Fortunecity ? Funkstille?


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Neuester Beitrag: 20.11.01 18:17
Eröffnet am:14.11.01 12:11von: cr12Anzahl Beiträge:7
Neuester Beitrag:20.11.01 18:17von: jaackieLeser gesamt:2.444
Forum:Hot-Stocks Leser heute:3
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270 Postings, 8261 Tage cr12Fortunecity ? Funkstille?

 
  
    #1
14.11.01 12:11
Keine Meldungen nichts los!
Wann passiert noch mal was?
Meinungen erbeten  

30924 Postings, 8560 Tage ZwergnaseWundere mich auch schon, dass da nix mehr

 
  
    #2
14.11.01 12:14
kommt. Sollten denn nicht schon die Q-Zahlen da sein? Auch von unserem Robin Hood (knutaknösel) hat man nix mehr gehört. Die Ruhe vor dem Sturm? Gr. ZN  

270 Postings, 8261 Tage cr12up o.T.

 
  
    #3
15.11.01 07:52
 

10587 Postings, 8635 Tage 1Mio.€Zahlen erst ende des monats! Gruss Mio. o.T.

 
  
    #4
15.11.01 08:11

745 Postings, 8298 Tage spuckyschaut heute garnichtmal so schlecht aus

 
  
    #5
19.11.01 23:06
für morgen bei fortunecity.com

hier:
[l&s]

WKN
 919383
 Name
 FORTUNECITY.COM INC.
 BID
 .29 EUR
 ASK
 .33 EUR
 Zeit
 2001-11-19 23:02:34 Uhr
 

1128 Postings, 8471 Tage TotalverlustPennystock-Regel ist "Schlag ins Wasser"

 
  
    #6
20.11.01 18:15
Pennystock-Regel ist "Schlag ins Wasser" für Deutsche Börse
von Alexander Becker

Die Pennystock-Regel der Deutschen Börse sollte den Investoren das verloren gegangene Vertrauen in das skandalgeschüttelte Wachstumssegment zurückgeben. Doch statt Ruhe in den Markt zu bringen haben die schärferen Kriterien eine weitreichende juristische Auseinanderstzung zwischen den betrofffenen Unternehmen und der Deutschen Börse entflammt. Daher profitieren statt der Anleger bisleng nur die Wirtschaftskanzleien der Börsenmetropole Frankfurt rund 50 Tage nach ihrem in Kraft treten von den neuen Ausschlussregeln. Fast alle betroffenen oder gefährdeten Unternehmen haben per einstweiliger Verfügung eine Fristverlängerung von mindestens sechs Monaten erwirkt. Die ernüchternde Bilanz: Bisher greift die Regelung unmittelbar nur bei drei Werten der ungeliebten Pennystocks. Zudem ist ein Erfolg der Deutschen Börse in der nächsten gerichtlichen Instanz mehr als fraglich.

Von den zwölf Unternehmen die laut der neuen Regeln auf der "Beobachtungsliste" der Deutschen Börse stehen sollten, haben nur drei keine gerichtlichen Schritte unternommen. Auf die Beobachtungsliste kommen die Aktien, deren Kurswert an 30 aufeinander folgenden Tagen unter einem Euro und deren Marktkapitalisierung unter 20 Millionen Euro liegt. Nur der Internet-Dienstleister Cybernet Internet Services International Inc, die Online-Musikplattform Musicmusicmusic und das US-amerikanische Community-Netzwerk FortuneCity.com müssen nun innerhalb von 90 Tagen bis Anfang März 2002 ihren Aktienkurs an 15 aufeinander folgenden Tagen über die Grenzwerte hieven, um am Neuen Markt zu bleiben. Auf die Beobachtungsliste kommen die Aktien, die bereits 30 Tage die Kriterien der Ausschluss-Regel erfüllt haben. Sollten den Unternehmen dieses nicht gelingen werden sie einen Monat später Anfang April vom Handel am Neuen Markt ausgeschlossen.

Cybernet will den Verbleib am Neuen Markt aus eigener Kraft schaffen und ist deswegen nicht vor Gericht gezogen. "Wir sind der Meinung, die bis dahin eingeleiteten Neustrukturierung erfolgreich umzusetzen", sagte der Marketing-Director von Cybernet Harald Knapstein. Cybernet will bis Ende des Jahres die komplette Entschuldung des Unternehmens vorantreiben und so das verloren gegangene Vertrauen der Anleger zurückerobern.

Für Fortunecity.com ist das Listing am Neuen Markt keine juritische Auseinandersetzung wert. Das habe das Management der US-Mutter von Fortunecity.com nach Angaben der Leiterin für Investor und Public Relations, Helena P. Schrader, entschieden. Schrader geht unter den momentan gegebenen Umständen von einem Delisting am Ende der 90-Tage-Frist aus. Der Neue Markt habe keinen guten Ruf aber teure Konditionen, erläutert Schrader. Fortunecity.com sei am Geregelten Markt nicht in schlechterer Gesellschaft als am Neuen Markt. Der Geregelte Markt habe zudem den Vorteil, nicht im Visier von Spekulanten zu stehen. "Wenn wir unser Geschäftr richtig machen, dann merkt das auch der Geregelte Markt", gibt sich Schrader optimistisch.


Bei zwei Unternehmen steht dagegen eine gerichtliche Entscheidung über die Anwendung der neuen Regeln noch aus. Das Softwareunternehmen NSE Software AG und der IT-Schulungsanbieter GFN AG haben beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung beantragt, über die im Dezember verhandelt wird. Steven Hartenstein, Unternehmenssprecher bei GFN, hält die Pennystock-Regelung grundsätzlich für richtig, kritisiert aber vor allem den Zeitpunkt der Regeländerung. "Jede Maßnahme im Sinne der Aktionäre oder Unternehmen ist richtig, man müsse sich nur fragen, ob der Zeitpunkt dafür ebenfalls richtig ist", sagte Hartenstein. Die Deutsche Börse habe die Regeländerungen zu einer Zeit verfasst, als der Neue Markt auf einem Allzeittief lag. Man müsse den Unternehmen die Chance geben, auf die geänderten Bedingungen zu reagieren. Der Zeitraum von zwei Monaten zwischen Bekanntgabe und Umsetzung sei dafür zu kurz.

Ein entscheidendes Datum in der juristichen Auseinanderstzung zwischen vielen Unternehmen des Neuen Marktes und er Deutsche Börse wird der 11. Dezember werden. An diesem Tag wird vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt der Einspruch der Deutschen Börse gegen die einstweilige Verfügung der Foris AG verhandelt. Der Prozessfinanzierer Foris hatte als erstes Unternehmen eine zusätzliche Frist von sechs Monaten gegen die Anwendung der neuen Regel erstritten.

Hendrik Riedel, Rechtsanwalt bei der Münchner Wirtschaftskanzlei Beiten, Burkhardt, Mittl & Wegener (BBLP), ist zuversichtlich, dass das OLG die Entscheidung der voran gegangenen Instanz bestätigt. BBLP vertritt eine Reihe von Unternehmen am Neuen Markt in dieser Angelegheit, unter anderem das betroffene israelische Unternehmen Wizcom. Laut Riedel müsse bei der anstehenden Verhandlung die Grundsatzfrage, ob die einseitige Änderung der Vertragsbedingungen bestand hat. Es sei eines der Prinzipien im zivilrecht, dass Verträge nicht einseitig geändert werden können. Zumal es sich bei den Auschlussbestimmungen um eine erhebliche Änderung der bestehenden Verträge zwischen der Deutschen Börse und den Unternehmen handele. Die Deutsche Börse dagegen geht nach Auusage einer Sprecherin, davon aus in der zweiten Instanz Recht zu bekommen. "Wir halten die Maßnahme für so wichtig, dass wir glauben, die einseitige Änderungsverfügung bestätigt zu bekommen", sagte die Sprecherin weiter.

www.net-business.de

 

28 Postings, 8531 Tage jaackie27. oder 29.11. glaub ich gibts Zahlen!! o.T.

 
  
    #7
20.11.01 18:17

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