5 Sterne Award für diese Jahresperformance 2012
Seite 34 von 134 Neuester Beitrag: 01.12.24 14:10 | ||||
Eröffnet am: | 25.06.12 16:41 | von: PerformStar | Anzahl Beiträge: | 4.332 |
Neuester Beitrag: | 01.12.24 14:10 | von: Bogumil | Leser gesamt: | 563.380 |
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Wo soll ich nur Anfangen also seid 2014 gibt es ja andere Regelungen wonach das delisting nur stattfinden kann wenn eine Abfindung gezahlt wird. Dabei muss man erwähnen das so etwas entweder bei der Hauptversammlung beschlossen wird oder wenigstens eine adhoc Meldung kommen muss (für das delisting)
Selbst wenn man noch ein Schlupfloch findet um dennoch einfach spurlos zu verschwinden ist man durch das GG Art. 14 geschützt.
Also wenn hier nochmal das Wort delisting fällt einfach ignorieren denn so leicht wie damals ist das nicht mehr.
Vllt konnte ich ja ein wenig Licht ins dunkel bringen. Sollte es jemanden Interessieren dann schaut einfach mal nach der Delisting Neuregelung ab 2014 :)
davidchris heute morgen:
"und noch was!
Warum notiert die "Rakte" nur in Stuttgart!?
Vor 2 Jahren mußte man für eine ROKSTAR-Aktie noch €2,- bezahlen; heute kriegt man das Ding um 0,2! -> gibt auch zu denken, oder!?"
Und mir gibt das zu denken:
Im Sommer letzten Jahres notierte das Ding bei 0,02, heute bei 0,20 EUR. Macht eine Verzehnfachung in einem halben Jahr, vor kurzem war es sogar noch eine Verzwanzigfachung...
Fakt ist: Es gibt kaum so ein "Ding", das dermaßen volatil ist. Was besseres zum Zocken gibts eigentlich nicht, natürlich auch mit einem hohen Risiko verbunden...
Gruß vom
Advamillionär
Nachricht vom 25.02.2014 | 16:00
ROK Global PLC : ROK Global stellt seine Notierung an der GXG-OTC-Börse freiwillig ein
ROK Global PLC / Schlagwort(e): Delisting
25.02.2014 / 16:00
ROK Global stellt seine Notierung an der GXG-OTC-Börse freiwillig ein
25. Februar 2014
ROK Global PLC, das Unternehmen für mobile Technologie, Internet- und Industrietechnologie, Anwendungen und Dienstleistungen, kündigte die freiwillige Einstellung seiner Notierung an der GXG-OTC-Börse an.
Die Entscheidung, die Stammaktien des Unternehmens vom GXG Market - First Quote zu nehmen, wurde anlässlich eines Vorstandsbeschlusses getroffen, unterstützt von den Direktoren des Unternehmens, welche die Mehrheit an den Unternehmensaktien besitzen. Die Gründe für diese Entscheidung basieren auf geringem Handelsvolumen und fehlenden Verbindungen zu Privatanlegern in Deutschland.
GXG Markets hat den Bedingungen des Börsenabgangs zugestimmt und ab dieser Ankündigung läuft die Kündigungsfrist des Unternehmens von einundzwanzig (21) Geschäftstagen. Dies steht im Einklang mit den Bestimmungen von Vorschrift 13.1. der GXG Markets - First Quote-Ordnung für emittierende Unternehmen.
Der letzte Handelstag für die Wertpapiere des Unternehmens ist der 18. März 2014.
Das Delisting dürfte keine wesentlichen Auswirkungen auf die Aktionäre und Investoren haben.
Die Geschäftsleitung von ROK Global wird das Unternehmen weiterhin im Einklang mit allen Richtlinien innerhalb des Vereinigten Königreichs führen und alle Optionen für seine Aktionäre in Betracht ziehen, u. a. gegebenenfalls auch die Notierung an einer anderen Börse.
www.rokglobal.com
Ende der Corporate News
25.02.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
254279 25.02.2014
Quelle: http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/...eiwillig-ein/?newsID=789606
DIE FOLGENDE NEWS ZU ROK STARS PLC KÖNNTE SO AUSSEHEN OHNE JEGLICHE VORWARNUNG ERSETZ NUR DEN NAMEN UND DAS DATUM DER MELDUNG.
Das ist das Statement
Ab jetzt tobt euch aus
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Oliver Klepsch, BaFin
Datum:15.01.2016
Im Zuge der Umsetzung der neuen europäischen Transparenz-Richtlinie hat der Gesetzgeber auch die Voraussetzungen für den Rückzug eines Unternehmens von der Börse (Delisting) neu geregelt.
Auf dieser Seite:
Zeitpunkt des Abfindungsangebots
Abfindungsangebot durch die Zielgesellschaft
Gegenleistung und gesetzlicher Mindestpreis
Unternehmensbewertung bei Marktmissbrauch
Keine Bedingungen
Auch ausländische Gesellschaften erfasst
Noch nicht entschiedene Delisting-Anträge
Seit dem 26. November 2015 gilt: Emittenten, die den Widerruf der Zulassung ihrer Aktien zum Handel an einem regulierten Markt anstreben, müssen den Aktionären nach § 39 Börsengesetz neuer Fassung (BörsG n.F.) ein Abfindungsangebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) unterbreiten. Aufgabe der BaFin ist es, solche Abfindungsangebote zu überwachen. Von der Regelung ausgenommen sind lediglich Wertpapiere, die noch an einer anderen Börse im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, an dem Schutzbestimmungen für das Delisting bestehen, die denen des § 39 BörsG n.F. entsprechen.
Der Gesetzgeber griff mit der Neuregelung – wenn auch in veränderter Form – eine Forderung von Anlegerschützern auf. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) 2013 mit der „Frosta“-Entscheidung (Az. II ZB 26/12) seine langjährige Rechtsprechung zum Delisting geändert hatte, waren aus Sicht der Anlegerschützer mit den Delistings erhebliche Kursverluste für die Aktionäre verbunden. Der BGH hatte in Abkehr von seiner rund elf Jahre bestehenden „Macroton“-Rechtsprechung (erstmals 2002, Az. II ZR 133/01) entschieden, dass Aktiengesellschaften keinen Hauptversammlungsbeschluss und vor allem kein Abfindungsangebot an die Aktionäre benötigen, um sich von der Börse zurückzuziehen. In der Folge war die Zahl der Delistings ohne Abfindungsangebot deutlich gestiegen.
denke mal das Thema ist damit auch vom Tisch
ebenso mal die aktienzahl beachten!
die stimmt schon seit letztem report nicht mehr.
und was nun alles eventuell dazu kam...... who knows?
will nur sagen, so ganz mit offenen karten spielen dejoira-kendrick noch immer NICHT
Die MAR hat einen weiteren Anwendungsbereich als die bisherige Marktmissbrauchslinie 2003 und das deutsche Wertpapierhandelsrecht. Künftig werden neben dem geregelten Markt organisierte Handelssysteme (OTF) und damit auch der Freiverkehr erfasst. Für im Freiverkehr notierte Unternehmen galten bereits bisher das Verbot des Insiderhandels und das Verbot der Marktmanipulation (§§ 1 Abs. 1 Nr. 1 und 20a Abs. 1 S. 1 WpHG); künftig gelten auch die Regelungen der sog. Directors‘ Dealings sowie die Pflicht zum Führen von Insiderverzeichnissen für im Freiverkehr notierte Unternehmen. Darüber hinaus sind künftig Emissionszertifikate und Handlungen in Bezug auf Referenzwerte (wie z.B. LIBOR) vom Marktmissbrauchsrecht erfasst (Art. 2 Abs. 1 und 2 MAR).
jetzt du....
wenn man scharf nach denkt könnte es vllt deshalb soviele meldung in der letzten Zeit geben?
da will eventuell jemand sich ne menge stress ersparen und teilt alles mit was den kurs verändern könnte.
fakt ist jedenfalls, dass die jungs ihre aktuellen outstandig shares NICHT melden
denn schon in 2015 stimmte die zahl nicht mehr. siehe bericht 2015 ausgegeben 2016.
das macht mich jedenfalls schonmal hellhörig!
und ein raushauen von news.... inflationär..... wichtiges und unwichtiges....
kannst du so bewerten wie du sagst. ich habe die erfahrung gemacht, dass die
brüder bei rok global es ebenso taten..... zum support des dilutierens.....
wie schonmal gesagt: von 210 mios auf 495 mios binnen weniger monate
sicher wissen du und ich es NICHT genau, aber es muss gesagt werden.
denn eines ist ja wohl klar: soviele käufer, mit und ohne nachdenken, wie
in germany gibts nirgends...... daher listen die amis ihre uk-bude ja auch NUR in stu!
meiner meinung nach; oder gibts andere plausibele gründe dafür?
Dennoch ist es jetzt für die Macher nicht mehr so leicht ans Stupid German Money zu kommen.
letzt endlich muss das jeder für sich entscheiden.
aber wer liest schon ellenlange pdf berichte in english, wenn börsenbriefe
rks in deutschland in den himmel loben..... danyou hatte ja was dazu gepostet....
aber sicher gehen wir da alle konform, wenn eine möglichst wahrheitsgemäße
informations-politik seitens rks gefahren und gefordert würde, oder?
noch immer können die aber in stu freiverkehr es scheinbar stickum machen;
dilution. die börse sagt: nicht unser ding weil freiverkehr..... insofern.....
klar wollen die wohl mit dem bier was anstellen..... darum gibt es ja diese
gmbh da. wo rks und die akb ag zusammen sind.
NUR bin ich der meinung, dass die macher sich ihre investitionen mit hilfe
vom verkauf von aktien mitfinanzieren lassen.... was ja okay ist und usus
auch bei anderen ags.
ABER wie die macher dann mit firmen und brands usw. jonglieren.....
plcs gründen und löschen..... geschickte firmenkonstrukte bilden....
namensgleiche firmen zb. nur in verschiedenen ländern anhand der kürzel
nur erkenntlich... siehe diese oil da.... das ist es ja.
und sie haben bei rok global auch bewiesen, dass das interesse der aktionäre
ihnen, gelinde gesagt, am allerwertesten vorbei geht. frag doch mal rkg
aktionäre! warum nun sollten die bei rks..... egal wieviele HL beer da verkauft
werden, nun plötzlich die aktionäre mitverdienen lassen?
wo ist ein berechtigter hinweis zu einer solchen absicht bei den brüdern?
in meinen augen läuft doch das spiel derzeit GENAU wie bei rkg ab. IMO