t-online : Riesensauerei!!!!!!!!!!!!!


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Neuester Beitrag: 29.01.01 14:50
Eröffnet am:29.01.01 13:34von: NorbertAnzahl Beiträge:24
Neuester Beitrag:29.01.01 14:50von: Nobody IILeser gesamt:2.394
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300 Postings, 8765 Tage Norbertt-online : Riesensauerei!!!!!!!!!!!!!

 
  
    #1
29.01.01 13:34
Habe mich Oktober 2000 für t-dsl-flat angemeldet.Man hat mir versichert
das Januar 2001 mein Port freigeschaltet wird.Nichts da , stattdessen hat
man mir für November und Dezember jeweils 50 DM Grundgebühr abgezogen und
den Termin auf März 2001 verschoben.
Würde mich interessieren ob jemand die gleichen Probleme hat.
 

5241 Postings, 8569 Tage Nobody II0800 3301000 anrufen die klären das dann !

 
  
    #2
29.01.01 13:41
Ist kostenfrei !

Gruß
Nobody II  

4420 Postings, 8559 Tage Spitfire33@norbert mir wurde für den 02.05.00 der DSL Anschl

 
  
    #3
29.01.01 13:45
uß fest zugesagt. Bekommen habe ich ihn dann am 03.11.00. Ebenfalls wurde bei mir sofort die Grundgebühr kassiert. Passiert automatisch nach  Übersendung der Zugangsdaten und der CD-Rom für DSL.

Auf die Aussagen von T-Online ist grundsätzlich kein Verlass. Hast Du überprüft ob Deine Straße und Hausnummer (wichtig) tatsächlich in der Liste für DSL Anschlüsse aufgeführt ist ?

Gruß Spitfire  

10587 Postings, 8634 Tage 1Mio.€Grundgebühr von Bank wieder zurückholen lassen! o.T.

 
  
    #4
29.01.01 13:45

4757 Postings, 8568 Tage CourtageGrundgebühr von der Bank zurückholen,

 
  
    #5
29.01.01 13:51
sollte man machen.
Zusätzlich bei Dt.Telekom reklamieren. Klappt entschieden besser, als bei
T-Online. Die entschuldigen sich sogar. *g*
Gruß  

5241 Postings, 8569 Tage Nobody IIGrundgebühr zurückholen lassen

 
  
    #6
29.01.01 13:54
macht nicht jede Bank !

Rufnummer von oben ist DTAG !!!
Wenn du es nicht deine Bank zurückholen läßt, dann wird es verrechnet! Oder du mußt ca. 4 Wochen auf Scheck warten ! Am Besten mit DTAG abklären, dass das zuviel ist und du das mit nächsten Telefonrechnungen verrechnen willst.

Gruß
Nobody II
 

300 Postings, 8765 Tage Norbertt-dsl flat

 
  
    #7
29.01.01 13:56
habe schon mehrmals inerhalb von sechs Wochen angerufen und mein Problem
geschildert aber die sind alle unfähig mir weiterzuhelfen.So langsam glaube
ich die machen sowas um ihre Billanz zu verschönern.  

21799 Postings, 8913 Tage Karlchen_I@Norbert. Hier findest Du einen.....

 
  
    #8
29.01.01 14:00

3263 Postings, 9073 Tage DixieLass die Lastschrift von Deiner Bank

 
  
    #9
29.01.01 14:01
einfach wegen Widerspruch zurückgeben. Innerhalb von 6 Wochen möglich und JEDE Bank muss das machen, wenn Du es möchtest.  

300 Postings, 8765 Tage Norbert@Dixie

 
  
    #10
29.01.01 14:05
Danke für den Tip , werde ich machen.  

5241 Postings, 8569 Tage Nobody II6 Wochen ! Die können nicht nach 6 Wochen

 
  
    #11
29.01.01 14:10
eine Lastschrift zurückbuchen. Das geht nicht!
Das Geld kann ja schon nach 3 Tagen nach deiner Überweisung schon wieder wo anders sein.
Außerdem wird das Eingangskonto der Telekom aller 5 Tage leergebucht !!!
Eine Überziehung ist da nicht möglich.

Da bleibt nur anrufen !!

Gruß
Nobody II  

10587 Postings, 8634 Tage 1Mio.€@Nobody II Also ich hab mir von der DTAG....

 
  
    #12
29.01.01 14:19
schon mal nach 5 Wochen Geld über meine Bank zurückgeholt!
War kein Problem und die Gebühren bezahlt die Telekom.

Gruss Mio.  

156 Postings, 8673 Tage dr. vorsichtRuecklastschrift

 
  
    #13
29.01.01 14:20
Nobody, ich muss Dich leider korrigieren. Widerspricht ein Kunde einer Lastschrift, so muss seine Bank das Geld dem Konto wieder gutschreiben. Die einzige Unsicherheit besteht hier bislang in der Frage, mit welcher Valuta das zu geschehen hat, wobei der Bankenverband seine Mitgliedsinstitute bereits vor Jahren angewiesen hat, mit der urspruenglichen Valuta zu buchen. Hier gilt, hartnaeckig zu bleiben und die Bank mit dieser Tatsache zu konfrontieren.

Gruss.
Dr. Vorsicht  

29 Postings, 8691 Tage RoadRunner@NobodyII....Hey, Dein Einwand ist echt witzig

 
  
    #14
29.01.01 14:21
Natürlich kann man JEDE Lastschrift innerhalb von 6 Wochen zurückholen. Und wo das Geld ist, spielt doch keine Rolle. Es ist doch nur ein buchungstechnischer Vorgang, lol.....

Nichts für ungut, aber als Kunde hat man schon auch ein paar Rechte! Allerdings kann es einem bei Rücklastschriften passieren, daß der Zugang gesperrt wird .....(ob das bei T-Online/Telekom so ist, weiß ich allerdings nicht).

Gruß, RR  

19524 Postings, 8492 Tage gurkenfrednoch mal genauer:

 
  
    #15
29.01.01 14:23
das gilt natürlich nur für Lastschriften, die über einer erteilte Einzugsermächtigung zustande kommen (wie das in der Regel bei Telekom-Rechnungen der Fall ist). Bei erteilten (Einzel-)Überweisungen funktioniert das nach 6 Wochen natürlich nicht mehr.

GF  

13475 Postings, 9060 Tage SchwarzerLordFrage: Berechnung der DSL-Flat anteilig?

 
  
    #16
29.01.01 14:23
Am 23.12. wurde meine DSL-Flat freigeschaltet, mit der aktuellen Telefonrechnung wurde aber ein voller Monatsbeitrag abgebucht. Hat noch jemand so etwas erlebt?  

5241 Postings, 8569 Tage Nobody IIDa hast du Schwein gehabt !

 
  
    #17
29.01.01 14:23
Normalerweise geht das nicht ! Da alle Kunden mit ihrer Kundennumer einzahlen. Geld bleibt 5 Tage bestehen und wird dann auf die jeweiligen Erlöskonten der einzelnen Niederlassungen gebucht !

Meine Freundin meinte auch, dass die Banken nach ca. 1 Woche keine direkte Möglichkeit haben Geld zurückzubuchen, da das Geld dann ja weg ist.
Die arbeitet bei der Deutschen Bank. Man versucht dann immer nur sich mit dem Einzieher (Telekom) in Verbindung zu setzen und wenn die den Einspruch sehen, dann kannst wieder zurückbuchen, bzw. die überweisen dass dann.

Gruß
Nobody II  

4757 Postings, 8568 Tage CourtageRecht interessant die Diskussion, aber

 
  
    #18
29.01.01 14:24
richtig ist, man kann sehr wohl innerhalb von 6 Wochen, bei jeder Bank.
Die Banken sind rein rechtlich dazu verpflichtet. Die Dt.Telekom verfügt auch sicher über ausreichende Mittel um ein paar Hundert Mark auszugleichen.
Wenn man allerdings Geld zurückholt, muss man auch ordentlich
( schriftlich ) bei T-Online reklamieren. Wenn nicht kommt sofort ein Mahnschreiben, mit Androhung weiterer Belastung durch Lastschrift-Zurückholung.
Der bequemere Weg ist sicherlich mit Dt.Telekom telefonisch zu reden und bei der nächsten Rechnung Differenzen zu verrechnen.
Gruß  

19524 Postings, 8492 Tage gurkenfred@courtage

 
  
    #19
29.01.01 14:29
so isses. Habe allerdings die Erfahrung gemacht, daß am Telefon nur Vollversager vor sich hinvegetieren. Die erzählen einem dann meistens: Das müssen Sie schriftlich machen. So hats bis jetzt auch immer funktioniert.

GF  

156 Postings, 8673 Tage dr. vorsichtSorry, Nobody:

 
  
    #20
29.01.01 14:29
Was Du da sagst, stimmt so einfach nicht. Du wirfst da einiges (Halb-)wissen durcheinander und vermischst buchhalterische Tatsachen mit banktechnischen Abwicklungsmodalitaeten. Nochmal klipp und klar: Ruecklastschriften fuer Abbuchungen koennen innerhalb von 6 Wochen ohne Wenn und Aber erfolgen. Wer im Einzelfall als Unternehemn beteiligt ist, spielt keine Rolle. Dem Unternehmen bleiben selbstverstaendlich straf-/zivilrechtliche Schritte vorbehalten, wenn es beweisen kann, dass sich jemand an seinen Waren und/oder Dienstleistungen unrechtmaessig bereichert hat.

Gruss.
Dr. Vorsicht  

4757 Postings, 8568 Tage CourtageJetzt ganz genau, man muss

 
  
    #21
29.01.01 14:32
seinen Kontoauszug von der Bank sofort reklamieren, wenn man ihn gelesen hat und feststellt, dass er nicht stimmt.
Also, das heißt liest man ihn nach 1 Woche kann man, liest man ihn nach 6 Wochen kann man auch noch.
Liest man ihn nach 1 Woche und man will nach 6 Wochen reklamieren, wird es schwieriger.
Bei Kontoführung Online ist das alles noch verwirrender, da ja kein Kontoauszug vorhanden ist. *g*
Gruß  

29 Postings, 8691 Tage RoadRunnerStimmt, die Diskussion ist interessant...

 
  
    #22
29.01.01 14:36
Ich möchte auch noch was besteuern: Jede Vorgehensweise hat Vor-/Nachteile:

Rücklastschriften:
Nachteile:
- Kosten (RLS-Gebühren)
- evtl. Sperrungen der Dienstleistung
- Mahnwesen folgt nach (bis hin zu einem möglichen Inkassoverfahren)
- erzeugt oft auch Unmut bei den Sachbearbeitern auf der anderen Seite

Vorteile:
- man hat das Geld auf jeden Fall wieder und ist nicht auf den Bearbeitungsweg der anderen Seite angewiesen (der sehr lang und bürokratisch sein kann)

Besser ist es prinzipiell mit der anderen Seite zuerst zu sprechen, aber wie gesagt, dann ist man halt auf deren Kooperation angewiesen.

RR  

19524 Postings, 8492 Tage gurkenfredDie ganze Kacke

 
  
    #23
29.01.01 14:41
ist doch nur deswegen ein Thema, weil wir uns alle auf dieses so tolle und bequeme Einzugsverfahren einlassen. Bei Zahlung auf Rechnung gäb´s das Problem garnich.

GF  

5241 Postings, 8569 Tage Nobody IIOk ihr habt recht !

 
  
    #24
29.01.01 14:50
Hab da wohl Lastschrift und Überweisung verwechselt !
@Schwarzer Lord : Das mit der vollen und anteiligen Grundgebühr hängt damit zusammen, dass du die Grundgebühr immer im voraus bezahlst.
Ähnlich wie bei der Wohnungsmiete. D.h. wenn du dann kündigst dann bekommst du eine Grundgebühr wieder gutgeschrieben.

Gruß
Nobody II

Und sorry wegen der Verwechselung !  

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