da kommt man Freitag Nacht nach Hause


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Neuester Beitrag: 24.01.04 15:35
Eröffnet am:24.01.04 13:49von: Pate100Anzahl Beiträge:8
Neuester Beitrag:24.01.04 15:35von: bogardLeser gesamt:430
Forum:Talk Leser heute:1
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15130 Postings, 8251 Tage Pate100da kommt man Freitag Nacht nach Hause

 
  
    #1
24.01.04 13:49
nachdem man die ganze Woche beruflich in Deutschland unterwegs war und findet im Briefkasten ein Schreiben der Stadt Mainz, indem es heisst das man verpflichtet ist bei der Europawahl im Juni im Wahlvorstand/Briefwahlvorstand mitzuwirken! Und dies kann angeblich nicht abgelehnt werden! Im Gegensatz zu diesen ganzen Beamtenpack hab ich keine 40 Stunden Woche(warscheinlich ham die noch nicht mal das...) sondern arbeite im Durschnitt 60-70 Stunden und werde garantiert nicht auch noch Sonntag 8:00 Uhr so einen Scheiss machen! Wo leben wir denn? Solln die die ganzen Arbeitslosen oder das Sozialhilfe Pack ranziehen!! Die hamm schliesslich den ganzen Tag nichts zu tun und werden durch unsere/meine Steurgelder finanziert!
Und das ganze ist natürlich ehrenamtlich! Man hab ich nen Hals!! Weis jemand was passiert wenn man den ganzen Mist ignoriert? Gibt es dann ein Bussgeld? und in Welcher Höhe?  Man ich hab keinen Bock schon wieder meinen Anwalt einzuschalten...



Gruss Pate


 

562 Postings, 8677 Tage bogardkurzfristig Kopfkrankmelden,

 
  
    #2
24.01.04 14:25
denn jemand der andere als Pack bezeichnet sollte keine staatsbürgerlichen Pflichten übernehmen.  

15130 Postings, 8251 Tage Pate100wenns nur so einfach wäre, gerne...

 
  
    #3
24.01.04 14:43
mit dem was wir/ich an Steueren und Sozialleistunegn zahlen sind meiner Meinung nach meine staatsbürgerlichen Pflichten doppelt und dreifach beglichen!!
Ich bin ja gerne bereit am Sonntag 8:00 Uhr für meinen normalen Stundensatz von 140€ plus Sontagzuschlag anzutreten.



PS: sorry liebe Beamten nicht so gemeint..



 

501 Postings, 7410 Tage Schmuswenn man das macht

 
  
    #4
24.01.04 14:46
gibt's ein Erfrischungsgeld! (früher 30 DM

Gründe für's Nichtkönnen wären:

Fürsorge für Familie erschwert die Ausübung des Amtes in besonderer Weise (glaubhaft machen)

dringenden beruflichen Gründe

Krankheit oder Gebrechen

sonstiger wichtiger Grund

>steht normalerweise in jeweiliger Wahlordnung/Abstimmungsordnung


 

2683 Postings, 7524 Tage Müder Joe@pate: mal ne fachliche Frage, so unter uns

 
  
    #5
24.01.04 14:56
Freiberuflern: falls man in der Lage ist, den Begriff "Sonntagszuschlag" korrekt zu schreiben, darf man dann auch 280 Euro pro Stunde verlangen?  

15130 Postings, 8251 Tage Pate100gilt auch Urlaub?

 
  
    #6
24.01.04 14:59
fliege die Woche drauf nach Barcelona...
weisst Du was es kostet wenn man's ignoriert?



Gruss Pate


 

15130 Postings, 8251 Tage Pate100lol DK...

 
  
    #7
24.01.04 15:07
passiert halt mal im "Eifer des Gefechts"... Aber ich geb zu das ich nicht sonderlich auf Rechtschreibung im Internet achte.




 

562 Postings, 8677 Tage bogardAls Berater ohne Stundensatz

 
  
    #8
24.01.04 15:35
würde ich empfehlen, die Zeit zur Kontaktpflege und Kundengewinnung zu nutzen. Die passende Klientel treibt sich auf solchen "Veranstaltungen" ja meistens rum.  

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