hier mal eine rechtliche frage, falls juristen


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Neuester Beitrag: 14.03.08 18:42
Eröffnet am:23.02.08 13:56von: 310367aAnzahl Beiträge:45
Neuester Beitrag:14.03.08 18:42von: gate4shareLeser gesamt:5.398
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7521 Postings, 7799 Tage 310367ahier mal eine rechtliche frage, falls juristen

 
  
    #1
8
23.02.08 13:56

hier an board sind.

kann ein mod bei ariva,wenn er ein posting sperrt mit der begründung"volksverhetzung"
geklagt werden. den wortlaut der anzeige bei der staatsanwaltschaft möchte ich noch offen lassen...das geht von verleumdung bis ruf und kreditschädigung.
müssen die mods,oder anders gesagt, sind die mods bei ariva namentlich mit adresse hinterlegt...oder nur mit deren id und e-mail.
da die mods hier administratorrechte haben und dieses formum keiner zahlung unterliegt,steht es dem betreiber frei, wem er hier schreiben lässt und wem nicht.was allerdings nicht rechtens ist, dass behauptungen getätigt werden, die unter anklage gestellt werden können.

ich habe mich hierzu schon mal rechtlich informiert, möchte aber hier auch die meinung  anderer gerne hören.
ebenso würde ich mich freuen, wenn pm hier ein statement abgeben will.


Moderation
Zeitpunkt: 24.02.08 19:23
Aktion: Forumswechsel
Kommentar: Falsches Forum

 

19 Postings ausgeblendet.
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2616 Postings, 6674 Tage 14LandserScheinst ja ein toller Jurist zu sein:

 
  
    #21
5
24.02.08 14:50
Bist 1. befangen durch die Aussage mit der Intelligenz

2. gibts wohl keine freie Meinungsäusserung wenn diese als Volksverhetzung ausgelegt werden kann.

Oder wolltest du sagen das du nach der Schule gerne mal Jurist werden würdest?

Mfg

39 Postings, 8371 Tage pipeline??

 
  
    #22
1
24.02.08 15:00
Habe ich gesagt, dass ich Richter bin- oder was soll das mit der Befangenheit?? Lieber keine juristischen Begriffe verwenden, wenn Du nur Barbara Salesch als Wissengrundlage hast... 2. ließ Dir doch mal den Straftatbestand durch:
"Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
Hierfür reichen fremdenfeindliche Äußerungen nicht aus- das sollte selbst ein Laie verstehen...
Man muss sich mal darüber klar werden, dass die Strafbehörden nur dann einschreiten, wenn es zwingend notwendig ist (ultima ratio)
@ 14Landei: auch mit Deinen weiteren Einschätzungen lagst Du leider weit daneben...  

26159 Postings, 7349 Tage AbsoluterNeulingOffensichtlich geht die Bewegung...

 
  
    #23
3
25.02.08 12:33
...an den äussersten rechten Rand des demokratischen Spektrums und darüber hinaus mit einem seltsamen Dünnerwerden der Haut einher, so dass im Endstadium sämtliche Nervenenden blank liegen (Status mimosicus) und bei leichtester Reizung reflexhaft dauergejault wird.

Da allerdings gleichzeitig die zentrale Verschaltungseinheit dieser Nervenreize (vulgo Gehirn) bereits auf halbem Weg ausser Funktion tritt, kommt es trotz der nervlichen Ueberreizung zu einem weitgehend schmerzfreien Zustand.

96 Postings, 5922 Tage Cyberpunk#1

 
  
    #24
4
25.02.08 12:45
Jetzt mal in epischer Breite:

1. Anzeigen kannst du alles, kost erstmal auch nichts, aber ob sich die Justiz dann intensiv damit befaßt, ist eine andere Sache.

2. In diesem hier vorliegenden Fall würde das Verfahren sofort eingestellt werden, weil kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung gegeben ist.

3. Man würde dich auf den Privatklageweg verweisen, der recht holperig ist, und außerdem dem Kläger, also dir, einen Prozeßkostenvorschuß abverlangen würde.

4. Rechtlich ist die Sache nicht mal eindeutig, denn der Moderator versteht unter "Volksverhetzung" möglicherweise etwas ganz anderes als du oder ich, schließlich sind das keine Strafrechtler, nicht mal Juristen.

5. Zudem ist das hier salopp gesagt, eine Art geschlossene Gesellschaft, in der sich alle mehr oder weniger gut kennen und wo sich jeder duzt. Da werden solche Sachen eben laxer gesehen, so wie bei einer Wirtshausschlägerei, bei der die Gegener alte Saufkumpels sind.

Fazit: Spar dir die Mühe und mach die Pferde nicht scheu.    

10765 Postings, 6588 Tage gate4share310367 a liegt vollkommen richtig, und das ohne

 
  
    #25
2
07.03.08 20:27
wenn und aber!

Das ist Verleumdung, Unterstellung einer Straftat, Beleidigung, evtl wirklich Kreditgefährdung etc.
Das steht für mich und wohl für jeden Juristen ausser Frage!

Ob nun, das was gelöscht wurde tatsächlich Volksverhetzend war, kann ja keiner mehr beurteilen weil es gelöscht wurde, und mit dieser Anschuldigung, mit diesem Straftatbestand gebrandmarkt wurde. Damit kann sich kein anderer mehr eine eigene Meinung bilden und die Aussage des Moderators wird automatisch als korrekt angesehen.
Dieses wiegt auch weit schlimmer, als wenn das ein User innerhalb eines Posting sagen würde.
Der Betreiber ist hier klar in der Verantwortung und muss ich diese Verletzungen der Persönlichkeitsrechte anrechnn lassen. Rein Strafrechtlich wird wohl nur die Person, die es geschriebn hat, zur Verantwortung gezogen werden können.
Auch da hat Ariva sicherlich alle Mitwirkungen zu leisten, die der Firma möglih sind.

Mir ist ja fast das Gleiche, zumindest etwas ähnliches passiert.
Hatte mehrmals aufgefordert, diese Unterstellung einer Straftat zu löschen.
Zwischen "nicht möglich","nicht vorgesehen", "mache ich nicht" waren alle Antworten wie auch überhaupt keine Antwort die Reaktion.
Nach 6 Tagen hatte ich nochmals klar mit der Beauftragung einer sehr fähigen Berliner Kanzlei gedroht und nochmals um Löschung gebeten.

Als am nächsten Tag keine Reaktion kam, hatte ich die Kanzlei, und den mir bekannten Rechtsanwalt zunächst telefonisch kontaktiert, der die Sache genauso selbstverständlich klar sah wir ich, hingegen das wohl als ein bisschen kindisch empfand, so mein Eindruck.
Beauftragte und bevolmächtigte die Kanzlei per fax und schrieb das an Ariva.
Tja, und so etwa ne stunde später sah ich, dass es gelöscht war, und man teilte kurz mit "Man habe jetzt wunschgemäss gelöscht" - ob das auf die Info zurückging oder auf vorherige Anschreiben, weiss ich nicht.

Doch es steht ausser Zweifel, dass hier jeder Kläger recht bekommen wird- wenn es so ist, wie dargestellt.
Und da ist es völlkommen egal, ob derjenige in der Tat vielleicht schon ein Nazi ist, oder der Vorwurf tatsächlch stimmen würde und auch jedes Gericht ihn dafür verurteilen würde.

Meine aber, wir sollten uns mit dem Forumbetreiber wohl weniger rechtlich auseinandersetzen. Denn wir sind ja alle schlisslich sein Gast!
Und gegen einen Gastgeber geht man wohl nicht vor, weil man meint er würde einen selber während seiner Gastgeberzeit schlecht oder auch ungesetlich behandeln.
Meine das gehört sich eigentlich nicht, und dann sollte man lieber wegbleiben.

Dennoch sehe ich es hier anders, weil ja ein einzelner wohl es nicht so streng gesehen bzw. sich wohl keine Gedanken über die Konsequenzen machte!    

26159 Postings, 7349 Tage AbsoluterNeulingLöschung

 
  
    #26
2
07.03.08 20:30

Moderation
Zeitpunkt: 14.03.08 20:01
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Beleidigung

 

 

7114 Postings, 8294 Tage KritikerDen "Mod" sehe ich wie einen

 
  
    #27
1
07.03.08 20:48
Schiedsrichter (Fußball).
Er hat momentan-Entscheidungen zu fällen.
Und bei grobem foul gibt's rote Karte!! - BASTA!!

@ 310 - klagen kannst Du gegen Alles - auch Jammern!
Doch die Rechtslage zeigt sich erst beim Urteil.  

10765 Postings, 6588 Tage gate4shareIm einstweiligen Verfügungsrahmen

 
  
    #28
4
07.03.08 21:12
Das war mein Ansinnen,  das ist wohl hier nicht so klar geworden.

Wenn also der User immer noch hier im Forum öffentlich  dargestellt wird, als sei das Posting eben wegen Volksverhetzung gelöscht worden, dann hätte meine Kanzlei, sofort, also am gleichen Tag , die Firma die Inhaber dieses Boardes ist, angeschreiben und gefordert, dass 1.) dieses sofort gelöscht wird. 2. ) dass die sich verpflichten niemals mehr den User als volksverhetzend zu benennen und wohl 3.) die kosten der anwaltschaftlichen Inanspruchnahm zu tragen.
Gehe mal davon aus, dass die Frist zur Löschung weniger als 5 Tage wäre, und zur Rücksendung der Verpflichtung auch wohl, wegen der Eilbedürftigkeit, denn es wurde ein Straftatbestand unterstellt- maximal 10 Tage.
Bei fruchtlosen Verlauf wird umgehnd eine einstweilige Verfügung, unter Beilegung des Löschungstextes des MOds, und der gesamten Ekrläung inkl. eines eidestattlichen Erklärung des Users- wo er zu seinem Posting nichts erklären muss - als es ist egal, ob das Posting auch Volksverhetzend  gewesen wäre, bei Gericht beantragt.
Darüber wird innerhalb von etwas 1 bis 4 Tagen entschieden sein. Und dieses lässt der Anwalt dann dem Inhaber der Ariva Seiten zukommen. Hier ist auch gleichzeitig einGeldbetrag genannt, der im Falle einer abermaligen Aussage gezahlt werden muss!

Also das ist dann schon der Gerichtsbeschluss, der jetzt sofort gilt, und daran muss man sich halten! Man kann dagegen klagen, Einspruch einlegen, oder was sonst noch, aber dieser Beschluss ist so sofort rechtswirksam.
Dieses ist auch einsichtig, weil ja eben durch diese Aussagen der Ruf einer Person massgeblich beeinträchtig werden könnte. Das Interesse, dieses so stehen zu lassen, ist wohl völlig unwichtig entgegen, dem Interesse des so Beschuldigten.

Hernach kann der Empfänger der einstweiligen Verfügung diese anerkennen, und eine Anerkenntniserklärung abgeben. Dann muss er auch, aber das muss er ohnehin sofort, den Rechtsanwalt und das Gericht bezahlen.
Macht er das nicht, so kann er Klagen oder nichts tun. Macht er nichts, dann kann der Anwalt klagen und dann wird  im normalen Verfahren darüber befunden, ohne diese Eilbedürftigkeit. Dieses Verfahren wird dann wohl wegen der "Berufungsart" oder so, schon vor dem jeweiigen Kammergericht geführt.

Schätze mal so, dass die Gesamtkosten, sollte es zu dem Verffahren vor dem Kammergericht kommen, inkl. der Anwälte der beiden seiten, so auf etwas 6 bis 8 tsd Euro sich belaufen werden.  

10765 Postings, 6588 Tage gate4shareEs geht um die Unterstellung "Volksverhetzung"

 
  
    #29
3
07.03.08 21:29
Damit wir das auch ganz klar haben.

Hier geht es nicht darum, das ein Posting gelöscht wurde, oder ein User gesperrt wurde, oder von anderen Usern beleidigt oder beschimpft wurde.

Lediglich um den Kommentar vom Moderator "Volksverhetzend" geht es. Und hätte ariva, das bei Auffoderung des Users sofort gelöscht wäre alles klar.

Und es ist einfach in diesem Zusammnahng vollkommen gleichgültig ob es wirklich volksverhetzend , oder gar rechgtsradikal oder sonst was schlimmes gewesen wäre, es geht um die Unterstellung einer Straftat, und das öffentich, in Zusammenhang mit einer Löschung einer Aussagen, von einem Moderator.

Denke aber schon, dass es jedem einleuchten muss, dass es nur so richtig sein kann, bei einem "Normalen" Rechtsverständnis eben auch, was ja nicht immer gleichlautend ist.
Jeder möge sich mal selber in die Lage versetzen, und wo sowas über ihn geschrieben steht, und er ist sich keiner Schuld bewusst.  

2790 Postings, 5904 Tage Zombi 0815Soll ich ne

 
  
    #30
2
07.03.08 21:36
Direktschaltung zu Bömmelmann und Partner einrichten?

Ihr habt doch alle einen Nagel im Kopp!!!  

481 Postings, 6168 Tage Andry le RougeJa Klaus-Dieter ist auch ein gebranntes Kind.

 
  
    #31
1
07.03.08 21:39
Wegen seiner Israelhetze war er ja auch schon längere Zeit gesperrt.

2790 Postings, 5904 Tage Zombi 0815Vielleicht sollte er mal

 
  
    #32
07.03.08 22:08
komptimiert posten, dann wird von alleine alles gut:-)  

359 Postings, 5915 Tage _Ares???????

 
  
    #33
4
07.03.08 22:10

481 Postings, 6168 Tage Andry le RougeDas schafft er nie.

 
  
    #34
1
07.03.08 22:11

2790 Postings, 5904 Tage Zombi 0815Sollte natürlich "komprimiert" heissen:-)

 
  
    #35
1
07.03.08 22:12

7114 Postings, 8294 Tage KritikerEs wäre dann wohl ein juristischer Präsenzfall.

 
  
    #36
1
08.03.08 01:06
Beleidigung einer indifferenten Person, die sich hinter einer ID versteckt und damit der Öffentlichkeit nicht präsent ist; deren echte Person vom genannten Angriff völlig unbehelligt bleibt.

Der Schaden käme hierbei nur der selbst erklärten und jederzeit austauschbaren ID zu.
Hierzu ist zu erkennen, daß allein die ID keine Prozessfähigkeit besitzt und daher nicht klagbar wäre.
Auch hat die iD nicht den Status einer juristischen Person, sondern wäre einer fiktiven Gestalt gleichzusetzen, die de facto nicht existiert.

All dies hat der Herr Rechtsanwalt weiter oben wohl übersehen.  

687 Postings, 6907 Tage Eulenspiegel310367a Rein objektiv betrachtet.!

 
  
    #37
5
08.03.08 01:49
Selbstverständlich kann auch ein Mod bei ariva angeklagt werden, wenn ein Straftatbestand  tatsächlich erfüllt ist. Ob er sich die Tat unter  seinem richtigen Namen oder seinem Nicknamen zu schulden kommen lässt, ist völlig ohne Belang. Schließlich ist die Tat entscheidend und nicht, wer sich hinter der Tat versteckt hat. Manche Mods glauben unter dem Deckmantel von ariva  willkürlich agieren zu können, wie es ihrer politischen Einstellung gerade passt. Das ist in der Realität nicht der Fall. Sobald ein Straftatbestand vorliegt, wird ariva den Klarnamen eines Mods herausrücken, sofern dies von der Staatsawaltshaft gefordert wird.

26159 Postings, 7349 Tage AbsoluterNeulingSofern...

 
  
    #38
1
08.03.08 02:19
...ist das Zauberwort.

Und dann folgt noch: "Weswegen" (sollten sie das tun?)

26159 Postings, 7349 Tage AbsoluterNeulingIst schon lustig

 
  
    #39
1
08.03.08 02:23
Da sagt einer über Millionen Krankenschwestern und Polizisten, dass sie asoziale Arschlöcher sind, die sich nur an der Gesellschaft bereichern wollen und auf der faulen Haut liegen, und will gleichezeitig seinerseits jemanden wegen Beleidigung verklagen, der ihm Postings löscht, in denen Volksverhetzung und Antisemitismus in Reinstform vorliegt. Wohlgemerkt Postings auf einer privaten Internetseite. Wegen Einfluss auf seine Kreditwürdigkeit.

Das ist der einzige Mensch, der bei seiner Bank seine Einlassungen im Internet vorlegen muss, um einen Kredit zu bekommen.

36845 Postings, 7520 Tage TaliskerHey, ruhig Brauner

 
  
    #40
08.03.08 02:45
Du wirst diesen Kindergeburtstag (ey, ich hab mit meinem Anwalt gesprochen!!) doch wohl nicht annähernd ernst nehmen?
Gruß
Talisker

26159 Postings, 7349 Tage AbsoluterNeulingWeiss schon, Talisker.

 
  
    #41
3
08.03.08 03:06
Und Ernst nehmen ist etwas anderes.

Aber wenn die Dämlichkeit Springflut hat,
kann ich mein Kommentarzentrum nicht immer bremsen.

10957 Postings, 7838 Tage Cashmasterxxgate for share

 
  
    #42
14.03.08 17:16
wie kommt es bloß, das der beauftragte jurist es kindisch empfand?

7765 Postings, 6664 Tage polo10nehmt ihr Ariva nicht alle ein bissle zu ernst ?

 
  
    #43
4
14.03.08 17:23
Ne Runde durch den Wald tut gut und lüftet das Hirn, Schirm nicht vergessen, draussen regnets ...

130 Postings, 5883 Tage gantenkielDas schreibt gerade der Richtige.

 
  
    #44
14.03.08 17:29

10765 Postings, 6588 Tage gate4shareLass uns fröhlich und freundlich sein.....

 
  
    #45
1
14.03.08 18:42
würde ich auch mal so meinen!

Muss es denn wirklich sein, dass ein Moderator, der ja nun schon ein Posting komplett gelöscht hat, das dann auch noch mit der Unterstellung einer Straftat beschreiben muss?

Hier ist ganz klar, wer über das Ziel hinausgeschossen hat.

Das Lösch- und Sperrverhalten hier, welches in engem Zusammenspiel mit der Dumpfbackigkeit der jeweiligen dumpfbackigen Moderatoren zu sehen, ist, wie ich hier schon öfter darstellen konnte, eine Sache für sich!

Darüber kann man sich auch aufregen, sich ärgern, darüber schimpfen, anderer Meinung sein, etc etc. und was noch alles.

Letzzendlich hat jedoch nur einer das zu bestimmen ! Der Forumbetreiber, Ariva also kann einfach so bestimmen ,wer hier wie posten darf und soll, und was man an posting löschen möchte. Diese Aufgabe wird auch von den ehrenamtlichen Moderatoren wahrgenommen.
Kklar ob das alles gut und richtig ist, darüber können wir streiten.

Aber nicht darüber, dass ariva entscheidet und es kein weiteres Recht, oder gar eine Gerichtsbarkeit da geben kann.

Doch, davon völlig abweichend ist es, wenn ein User, dessen Äusserung man ja nicht mehr lesen kann, darstellt wird, als wenn er in dem gelöschten Posting eine Straftat begangen hätte.
Wäre das Posting nicht lesbar, dann könnte sich jeder eine eigene Meinung bilden - aber so ist es umso schlimmer, weil es als klar festgestellt dargestellt wird.

Ich meine, von einem Moderator, der ja andere Aussagen beurteilen und löschen will,  sollte man schon verlangen können, dass er nicht den Usern eine Straftat unterstellt und dann so tut, als wenn er unangreifbar Recht hätte!  

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