien aus der

 
  
    #3
20.10.17 18:12

4386 Postings, 3755 Tage StrandläuferVerlust haelftiges Grundkapital

 
  
    #4
20.04.20 20:48

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