Grenzschließung gilt nicht für Asybewerber


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Neuester Beitrag: 25.04.21 11:15
Eröffnet am:06.04.20 20:39von: Rubensrembr.Anzahl Beiträge:8
Neuester Beitrag:25.04.21 11:15von: KristinqbgwaLeser gesamt:1.231
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51986 Postings, 5924 Tage RubensrembrandtGrenzschließung gilt nicht für Asybewerber

 
  
    #1
3
06.04.20 20:39
https://www.welt.de/politik/deutschland/...cht-fuer-Asylbewerber.html

Grenzschließung gilt für alle – nur nicht für Asylbewerber

Deutschland betreibt in der Corona-Krise den schärfsten Grenzschutz seit dem Schengen-Beitritt. Ausländer aus Frankreich, Österreich, Dänemark, Luxemburg und der Schweiz dürfen nicht mehr einreisen, falls sie keinen triftigen Grund haben. ... Schon 63.000 Personen wurden seither von der Einreise abgehalten, erfuhr WELT AM SONNTAG aus Sicherheitskreisen. Für Asylbewerber gilt der Zurückweisungserlass nicht, wie das Bundesinnenministerium (BMI) klarstellte.
 

51986 Postings, 5924 Tage RubensrembrandtDie iranische Corona-Wahrheit

 
  
    #2
1
06.04.20 20:51

https://www.welt.de/
https://www.welt.de/politik/ausland/plus207042235/...na-Wahrheit.html

Wie viele Opfer gibt es wirklich?
Auf der Suche nach der iranischen Corona-Wahrheit
WELT liegen Hinweise vor, wonach die Zahl der Corona-Toten im Iran vier bis fünf Mal höher ist als offiziell bekannt. Nach internen Dokumenten hat das Regime den Ausbruch lange verschleiert. Etwa 50.000 Iraner reisten kürzlich aus – viele nach Deutschland. ...Nun liegen WELT Informationen aus westlichen Sicherheitskreisen vor, wonach die Zahl der Todesopfer die 10.000er-Marke schon vor etwa zehn Tagen überschritten hat – als das Regime in Iran offiziell etwas mehr als 2000 Tote gemeldet hatte. Die oppositionellen Volksmudschaheddin kommen auf eine noch höhere Zahl.

 

1447 Postings, 1493 Tage SturmfederKönnte sein, dass Asyl auch als trifftiger Grund

 
  
    #3
06.04.20 20:57
eingestuft ist. Muss man abwarten. Gut möglich, dass nach der Krise so manches neu geordnet wird.  

7709 Postings, 1580 Tage Max PFalsch !

 
  
    #4
06.04.20 20:59
Corona-Epidemie eindämmen
Strengere Regeln für die Einreise nach Deutschland ab 10.4.20

ALLE EINREISENDEN KOMMEN  14. TAGE QUARANTÄNE, auch Deutsche mit und ohne..

Um die Ausbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen, schlägt die Bundesregierung strengere Einreisebestimmungen vor. Ziel der Maßnahmen ist es, neue Infektionsketten durch Einreisen aus dem Ausland zu verhindern.

QUELLE hier : BRD
Bundesregierung | Aktuelles | Strengere Regeln für die Einreise nach Deutschland - https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/...ronavirus-1739526  

51986 Postings, 5924 Tage Rubensrembrandt# 4 Das ist nur der Vorschlag,

 
  
    #5
06.04.20 21:03

der so nicht durchgekommen ist. Tatsächlich gelten die Grenzschließungen nicht für Asyl-
bewerber.

 

51986 Postings, 5924 Tage RubensrembrandtDeutsche sollen nach Auslandsaufenthalt

 
  
    #6
06.04.20 21:09

für 14 Tage in Quarantäne. Meines Wissens gilt auch diese Vorsichtsquarantäne nicht für
Asylbewerber.

https://www.tagesschau.de/inland/corona-reisende-quarantaene-101.html


Wer aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehrt, soll künftig unabhängig von einem konkreten Corona-Verdacht für 14 Tage in Quarantäne geschickt werden. Auf diese Empfehlung an die Bundesländer einigte sich das Corona-Krisenkabinett.  

139199 Postings, 8942 Tage seltsamDeutsche werden es schwer haben, jemals im Ausland

 
  
    #7
06.04.20 21:18
wieder gern gesehen zu werden.  

51986 Postings, 5924 Tage RubensrembrandtEinreiseverbot gilt

 
  
    #8
1
07.04.20 08:29

nicht für Asylbewerber. Vorsorgequarantäne ebenfalls nicht für Asylbewerber, obwohl sie z. T.
aus Hochrisikogebieten (z. B. Iran, siehe oben) kommen.
Das könnte eine grenzenlose Verant-
wortungslosigkeit der Bundesregierung sein, denn die Ansteckungsgefahr könnte aufgrund
der zentralen Unterbringung ganz erheblich sein, für andere Asylbewerber, aber auch für
Einheimische.

https://www.oldenburger-onlinezeitung.de/...r-asylbewerber-38475.html

BMI: Einreiseverbot gilt nicht für Asylbewerber
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der seit 16. März geltende Zurückweisungserlass für die meisten Ausländer gilt nicht für Asylbewerber. Durch die neuen Grenzschutzmaßnahmen habe sich „am bisherigen Asylverfahren keine Änderung ergeben“, teilte laut der „Welt am Sonntag“ das Bundesinnenministerium (BMI) mit.

 

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