Wo hört gerechtes Strafen auf , wo fängt Rache an?


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Neuester Beitrag: 18.01.06 13:21
Eröffnet am:17.01.06 20:36von: sportsstarAnzahl Beiträge:14
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31079 Postings, 8218 Tage sportsstarWo hört gerechtes Strafen auf , wo fängt Rache an?

 
  
    #1
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17.01.06 20:36

..habe mal den Artikel zum reinkopieren gekauft, weil mich zum einen mal die Meinungen hier interessieren würden und ich ihn sehr interessant finde..vor allem wie das ganze am Ende ausgehen wird!

 

JUSTIZ

Rache oder Gerechtigkeit

Seit zehn Jahren führt der Ex-Terrorist Knut Folkerts ein normales Leben. Jetzt soll er bis zu 20 weitere Jahre in Haft.

Im niederländischen Utrecht erfährt das Leben des Knut Folkerts offenbar besondere Wendungen. "Pfeifend", berichtet Joke Kranenburg, 53, hätten Passanten diesen "Rotzak", diesen "Scheißkerl" eines Tages durch die Straßen laufen sehen, das habe sie zornig gemacht. "Wer jemandem das Leben nimmt, der muss auch dafür büßen."

Terrorist Folkerts (1980): Von der RAF distanziert
GroßbildansichtDPATerrorist Folkerts (1980): Von der RAF distanziert

Knut Folkerts, heute 54 Jahre und ehemaliger RAF-Terrorist, habe ihr "Leben ruiniert", sagt Joke Kranenburg. Im September 1977 hatte Folkerts während der Geiselhaft des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer den 46-jährigen Polizisten Arie Kranenburg erschossen. Die Polizei hatte Folkerts gestellt, als er eine Autovermietung aufsuchte.

Joke Kranenburg, beim Tode ihres Mannes hochschwanger, hat nie wieder geheiratet, ihre beiden Söhne allein großgezogen. Folkerts war in Utrecht zu 20 Jahren Haft verurteilt, dann aber an die Bundesrepublik ausgeliefert worden. Hier war er 1980 wegen seiner Beteiligung an der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, 1995 dann unter Bewährungsauflagen freigelassen worden. Als sie von Folkerts' Besuch in Utrecht erfahren habe, sagt die Witwe, habe sie handeln müssen: "Er lebt in Glück und Freiheit, das ist für mich unerträglich."

Entschieden wiederholte sie im alten Jahr ihre seit 1995 vorgetragene Forderung, das Den Haager Justizministerium solle von den Deutschen verlangen, dass der Mörder ihres Mannes nun auch noch die in Holland verhängten 20 Jahre abzusitzen habe. Die Bitte um Vollstreckung wurde am 13. Juli vergangenen Jahres abgeschickt; am 15. September stellte die Staatsanwaltschaft Hamburg, wo Folkerts nach Angaben seiner Anwältin Ulrike Halm seit seiner Entlassung "arbeitet und ein ganz normales Leben führt", bei der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts den Antrag, das Ersuchen der Niederländer zu prüfen.

Im Frühjahr wollen die Richter "in diesem exzeptionellen Fall" (Hamburgs Justizsenator Roger Kusch) mit ihrem Votum jene Frage beantworten, die sich jetzt neu im Falle Folkerts, aber seit geraumer Zeit schon angesichts der vier noch einsitzenden RAF-Terroristen stellt: Wo hört gerechtes Strafen auf, wo fängt Rache an?

Der sogenannte "Deutsche Herbst" ist bald 30 Jahre und eine friedliche Revolution her. Die Terrorgefahr kommt inzwischen nicht mehr von links, sondern von religiösen Fundamentalisten. Die meisten Mörder der siebziger Jahre sind selbst in Fällen besonders schwerer Schuld heute wieder frei. Anders ist es bei

  • Brigitte Mohnhaupt, 56, die mittlerweile insgesamt seit mehr als 27 Jahren in bundesdeutschen Gefängnissen sitzt. Ihre Entlassung ist nicht in Sicht.

  • Christian Klar, 53. Das Oberlandesgericht Stuttgart legte 1998 fest, dass seine Entlassung auf Bewährung frühestens 2008 möglich ist. Im Bundespräsidialamt liegt seit zwei Jahren sein Gnadengesuch, das bisher nicht entschieden ist.

  • Birgit Hogefeld, 49. Erst im Jahr 1993 festgenommen, hat sie nach der Prognose der Anstaltsleitung des Gefängnisses in Frankfurt-Preungesheim noch mindestens weitere acht Jahre Haft vor sich.

  • Eva Haule, 51. Sie kann immerhin seit dem vergangenen Jahr in Berlin als Freigängerin tagsüber eine Fotoschule besuchen.

Und nun soll Folkerts, der bereits fast 20 Jahre gesessen hat, noch einmal bis zu 20 Jahre in Haft?

"Ich bedauere, dass Ihr Mann durch mich umgebracht wurde", richtete Knut Folkerts im Sommer der Witwe über das niederländische Fernsehen aus, aber eine weitere Inhaftierung finde er "nicht gerechtfertigt".

Im Gefängnis hatte sich Folkerts für eine Deeskalation des bewaffneten Kampfes stark gemacht. Dann distanzierte sich der Geläuterte von der RAF und ihrer mörderischen Politik. Hardliner der Terrortruppe wie Mohnhaupt und Klar brachen deshalb mit ihm. Das Vollstreckungsersuchen der Niederländer hält Anwältin Halm darum für "völlig absurd und unmenschlich".

Wandlung wie Entschuldigung empfindet Joke Kranenburg dagegen als Opportunismus: "Sonst hätte er es mir ins Gesicht gesagt und nicht in eine Kamera." Auch heute noch sieht sie sich als Opfer, von einem Terroristen in die Isolation getrieben. "Und dafür hat er noch keinen Tag im Gefängnis gesessen."

"Rechtlich ist es einwandfrei, dass jemand zwei Strafen von zwei unterschiedlichen Gerichten gesondert absitzt", bestätigt der Stuttgarter Strafverteidiger und Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins Georg Prasser. Die juristische Problematik, erläutert Rolf Hannich vom Deutschen Richterbund, ergebe sich daraus, dass es sich hier um zwei extrem lange Freiheitsstrafen handle.

Daher hält es Hans-Jörg Albrecht, Direktor des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, "aus Gründen der Gerechtigkeit" für geboten, den ehemaligen Terroristen nicht noch einmal zu inhaftieren: "Wenn Folkerts hier in Deutschland wegen aller Delikte aus dem Jahre 1977 verurteilt worden wäre, hätte höchstwahrscheinlich eine einheitliche lebenslange Freiheitsstrafe gebildet werden können." Und die hätte er jetzt schon lange abgesessen. "Der Betreffende", sagt Albrecht, "darf nicht schlechter gestellt werden, nur weil die Straftaten getrennt abgeurteilt wurden." Überdies sei eine Strafe von insgesamt bis zu 37 Jahren nicht zu vereinbaren mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Das habe aus Gründen der Menschenwürde festgelegt, jedem Täter sei eine Perspektive zu geben. Somit ziehe selbst eine besonders schwere Schuld in der Regel eine Haftzeit von maximal 25 Jahren nach sich.

Entscheidend für das Votum der Hamburger Richter wird - neben der Beantwortung der Frage, ob nicht doch schon alles längst verjährt ist - sein, wie sie einen Notenaustausch zwischen den Niederlanden und der Bundesrepublik bewerten. Danach erfolgte die Auslieferung zunächst nur für den Prozess wegen des Mordes an Buback. In einer Note vom 2. Dezember 1980 erklärte die niederländische Regierung dann, dass es "mehr im Sinne einer guten Rechtspflege" sei, nicht auf einer Rücklieferung Folkerts' zu bestehen, zumal seine Rückkehr in die freie Gesellschaft dann "wahrscheinlich viel weiter in der Zukunft liegen würde". Die deutsche Seite wertete das als klaren Verzicht. Die Niederländer aber bestehen heute darauf, sich stets "das Recht auf Vollstreckung der Strafe ausdrücklich vorbehalten" zu haben.

Nachdem sie über Folkerts' Entlassung im Jahre 1995 informiert worden war und 2000 erfuhr, dass jetzt auch die Bewährung abgelaufen war, schrieb die niederländische Justiz im Oktober 2001 Folkerts international zur Fahndung aus.

Bestätigt das Hamburger Landgericht jetzt die Zulässigkeit des Vollstreckungsersuchens, muss die Hamburger Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesjustizministerium entscheiden, ob sie Folkerts dann auch tatsächlich in Haft nimmt. "Wenn er Glück hat, lehnen die das ab", sagt Prasser.

Sollte Folkerts durch das Drängen aus den Niederlanden tatsächlich inhaftiert werden, wäre das die Folge eines für ihn verheerenden Irrtums. Der "Rotzak", den die Passanten in Utrecht gesehen haben wollen, war nicht Knut Folkerts - sondern ein Doppelgänger.

Folkerts hatte durch einen Zufall erfahren, dass die Niederländer ihn suchen. Bei einem Türkei-Urlaub war er am Flughafen festgehalten worden. Nur weil sich sein Name auf der Fahndungsliste nicht exakt mit dem in seinen Papieren deckte, konnte er schließlich weiterreisen. Knut Folkerts hatte daraufhin beschlossen, Deutschland sicherheitshalber nicht mehr zu verlassen.

CAROLINE SCHMIDT, MICHAEL SONTHEIMER, GERALD TRAUFETTER, MARKUS VERBEET

 

 

2421 Postings, 8366 Tage modesteDas Strafmonopol liegt beim Staat.

 
  
    #2
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17.01.06 20:52
Und m.E. sollte es in einem Fall wie diesem auf den Staat schlechthin, das heißt NL und D in der Gesamtschau ankommen. Also sollten auch die Strafen, die beide Staaten verhängt haben, aufeinander angerechnet werden.

Das, was Folkerts angerichtet hat, auch emotional/existentiell gegenüber der Ehefrau des Ermordeten, kann er sowieso nie mehr wiedergutmachen.

Wenn er nun weiter einsitzen müsste, wäre das im Ergebnis nichts anderes als Rache. Diese mag verständlich sein. Aber für Rachefeldzüge ist der Staat nicht zuständig. Er muss seine rechtsstaatlich-verhältnismäßige Grundlinie beibehalten. Auch in diesem Fall.

salut
modeste

 

45705 Postings, 7576 Tage joker67Nicht einfach zu beantworten.

 
  
    #3
1
17.01.06 20:57
Bin da ehrlich gesagt etwas zwiegespalten.

Einerseits ist er rechtskräftig verurteilt und hat seine Strafe abgesessen,andererseits kann ich die Witwe verstehen,die über den Tod ihres Mannes nicht hinwegkommt.

Schwierig,schwierig...

Es endet, so glaube ich, in der Frage,ob eine Strafe überhaupt gerecht sein  und die Trauer über den Verlust eines lieben Angehörigen abmildern kann.

Wären 40 Jahre Knast gerechter ??

Würde man damit dem Mord endgültig genüge leisten?

Ich weiss es nicht.

greetz joker

P.S. Jetzt bitte keine Verfechter der Todesstrafe hier ihren Senf abgeben.  

59073 Postings, 8522 Tage zombi17Das ist schwer, ss!

 
  
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17.01.06 21:03
Wenn man nicht selbst betroffen ist, ist es sicherlich einfacher Gnade walten zu lassen.
Die Frau hat Ihren Mann verloren, die Kinder den Vater, die Eltern den Sohn. Mann kann nur erahnen welches persönliche Leid nach einem Gewaltverbrechen übrigbleibt.
Das ist die Frage die sich fast täglich stellt, ganz besonders bei Wiederholungstäter.
Ich weiss es auch nicht. Das ist so ein emotionsgeladenes Thema, die Meinungen sind vielfältig, jeder Fall ist anders zu behandeln, für mich zumindest.
Ein Polizist oder Soldat lebt mit diesem Risiko, er und seine Angehörigen wissen das auch in aller Regel. Ich kann und will auch nicht beurteilen, ob ein politischer Mord harmloser als ein Mord aus Gewinnsucht ist.
Ich kann Dir dazu nur eines sagen, ich finde die deutsche Bestrafung, ausser bei Autofahrern, eher Lächerlich.

Gruss Zombi  

2421 Postings, 8366 Tage modesteWenn ich mich mal in die Lage von Folkerts

 
  
    #5
17.01.06 21:12
versetze und dabei annehme, dass mir die Sache wirklich aufrichtig leid tut, und wenn ich dann ferner zur Kenntnis nehmen müsste, dass die Ehefrau des von mir Ermordeten darunter schwerst leidet, dass ich in Freiheit lebe,

ich glaub' fast, dass ich freiwillig ins Gefängnis gehen würde...

salut
modeste  

59073 Postings, 8522 Tage zombi17Glaubst Du doch selber nicht o. T.

 
  
    #6
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17.01.06 21:15

45705 Postings, 7576 Tage joker67Bei aller lieber, aber freiwillig in den Knast

 
  
    #7
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17.01.06 21:21
zurück,das kann (so glaube ich) nur einer sagen,der nie drin war.  

Clubmitglied, 49971 Postings, 8600 Tage vega2000Mord verjährt nie

 
  
    #8
17.01.06 21:21
Folkerts wurde wegen der Tötung von Buback verurteilt, diese Strafe hat er abgesessen. Sollte sich herausstellen das F. wegen der Tötung des Polizisten K. noch nicht bestraft wurde, dann gehört er wieder ins Loch!

 

31079 Postings, 8218 Tage sportsstarSorry Leute

 
  
    #9
17.01.06 21:25
bin auf der Arbeit und kann gerade nichts längeres erwidern..werde ich aber nachholen.

Danke für eure Meinungen, sehr interessant!

greetz
sports*  

42940 Postings, 8381 Tage Dr.UdoBroemmeHast du den Artikel gelesen, Vega?

 
  
    #10
17.01.06 21:29
Wenn die Verbrechen wie üblich zusammen verhandelt worden wären, hätte er die Gesamtstrafe schon abgesessen, da niemand länger als 25 Jahre sitzt.

"Wenn Folkerts hier in Deutschland wegen aller Delikte aus dem Jahre 1977 verurteilt worden wäre, hätte höchstwahrscheinlich eine einheitliche lebenslange Freiheitsstrafe gebildet werden können." Und die hätte er jetzt schon lange abgesessen. "Der Betreffende", sagt Albrecht, "darf nicht schlechter gestellt werden, nur weil die Straftaten getrennt abgeurteilt wurden." Überdies sei eine Strafe von insgesamt bis zu 37 Jahren nicht zu vereinbaren mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Das habe aus Gründen der Menschenwürde festgelegt, jedem Täter sei eine Perspektive zu geben. Somit ziehe selbst eine besonders schwere Schuld in der Regel eine Haftzeit von maximal 25 Jahren nach sich."


Never argue with an idiot -- they drag you down to their level, then beat you with experience.  

Clubmitglied, 49971 Postings, 8600 Tage vega2000Ich bin kein Anwalt Doc

 
  
    #11
17.01.06 22:30
& habe hier nur meine Meinung geäußert. Ich glaube aber kaum das das bei dem Verfahren gegen Folkerts eine Rolle spielt.

Ja, ich habe den Artikel zu Ende gelesen.  

69033 Postings, 7450 Tage BarCodeAuch die Angehörigen der deutschen Opfer

 
  
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18.01.06 00:39
müssen heute damit leben, dass die Mörder ihrer Angehörigen wieder auf freiem Fuß sind. Strafrecht und persönliche Verletzung und der daraus resultierende Hass können praktisch nur schwer in Einklang miteinander gebracht werden. Man muss schon unterscheiden, ob jemand weiterhin für die Gesellschaft und ihre Mitglieder gefährlich ist oder nicht.  Der Mann der bedauernswerten Frau wird dadurch nicht wieder lebendig, dass man rechtliche Ausnahmen schafft oder dass gerade Folkerts anders bestraft wird, als andere, nur weil seine Untaten sich auf unterschiedliche Länder verteilen. Ich hielte das deshalb nicht für angemessen, ihn weitere 20 Jahre wegzuschließen. Dann müssten alle anderen Beteiligten auch wieder rein. Und dafür gibt es keine rechtsstaatliche Begründung.

 

Gruß BarCode

 

30831 Postings, 6920 Tage ScontovalutaGroßes Lob, das ist so ein Thread, weshalb ich

 
  
    #13
18.01.06 00:55
bei ARIVA eingestiegen bin und auch weiterhin auch bleiben werde!
Herzlichen Dank Euch, Ihr seid super (und keine Sterne bitte, die müsste ich jetzt vergeben).
Sconto.  

31079 Postings, 8218 Tage sportsstarIch sehe es ganz genauso..

 
  
    #14
18.01.06 13:21
Eine erneute Einknastung von Folkerts würde in meinen Augen mehr ein Rachefeldzug der niederländischen Justiz auf Bitten (Antrag) von Joke Kranenburg sein, der ihr lediglich seelische Befriedigung bringen würde. Vielleicht verständlich aus Sicht der Witwe, doch wie mehrmals gesagt, sie wird ihren Mann dadurch nicht wieder zurückbekommen.

Nichtsdestotrotz besteht theoretisch Möglichkeit, dass er wieder inhaftiert werden könnte, da man durchaus zwei Strafen von unterschiedlichen Gerichten absitzen kann.
Hier haben wir also eine Problematik, die wir in einer gemeinsamen EU-Rechtssprechung nicht hätten!

Im Hinblick darauf, dass es zudem ja auch andere RAF-Terroristen gibt, die nachwievor einsitzen und es bspw. in Anlehnung an den Fall Mohnhaupt offensichtlich die Möglichkeit gibt, jemanden nie mehr in Freiheit zu entlassen, muss man sich die Frage stellen, ob man bei Folkerts nicht ähnlich "Recht sprechen" kann und sollte, wenn man seine Läuterung außer Acht lässt.  

Ich frage mich auch, ob der der Umgang mit RAF-Terroristen nicht ohnehin etwas besonders darstellt und man hier möglicherweise andere Maßstäbe ansetzt. Denn solch extrem langen Haftstrafen wären bei Mördern heutzutage kaum denkbar, auch bei besonders schwerer Schuld.

Fakt ist, Folkerts steht auf der Fahndungsliste und tut gut daran Deutschland derweil nicht zu verlassen.Wie nun über ihn entschieden wird, werden wir sicherlich mitbekommen...

greetz
sports*

PS..und auch von mir nochmal ein Dank an die ganzen ausführlichen Meinungen.  

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