Brauche mal nen Tip wg KFZ-Versicherung


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Neuester Beitrag: 26.03.05 00:14
Eröffnet am:25.03.05 13:32von: FFM1_TheC.Anzahl Beiträge:6
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392 Postings, 7588 Tage FFM1_TheCrowBrauche mal nen Tip wg KFZ-Versicherung

 
  
    #1
25.03.05 13:32
Hallo zusammen,

mir ist letztens ein 18jähriges Mädel mit Golf auf meinen schönen Alfa Sportwagon aufgefahren. Schaden 6500 Euro, bereits repariert. Werkstatt hat direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet.

Im Gutachten ist ein Wertverlust (wg. Unfallwagen) von 500 Euro ausgewiesen. Frage: Habe ich Anspruch auf Erstattung des Wertverslustes durch die Versicherung? Muß ich mich selbst an die versicherung wenden?

Frage2: Der Wagen war 10 Tage in der Werkstatt. Ich hatte keinen Leihwagen, da ich eh im Urlaub war. Kann ich die Leihwagenkosten bei der gegnerischen Versicherung einfordern?

Danke für eure Hilfe

 

13793 Postings, 8939 Tage ParocorpFrage 2...

 
  
    #2
25.03.05 13:35
Wenn du für die Zeit eine offizielle Rechnung nachweisen kannst,
sollte das klappen... aber ohne Rechnung werden die nichts zahlen.


Einfach pauschal geht da sicher nichts.


...be happy and smile  

firefox: schneller, sicherer, besser!

 

552 Postings, 7222 Tage congaallgemein gilt

 
  
    #3
25.03.05 15:15
es steht Dir der Wertverlust lt. Gutachten als Schadensersatz zu. Wenn im Gutachten auch eine längere Reparaturdauer angegeben ist, kannst Du auch für diese Anzahl Tage einen pauschalen Mietwagenpreis geltend machen (1 Klasse unter deinem Alfa, günstigster Anbieter). Du kannst den Schaden auch durch einen RA geltend machen lassen, dessen Kosten gehen dann ebenfalls zu Lasten der gegnerischen Haftpflicht.
Aber immer schön bescheiden bleiben, Du bist verpflichtet den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Alles erfahrungsbasiert und natürlich keine Rechtsberatung...  

12570 Postings, 7413 Tage EichiLeihwagenkostenentschädigung kannst du

 
  
    #4
25.03.05 15:30
vergessen, weil du keinen genommen hast!

Wertverlust kannst du ebenfalls vergessen, weil dein Wagen wieder einwandfrei repariert wurde!

Außer, du möchtest deinen Wagen jetzt verkaufen, dann ergibt sich eine andere rechtliche Situation!  

2692 Postings, 6989 Tage nichtsjetze icke

 
  
    #5
25.03.05 15:46
arbeite im bereich kfz-versicherung.

wirtschaftlicher totalschaden liegt nicht vor? wenn ja,
wirst du nach schwacke entschädigt. dann hast du anspruch
auf wiederbeschaffungswert abzüglich restguthabens des
(schrott)-autos.

zu eichis posting:
er hat recht!

solltest du deinen unfallwagen verkaufen wollen, hast du anspruch
auf wertminderung ( da ja nen unfallwagen weniger wert ist ). vorher
jedoch nicht!!!!!
dies aber nur in zusammenhang mit höhe des schadens und alter des
fahrzeuges. muß aber von nem sachverständigen bestätigt werden,
nur dann hast du anspruch auf wertminderung und kannst diesen
anspruch bei der gegnerischen versicherung geltend machen.
aber wie gesagt, geltendmachung einer wertminderung nur bei verkauf
eines fahrzeuges!! das mußt du beachten!


hoffe geholfen zu haben.

gruß
nichts  

392 Postings, 7588 Tage FFM1_TheCrowDanke erstmal :)

 
  
    #6
26.03.05 00:14
nichts: und wenn ich den Wagen erst in zwei Jahren verkauf? Dann ist es immer noch ein Unfallwagen, wenn auch einwandfrei repariert. Ich muß es dem Käufer jedenfalls mitteilen. Kann ich dann immer noch die Wertminderung geltend machen?
 

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