Darf mann Musik aus dem Internet runterladen?


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Neuester Beitrag: 28.09.03 11:08
Eröffnet am:26.09.03 10:39von: Cashmasterx.Anzahl Beiträge:4
Neuester Beitrag:28.09.03 11:08von: kramLeser gesamt:534
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10957 Postings, 7852 Tage CashmasterxxDarf mann Musik aus dem Internet runterladen?

 
  
    #1
26.09.03 10:39

Darf ich Musik aus dem Internet herunterladen?
 
Per Mausklick aus dem Internet auf die CD
Foto: AP
Im Gesetz heißt es: "Privatkopien von offensichtlich illegalen Quellen sind verboten“. Musiktauschbörsen wie zum Beispiel Kazza, wo Musik kostenlos angeboten wird, sind eine solche offensichtlich illegale Quelle. Der Download von den meisten Tauschbörsen ist damit rechtswidrig.

Bei vielen Tauschbörsen bietet man die heruntergeladenen Dateien gleichzeitig anderen Benutzern im Internet an. Der Upload bzw. das Bereithalten für andere Nutzer ist klar illegal, beim Download war die Rechtslage bisher umstritten - die einen sagen legale Privatkopie, die Industrie sagt, Kopien aus illegalen Quellen können keine legale Privatkopie sein.

Mit der Neufassung des Gesetzes muss für angebotene Dateien im Internet vom Anbieter die Lizenz für die Distribution im Internet erworben werden. Faktisch ist damit jetzt in jedem Falle die Nutzung von Tauschbörsen illegal, wenn man sich Dateien up/downloaded, die hierfür nicht freigegeben wurden. Wobei die Frage offen bleiben wird, ob sich die zahlreichen Nutzer der populären Tauschbörsen von diesen Regelungen abschrecken lassen.

 

2875 Postings, 8813 Tage HillKazaa-Besitzer verklagt die US-Musikindustrie

 
  
    #2
26.09.03 10:47
26.09. 09:45
Kazaa-Besitzer verklagt die US-Musikindustrie
(©GodmodeTrader - http://www.godmode-trader.de)



Der Kampf um Kazaa, die kostenlose Online Tauschbörse von allen möglichen Dateitypen – von Dokumenten über Audiodateien bis hin zu Kinofilmen – geht in die nächste Runde. Sharman Networks, der Betreiber von Kazaa, hat nun den US-Musikverband RIAA (Recording Industry Association of America) verklagt und wirft dem Verband vor, eine unauthorisierte Version von Kazaa zu benutzen, um die Nutzerdaten der Kazaa-User auszuspionieren. Zudem speise die RIAA fehlerhafte Musikdateien in das System ein und hoffe, dass die Nutzer nach mehreren erfolglosen Versuchen die Plattform zukünftig meiden. Zudem wirft Sharman der RIAA in der Klage vor, ihre Monopolstellung zu missbrauchen und neue Vertriebswege kategorisch zu blocken. Kazaa plante, bestimmte Musikdateien gegen Gebühr anzubieten, was jedoch bislang an dem Widerstand der Musiklabels gescheitert sei, hieß es.
 

4561 Postings, 7912 Tage lutzhutzlefutzKazaa, Napster?

 
  
    #3
26.09.03 11:02
Kenne ich garnicht mehr! Wenn sie die Dinger verbieten, kommen gleich zehn neue zur Beerdigung. Tauschbörsen wird es immer geben! Ist die Frage, was die Qualität der Produktionen steigert, die teuren CD´s, wo nur die Zwei-Pfennig-Popindustrie von profitiert, oder der Download, wo man sich schon mal traut in Stücke reinzuhören, die man sonst teuer bezahlen müßte.

Ich selbst ziehe mir pro Woche ca. 70-100 Stücke über alle möglichen Tauschbörsen, wovon ich 80% nachdem ich es gehört habe wieder lösche, aber dadurch hat sich mein musikalisches Spektrum stark erweitert, auf so einen Mist wie diesen Kübldreck, Spears und Bohlen kann ich lange verzichten.  

1294 Postings, 7549 Tage kramda rollen wohl köpfe:)

 
  
    #4
28.09.03 11:08
soweit ich die amerikanisch rechtslage interpretieren kann,verhält es sich bei den erkenntnissen durch die "unauthorisierte version"(k-lite),genauo,wie mit erkenntnissen aus einer umgenehmigten hausdurchsuchung:sie hat keinerlei rechtliche verwertbarkeit
ferner könnte das noch einiges kosten,da niemand weiss,wieviele "illegale kopien" von k-lite durch die industrie zum einsatz gekommen sind(ausser ihr selbst)
bin mal gespannt,wie der prozess endet:)
sollte die industrie es jemals schaffen,das "tauschbörsen-problem" in den griff zu bekommen,werden sich die user dezentralisieren und verschärft per ftp saugen,da es sich dabei um eine nicht "offensichtlich illegale quelle" handelt und die weitergabe von urheberrechtlich geschütztem material im "engeren persönlichen umfeld"(welches nicht näher definiert ist)erlaubt ist,solange man sich im besitz das jeweiligen originals befindet
dies soll keine rechtsberatung sein*g*,sondern meine interpretation der aktuellen gesetzeslage und einschätzung der daraus resultierenden entwicklung
allerdings finde ich es sehr bedenklich,einen so grossen teil der gesellschaft zu kriminalisieren;die armen kiffer können ein lied davon singen(ein urheberrechtlich geschütztes?*g*)
mfg kram  

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