█ Der ESCROW - Thread █
Da eine informative und übersichtliche Diskussion zu den Escrows im WMIH-Hauptthread schwierig ist, und die Escrows mit der WMIH auch nicht viel zu tun haben, können hier die bisherigen Infos gesammelt werden und der aktuelle Austausch fortgesetzt werden.
In der Sache geht es um die Arbeit des WMI Liquidating Trust (http://www.wmitrust.com/wmitrust) und um die potentiellen Auszahlungsmöglichkeiten zu den Escrows.
Betroffen sind die folgenden Escrows:
P-ESCROW (US939ESC992)
K-ESCROW (US9393ESC84)
Q-ESCROW (US939ESC968)
Nur eine Bitte:
benutzt diesen Thread nicht für anderweitige Diskussionen. Alles, was diese oben genannten Escrows angeht, sollte hier zu finden sein... und wenn es nur eine ganz einfache Frage ist.
IMO...
Liebe Grüße an ALLE !! Stay safe !! :-)
1. Aktionäre und nachrangige Anleihegläubiger von Washington Mutual werden voraussichtlich keine Rückzahlungen erhalten, da die verfügbaren Mittel im Insolvenzverfahren prioritär für höherrangige Forderungen wie ungesicherte Gläubiger und vorrangige Anleihegläubiger verwendet werden.
2. Die FDIC verwaltet ausschließlich die Abwicklung von Washington Mutual Bank und ist nicht für die Angelegenheiten der Muttergesellschaft Washington Mutual, Inc. verantwortlich. Aktionäre müssen sich im Rahmen des Insolvenzverfahrens der Muttergesellschaft über die Webseite (www.kccllc.net/wamu) informieren.
3. Das Insolvenzverfahren von Washington Mutual dauert aufgrund laufender Klagen und offener Forderungen weiterhin an, und eine endgültige Abwicklung wird frühestens in 5 bis 10 Jahren erwartet, da es sich um den komplexesten und größten Bankenzusammenbruch in der Geschichte der USA handelt.
Und die Analyse aus CHATGPT4 :)
Hier ist eine Analyse des Textes in deutscher Sprache:
**Kontext und Überblick:**
Der Text ist ein rechtliches Schreiben (eine "Antwortschrift") an eine Richterin, Naomi Reice Buchwald, im Zusammenhang mit einem Antitrust-Verfahren (Wettbewerbsrecht) bezüglich der LIBOR-Skandal-Klage. LIBOR (London Interbank Offered Rate) war ein Zinssatz, zu dem Banken einander kurzfristige Kredite gaben und war in der Finanzwelt weit verbreitet. Es wird behauptet, dass eine Gruppe von Banken LIBOR-Zinssätze manipuliert hat, um von dieser Praxis finanziell zu profitieren, was zu einem Antitrust-Verfahren führte. In diesem Schreiben geht es um eine Erwiderung auf Anträge auf zusammenfassende Urteile (Motions for Summary Judgment), die von den Beklagten (den Banken) eingereicht wurden.
**Wichtige Punkte des Schreibens:**
1. **Zusammenfassung der Situation:**
- Die Kläger, die in zwei Gruppen aufgeteilt sind (Over-the-Counter (OTC) Plaintiffs und Direct-Action Plaintiffs), antworten auf die Anträge der Beklagten, das Verfahren zu beenden (zusammenfassendes Urteil).
- Die Beklagten argumentieren, dass sie entweder keine LIBOR-Manipulation vorgenommen haben oder, falls sie dies taten, dies einseitig geschah, ohne Absprachen mit anderen Banken.
2. **Rechtliche Argumentation der Kläger:**
- Die Kläger betonen, dass die Beweise für eine mögliche Manipulation von LIBOR ausreichen, um das Verfahren weiterzuführen. Sie argumentieren, dass es zahlreiche unbestreitbare Tatsachen gibt, die auf eine Verschwörung zur Manipulation von LIBOR hindeuten.
- Die Kläger gehen detailliert auf die rechtlichen Standards für zusammenfassende Urteile ein, die vorsehen, dass alle Tatsachen im Licht der günstigsten Annahme für die Kläger betrachtet werden müssen.
- Sie heben hervor, dass die Beklagten in ihrer Argumentation die Tatsachen und Beweismittel nicht korrekt berücksichtigt haben.
3. **Beweisführung der Kläger:**
- Es wird dargelegt, dass die LIBOR-Regeln den Banken eine klare Frage stellen, zu welchem Zinssatz sie bereit wären, Geld zu leihen. Die Banken hätten ein starkes Interesse daran, ihren LIBOR-Satz zu manipulieren, da ein höherer LIBOR auf instabile Finanzverhältnisse hindeuten würde.
- Um innerhalb eines "Pakets" zu bleiben und keine einzelne Bank aus der Reihe tanzen zu lassen, hätten die Banken zusammengearbeitet und ihre LIBOR-Sätze abgestimmt. Dies wurde durch direkte Kommunikation zwischen den Banken sowie durch Broker-Kanäle geschehen.
- Es wird dargelegt, dass es viele Indizien für eine Verschwörung gibt, z. B. die hohe Zahl von Kommunikationskanälen zwischen den Banken, das Teilen von vertraulichen Informationen und die Anstrengungen, die Manipulation zu verschleiern.
4. **Reaktion auf die Argumente der Beklagten:**
- Die Beklagten behaupten, die Manipulation sei zufällig und nicht das Ergebnis einer Absprache. Diese Argumentation wird von den Klägern als unplausibel zurückgewiesen, da sie auf den Aussagen von Zeugen basiert, die potenziell unglaubwürdig sind.
- Die Kläger weisen darauf hin, dass es ausreichend Beweise gibt, die eine Verschwörung belegen, einschließlich E-Mails, Telefongespräche und Expertenanalysen, die bestätigen, dass die Manipulation absichtlich und koordinierend war.
5. **Rechtliche Schlussfolgerungen:**
- Die Kläger argumentieren, dass es keine Grundlage gibt, um die Ansprüche der Kläger auf ein zusammenfassendes Urteil zu stützen, da die Beweise so umfangreich sind, dass sie nur von einem Gericht oder einer Jury bewertet werden können. Insbesondere wird betont, dass es keine Notwendigkeit für eine formelle schriftliche Vereinbarung zur Feststellung einer Verschwörung gibt.
- Für die Kläger sind diese Beweise ausreichend, um das Verfahren fortzusetzen.
6. **Schlussbemerkung:**
- Das Schreiben schließt mit einer formellen Stellungnahme, dass die Kläger das zusammenfassende Urteil der Beklagten ablehnen und das Verfahren fortgeführt werden sollte.
**Zusammenfassung:**
Der Text bezieht sich auf eine rechtliche Auseinandersetzung im Zusammenhang mit dem LIBOR-Skandal, bei dem Banken beschuldigt werden, den LIBOR-Zinssatz manipuliert zu haben. Die Kläger argumentieren, dass es genügend Beweise gibt, um eine Verschwörung nachzuweisen, und dass das Verfahren nicht durch ein zusammenfassendes Urteil der Beklagten beendet werden sollte. Die Antwortschrift weist darauf hin, dass die Beklagten ihre Beweise und Argumente nicht korrekt dargelegt haben und dass die Beweise der Kläger eine Weiterführung des Verfahrens erfordern.
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### **1. Der "Preis" von 1,9 Milliarden USD**
Der Betrag von **1,9 Milliarden USD** war **kein direkter Kaufpreis auf Basis eines vollständigen Buchwerts**, sondern vielmehr eine **Verhandlungszahl**, die vorläufig festgelegt wurde, um die Übernahme abzuschließen. Dabei wurde berücksichtigt:
- **Der Nettovermögenswert (Assets minus Verbindlichkeiten):** Eine Schätzung der verbliebenen Vermögenswerte nach Abzug der Verbindlichkeiten.
- **Der dringende Zeitdruck:** Die FDIC musste schnell handeln, um den Bankbetrieb stabil zu halten. Es war nicht möglich, eine vollständige Bilanz zu erstellen.
- **Das Risiko:** JPMorgan Chase hat beim Kauf der Bank auch erhebliche Risiken übernommen, z. B. mögliche Kreditausfälle oder fauler Hypotheken.
Die **1,9 Milliarden USD** waren also eine **strategische und geschätzte Summe**, die von JPMorgan Chase geboten wurde, um den Deal abzuschließen. Ein vollständiger Buchwert wurde **nachträglich** berechnet.
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### **2. Warum gab es keinen aktuellen Buchwert?**
- Zum Zeitpunkt des Verkaufs war die Washington Mutual Bank bereits insolvent.
- Die Bücher waren aufgrund der enormen Kreditprobleme (faule Hypotheken) **nicht aktuell oder belastbar**. Die Finanzkrise hatte die Bewertungen der Vermögenswerte drastisch verändert.
- Eine umfassende Analyse der Bücher hätte Wochen oder Monate gedauert, was angesichts der Dringlichkeit der Situation nicht möglich war.
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### **3. Nachträgliche Anpassung des Buchwerts**
Die Vereinbarung sieht vor, dass die genaue Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten **nachträglich** erfolgt. Dies geschieht in der Regel durch:
- **Abstimmung der Bücher (Settlement Process):** Innerhalb einer festgelegten Frist (meist 180 Tage) werden die tatsächlichen Werte der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ermittelt.
- **Anpassung des Kaufpreises:** Falls die nachträgliche Bewertung erhebliche Abweichungen ergibt, kann es zu Ausgleichszahlungen zwischen den Parteien kommen.
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### **4. Fazit: Warum 1,9 Milliarden USD?**
Der Preis von **1,9 Milliarden USD** war eine **vorläufige Verhandlungsgröße**, die auf einer Kombination aus Schätzung, Risikoübernahme und dringendem Handlungsbedarf beruhte. Ein genauer Buchwert wurde zu diesem Zeitpunkt nicht ermittelt, da die Bücher der Bank durch die Finanzkrise nicht verlässlich waren. Die exakte Abrechnung erfolgte später durch den "Settlement Process", wie in der Vereinbarung festgelegt.
JPMorgan Chase zahlte also 1,9 Milliarden USD für die Übernahme der Washington Mutual Bank, wohl wissend, dass es sowohl Risiken als auch Chancen bei den Vermögenswerten gab.
In dieser Welt ist viel passiert und wird sicher noch viel passieren, das uns beunruhigen kann. Doch können wir selbst bestimmen, wieviel uns davon trifft.
Als Escrow-Besitzer können wir immer noch kein Ende der Insolvenzverwaltung sehen und werden noch etwas Geduld brauchen.
Liebe Grüße
union
Dieses Recht auf ein Anteil gemäß Abstimmung ist dokumentiert (nicht bei den einzelnen Banken) und kann grundsätzlich nicht ausgebucht/gelöscht werden.
aber die P-Escrow-Marker sind immer noch da.
Auch die Lehman-Escrows sind noch im Depot.
Das verstehe ich auch nicht wirklich.
Soweit ich mich richtig erinnere sind die Lehman-Escrows sogar schon vor den Wamu-Escrows im Depot gewesen. Wie lange wird es dauern bis die Lehman-Escrows mal aus dem Depot verschwinden ? Vielleicht bleiben diese dauerhaft drin ? :-)
Ich handle aktuell etwas weniger bei dem Broker wo diese herumliegen, aber zumindest in der vergangenen Woche waren diese noch da, während die U-Escrows schon seit einigen Wochen ausgebucht wurden. Aber soll das ein Indiz sein dass da noch was kommt ? Also ich weiss nicht wieviele Jahre das noch andauern soll und dann plötzlich eine Meldung kommt mit "Sesam öffne Dich ?". Und von der FDIC immer noch keine Meldung dass es da ggf. was geben könnte ? Mit den tausenden von Beiträgen auf iHub lag doch bisher niemand richtig und so vergeht Jahr für Jahr. Wie lange soll sich da noch ziehen. Was was warten wir nun noch ? Jetzt ist es scheinbar wieder JPM wo die Sache verzögert ? Vielleicht gibts ja noch ein paar Cent, aber an wirklich große Auszahlungen glaube ich nicht wirklich.
Das steht natürlich jedem frei, denn jeder kann die Situation einordnen, wie er möchte.
Allerdings spielt die Länge des Prozesses oder Meinungen aus iHub gar keine Rolle hinsichtlich des Ausgangs für uns.
Effektiver ist da die Einordnung der Massen an Indizien, die für die Beteiligung von Big Playern bei uns hindeuten. Und Big Player wissen mehr als wir.
Demnach ist die Lage genauso spannend, wie vor 10 Jahren, denn die Lage hat sich bezüglich der möglichen "Safe-Harbor-Werte" nicht geändert.
Ganz einfach in meinen Augen.
LG
union
Mir wurde zum 30.12.24 meine gesamten Escrow Shares aus dem Depot ausgebucht.
Zur Begründung heißt es:
Die zuständige Depobank hat die Escrow Shares der Gesellschaft als wertlos eingestuft. Es ist mit keinen Zahlungen (Liquidationsausschüttungen o.Ä) zu rechnen.
Gemäß Anzeige unserer Depotbank haben wir die gegenwertlose Ausbuchung veranlasst.
Weiß hier im Forum jemand was dazu ?
Viele Grüße
Aus diesem "Topf" haben wir leider nichts mehr bekommen, denn der Insolvenztopf war nicht groß genug, dass es bis zu uns reichte. Es war zwar recht knapp, aber dieses Geld wurde an alle höherrangig berechtigte Gläubiger verteilt.
Da aber so gut wie alle Gläubiger vor uns befriedigt wurden, warten wir jetzt, ob die WMI nicht noch Werte sicher angelegt hat, die von einer Insolvenz nicht angetastet werden konnten. Das nannte sich früher "Safe Harbor", bis es untersagt wurde, Vermögen so abzusichern.
Jedenfalls gibt es viele Indizien, die auf diese Geld hinweisen, aber sicher kann da keiner sein.
Letztenendes wird sich das alles herausstellen, wenn die Konkursverwaltung durch die FDIC endlich abgeschlossen werden kann. Da sind aber noch LIBOR-Klagen anhängig, die durchaus noch ein paar Jahre verhandelt werden könnten... oder auch nur noch Monate. Das kann auch keiner mit Bestimmtheit sagen.
Jedenfalls wären wir die einzigen Aktionäre, denen diese eventuellen Werte noch zugesprochen werden könnten. Sonst ist da so gut wie niemand übrig, der noch Ansprüche hätte.
Und vom Anteil her würde dann jeder so viel bekommen, so groß sein Escrow-Anteil war. Diese Anteilsansprüche sind ja mit der Ausbuchung der Escrows nicht verfallen, sondern bleiben archiviert, bis am Ende die Konkursverwaltung beendet wurde und keine weiteren Ansprüche mehr bestehen (evtl. gibt es nach dem Ende der Konkursverwaltung noch eine offizielle Frist für das Stellen von nicht beachteten Ansprüchen !?).
Wir warten also auf das Ende der Konkursverwaltung, das maßgeblich an den LIBOR-Klagen hängt. Alles Weitere wird sich dann zeigen.
Liebe Grüße
union
das Land der unbegrenzten Möglichkeiten!
vom Tellerwäscher zum Millionär
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war hat nun JF Kennedy erschossen
oder
was passierte wirklich am 24 Sep. 2008 in den USA mit den zwei großen US Hypotheken Fannie and Freddy !?
was mit Lehmann Brothers
oder nicht zu vergessen unsere Angelegenheit
WMI - WMB - WMIH - COOP -
escrows !
Die ersten zwei Punkte sind *all ready*
wer hat nun 1963 JF Kennedy getötet.
Wie auch die zwei F + F gibt's heute noch quasi als insolvent!
Vielleicht hat der Habeck doch Recht -
Insolvenz - ist nicht gleich Pleite !!
L _Brothers ist fertig ? aber hat noch Jahre später 2 stell Mrd $ gefunden !??
und Nun wir Deutsche welche auch die Hoffnung hatten vom Tellerwäscher zum Millionär !
Ja für mich ist solange noch Realität solange noch kein Abgesang von FDIC - SEC oder Trust kommt.
Also Dran bleiben...
And we still believe in the big money