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Seite 246 von 257 Neuester Beitrag: 25.04.21 01:39 | ||||
Eröffnet am: | 05.10.05 14:30 | von: amaro | Anzahl Beiträge: | 7.422 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 01:39 | von: Laurakxcxa | Leser gesamt: | 1.008.273 |
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Ein einfrieren des Vermögens einer Firma incl des der Geschäftsführer kommt nicht von einem anonymen Telefonanruf , welcher irgendetwas über die Firma verbreitet..
Da arbeitet erst mal die Steuerfahndung vor und sichtet was da so läuft in einer Bude
Und wenn die einen begründeten Tatverdacht haben, dann erst schlagen die zu
Angemerkt noch, ist so ein einziehen der Vermögenswerte, besonders der von den Gewerbe und Handelsrechtlichen Personen in so einer Sache ( jetzt allgemein gesagt und nicht speziell hier auf TCU bezogen) schon mal der erste Schritt in den Knast.
Also an dieser Stelle sage ich hier schon mal
Winke Winke
Wenn die Insolvenz Meldung kommt dann siehst du hier richtige Panik.
Der dingliche Arrest ist eine Massnahme zur Sicherung von Ansprüchen. Dabei gibt es den Arrest nach Strafprozessordnung, der immer von einem Richter angeordnet werden muß und den nach der Abgabenordnung, der auch von Finanzbehörden, ohne richterliche Anordnung, festgelegt werden kann. DEn zweiteren haben wir hier in diesem Fall. By the way mein Lieber @meingott: von strafrechtlich relevanten Zusammenhängen hier zu sprechen bzw. diese zu unterstellen, ist nahe dran am strafrechtlich relvanten Tatbestand der Verleumdung und üblen Nachrede.
.....Das Finanzamt muß im Fall der Arrestanornung nach AO noch nicht einmal eine definitive Forderung feststellen (wie hier geschehen ), sondern kann diese Massnahme auf bloßen Verdacht hin durchführen. Sicherlich ist es eine schwerwiegende Beeinträchtigung und daher fordern Gerichte hier auch immer wieder die Anlegung eines entsprechend hohen Maßstabes, aber viele richterliche Aufhebungen belegen auch immer wieder die unrechtmäßige Anwendung dieser Maßnahme. In einigen Fällen sind auch Finanzbeamte bereits wegen Willkür und Amtsmissbrauch bestraft worden.
Nun kann im vorliegenden Fall leider keiner von uns eine Aussage zur Rechtmäßigkeit und zum weiteren Verlauf des Verfahrens treffen, da wir alle die Ursachen für die Maßnahme des Finanzamtes nicht kennen.
Eines ist jedoch nicht von der Hand zu weisen und dass ist zwangsläufig so, wenn die AG aufgrund der Kontensperren in Zahlungsverzug kommt muß die Insolvenz angemeldet werden. In so einem Fall wird dann vom Insolvenzgericht ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der den Geschäftsbetrieb fortsetzt und natürlich auch die Kontensperre für die Gesellschaftsanteile entsprechend wieder aufhebt, denn diese Anteile gehören nicht den Vorsitzenden, sondern den Anteilseignern (Aktionären). Sollte den Vorsitzenden / Geschäftsführern irgendwelche strefrechtlich relevante Verhaltensweisen nachgewiesen werden können, müssen diese von Ihren Pflichten durch den Aufsichtsrat entbunden werden und deren Geschäftsanteile sind dann im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu veräußern. In diesem Fall kann es als durchaus sehr schnell zu eine Übernahme der Gesellschaft kommen, denn es gibt ja ein Produkt, viele Server, Patente und ein noch schwebendes Schadenersatzverfahren gegen RTL.
Ob es aber zur Insolvenz kommt, werden wir sicherlich am Dienstag erfahren wenn entweder die Einigung mit dem Finanzamt oder die Insolvenz verkündet wird.
Informiere dich, oder auch nicht mir ziemlich egal, über die Begriffe Steuerrecht, Abgabenverordnung, Zivilrecht und Strafrecht...
Finanzämter dürfen diesen Arrest bei begründetem Verdacht deswegen schnell und ohne Richterlichen Beschluss machen( war nicht immer so) damit man schnellst möglich Vermögenswerte sichert...und das unter gewissen und strengen Auflagen.
Und vor allem lies dich mal ein, unter welchen Umständen die sowas machen dürfen, incl der Privatvermögen der Gs.
Desweiteren wenn du meine Postings nicht verstehst( dafür bin ja nicht ich verantwortlich) unterlasse es mich falsch zu zitieren( Strafrechtliches im Zusammenhang mit TCU und/ oder deren Gs)
PS: Quizfrage für die Pusher hier
Sollte das Finamt nicht zu unrecht ( von dem ich nun mal zu 99% ausgehe)Arrest verhängt haben...was wird dann wohl drauf folgen..sollten die beim Finamt etwas gedreht/gemacht haben egal in welcher Weise??
Na...3 mal dürft ihr raten ;)
Und wer hier wirklich denkt das hier ist eine Verschwörung, damit das Produkt von TCU nicht aufkommen kann, der sollte sich wohl Sorgen über seinen Gesundheitszustand machen
PPS: Powerhourse
Nenne doch mal Beispiele, wo das Finamt zu unrecht sowas gemacht hat...Aber jetzt nicht die Kirchgruppe nennen..denn in dieser Liga spielt TCU nicht mal, wenn sie einen Euro Lotto Jackpot gewinnen würden
.......... ein Arrest nach der Abgabenordnung ist hingegen im steuerlichen Verfahren anzufechten. Statthafter Rechtsbehelf ist hierfür der Einspruch.
Da es jedoch nicht zumutbar ist, das Einspruchsverfahren abzuwarten, kann sich der Betroffene auch direkt an das Finanzgericht wenden (sogenannte Sprungklage gemäß § 45 Abs. 4 FGO).
Außerdem besteht die Möglichkeit eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung des dinglichen Arrestes beim Finanzamt oder dem Finanzgericht...........
Wie Du siehst, mein Lieber @meingott gibt es durchaus noch eine Vielzahl von Möglichkeiten....... und
da Du ja Beispiele für Widerspruchsverfahren zu Gunsten des Arrestanten haben möchtest, hier ein paar entsprechende Verfahren:
- OLG Düsseldorf · Urteil vom 10. Februar 2010 · Az. I-15 U 276/09
(Aufhebung wegen formalen FEhlern bei der Zustellung)
- Entscheidung vom 6. Februar 2013 (XI B 125/12) hat der BFH auf eine Beschwerde von Herrn RA Andrej Klein einen Beschluss des Sächsischen Finanzgerichts aufgehoben und eine andauernde Arrestvollziehung aufgehoben.
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/...7403&pos=0&anz=115
- Aufhebung der Vollziehung eines dinglichen Arrest ohne Sicherheitsleistung möglich
http://www.schmidt-vogt.de/nachrichten/detail/670
- Finanzgericht München Urteil verkündet am 21.07.2006 Aktenzeichen: 13 K3079/03
http://judicialis.de/...3%BCnchen_13-K-3079-03_Urteil_21.07.2006.html
Mich wundert, das von Tcu keine Stellungnahme zu den Vorfällen kommt.
Anscheinend sind dem Vorstand die Aktionäre wohl egal, oder sind die Beschuldigungen rechtmäßig und da hält man den Ball flach und sagt lieber nichts???
Meine Meinung nach sind die Tage von Tcu gezählt und bis auf einige Träumer interessiert die Aktie keinen mehr.
Man addiere das zur bisher bekannten Vorgeschichte von TCU, den inexistenten Verkäufen ihres Hoffnungsträgers, welcher sich mehr als Feigenblatt entpuppte, und nicht vorhandenen Werten. Die Forderung an RTL ist das Papier nicht wert, auf dem sie gestellt wurde. Patente von TCU sind entweder wertlos oder ausgelaufen. Produkte von Wert gibt es schon mal gar nicht. Immobilienbesitz ist selbstredend genauso wenig vorhanden. Dafür hat TCU in all der Zeit stets derbe Verluste gemacht. Wenn man einen Strich unter das gesamte Schaffen der letzten 15 Jahre und Bilanz zieht, dann sieht das nicht gut aus. Ganz und gar nicht gut. Da ist eine fette siebenstellige rote Zahl.
Selbst wenn der Arrest aufgehoben werden sollte: was dann? TCU hat noch immer kein funktionierendes Produkt und einen Erfolg am Markt werden sie niemals hinbekommen, so wie man aufgestellt ist und das Geschehen zuverlässig dilettantisch in den Abgrund steuert.
Ein Schlussstrich scheint die einzig logische Konsequenz und die wird aktuell mit jedem Tag wahrscheinlicher. Ob der Kurs da noch unter minimalem Volumen ein wenig zappelt ist irrelevant. Die Aktie ist gemäß allen Geboten der Wahrscheinlichkeit pures Harakiri. Schon seit Monaten.
Wenn das Produkt floppt und keiner kauft, wird es halt gestrichen. Ist doch kein Problem. Passiert in jedem Online Shop jeden Tag, dass Produkte rausgeworfen werden und neue eingestellt werden.
TCU AG: Teilweise Kontenfreigabe, Fortführung des Geschäftsbetriebes in Teilen möglich
Finanzamt hebt Arrest teilweise auf
Koblenz (pta027/04.03.2016/17:00) - Am 2.3.2016 konnte in einer Sitzung mit dem FA Koblenz eine Zwischenlösung verabredet werden, damit die Gesellschaft wieder ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann:
Mit Wirkung zum 4.3.2016 14:00 wurden die Konten der TCU AG seitens des Finanzamtes Koblenz wieder freigegeben und der Privatarrest der beiden Vorstände laut mündlicher Auskunft des FA aufgehoben. Somit könnten die Vorstände auch mit Privatdarlehen die Gesellschaft stützen. Zuvor wurden 500 TEur von den Bankkonten der Gesellschaft als Sicherheit für zukünftige Steuerforderungen eingezogen.
Diese Lösung ermöglicht es der TCU AG nach Ansicht des Vorstands mit großer Wahrscheinlichkeit ihren Geschäftsbetrieb fortzuführen und die unterbrochenen Bilanzarbeiten abzuschließen. Ob und wie die unbegründeten Forderungen des Finanzamtes bilanziell zu bewerten sind und ob sich hieraus eine Überschuldungssituation ergibt, wird erst in Kürze zu klären sein.
Seitens des Hauptkunden der TCU AG wurde ein Teil der vertraglichen Zusammenarbeit gekündigt, da die TCU AG ihren diesbezüglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Eine Bezifferung des Schadens hieraus ist derzeit noch nicht möglich.
Eine beschleunigte Stufenklage gegen das Finanzamt wird seitens der Rechtsbeistände vorbereitet.
(Ende)
Quelle: http://www.pressetext.com/news/20160304027
Ob und wie die unbegründeten Forderungen des Finanzamtes bilanziell zu bewerten sind und ob sich hieraus eine Überschuldungssituation ergibt, wird erst in Kürze zu klären sein.
Eine beschleunigte Stufenklage gegen das Finanzamt wird seitens der Rechtsbeistände vorbereitet.
500.000 Euro weg und der einzige Kunde, der das Ganze am Leben hält, macht einen Rückzieher.
TCU hat damit seine einzige Einkommensquelle verloren und muss zusätzlich einen größeren Beitrag für das Finanzamt berappen.
Nächste negative Eskalationsstufe würde ich sagen. Insolvenz incoming.
Oder um die Standardsätze von TCU zu zitieren:
C. Risikobericht
In der Orientierung auf nur einen Kunden liegt ein wesentliches Risiko der Gesellschaft. Dies kann sich frühestens im Jahr 2016 ändern. Hinzu kommt das Prozessrisiko der Schadensersatzklage, welches der Vorstand aufgrund des bisherigen Prozessverlaufes als deutlich höher ansieht, als noch zu Beginn der Klage.
Wie bereits dargestellt, unterliegt die Gesellschaft einem Liquiditätsrisiko, das daraus resultiert, dass unsere Aufträge von nur einem Kunden erteilt werden. Ein bestandsgefährdendes Risiko besteht, solange uns die Mittel aus der Schadensersatzforderung gegen RTL nicht zugeflossen sind, darin, dass der Kunde seinen Vertrag mit der Gesellschaft nicht fortsetzt. Dies halten wir aus heutiger Sicht für unwahrscheinlich.
(Quelle: http://www.telecontrol.de/downloads/hj2015.pdf)
Das wesentliche Risiko ist Realität geworden. Die Liquidität ist den Bach runter. Und ja, die Bestandsgefährdung ist sehr akut.
Bye bye, TCU!
In dieser neuen Meldung von TCU überwiegt das Negative bei Weitem.
TCU hatte nur eine einzige Einkommensquelle. Eine. Einzige. Die ist nun weggebrochen.
Wer ernsthaft glaubt, dass dies noch ein wie auch immer geartetes gutes Ende nehmen könnte, der wird ziemlich heftig enttäuscht werden. Wie immer bei TCU. ;)
Aber unsere Prinzengarde feiert gerade eben die Phrasen im Pressetext die von TCU in die Welt gesetzt wurden.
Bin einmal gespannt, ob die noch die Kohle für einen Rechtsanwalt haben!
Ist aber nur meine Meinung!
Zeitpunkt: 05.03.16 15:33
Aktion: Löschung des Beitrages
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