da kommt man Freitag Nacht nach Hause
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 24.01.04 15:35 | ||||
Eröffnet am: | 24.01.04 13:49 | von: Pate100 | Anzahl Beiträge: | 8 |
Neuester Beitrag: | 24.01.04 15:35 | von: bogard | Leser gesamt: | 430 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
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Und das ganze ist natürlich ehrenamtlich! Man hab ich nen Hals!! Weis jemand was passiert wenn man den ganzen Mist ignoriert? Gibt es dann ein Bussgeld? und in Welcher Höhe? Man ich hab keinen Bock schon wieder meinen Anwalt einzuschalten...
Gruss Pate
Ich bin ja gerne bereit am Sonntag 8:00 Uhr für meinen normalen Stundensatz von 140€ plus Sontagzuschlag anzutreten.
PS: sorry liebe Beamten nicht so gemeint..
Gründe für's Nichtkönnen wären:
Fürsorge für Familie erschwert die Ausübung des Amtes in besonderer Weise (glaubhaft machen)
dringenden beruflichen Gründe
Krankheit oder Gebrechen
sonstiger wichtiger Grund
>steht normalerweise in jeweiliger Wahlordnung/Abstimmungsordnung