Aussichtsreicher Penny VERSANDHANDELABW.GES. AG


Seite 2 von 2
Neuester Beitrag: 25.04.21 00:23
Eröffnet am:27.12.10 09:39von: Roxy N.Anzahl Beiträge:29
Neuester Beitrag:25.04.21 00:23von: AnkergkgaLeser gesamt:16.142
Forum:Hot-Stocks Leser heute:2
Bewertet mit:
2


 
Seite: < 1 |
>  

17613 Postings, 5476 Tage M.MinningerSehr gut gelaufen die

 
  
    #26
19.09.16 18:23
Bude.

Das ist wichtig.  

17613 Postings, 5476 Tage M.Minninger#24

 
  
    #27
19.09.16 19:03
War anders gemeint  

31878 Postings, 5135 Tage tbhomyWiderruf Börsenzulassung und Notierungseinstellung

 
  
    #28
21.10.17 09:32

Die Geschäftsführung der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg hat die Zulassung der Aktien der  Versandhandelabw.ges. AG WKN 686 470 ISIN DE0006864705 zum Börsenhandel gem. § 39 Absatz 1 Börsengesetz von Amts wegen widerrufen.

Der Widerruf wird mit Ablauf des  30.10.2017 wirksam.

Die Notierung der Aktien der Versandhandelabw.ges. AG WKN 686 470 ISIN DE0006864705
wird mit Ablauf des  30.10.2017 im Regulierten Markt eingestellt.

Skontroführer: MWB (KV 3808)
Hamburg, den 17. Oktober 2017
Geschäftsführung der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg

Quelle: Kursblatt der Börse Hamburg. http://www.boersenag.de/Kursblatt

1) Die Geschäftsführung kann die Zulassung von Wertpapieren zum Handel im regulierten Markt außer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes widerrufen, wenn ein ordnungsgemäßer Börsenhandel auf Dauer nicht mehr gewährleistet ist und die Geschäftsführung die Notierung im regulierten Markt eingestellt hat oder der Emittent seine Pflichten aus der Zulassung auch nach einer angemessenen Frist nicht erfüllt.

https://dejure.org/gesetze/BoersG/39.html

Wurde hier vlt. zu viel gezockt ?

 

31878 Postings, 5135 Tage tbhomyUnd wieder eine abgewickelte AG delistet.

 
  
    #29
01.11.17 08:47
Manchmal, wenn man auf das Verwaltungsverfahrensgesetz bzgl. der Vermögenslosigkeit von AGs hinweist, wird man in den Amtsstuben wach und voila...et löpt wieder... ;-)

Reformen sind dringend notwendig. Ergänzungen im Börsengesetz und in den Börsenordnungen. Das muss das Ziel sein. Meine Meinung.  

Seite: < 1 |
>  
   Antwort einfügen - nach oben