ABGELTUNGSTEUER- Was Anleger jetzt wissen müssen
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 09.11.06 22:22 | ||||
Eröffnet am: | 04.11.06 02:08 | von: NRWTRADE. | Anzahl Beiträge: | 3 |
Neuester Beitrag: | 09.11.06 22:22 | von: mecano | Leser gesamt: | 3.988 |
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Was Anleger jetzt wissen müssen
Lange wurde um sie gerungen. Nach dem Willen der Großen Koalition soll die Abgeltungsteuer für Kapitalerträge nun im Jahr 2009 in Kraft treten. Sie bricht radikal mit dem bestehenden System.
Kassiert wird an der Quelle: Banken führen künftig die Steuer auf Dividenden oder Veräußerungsgewinne bei Aktien ab
Berlin - Die Experten der Großen Koalition haben sich auf die Einführung einer Abgeltungsteuer verständigt. Sie soll Anfang 2009 mit einem Steuersatz von 25 Prozent in Kraft treten und für Zinserträge, Investmentfondserträge, Dividenden und Veräußerungsgewinne gelten. Immobilien bleiben außen vor. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kommen hinzu.
Die Einführung einer Abgeltungsteuer bricht radikal mit dem bestehenden System. Die Steuer wird nach Berechnungen des Ministeriums rund 1,73 Milliarden Euro kosten. Es folgt eine Beschreibung der Pläne und ihrer Auswirkungen.
Was ist eine Abgeltungsteuer?
Eine Abgeltungsteuer hat zwei wesentliche Merkmale. Sie ist dort fällig, wo der zu versteuernde Betrag zuerst anfällt, an der Quelle also. Das heißt, der Fiskus wird von der Bank oder dem Kreditinstitut bedient, noch bevor der Steuerzahler an sein Geld kommt. Das Prinzip ist so ähnlich wie bei der Lohnsteuer, die der Arbeitgeber gleich an den Staat abführt.
Ist die Steuer gezahlt, gilt der ganze Vorgang als abgeschlossen, die Steuer ist abgegolten. Eine Steuererklärung ist nicht notwendig. Der Steuerpflichtige weiß bereits im Voraus, was er zahlen muss. Das macht die Steuer einfach und unbürokratisch, in den Augen mancher aber auch ungerecht. So muss der Millionär den gleichen Steuersatz zahlen wie die Oma für das Sparbuch ihres Enkels. Bisher ist der persönliche Steuersatz fällig, der bei steigendem Einkommen steigt.
Die Sache mit dem persönlichen Steuersatz
Um diese Ungerechtigkeit zu vermeiden, wollen die Koalitionäre zwei Sperren einbauen. Der Sparerfreibetrag soll nach der vor Kurzem beschlossenen Halbierung nicht weiter gekürzt werden. Zinserträge bis zu 750 Euro (1500 für Verheiratete) bleiben damit auch nach 2009 steuerfrei. Zudem dürfen sich Sparer, die derzeit einen niedrigeren Satz als die vorgesehenen durchschnittlichen 25 Prozent zahlen, weiter nach dem alten System besteuern lassen.
Derzeit ist zwar auch eine Quellensteuer von 30 Prozent auf jeden Euro über den Sparerfreibetrag hinaus fällig. Im Rahmen der Steuererklärung wird aber ermittelt, ob der tatsächliche Steuersatz über oder unter diesem Wert liegt. Jeder Sparer, dessen durchschnittlicher persönlicher Steuersatz über 25 Prozent liegt, profitiert von der Abgeltungsteuer. Wer den Spitzensteuersatz von 42 Prozent zahlt, muss derzeit von 1000 Euro Zinsen über dem Sparerfreibetrag rund 443 Euro Steuern zahlen. Mit einer Abgeltungsteuer von 25 Prozent werden es nur noch 263,75 Euro sein.
Der Fiskus greift stärker zu
Nach dem Willen der Koalitionäre soll die Abgeltungsteuer zudem das erst 2001 von der rot-grünen Regierung eingeführte Halbeinkünfteverfahren ablösen. Derzeit werden nur 50 Prozent der Einkünfte aus Dividenden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Aktionärs belegt. Diesen Rabatt räumt der Fiskus ein, um eine Doppelbesteuerung sowohl auf der Ebene des Unternehmens als auch beim Aktionär zu vermeiden.
Künftig soll nach dem Willen der Koalitionäre von jedem Euro Dividendenzahlung über dem Sparerfreibetrag 25 Cent Steuern fällig sein. Das führt nach Berechnungen der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz zu deutlich höheren Belastungen. Hat ein Anleger mit einem persönlichen Steuersatz von 30 Prozent seinen Sparerfreibetrag ausgeschöpft, muss er derzeit 158,30 Euro Steuern auf eine Dividende von 1000 Euro zahlen. Bei einer Abgeltungsteuer von 25 Prozent müsste er 264,75 Euro an den Fiskus überweisen.
Weniger kostspielig wäre die Neuregelung für gut Verdienende, die den Spitzensteuersatz von 42 Prozent zahlen. Derzeit bleiben ihnen von 1000 Euro Dividenden 778,45 Euro übrig. Mit einer Abgeltungsteuer von 25 Prozent werden es 736,25 Euro sein.
Die Steuerlast steigt, Spitzenverdiener im Vorteil
In der Tendenz sind die Auswirkungen auf die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen ähnlich. Ein Spekulationsgewinn wird künftig nicht mehr im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens besteuert, sondern es gilt der Satz der Abgeltungsteuer. Das heißt, die Steuerlast auf solche Gewinne steigt. Wie auch bei der Dividendenbesteuerung sind Spitzenverdiener von dieser Steigerung weniger betroffen als Geringverdiener.
Vor allem für langfristig orientiere Anleger kommt es zu einer teuren Veränderung, weil die Koalition plant, die nach einem Jahr geltende Steuerfreiheit für private Veräußerungsgewinne abzuschaffen. Die Steuerlast steigt für jeden Anleger, am wenigsten sind jedoch Spitzenverdiener betroffen, die kurzfristig Aktien kaufen oder verkaufen.
Die neue Abgeltungsteuer soll nur für Aktienkäufe und anschließende Aktienverkäufe gelten, die nach dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen werden.
Mit dem Wegfall der Steuerfreiheit wird es künftig auch möglich sein, Verluste aus Spekulationsgeschäften bei der Steuer geltend zu machen. Dies soll aber nur im Rahmen der Einkunftsart gelten. Das heißt, eine Verrechnung etwa mit einem Gehalt ist nicht möglich.
Die Kirchen erhalten ihren Anteil
Mit der Umstellung der Besteuerung will die Koalition auch das bisherige System der Kontrollmitteilungen verändern. Ein Kontoabruf bleibt im Prinzip nur für Fälle erhalten, in denen der Steuerpflichtige Vergünstigungen oder staatliche Transfers beantragt.
Die Kirchen sollen auch bei der Abgeltungsteuer ihren Anteil an dem Aufkommen erhalten. Dazu müssen die Sparer ihrer Bank künftig mitteilen, ob sie konfessionell gebunden sind oder nicht. Der Nachweis soll etwa durch die Vorlage einer Steuerkarte geschehen.
von Guido Bohsem (reuters)
© manager-magazin.de 2006
Altersvorsorge
Vorsicht: Abgeltungssteuer
25 Prozent auf Zinsen, Dividenden und Wertpapierveräußerungsgeschäften sollen ab 2009 fällig werden. Das Vorhaben der Regierung würde Fondssparpläne für die Altersvorsorge deutlich unattraktiver machen.
Von Barbara Brandstetter
Berlin - Das Gros der Bundesbürger weiß inzwischen, dass sie privat für das Alter vorsorgen müssen. Doch für viele stellt sich die Frage, welches Vorsorgeprodukt nun das geeignete ist. Angesichts des schier unübersichtlichen Angebots an Sparprodukten ist die richtige Wahl alles andere als ein leichtes Unterfangen. Schließlich müssen nicht nur Renditen, Risiken und Kosten beachtet werden: Es gilt auch steuerliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Vor allem in puncto Steuern werden die Karten derzeit von der Regierung neu gemischt. In der Diskussion ist die Einführung einer Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf Zinsen, Dividenden und Wertpapierveräußerungsgeschäften ab dem Jahr 2009. Führt die Regierung die Steuer in der bisher diskutierten Form ein, würde insbesondere die Altersvorsorge mit Fondssparplänen an Attraktivität einbüßen.
Zwar sollte für die Bundesbürger die staatlich geförderte Altersvorsorge à la Riester die erste Wahl sein. "Wir empfehlen jedoch insbesondere jüngeren Sparern aufgrund der höheren Ertragsmöglichkeit, neben Riester auch Fondssparpläne abzuschließen", sagt Arno Gottschalk, Geldanlage-Experte bei der Verbraucherzentrale Bremen.
Die Erträge konnten sich zumindest in der Vergangenheit sehen lassen: So erzielten Anleger, die in den vergangenen dreißig Jahren monatlich 100 Euro in einen Aktienfonds Europa investiert haben, im Schnitt eine jährliche Rendite von acht Prozent.
Doch mit der Einführung der Abgeltungssteuer würden insbesondere Fondssparer, die langfristig investieren, zur Kasse gebeten. Ein Beispiel: Bisher konnten Anleger, die monatlich 100 Euro in einen Aktien-Sparplan investiert haben, nach 30 Jahren rund 150 000 Euro steuerfrei einstreichen. Bei einer Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent plus Kirchensteuer plus Solidaritätszuschlag auf den Wertzuwachs in Höhe von 114 000 Euro müsste der Anleger satte 32 000 Euro Steuern zahlen. "Die bisher geplante Abgeltungssteuer würde nicht gerade die Motivation zur privaten Altersvorsorge fördern", bemerkt Andreas Fink vom Bundesverband Investment und Asset Management (BVI). Der Verband fordert daher, etwa Fondssparer nach einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren und einer Auszahlung frühestens mit 60 Jahren von der Abgeltungssteuer auszunehmen. Dann wären die Kursgewinne weiterhin steuerfrei. Anders verhält es sich hingegen mit Auszahlungen aus privaten Rentenversicherungen. Diese werden derzeit mit dem so genannten Ertragsanteil versteuert.
Die Höhe richtet sich nach dem Alter, in dem sich der Sparer in den Ruhestand verabschiedet. Wer mit 60 Jahren in Rente geht, muss 22 Prozent seiner Auszahlungen aus der Rentenversicherung versteuern. Für diejenigen, die sich mit 65 Jahren zur Ruhe setzen, sinkt der Ertragsanteil auf 18 Prozent. Im Gegenzug können Sparer das Finanzamt an den Einzahlungen in die Versicherung nicht beteiligen. Doch der Ertragsanteil dürfte bei etlichen Ruheständlern in spe niedriger ausfallen als die geplante Abgeltungssteuer.
Sparer sollten jedoch bedenken: Versicherungen sind ein hochgradig unflexibles Produkt. Ein Ausstieg in den ersten Jahren ist nur mit finanziellen Verlusten möglich - schließlich werden dem Versicherten zu Beginn die Abschlusskosten in Rechnung gestellt.
Hinzu kommt: Wer mit einer privaten Rentenversicherung für sein Alter vorsorgt, sollte möglichst alt werden. Verbraucherschützer haben berechnet, dass sich für viele eine Rentenversicherung erst rechnet, wenn sie das gesegnete Alter von 87 Jahren erreicht haben.
Artikel erschienen am 09.11.2006
WELT.de 1995 - 2006
s. hierzu http://www.ariva.de/board/270227?page=-2&a=all
Posting: #15
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Angst frisst die Gier