Meine Wirecard-Gewinne - Thread!
https://www.wiwo.de/my/finanzen/steuern-recht/...BQpibDC1Nr6lpGrl-ap3
leider Abo, wir lesen die in Papierform, also könnte ich nur scannen.
Resümee, es wird gelogen, dass sich die Balken biegen, von den Kanzleien. Sammelklagen versprochen etc.
In D sind nur Musterfeststellungsklagen zugelassen, danach muss jeder noch selbst klagen und im Grundsatz müssen die gleichen Voraussetzungen vorliegen, damit man auf ein ähnliches Ergebnis wie in der MFK hoffen kann.
Der Artikel der Wirtschaftswoche ist umfangreich, erster Punkt "Ruhe bewahren" . Vorerst müssen nur die Ansprüche beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Nachweis für Besitz von WC-Aktien und Gründe für Schadenersatzforderung müssen hier dargelegt werden. Das kann ein Anwalt machen, kann man aber auch selbst formulieren.
Danach heisst es abwarten, wie das Insolvenzverfahren und das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft läuft.
Je besser eine Klage begründet ist, desto höher die Erfolgschancen.
Der Artikel beschäftigt sich auch mit den groben Fehlern, wie dem Verklagen der falschen Person/Institution, angeblich kostenlose Klagen, die richtig teuer werden können, für den Kläger!!
Auf Seite 77 wird das Kostenrisiko und die steuerlichen Aspekte beleuchtet.
E&Y hat eine Haftungssumme von 4 mio, irgendwo gelesen, das Eigenkapital liegt irgendwo bei 118 Mio (hier im Forum gelesen fwiw).
Selbst wenn jetzt durch grobe Fahrlässigkeit die 4 Mio Grenze kippt, 60.000 Kläger bei Tilp mal 10.000 (extrem konservativ gerechnet, viele werden höhere Schäden angemeldet haben) ergibt eine Schadensumme von 600 Mio und das ist nur eine Kanzlei.
E&Y Deutschland ist eigenständig, das heisst mehr ist da nicht zu holen. Bei WC selbst und ggf. den Vorständen wär ich auch vorsichtig und würde das erstmal vernachlässigen.
Erst mal abwarten und kein Mandat erteilen, Prozesskostenfinanzierer, da muss man sich komplett durchs Kleingedruckte quälen.
Eine Kanzlei , die in Videos für den Anschluss an ihre Sammelklage wirbt wie Minge.s würde ich aus meinem Gedächtnis streichen
https://www.dgap.de/dgap/News/dgap_media/...iligungen/?newsID=1390487
Viel Erfolg allen Leidgenossen.
- auf der Gläubigerseite sieht es nach einem Schaden von 3.2 Mrd Euro aus (quelle: diverse, u.a. Jaffe)
- von Wirecard ist als Vermögen eher nichts da bzw übrig bzw wird kaum was übrig bleiben, insbesondere für Gläubiger, insbesondere Aktionäre als Eigentümer bzw ehemalige Eigentümer
- die Banken bzw Investoren werden das abschreiben - da hat dann eine ING oder LBBW ein ggf zwei Quartale ganz schlechte Zahlen
das Verhätnis ist hier also eher mit Null anzunehmen. Trotzdem könnte ein Anmelden des Schadens Sinn machen - allein aus Dokumentationsgründen und wenn's nur für den Film ist.
dann könnte man auf die Idee kommen. dass EY Schadensersatz liefern könnte. lag hier nicht die Begrenzung bei 4 Mio (eigentlich alleine schon lachhaft)? Im Grunde ist diese Zahl Unfug. Da es keinen ähnlich gelagerten Fall gibt, kann man hier nur mutmassen. Bei Schmider in D war es immerhin dann doch ein zweistelliger Mio Betrag - was aber hier kaum relevant sein dürfte (EY hat vermutlich über Jahre falsch testiert). Aber selbst wenn es ganz hoch kommen würde, werden es bestenfalls ein dreistelliger Mio Betrag werden (u.a. begründbar mit Kundenverlust in D und EU) - also aufgerundet - damit es auch weh tut 1 Mrd. wie gesagt bestenfalls, aber gehen wir mal von 100 Mio aus.
Verlust der Eigentümer - vermutlich 10..15 Mrd. (da mag ich daneben liegen, 124 Mio AKtien, 90..110 Euro pro Aktie Verlust). selbst wenn man hier nach Kleinanlegern unterscheiden würde und hier ca 3 Mrd Schaden ansetzen würde, kommt es zu folgendem:
3000 Mio : 100 Mio = 30 - d.h. für 30 Euro Schaden gibt es 1 Euro Schadenersatz.
abzüglich der Kosten z.b. Prozessfinanzierer, sagen wir mal 30% (wurde hier schon genannt). also bleibt 0,7 Euro übrig.
da wirkt der Dieselskandal wie laue luftbrise...
bei o.g. berechnung bei 3 Mrd und besagten 4 Mio ergibt sich abzüglich der Kosten ca 1:1000. vermutlich der Grund warum manche erst bei einem Schaden von mehr als 5000 Euro anfangen - man will ja mindestens "nen Euro" bekommen.
unberücksichtigt ist der schaden, der dem finanzplatz D / DAX entstanden ist, sowie ansprüche die ggf aus vielfältigen kontrollinstanzen bzw gremien entstanden sein könnte (Bafin, Dt Börse, Staatsanwaltschaft, ...).
EY wird versuchen, sich als ebenfalls getäuscht darzustellen, Schauspieler, Kulissen etc. EY Deutschland ist dem Mutterschiff evtl. einen Betrag von 100 Mio wert, (ohne Gewähr), allerdings werden dann ausser den Aktionären auch andere Geschädigte auftauchen, ein Teil der Banken mag die Kredite schon bilanziell abgeschrieben haben, die Forderung besteht allerdings noch.
Geh mal von 5Mrd. Schadenssumme aus, Vergleich mit EY, Gerichtskosten, Anwaltskosten und Prozessfinanzieranteil abgezogen ergibt sehr wenig für Dich
aber auch andere haben sich nicht mit ruhm bekleckert: wie kann die Staatsanwaltschaft gegen FT und Dan McCrum das Verfahren einstellen? bzw wie ungenau müssten die FT Vorwürfe gewesen sein (so selbstherrlich wie das bisweilen jetzt dargestellt wird, ist es wohl doch nicht gewesen)?
Die gewonnenen Musterfeststellungsklagen, auf die stolz hingewiesen wird, sind glaub ich von 2011, betrafen Prospekthaftung. Da war bei der Beklagten sogar was zu holen.
EY wird gern genommen, wenn's nicht allzu gründlich sein soll. UPS, jetzt hab ich's gesagt.
Dan McCrum wurde massiv unter Druck gesetzt, ich glaube er musste aus Sicherheitsgründen umziehen. Weil er und seine Familie bedroht wurden. Was bei WC im Argen liegt geistert ja auch ganz offen durch diverse Foren. Kapitalerhöhungen und ständige Kreditaufnahmen bei so einem wahnsinnig erfolgreichen Unternehmen, wie passt das zusammen?
McCrum war aber wohl selbst auch überrascht wie weit das "Cooking the books" ging, dass der komplette Erfolg erlogen war hat ihn selbst völlig verblüfft.
Genau mein Humor
Klingst genauso unbeholfen wie DreckAmStock. Biste wahrscheinlich auch