COMMERZBANK kaufen Kz. 28 €
Der Dax will sich auch nicht wirklich bewegen, tendiert auch negativ.
Call auf EUR/USD wieder einmal ein Volltreffer, gerade den Call gegen Euronen getauscht. hat sich gut gelohnt.
Dafür, dass ich heute praktisch den ganzen Tag unterwegs war, lief es ganz gut. Morgen wird es bestimmt besser werden. Den Put auf Dax nehme ich overnight. mache ich zwar ungern, aber der Markt ist sooo träge.
für seinen Tortenboden bei 4,62 €...........
Sieht aus wie ein Wackelpudding auf "Mürbeteig"
Es gibt Gewinner und es gibt Verlierer. Ist seid ewigen Zeiten so.
Gerade als Investor muss doch diese Fähigkeit der Selbsthinterfragung ein täglich Brot sein.
Oder irre ich da ?
Welch Zacken würde aus der Krone brechen einzugestehen das man mit seiner Einschätzung falsch lag.
Ist mir doch auch passiert und ich schäme mich nicht dieses einzugestehen bzw. leugne es nicht.
Als Opportunist ist es mir unverständlich.
Schreibt z.b. XO "Zeit ist Geld u.o. es ist Schwachsinn Gewinne aus anderen Deals zu verwenden um Verluste mit Aktie X zu verrechnen" bedeutet das für mich, ein Nachrechnen und ein entsprechendes Handeln.
Da bedarf es keinen XO Jünger. Das erfordert nur entsprechende IQ und natürlich die Fähigkeit sich selbst bzw. sein Invest in Frage zu stellen. Guru hin oder her. Es entscheiden nur die Fakten.
Warum Einige so einen Hype daraus machen und in den Grabenkrieg versinken ist a. m. Sicht unverständlich.
Kann mir das mal einer erklären ?
(ima+mm) Köbes 1 Helles und las dir Zeit es kommt nichts mehr
Aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen "Ich bin froh meinen Bänker zu kennen"
Ich bitte um Entschuldigung das dieser nicht bei der DBK oder CBK beschäftigt ist
(ima+mm) Köbes 1 Helles ich glaube hier kennt keiner Juppe
und wenn ich DOC 2 wäre hätte ich wohl bis heute eine Minusrendite gehabt....
https://www.financial-informer.de/rendite/negative-rendite/
Richtig muss es natürlich Negativ Rendite heißen
DasVolkstümliche war mir bekannt, das Wissenschaftliche nicht ;-)
Obwohl ...aber lassen wir die kleinen Unterschiede zur späten Stunde
Besten Dank für den Link ....hat mich wirklich weiter gebracht und hilft beim Rechnen weiter
Köbes 1 Helles und gib dem Werni auch eins das hat er sich verdient.
Die Banken hatten am 3.September bekannt gegeben, dass sie über eine Fusion verhandeln und waren damit bei Anlegern und Regulierern auf positives Echo gestoßen. Die Bankia-Aktie legte seitdem um 39 Prozent zu, Caixabank um 13 Prozent-ein klares Zeichen, dass die Märkte die Transaktion begrüßen.
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble fordert Debatte über lockere Geldpolitik der EZB
gute News für Banken in Europa
Der Dax zappelt auch hin und her. Mein PUT von gestern ist bis jetzt gar nicht gut gelaufen, aber noch immer innerhalb der Range. Dax ist also immer noch negativer Trend. Der Kursverlauf ist diese ganze Woche schon extrem zäh.
EUR/USD steigt weiter, hier werde ich aber nur mit schnellen Snipes auf CFD ein paar Euronen abgreifen.
Euch allen einen erfolgreichen Tag!
PS: Bei dem ganzen Erfolg nicht das Geld verdienen vergessen!
'Es ist ja nur das Insolvenzrecht, welches die faulen Kredite nicht an den Tag gespüllt hat.
Noch nicht.
Insolvenzrecht Mehr Rechtssicherheit in Krisenzeiten
Die Coronavirus-Pandemie ist eine Belastung für das Wirtschaftsleben. Die Bundesregierung will die Folgen für Unternehmen abmildern. Darum soll das Gesetz zur Insolvenzaussetzung bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden. Der Bundestag hat eine entsprechende Formulierungshilfe der Bundesregierung beschlossen.
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Das Gesetz soll Unternehmen helfen, die infolge der Coronavirus-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind.
Foto: picture alliance / Frank May
Die Ausbreitung des Coronavirus hat zu Einschränkungen in vielen Bereichen des Privat- und Wirtschaftslebens geführt. Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Insolvenzrecht soll nun bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden, um eben gerade diese Folgen der Pandemie für die Wirtschaft abzufedern. Die Regelungen gelten grundsätzlich für einen begrenzten Zeitraum und sollen nach dem Ende der derzeitigen Ausnahmesituation die Rückkehr zur bisherigen Rechtslage sichern. Die Formulierungshilfe finden Sie hier.
Durch das Gesetz ist im März dieses Jahres die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen ausgesetzt worden, die infolge der Coronavirus-Pandemie insolvenzreif geworden sind und dennoch Aussichten darauf haben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote oder auf andere Weise zu sanieren.
Gilt nur für überschuldete Unternehmen
Diese Verlängerung soll nur für Unternehmen gelten, die infolge der Coronavirus-Pandemie überschuldet sind, ohne zahlungsunfähig zu sein. Denn anders als bei zahlungsunfähigen Unternehmen bestehen bei überschuldeten Unternehmen Chancen, die Insolvenz dauerhaft abzuwenden. Unternehmen, die zahlungsunfähig sind, können dagegen ihre fälligen Verbindlichkeiten bereits nicht mehr bezahlen. Um das erforderliche Vertrauen in den Wirtschaftsverkehr zu erhalten, sollen diese Unternehmen daher nicht in die Verlängerung einbezogen werden.
Die Aussetzung der Antragspflicht läuft zum 30. September 2020 aus. Sie soll nun bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde nun vom Bundestag beschlossen.
schade, kann habe ich den Durbruch durch die 5 gefeiert...
Ich brauche ein kleineres Wunder um da noch was zu verdienen an meinem Fall auf 6,50 bis Dez 2020...
ein Fusionsgerücht oder Elon Musk als neuer CEO wären aber die Rettung
jetzt aber zurück zum richtigen Geldverdienen. Ich schau mal wieder mittags vorbei
Insolvenzrecht Mehr Rechtssicherheit in Krisenzeiten
Die Coronavirus-Pandemie ist eine Belastung für das Wirtschaftsleben. Die Bundesregierung will die Folgen für Unternehmen abmildern. Darum soll das Gesetz zur Insolvenzaussetzung bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden. Der Bundestag hat eine entsprechende Formulierungshilfe der Bundesregierung beschlossen.
Das Gesetz soll Unternehmen helfen, die infolge der Coronavirus-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind.
Foto: picture alliance / Frank May
Die Ausbreitung des Coronavirus hat zu Einschränkungen in vielen Bereichen des Privat- und Wirtschaftslebens geführt. Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Insolvenzrecht soll nun bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden, um eben gerade diese Folgen der Pandemie für die Wirtschaft abzufedern. Die Regelungen gelten grundsätzlich für einen begrenzten Zeitraum und sollen nach dem Ende der derzeitigen Ausnahmesituation die Rückkehr zur bisherigen Rechtslage sichern. Die Formulierungshilfe finden Sie hier.
Durch das Gesetz ist im März dieses Jahres die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen ausgesetzt worden, die infolge der Coronavirus-Pandemie insolvenzreif geworden sind und dennoch Aussichten darauf haben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote oder auf andere Weise zu sanieren.
Gilt nur für überschuldete Unternehmen
Diese Verlängerung soll nur für Unternehmen gelten, die infolge der Coronavirus-Pandemie überschuldet sind, ohne zahlungsunfähig zu sein. Denn anders als bei zahlungsunfähigen Unternehmen bestehen bei überschuldeten Unternehmen Chancen, die Insolvenz dauerhaft abzuwenden. Unternehmen, die zahlungsunfähig sind, können dagegen ihre fälligen Verbindlichkeiten bereits nicht mehr bezahlen. Um das erforderliche Vertrauen in den Wirtschaftsverkehr zu erhalten, sollen diese Unternehmen daher nicht in die Verlängerung einbezogen werden.
Die Aussetzung der Antragspflicht läuft zum 30. September 2020 aus. Sie soll nun bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde nun vom Bundestag beschlossen.
da seht ihr mal, ich habe euch gewarnt..
nochmals...bitte geht raus...
kursziel null euro
@ Kann hier nicht einmal einer Markt beeinflussend eingreifen ???
User dieser Welt, schaut auf uns kleine Lemminge und helft
(ima+mm) Köbes 1 Helles und winke dem SL schön nach wenn er losfährt