der erste Reversal-Split ?
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Eröffnet am: | 10.09.01 16:43 | von: draki | Anzahl Beiträge: | 4 |
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15:15 10.09.01
ABACHO AG erwirkt einstweilige Verfügung gegen "Penny Stock" - Regelung
Neuss (ots) - Das Landgericht Frankfurt hat in einer einstweiligen
Verfügung der Deutschen Börse untersagt, ihre neuen Delisting-Regeln
ab Oktober 2001 auf die am Neuen Markt notierte ABACHO AG anzuwenden.
Nach dem Beschluss der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts
Frankfurt zur Folge dürfen die neuen Richtlinien frühestens ab April
2002 auf den Suchmaschinen-Betreiber angewandt werden. Zur
Aufrechterhaltung des Listings am Neuen Markt wird der Vorstand der
ABACHO AG vermutlich seinen Aktionären in der nächsten ordentlichen
Hauptversammlung vorschlagen, einem Reversal-Split der ABACHO-Aktien
zuzustimmen.
Nur aufgrund eines im Jahr 2000 durchgeführten Aktiensplits liegt
der Kurs der ABACHO Aktien zur Zeit unter 1 Euro. Ohne diesen
Aktiensplit würde die Aktie umgerechnet bei ca. 2,50 Euro notieren.
ots Originaltext: ABACHO AG
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H.G.Preyer,
ABACHO AG
Gerhard-Hoehme-Allee 1
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Telefax: +49 2131 / 5606-
eMail: ewald@abacho.net
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Es geht doch nicht um den Wert des einzelnen Papiers, sondern ob es die Firma Wert ist, und ob diese sich an die Regeln hält.