Lebenslange Haftstrafe
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 26.02.15 16:54 | ||||
Eröffnet am: | 26.02.15 16:18 | von: bally | Anzahl Beiträge: | 9 |
Neuester Beitrag: | 26.02.15 16:54 | von: Multiculti | Leser gesamt: | 4.336 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
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Wird die besondere Schwere festgestellt , kommen ein paar Jährchen dazu .
Heißt - bei Lebenslänglich müßen die Verurteilten im Schnitt mit 17-20 Jahren
rechnen , bei besonderer schwere 23-25 Jahre .
Auch kann man nur einmal zu lebenslang verurteilt werden , nicht wie in
anderen Ländern zu mehrfach Lebenslang .
Unter lebenslang stelle ich mir eigentlich etwas anderes vor .
Aktuell , der Pfleger der seine Patienten zigfach ermordet hat , kann also
noch mal auf freien Fuß kommen , für mich unverständlich !
Aber das Rechtssystem muss sich die eine oder andere Tür offen halten, um bei weniger harten Fällen den Verurteilten nochmal irgendwann eine Chance geben zu können. Man kann nicht alle bis zum Tod wegsperren. Dafür sind die Taten teilweise zu diffzil, wie umfangreich die Taten waren z.B. oder was das Motiv war.
es wurde bisher aber nicht das ganze Ausmaß aller in Betracht kommender Taten untersucht, so dass ein Großteil dieser in Fortsetzungszusammenhang stehenden Taten selbst dann , wenn auch bei diesen Licht ins Dunkel kommt , wohl nicht mehr wegen des Strafklageverbrauch berücksichtigt werden können.
Man kann sich zwar auf debn Standpunkt stellen, dies sei gleichgültig, da ja eine lebenslange Haft verhängt wurde;
den Angehörigen wäre es aber wohl wichtig gewesen, den Täter auch wegen dieser Taten verurteilt zu sehen.
du musst halt nur nen korrupten staatsanwalt kennen ... hahahaha
er sass also 50Jahre im Knast.Soviel zu lebenslänglich ohne besondere Schwere
der Schuld.
eingestuft bleibt er drin,dann kann er weitere Anträge stellen sollte er weitzerhin als gefährlich eingestuft werden bleibt er bis er Stirbt.So ist das deutsche Gesetz.