100 % Anstieg - Nachfolgethread!
und
ein anderer kauft mächtig ein, in 2 Tagen ca. 80-100k.
Jetzt kommt die alte Börsenfrage: wer hat recht? Ist der eine informiert - oder der andere?
Habs schon vor ein paar Tagen geschrieben, es wird volatil und hart, je näher der November kommt. Schade ist sicherlich, daß auch die friends eiskalt abwarten und wahrscheinlich ggf erst bei 6.70 wieder eingreifen.
Also, wir haben noch ca. 4% freenet im Alleinbesitz, damit zahlen wir .. an .. oder aus..
KK cy
ist doch geil, endlich wieder runter! morgen ist abgabeschluss für offizielle angebote zum MSP-part, und das volumen im downmove ist doch nicht angsterregend hoch! hier wird entweder suggeriert oder runtergefahren.
drillisch goooo wohin du willst, aber zum kaffee biste dahoim!!! :-O
s.
Aber wenn FNT jetzt nur noch bei 17,60 ist, dann heißt es echt, der Markt sieht da Null Potenzial.
Das kann sich leider erst im nächsten Jahr ändern, oder 2009, wenn alles eingetütet unud bilanziert ist. Datt is ja datt unvernünftige und Hirnrissige !! *Drillisch gehört in den 2-stelligen Bereich!*
18.10.07 18:30:24 17,64 VA
500 8.820 44.493 803.556
18:30:04 17,68
VA
600 10.608 43.993 794.736
18:26:51 17,72
VA
650 11.518 43.393 784.128
18:26:45 17,80
VA
500 8.900 42.743 772.610
18:25:21 17,76
VA
110 1.954 42.243 763.710
18:25:16 17,78
VA
1.010 17.958 42.133 761.757
18:23:41 17,85
VA
1.000 17.850 41.123 743.799
s.
jajaaaaaaa neue partner! ist doch mal rischtisch geil, mittendrin im fressezerreisen der schmierfinken. der 5 weiss mehr als der erste, der auch schon nichts wusste!
wirtschaftsjournalismus zum anfassen sozusagen. da relativieren sich so manche objektiv-berichterstattungen anderer unternehmen. fazit, selbst informieren-auswerten-meinung bilden-dickschädel und durch: pro oder contra!
tschüss für heute
s.
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Berufskläger zu Schadensersatz verurteilt
Dutzende Profi-Kläger wie Klaus Zapf überziehen Aktiengesellschaften regelmässig mit Klagen. Ihr Druckmittel ist dabei die Rechtslage, wonach Beschlüsse von Hauptversammlungen erst durchgeführt werden können, wenn sie ins Handelsregister eingetragen wurden. Ein Gericht sieht nun darin einen Missbrauch.
Aktionärsschützer begrüßen das Urteil des Frankfurter Landgerichts gegen den Umzugsunternehmer und Berufskläger Klaus Zapf. "Das Urteil ist richtig", sagt Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Er sieht in dem Beschluss zudem ein Signal für den künftigen Umgang der Gerichte mit Klägern, die Aktionärsrechte offensichtlich zum eigenen Nutzen missbrauchen.
Weiterführende links
* Richter bremsen den Vorstands-Schreck
Im konkreten Fall hatte Zapf einen Hauptversammlungsbeschluss der Nanoinvests AG, die sich inzwischen in Real Estate International Investment AG umbenannt hat, angefochten. Dadurch blockierte er eine Kapitalerhöhung. Er habe jedoch angeboten seine Klage zurückzunehmen, wenn ihm und vier Mitstreitern jeweils 3500 Bezugsrechte für neue Aktien zugestanden würden, stellte das Gericht fest. Dies beweise, dass Zapf die Anfechtungsklage "zu gesetzesfremden Zwecken missbrauchen wollte", heißt es im Urteil, das bereits am 2. Oktober erging. Daher sei seine Anfechtungsklage nicht nur unbegründet, sondern sittenwidrig. Folglich verurteilte das Landgericht Zapf auch zu Schadensersatz für Nachteile, die dem Unternehmen entstehen, so lange es die beschlossene Kapitalerhöhung nicht durchführen kann.
Ähnlich wie Zapf überziehen rund ein Dutzend Profi-Kläger im Verbund mit Rechtsanwälten Aktiengesellschaften regelmäßig mit Klagen. Ihr Druckmittel ist dabei die Rechtslage, wonach Beschlüsse von Hauptversammlungen erst durchgeführt werden können, wenn sie ins Handelsregister eingetragen wurden. Ist eine Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse anhängig, kann diese Eintragung jedoch nicht erfolgen. Gerade wenn es, wie im aktuellen Fall, um Kapitalerhöhungen geht, kann dies für Unternehmen kostspielige Folgen haben. Sie müssen dann beispielsweise teure Überbrückungskredite aufnehmen.
"Der Berufskläger setzt darauf, dass es für die Unternehmen teuer wird, wenn sie sich nicht außergerichtlich einigen", sagt Thorsten Hübbers von der Anwaltskanzlei KNP Dr. Nenninger, Penatzer & Krins, die das Urteil gegen Zapf erwirkte. Tatsächlich gehen fast alle Unternehmen Vergleiche ein, die den Klägern Vorteile bringen.
Aktionärsschützer Kurz fordert daher den Gesetzgeber auf, solchen Berufsklägern das Handwerk zu legen, ohne aber das Klagerecht der Aktionäre generell zu beschneiden. Geholfen wäre schon, wenn das Freigabeverfahren für den Eintrag im Handelsregister schneller durchgeführt würde. Es kann bereits jetzt vom eigentlichen Klageverfahren abgekoppelt werden. Dennoch dauert es noch mindestens sieben Monate, bis ein Beschluss gefasst wurde. Indem der Klageweg beispielsweise auf eine Instanz beschränkt würde, würden drei Monate gewonnen. Damit würde der Zeitdruck auf die Unternehmen, mit dem die Berufskläger spielen, deutlich begrenzt.
Der Kurs der Aktien der freenet AG könnte nach dem Zeitungsbericht, wonach United Internet im laufenden Jahr 2007 kein Angebot für das Unternehmen vorlegen wird, nach Ansicht der Analysten der Commerzbank unter Druck kommen. Mögliche Verkäufe von Vermögenswerten und alternative Szenarien sollten jedoch das Abwärtsrisiko mindern. Auch der Vorstoß von freenet, konkurrierende Interessenten anzusprechen, sollte den Kurs nach unten absichern. Auch Drillisch dürfte für verschiedene Entwicklungen die entsprechenden Pläne in der Hinterhand haben. Derzeit stufen die Experten die Aktie aber weiterhin mit einem Kursziel von 21,50 Euro mit "kaufen" ein.
mehr als konservativ. Da sieht man doch mal wieder, wie verlogen die Banken agieren....
Was meint ihr?? Lieber die shares?