technische Frage bei der Abgeltungssteuer


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Neuester Beitrag: 30.12.08 08:48
Eröffnet am:26.12.08 11:23von: MoutonAnzahl Beiträge:29
Neuester Beitrag:30.12.08 08:48von: PalaimonLeser gesamt:7.068
Forum:Börse Leser heute:1
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5781 Postings, 6262 Tage Moutontechnische Frage bei der Abgeltungssteuer

 
  
    #1
3
26.12.08 11:23
Habe über die Feiertage noch ne Kauforder für einen Fonds aufegegeben. Kaufkurs wäre also der Kurs vom Montag. Jetzt wird aber für diesen Fonds der Kurs vom 29.12 erst am 30.12 ermittelt. Außerdem hab ich festgestellt, dass es oft noch einen Tag länger dauern kann, bis die Anteile in meinem Depot sind. Wo liegt jetzt die Deadline für die Abgeltungssteuer? Ist das Kursdatum relevant oder die Einbuchung ins Depot?  
3 Postings ausgeblendet.
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2102 Postings, 6302 Tage friewoAbgeltungssteuer abschaffen? ... wer's glaubt -

 
  
    #5
1
26.12.08 12:42
wird selig ... die Banden werden es vermutlich zu guter Letzt so weit treiben, dass der gemeine Malocher nur noch 10 Prozent seiner Entlohnung behalten darf ...  

49 Postings, 5899 Tage BusiNunja,

 
  
    #6
26.12.08 14:46
wenn dieser Prozess schleichend vonstatten geht, wäre dies sogar möglich, andernfalls (bei zu schnellen Erhöhung von Steuern und Abgaben) gäbe es wohl einen Volksaufstand...

viva la revolucion^^  

20 Postings, 5605 Tage EsfunztAbgeltungssteuer abschaffen? ;o)

 
  
    #7
1
26.12.08 14:49
Die Schweizer heulen doch schon wegen dem "Dumping"-Satz  

2150 Postings, 6339 Tage peter555Abgeltungssteuer

 
  
    #8
2
26.12.08 22:52
Das Buchungsdatum ist masgeblich  

36341 Postings, 6901 Tage Jutowas ist wohl der trend

 
  
    #9
26.12.08 22:59
in 2009??
für mich macht es keinen unterschied,
ob man langfristig oder kurzfristig hält;
am ende wird bilanziert.

301 Postings, 5644 Tage SharyAGSt. auch egal !

 
  
    #10
1
27.12.08 06:22
Oder wie unser Alt-Kanzler Kohl sagte: "Am Ende kommt`s drauf an, was hinten rauskommt." Also, gib der Kuh viel zu fressen, dann wird sie auch ordentlich viel kacken ! Ich glaube nicht, dass schlaue, versierte Trader durch die AGSt. jetzt verarmen ...

Gruss

Shary  

546 Postings, 5681 Tage Max0402Frage zur AGSt

 
  
    #11
27.12.08 07:28
Mal angenommen ich verkaufe im ersten Halbjahr jeweils mit Gewinn, z.B. gleich im Januar Plus 10000,-. Wird hiervon die AGSt sofort direkt abgezogen und von der Bank an das Finanzamt abgeführt ?
Was passiert dann wenn ich im Sommer Aktien mit Verlust verkaufe, wann wird verrechnet, EK-Steuererklärung ?  

234 Postings, 8619 Tage EukalyptusGenau, Max

 
  
    #12
27.12.08 07:48
So wie ich es verstanden habe - erst mit der ESt-Erklärung.
Wenn Du danach wieder Gewinne machst, dann allerdings schon mit den Gewinnen. Zumindest bei Comdirect.

Alles allerdings ohne Gewehr.  

5342 Postings, 5861 Tage kleinerschatzfriewo Das kommt noch dicker

 
  
    #13
27.12.08 09:03

9000 Postings, 6341 Tage TykoAlso , bei Kauf von Aktien kommt es

 
  
    #14
3
27.12.08 09:29
auf den Tag der Einbuchung im Depot an.....liegt der noch in diesem Jahr, gilt die alte Regel das nach einer Haltedauer von mindestens 1nem Jahr bei Verkauf der Zugewinn steuerfrei ist und bleibt.
Ein Verkauf ist vor Ablauf eines Jahre natürlich eh zu versteuern, was wohl die meisten in der Vergangenheit gern "vergessen" haben......
Deshalb wurde nun die Abgeltungssteuer eingeführt (vergleichbar mit der Quellensteuer).
Ab 2009 eingebuchte Aktien werden bei Verkauf grunsätzlich der Abgeltungssteuer unterliegen, d. h. es werden 25% abgezogen...
Hiernach kommt bei der Einkommenssteuererklärung er persönliche Steuersatz zur Anwendung der bei den meisten wohl etwas darunter liegt, so das mit einer Rückzahlung zu rechnen wäre....
Wer es in der Vergangenheit "vergessen" hat wird /sollte sich Gedanken machen......(Steuerhinterziehung!)
Denn das Finanzamt wird nun hierdurch sicher sehr schnell merken wer  "vergesslich"war, immerhin werden durch die von den Banken automatisch überwiesenen Abgeltungssteuern schnell dem ursächlichen Kontoinhabern nachgewiesen werden können...
Damit fallen nun all diejenigen auf die Steuern über Jahre hinterzogen haben.......Die Verjährungsfrist ist soweit ich weiß 10 Jahre!
Abgesehen von der Nachzahlung könnte es auch eine Strafverfolgung nach sich ziehen.....!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

5342 Postings, 5861 Tage kleinerschatzPeter Struck: Drei Mal pro Woche auspeitschen

 
  
    #15
27.12.08 10:39
Peter Struck: “Drei Mal pro Woche auspeitschen”

Thema: Peter Struck

Bezüglich der aktuellen Diätenerhöhung kann man ganz unterschiedlicher Meinung sein. Unsensibel war die Erhöhung allemal, wenn auch in ihrer Höhe durchaus moderat. Wirklich köstlich fanden wir den Kommentar von Peter Struck zu der öffentlichen Aufregung um das Thema:

“Wenn der Bundestag beschließen würde, dass sich die Abgeordneten drei Mal pro Woche auspeitschen lassen, würde die BILD-Zeitung schreiben: Drei Mal ist zu wenig, es müssten sechs Mal sein.”  

5 Postings, 5603 Tage derdummbatzEinbuchungsdatum bei Online-Order (CortalConsors)?

 
  
    #16
1
27.12.08 11:57

Hallo, eigentlich wollte ich am Montag und Dienstag noch Aktien ordern. Jetzt habe ich aber gelesen, dass das Einbuchungsdatum für die Abgeltungssteuer wichtig ist und das Einbuchen soll einige Tage dauern. Ich ordere mit dem ActiveTrader und nehme meist den außerbörslichen Handel. Woran erkenne ich das Einbuchdatum? Im ActiveTrader wird die Order meist sofort ausgeführt. Im Online-Archiv sind dann noch Wertpapierabrechnungen zu finden; diese enthalten das Kauf(Order)datum und ein Wertdatum, dass meist 2-3 Tage später datiert ist. Von einem "Einbuchdatum" habe ich jedoch noch nichts gesehen. Wer kann da helfen? Soll ich am Montag noch ordern oder nicht? Vielleicht nicht über den außerbörslichen Handel sondern über Xetra? Ich bin da echt überfragt, möchte aber unbedingt noch steuerfrei umschichten.

 

350 Postings, 5767 Tage molly malondie aktienkäufe werden m.M:in 2009

 
  
    #17
1
27.12.08 12:19
stark zurück fallen,es sei denn usa bringt im nächsten herrausragende
unternehmens zahlen,wer sein geld anlegenwill u.spekulativ eingestellt
ist sollte über währungen agieren,gibt einen guten B.B.man muss aber
dauerhaft beobachten u.flexibel sein ist also nicht für börsenneulinge
geeignet    molly malon  

2150 Postings, 6339 Tage peter55511 max 0402

 
  
    #18
1
27.12.08 13:50
Hallo max

Deine Fragen was wann wie findest Du auf Börse Online.de
Fragen zur Abgeltungssteuer ausreichend beantwortet.
Als wichtig erachte ich ein2.Depot bzw Unterdepot für die Käufe ab 2009  

56 Postings, 8515 Tage compaLt. Bundesfinanzministerium gilt der.....

 
  
    #19
2
28.12.08 16:49
Kaufzeitpunkt nicht die Einbuchung siehe Text Bfm:

Welche Übergangsregelungen gibt es?

Es besteht ein grundsätzlicher Bestandsschutz für Aktien, Fonds und festverzinsliche Wertpapiere, das heißt:

Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen, die vor dem 31.12.2008 erworben wurden, bleiben auch in Zukunft steuerfrei, wenn die einjährige Spekulationsfrist von einem Jahr (Haltedauer) eingehalten wurde.
Für Wertpapiere, die ab dem 1.1.2009 gekauft werden, fällt Abgeltungsteuer an – unabhängig von der Haltedauer.
Oben genannte Regelungen gelten auch für Anteile, die im Rahmen von Fondssparplänen erworben wurden.
Für Zertifikate gelten Sonderregelungen:

Wurden die Papiere vor dem 15.03.2007 erworben, bleiben die Veräußerungsgewinne nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist unbegrenzt steuerfrei.
Zertifikate, die nach dem 15.03.2007 erworben wurden, können noch bis zum 30.06.2009 steuerfrei verkauft werden, sofern die einjährige Spekulationsfrist abgelaufen ist.
Gewinne aus dem Verkauf von Garantie- und Rentenzertifikaten unterliegen bisher dem persönlichen Steuersatz und ab 2009 der Abgeltungsteuer.  

5 Postings, 5603 Tage derdummbatzVielen Dank, aber etwas unsicher bin ich noch

 
  
    #20
2
28.12.08 19:04
@compa
Irgendwie bin ich noch unsicher wie "Kauf" zu verstehen ist. Bedeutet "Kauf" nun "Order" oder "Verbuchen". Ich rufe morgen bei CortalConsors an und wenn die grünes Licht geben, dann "ordere" ich noch in diesem Jahr :-)  

164 Postings, 5643 Tage martin1111deNicht vergessen....

 
  
    #21
28.12.08 19:21
unbedingt alle Verluste aus Veräußerungsgeschäften in 2008 und Vorjahren steuerlich zu erklären, da diese mit - hoffentlichen - Gewinnen im Jahr 2009 verrechnet werden können. Mit anderen Worten wird die Abgeltungssteuer auf eventuelle zukünftigen Veräußerungsgewinne dann vom Finanzamt zurückerstattet, wenn Veräußerungsverluste in den Vorjahren dem Finanzamt gemeldet und von ihm bescheinigt wurden. Verluste aus Veräußerungsgeschäften werden nicht mit anderen Gewinnen, z.B. Zinsen, Dividenden, anderem Einkommen usw. verrechnet, sondern leider nur mit Gewinnen aus Veräußerungsgeschäften. Eine merkwürdige Regelung nach dem Motto: Börsentrader werden bei Gewinnen sofort zur Kasse gebeten, aber bei Verlusten können sie diese nur auf diese Weise geltend machen.  

5781 Postings, 6262 Tage Moutonderdummbatz

 
  
    #22
28.12.08 19:46
Wäre nett, wenn du die Antwort hier posten würdest. werde dann wohl auch noch ne Order aufgeben. An alle anderen, vielen Dank für die Antworten.  

2150 Postings, 6339 Tage peter555Abgeltungssteuer an Alle

 
  
    #23
1
29.12.08 10:37
Hier noch mal zu AgSt.  

Das Kaufdatum spielt keine Rolle ,sonder das Wertstellungsdatum das inder Regel 1-2 Tage später ist.Kann jeder auf seiner Abrechnung sehen............Habe mir dies heute extra noch mal von DB und Commerzbank bestätigen lassen.Deshalb gilt wer noch Aktien kaufen will sollte vorher bei seiner Bank klären ob noch für 2008 Wertgestellt wird.

gruss Peter555  

105 Postings, 6658 Tage rostatusFrage zur Abgeltungssteuer

 
  
    #24
29.12.08 10:49
Stimmt es das man Aktien die im Depot im Plus sind dieses Jahr noch verkaufen soll und direkt wieder neu kaufen soll?
Dann würde man auf die Gewinne dieser Aktien keine Abgeltungssteuer zahlen und könnte die neugekauften Aktien nach einem Jahr auch wieder Abgeltungssteuerfrei verkaufen.
Stimmt das so? Müsste dann ja auch für Optionsscheine usw. gelten?  

5 Postings, 5603 Tage derdummbatzDas sagt CortalConsors...

 
  
    #25
29.12.08 11:07
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass auch die Banken nicht so recht wissen, wie es abläuft. Nach telefonischer Auskunft von CortalConsors sieht es so aus: CC:"wenn ihre Order heute oder morgen noch -ausgeführt- wird (also nicht die Wertstellung!), dann gibt es keine Probleme".  Ich: "muss ich noch etwas beachten bzgl. Handelsplatz? Ich ordere meist dt. Aktien über den außerbörslichen Handel." CC: "nein, sie müssen nichts beachten. Die Order muss nur ausgeführt werden".
Also ich werde noch heute "umschichten". Im Notfall kann man gegenüber dem Finzanzamt mit der mündlichen Aussage von CortalConsors natürlich nichts anfangen :-(  

5 Postings, 5603 Tage derdummbatzInteressanter Link

 
  
    #26
1
29.12.08 11:23
Im folgenden Forum wird auch darüber diskutiert. Letzte Einträge vom 29.12.08: Laut einem Steuerfachmann und Flatex gilt das Ausführungsdatum.
http://www.wallstreet-online.de/diskussion/...wann-wertpapiere-kaufen  

350 Postings, 5767 Tage molly malonan dem tag an dem

 
  
    #27
29.12.08 11:41
ich die order platziere (bank-broker)gilt die befreiung o.nicht ich kann bei fonds
ja auch Limits eingeben welche evtl.erst nach tagen greifen, m.M.
molly malon  

5 Postings, 5603 Tage derdummbatzBei CortalConsors hat es geklappt

 
  
    #28
29.12.08 13:39
Zur Info: ich habe jetzt über CortalConsors geordert (dt. Aktien, außerbörslich) und die Orders wurden sofort ausgeführt sowie die Wertpapierrechnungen sofort mit Valuta 31.12.08 ausgestellt!! Also für CC gilt somit, egal ob Ausführung oder Valuta, wer heute noch ordert ist abgeltungssteuerfrei!
Einen guten Rutsch und gute Gewinne für Euch im nächsten Jahr (ich kann es auf jeden Fall gebrauchen. Die Jahre 2001 und 2008 haben ALLE meine bisherigen jemals realisierte Gewinne insgesamt tief ins Minus gedrückt. Da wäre ich mit einem Sparkassen-Sparbuch besser bedient gewesen :-)).  

5925 Postings, 5911 Tage PalaimonAbgeltungssteuer: Rettung für Nachzügler

 
  
    #29
1
30.12.08 08:48

Hier nochmal eine Zusammenfassung aller relevanten Fragen / Antworten zur Abgeltungssteuer:

Kann ich mit einer Order am Dienstag noch den Bestandsschutz vor der Abgeltungsteuer von 25 Prozent retten?

Ja, der Kauf von Aktien, Fonds oder Optionsscheinen am Dienstag reicht aus, um die anschließend erhofften Kursgewinne vor der Abgeltungsteuer zu retten. Maßgeblich als Anschaffungstermin ist das Datum der Abwicklung und nicht der Termin, an dem die Bank den Kaufpreis vom Konto abbucht. Allerdings ist der Börsenhandel erfahrungsgemäß sehr dünn. Wird die Order nicht ausgeführt, greift ab Freitag schon die Abgeltungsteuer.

Müssen Dienstag zwingend Titel noch raus aus dem Depot?

 

Ja, und zwar Floater, Bonitätsanleihen und Garantiezertifikate, bei denen der Emittent keine 100-prozentige Rückzahlung zusagt. Liegen die schon über ein Jahr im Depot, lassen sich Kursgewinne nur noch am Dienstag steuerfrei stellen. Ab Freitag fällt auf das Kursplus sofort Abgeltungsteuer an.

Soll ich Dienstag noch meinen Freistellungsauftrag ändern?

 

Besser Dienstag als später. Zwar gelten der Bank derzeit bereits eingereichte Formulare 2009 in unveränderter Höhe weiter. Ab 2009 gehören die Kursgewinne aber zu den Kapitaleinnahmen und beanspruchen den Freistellungsbetrag. Zudem zählen Dividenden in zweifacher Höhe und nicht wie derzeit noch zur Hälfte. Sofern die Änderung noch vor 2009 erfolgt, behält die Bank nicht unnötig Abgeltungsteuer ein.

Lassen sich am Dienstag noch Steuerverluste realisieren?

 

Im Prinzip ja, wenn die Wertpapiere noch kein Jahr im Depot liegen. Es handelt sich dann zwar um einen Spekulationsverlust 2009, weil die Banken den Verkaufserlös erst 2009 auf dem Konto gutschreiben. Damit ist der Steuerverlust aber nicht verloren, sondern kann dann in der Erklärung 2009 deklariert - und noch bis Ende 2013 gegen die Abgeltungsteuer auf Kursgewinne genutzt werden.

Welche Sparstrategie lohnt am Dienstag noch ganz besonders?

 

Der Kauf von festverzinslichen Anleihen. Die Bank stellt die fälligen Stückzinsen gesondert in Rechnung, die dann als negative Kapitaleinnahmen 2008 gelten. Das senkt die Steuer letztmalig mit der individuellen Progression, während die Zinsausschüttung nach dem Jahreswechsel bereits dem moderaten Abgeltungstarif von 25 Prozent unterliegt.

Der Spareffekt ist besonders hoch, wenn die am Dienstag georderten Rententitel im Januar ihren Zinstermin haben. Dann sind in den Stückzinsen schon für gut elf Monate negative Kapitaleinnahmen aufgelaufen.

Soll ich mir noch Zinsen gutschreiben lassen?

 

Mit Blick auf den Fiskus ist das nicht erforderlich. Maßgebend ist, wann die Erträge fällig werden. Selbst wenn das Sparbuch der Bank erst Ende Januar 2009 vorgelegt wird, unterliegen die an Silvester 2008 fälligen Zinsen noch nicht der moderaten Abgeltungsteuer.

Soll ich noch neue Depots einrichten?

 

Unbedingt, um den Bestandsschutz auf Kursgewinne bestmöglich auszunutzen und Bestände zu trennen. Das gilt vor allem für Fondssparpläne. Alternativ kommt auch ein Unterdepot bei der Hausbank in Betracht, das von vielen Instituten ohne Zusatzkosten angeboten wird. Auf die eine Verbindung wird dann der Wertpapierbestand Ende 2008 gelagert, und die anschließend erworbenen Titel gehen in das andere Depot.

Soll ich am Dienstag noch offene Rechnungen aus 2008 bezahlen?

 

Unbedingt, denn der Werbungskostenabzug wird 2009 vom Fiskus gestrichen. Da der Aufwand für die Geldanlage nach dem Abflussprinzip zugeordnet wird, lässt sich das jetzt bezahlte Anlegerseminar im Frühjahr 2009 oder die Dienstagmorgen gekaufte Fachlektüre oder Software noch von der Steuer absetzen. Da der Werbungskosten-Pauschbetrag mit 51 Euro gering ist, wirkt sich der Aufwand schnell bei der Steuer für 2008 aus.

Bei welchen Papieren gibt es keinen Bestandsschutz?

 

Hier gibt es drei verschiedene Produktarten: Bei Geldmarktfonds, die Zinsrenditen über Termingeschäfte erzielen, ist der spätere Verkaufsgewinn auch mit am Dienstag gekauften Anteilen steuerpflichtig. Bei Finanzinnovationen wie strukturierten Anleihen, Garantiezertifikaten oder Zerobonds sind Kurserträge auch 2008 schon unabhängig von Haltefristen steuerpflichtig. Mit klassischen Zertifikaten lässt sich der Bestandsschutz ebenfalls nicht mehr sichern.

http://markets.ftd.de/stocks/

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