Abmahnungen - Rückschlag für den Vorkämpfer


Seite 1 von 1
Neuester Beitrag: 12.09.07 20:39
Eröffnet am:12.09.07 11:15von: congaAnzahl Beiträge:5
Neuester Beitrag:12.09.07 20:39von: HagenstroemLeser gesamt:2.352
Forum:Talk Leser heute:1
Bewertet mit:
6


 

552 Postings, 7244 Tage congaAbmahnungen - Rückschlag für den Vorkämpfer

 
  
    #1
6
12.09.07 11:15
Der bekannte "Vorkämpfer" der Abmahnszene, Günther Freiherr von Gravenreuth, hat es übertrieben und wurde wegen Betruges zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/95843

In der Verhandlung betonte die Richterin, dass die Allgemeinheit vor Gravenreuth geschützt werden müsse. Endlich gibt s Gegenwind für Abzocker!  

10373 Postings, 6143 Tage unruhestandGut so und dann noch Berufsverbot, bitte.

 
  
    #2
4
12.09.07 11:31

3024 Postings, 7326 Tage MathouFreude über Haftstrafe für Gravenreuth

 
  
    #3
12.09.07 20:08
         
  
Urteil

Freude über Haftstrafe für Gravenreuth

12.09.2007Drucken | Versenden | Feedback

Er ist das Schreckgespenst des deutschen Internet, weil er auch kleinste und eigentlich unbedeutende Fehler mit Abmahnungen ahndet. Entsprechend einhellig ging ein Jubelschrei durch die Redaktionen und Schaltzentralen deutscher Sites.

Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth ist wegen versuchten Betrugs vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Wenige Minuten nach Bekanntwerden des Richterspruches war die Site der taz nicht mehr erreichbar. Die Berliner Tageszeitung war Initiator des Verfahrens, der Prozess nur der vorläufige Höhepunkt eines Rechtsstreits.

Im Mai letzten Jahres hatte der Anwalt die Zeitung abgemahnt, da er eine so genannte Double-opt-in-Mail erhalten habe. Dabei muss der Empfang des Newsletters erst nochmals per E-Mail bestätigt werden. So soll die Identität des Bestellenden verifiziert werden. Gravenreuth erwirkte beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung - die Mail sei ohne seine Zustimmung an ihn gegangen. Die taz musste dem Anwalt daraufhin rund 663,71  Euro überweisen.

Trotz erfolgter Bezahlung ließ Gravenreuth die Internetdomain der Zeitung pfänden. Laut taz hat Gravenreuth den Zahlungseingang zwar bestätigt, ihn aber keinem Gerichtsbeschluss zuordnen können. Gravenreuth führt dagegen an, die Zeitung habe den Verwendungszweck der Überweisung unklar angegeben. Er habe das Geld deshalb anderen noch offenen Forderungen zugeschrieben.

Wie dem auch sei: Umgehend gab er die Domain www.taz.de zur Versteigerung frei und warb auf seiner Homepage dafür. Die taz erwirkte jedoch im Oktober vergangenen Jahres eine einstweilige Verfügung beim Landgericht und stellte Strafanzeige wegen versuchten Betruges. Gravenreuth habe wahrheitswidrig gegenüber dem Vollstreckungsgericht behauptet, er sei nicht bezahlt worden. Polizisten hatten nämlich bei einer Durchsuchung seiner Kanzlei ein Fax entdeckt, dessen Eingang Gravenreuth bestritten hatte. Die taz erklärte, der Anwalt habe vor Gericht das Übersehen des Faxes mit dem Chaos in seinem Büro erklärt. Auch habe er versucht, "mangelnde Rechtskenntnis" als strafmildernd anzuführen.

Die Richterin folgte dieser Argumentation nicht, im Gegenteil, sie verurteilte Gravenreuth zu sechs Monaten Haft. Im Jahr 2000 war er bereits wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen zu einer Geldstrafe verdonnert worden. Die Haftstrafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt, wohl kann Gravenreuth aber noch in die Berufung gehen. In ihrem Urteilsspruch maßregelte die zuständige Richterin den Anwalt: "Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden". Nach Angaben des Anwalts ist die Hauptsacheklage gegen die taz aber noch anhängig, ein Termin dafür stehe noch nicht fest.

In Blogs und Foren jedenfalls war selten mehr Freude zu finden: Eigentlich findet sich im ganzen Netz kein Eintrag, der nicht Zustimmung zum nun gefällten Urteil - und insbesondere dem zugehörigen Richterspruch - ausdrücken würde. Selten war sich die Netzgemeinde so einig!

 

www.silicon.de/enid/cio/29629

 

25551 Postings, 8373 Tage Depothalbiererdaß der idiot überhaupt noch gesund rumläuft.

 
  
    #4
12.09.07 20:25
daß dem nicht schon längst alle zähne ausgeschlagen wurden und zwei knieschüsse verpaßt wurden, liegt nur an der dummheit der deutschen.  

1857 Postings, 6261 Tage HagenstroemGut, gut

 
  
    #5
12.09.07 20:39
Nur bleibt weiterhin die große Frage, warum die Abmahnungen im Wettbewerbsrecht nicht endlich einer Reform unterzogen werden. Dieses "Recht" wird fast ausschließlich von am Wettbewerb unbeteiligten Abzockern oder größeren Handelshäusern zur Ausschaltung des lokalen kleineren Einzelhandels genutzt und das nun schon über viele Jahre hinweg.

--------------------------------------------------
Ich möchte eure Sterne nicht. Gebt sie den Bedürftigen.  

   Antwort einfügen - nach oben