Steinhoff International Holdings N.V.


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Neuester Beitrag: 28.03.24 20:59
Eröffnet am:02.12.15 10:11von: BackhandSm.Anzahl Beiträge:362.182
Neuester Beitrag:28.03.24 20:59von: manhamLeser gesamt:85.125.695
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12517 Postings, 2583 Tage USBDriver@Aktienflüsterin aha gibst du SH Kredit?

 
  
    #164201
20.03.19 19:22
Ihr könnt ja zusammenlegen und die oder einen Teil der Gelder für Seifert zusammen kratzen. Und dann trägt SH in seine Bücher für euch einen Schuldschein. Falls alle vor euch ihr Geld jemals erhalten würden, würdet ihr dann bedient werden.

Wer nicht irre ist, erkennt doch warum zur Zeit niemand SH einen Kredit mit 100% Rückzahlungserwartung gibt.  

3129 Postings, 2264 Tage __DagobertCVA Angst

 
  
    #164202
2
20.03.19 19:29
Verstehe ich noch nicht ganz. Wir hoffen doch sehr darauf, dass wir umschulden können, sobald ein moodys rating vorhanden. Dieses wird im Anschluss an die testierte Bilanz kommen.

Andere hoffen, dass wir 3 jahre nichts zurückzahlen und wachsen und dann wie aus Geisterhand oder “Handgeflüster” die Aktie auf 2 Euro steigt und dann einfach eine KE die Schulden bedient.

Ich hoffe auf Ersteres, da mir Zweiteres nicht sonderlich wahrscheinlich erscheint.

Wenn ich aber auf Ersteres hoffe, traue ich SHF schon zu sich anderweitig zu refinanzieren. Ich glaube auch, dass man nicht sagen kann, dass das alles sehr lange dauern wird, da ja auch die CVAs Luas und wie sie nicht alle heissen mögen so lange dauern. Ich glaube doch, dass man mit Banken leichter reden kann, wenn man belastbare Zahlen auf den Tisch legen kann. Ich sehe es daher überhaupt nicht, dass man sich mit Seifert auf biegen und brechen einigen muss, nur um den CVA durchzubringen, dessen Auswirkungen man aber so schnell wie möglich wieder loswerden will.

Kann mir jemand eine plausible andere Sichtweise näherbringen? Zu erwähnen wäre, dass das  CVA 10% 3 jahre lang und dann 135% der derzeitigen Verbindlichkeiten zurückzahlen für mich die C Variante wäre, da im Zuge einer Expansion mehr als 10% plus pro Jahr notwendig wären um den Stand zu halten. (Natürlich nicht ganz... Inflation etc.. egal)  

6823 Postings, 5050 Tage WatcherSGAktienflüsterin die KE möchte ich sehen

 
  
    #164203
2
20.03.19 19:33
Wer würde den bei der Schuldenlast aktuell eine KE machen?,...

Da musste aber einen dicken DeS gleichzeitig aus führen,..  3-5 Milliarden Schulden zu kursen von 0,10 € werden dann mal locker 30-50 Milliarden neue Aktien,....

Da will ich mal die langen Gesichter hier sehen,...

Da kommt dann n och vorher der resplit mit 1:100 damit man sich wenigsten den kurs anschaue kann,.. abet das kommt erst in der cva phase wo Steinhoff ja auch nicht aktuell reinkommt,...

Das kann ja alles heiter werden hier,....

Ein schelm der böses dabei denkt,...  

5737 Postings, 4769 Tage Aktienflüsterin@USBDriver

 
  
    #164204
3
20.03.19 19:33
Man, das ist doch das einfache Börsen 1x1
Nicht Du, Nicht Ich, keine Bank und kein Investor gibt irgend jemanden einen Kredit wenn dieser keine testierten Zahlen vor sich hat und sieht mit wem er es zu tun hat.
Die Quartalsergebnisse und der Umsatz stimmen schon mal und testierte Zahlen kommen demnächst. Alles andere wird man dann sehen.  

3129 Postings, 2264 Tage __DagobertKreditvergaben

 
  
    #164205
20.03.19 19:37
Haben nebenbei erwähnt mit Börsewissen überhaupt nicht zu tun. Ist ja nicht zu lesen dieses obergescheite Geschwätz.  

4590 Postings, 2908 Tage tom.tomLöschung

 
  
    #164206
3
20.03.19 19:39

Moderation
Zeitpunkt: 21.03.19 09:17
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Spam

 

 

5737 Postings, 4769 Tage Aktienflüsterin@WatcherSG

 
  
    #164207
1
20.03.19 19:42
Wer sagt denn überhaupt das wir vor Ablauf der 3 Jahre überhaupt eine KE brauchen !?
Wir haben in den nächsten 3 Jahren so gesehen keine Schulden und keine Zinslast zu tragen ;-)
So kann sich Steinhoff nun voll die nächsten 3 Jahre auf das Operative Geschäft konzentrieren und wenn alles gerichtet ist und der Laden weiter brummt dann sehen wir hier wieder Top Quartalszahlen und das 3 Jahre lang, dann ein DES für den Schuldenschnitt und alles ist Paletti ohne Probleme ;-)  

720 Postings, 2716 Tage SwityDa war wohl kurz die Hölle auf,und arme

 
  
    #164208
1
20.03.19 19:44
Teufelchen sind endwichen, Watcher,USB,  

5737 Postings, 4769 Tage AktienflüsterinP.s.

 
  
    #164209
20.03.19 19:44
Bei erfolgreicher Restrukturierung zeichne ich jede KE auch im hohen Umfang !  

6823 Postings, 5050 Tage WatcherSG@tom - langweilig? Never

 
  
    #164210
2
20.03.19 19:49
Das ist cool am strand zu liegen, cola und jetzt das erste bier des tages gebracht zu bekommen dafür ca.9 Aktien von Steinhoff als Trinkgeld zu geben,... wobei die hier auf einen Dollar bestehen, . Da die meinen Steinipapers sind wertlos okay nicht tauschbar,... warum auch immer,...

Dann ein wenig nachzuschauen wo man rein oder raus geht,...
,
Bleibt sonst als Selbständiger viel zu wenig Zeit für,...

Das ist Entspannung pur,...

Küsschen an alle,...  

5737 Postings, 4769 Tage Aktienflüsterin@WatcherSG

 
  
    #164211
6
20.03.19 20:04
Dann leg Dich wenigstens nicht unter eine Palme, nicht das die nächste Kokosnuss das fröhliche Börsendasein ein jähes Ende bereitet.

https://www.coconut-project.eu/...tensterben-durch-kokosnussunfaelle/  

12517 Postings, 2583 Tage USBDriver@Aktienflüsterin da stimme ich dir zu

 
  
    #164212
5
20.03.19 20:09
Jeder wartet auf die neuen testierten Zahlen und der Umsatz stimmt auch in etwa. 100% Zustimmung von mir.

Die Margen liegen aber unter 6% bei einen Umsatz der fast die gleiche Größe wie die Schulden hat.

Die Frage der Gesamtkosten ist unser Problem.

So sehe ich das mal.

Also ich habe die Vermutung, dass deren Cash Flow negativ ist.

Und ich habe die Vermutung, dass die Belastung durch Abschreibung und Klagen den Wert des Eigenkapitals überschreiten kann.

Ich glaube aus diesen Vermutungen auch nicht, dass die Kredite durch neue Kredite abgelöst werden können.

Und ich betone, dass ich empfehle die Margen um mindestens 5% zu erhöhen, damit man die Kreditwürdigkeit erreicht, die alten Kredite durch neue zu ersetzen.

Das EBIT, nicht mit EBITDA verwechseln, sollte hier besser 10% und mehr betragen. Dann wäre ich auch auf der Optimistenseite.

Kernproblem ist für uns Außenstehende die mangelnde Information seitens Steinhoff.  

689 Postings, 2118 Tage JG73@Watcher

 
  
    #164213
30
20.03.19 20:14
Dein Post von Heute 1900.

Also meiner Meinung nach sollte man Steinhoff aus dem Sdax entfernen,... noch nichtmals Bilanzen vor legen können und und

Wären die aus dem Sdax würden sich hier schon Kurse von ca. 2-4 cent tiefer sein,...

Meiner meinung nach,....  

DICH FRAGT HIER ABER NIEMAND! Du quatscht seit Deiner Wiederkehr (an alle Neuen-ER war schon dauerhaft gesperrt(!)), nur gequirlte Sch****, den lieben langen Tag und langweilst uns mit angeblichen karibischen Urlaubsfreuden. Tu uns doch bitte einen Gefallen. Trink noch ein paar Cocktails aufs Forum, geh gegen 2300 Ortszeit schwimmen, mindestens 350m vom Ufer entfernt, und unterhalte Dich mit Hai‘s Vettern. Wird Dir gut tun - glaube mir:-)  

411 Postings, 1937 Tage robert980JG73

 
  
    #164214
4
20.03.19 20:18
Ich würde dir gerne 1000 Sterne für deinen Beitrag geben, leider geht nur einer.  

5806 Postings, 2124 Tage Drohnröschenwieso

 
  
    #164215
5
20.03.19 20:18
könnt ihr nicht einfach die ignore-Funktion benutzen?  So nervig das ewige hin und her. Die provozieren doch nur.  

261 Postings, 1932 Tage Lampe2018Mal was zum Auflockern.

 
  
    #164216
4
20.03.19 20:24

1959 Postings, 4798 Tage MSirRolfiJumbo Investor

 
  
    #164217
7
20.03.19 20:28
"Wenn man die Meldung richtig liest, bereitet Steinhoff hier ganz professionell den Fall vor, dass es zu einer Entscheidung kommt, aber LSW mit Seiffert innerhalb von 4 Wochen Einspruch einlegt, man sich nicht einigt und somit man in den Grenzbereich des Zeitraums bis die CVA umgesetzt werden soll kommt. Außerdem will man sich von den anderen 99% der Gläubiger eine gewisse Handlungsvollmacht geben lassen. Das ist eine rein formale Vorsichtsmaßnahme. Also eher positiv!"

Steinhoff International | wallstreet-online.de - Vollständige Diskussion unter:
https://www.wallstreet-online.de/diskussion/...tional#neuster_beitrag  

12517 Postings, 2583 Tage USBDriverMal mit der Konkurrenz vergleichen

 
  
    #164218
3
20.03.19 20:32
Beim Möbelmarkt gucke ich auch zu den Baumärkten. Baumärkte sind immer ein guter Indikator für die im Land oder Ort aktuelle Wirtschaftskraft der Privatpersonen.

Das Ebit von Hornbach ist im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund von steigenden Personal- und Sachkosten um 19 Prozent auf 135 Millionen Euro gesunken. Das Unternehmen hatte zuvor einem Rückgang um 10 Prozent in Aussicht gestellt. Nachbörslich verliert die Aktie stark an Wert und liegt aktuell 6,6 Prozent im Minus. / Quelle: Guidants News https://news.guidants.com Das kam eben rein.

Ich nehme daher an, auch aufgrund der Probleme bei Conforama, dass es der Zeit in dem Markt entweder starke Konkurrenz gibt oder die Branche schwächelt.
 

6823 Postings, 5050 Tage WatcherSGAbwärtstrend setzt sich fort! Xetra -2,27%

 
  
    #164219
3
20.03.19 20:38
lll➤ Steinhoff Aktie Aktie XETRA, FRANKFURT und weitere Handelsplätze zur %long1% Aktie vergleichen und bestmöglich einkaufen.


Nun ich sehe es so der Kurs hat immer Recht!,...

Und an der börse wird die Zukunft gehandelt,...

So scheint es auch der Markt zu sehen,..

Warum das Sentimel des Forum das nicht erkennt ist mir ein Rätsel,...

 

2054 Postings, 2164 Tage maruschLampe2018:

 
  
    #164220
1
20.03.19 20:40
Wenn das Datum 18.05.2020 wäre dann .......  

411 Postings, 1937 Tage robert980watcher

 
  
    #164221
3
20.03.19 20:41
Irgendwann verstehst du die Börse auch noch. Nur Geduld.  

8558 Postings, 1962 Tage Dirty JackZustimmungsantrag

 
  
    #164222
13
20.03.19 20:44
Nach dem lesen dieses Zustimmungsantrages zur Verlängerung des LSD (Long-Stop-Dates) ist für mich die Sache doch gut erklärt.
Der 18. April wird ein super spannender Tag, wenn sie bis dahin mit LSW eine Vereinbarung abgeschlossen haben:
"CVA ZUSTIMMUNGSANTRAG NR. 1
An: Die CVA-Gläubiger und die SFHG-Gläubiger zum Stichtag (wie unten definiert) Cc: Die Aufsichtsbehörden
ProjectSigmaA&O@AllenOvery.com; projectstark.lwteam@lw.com; projectstark@pjtpartners.com; SteinhoffCVA_Agency@allenovery.com; orange@kirkland.com und OrangeHL@HL.com.
Von: Steinhoff Europe AG ("SEAG")
Steinhoff Finance Holding GmbH ("SFHG")
Steinhoff International Holdings N.V. ("SIHNV").
Sehr geehrte Damen und Herren,
Freiwillige Vereinbarungen der Gesellschaft vom 29. November 2018 auf Vorschlag der SEAG (die "SEAG CVA") und der SFHG (die "SFHG CVA")
CVA ZUSTIMMUNGSANTRAG NR. 1
1. Wir verweisen auf den SEAG CVA, der von der CVA-Gläubigerversammlung und der Mitgliederversammlung jeweils am 14. Dezember 2018 unverändert genehmigt wurde.
2. Wir verweisen auch auf die SFHG CVA, die von der Gläubigerversammlung der SFHG CVA und der Mitgliederversammlung der SFHG, jeweils am 14. Dezember 2018, unverändert genehmigt wurde.
3. Sofern in diesem CVA Consent Request nicht anders definiert, haben definierte Begriffe die gleiche Bedeutung wie im SEAG CVA und/oder SFHG CVA (soweit zutreffend).
4. Zwei getrennte Anträge - zur Erweiterung des SEAG CVA und zur Erweiterung des SFHG CVA - sind in diesem Schreiben enthalten, die die Interkonditionalität zwischen den beiden CVAs widerspiegeln. Bitte antworten Sie dem Informationsberater gemäß den untenstehenden Antwortrichtlinien.
Hintergrund des Einwilligungsantrags
5. Wie berichtet, fanden am 14. Dezember 2018 Sitzungen der Gläubiger und Mitglieder von SEAG und SFHG statt, an denen der SEAG CVA von rund 94% der stimmberechtigten Gläubiger (einschließlich der Zustimmung von rund 93% der externen Finanzgläubiger der SEAG) und der SFHG CVA von rund 99% der stimmberechtigten Gläubiger (einschließlich der Zustimmung von rund 89% der externen Finanzgläubiger der SFHG) genehmigt wurde.
6. Wie vom SIHNV am 11. Januar 2019 angekündigt, hat LSW am 9. Januar 2019 beim High Court in London einen Antrag auf Anfechtung bestimmter Bestimmungen des SEAG CVA und damit zusammenhängender Angelegenheiten gestellt (der "LSW-Antrag"). LSW ist in laufende Rechtsstreitigkeiten mit dem Konzern involviert, wie in § 71 (Wesentliche Rechtsstreitigkeiten) des § 1 (Der Vorschlag) der SEAG CVA beschrieben, in deren Rahmen sie behauptet, Gläubiger der SEAG zu sein.
7. Abgesehen von der LSW-Anmeldung sind innerhalb der Widerspruchsfrist, die 28 Tage nach dem Tag der Einreichung des CVA-Präsidentenberichts beim Gericht endete, keine weiteren Widersprüche gegen die SEAG CVA eingegangen. An die SFHG CVA wurden im Rahmen der geltenden Vorschriften keine Anfechtungsklagen gestellt.
15. März 2019
Challenge-Zeitraum. Da die Challenge-Perioden inzwischen abgelaufen sind, sind keine weiteren Challenges mehr erlaubt.
8. Am 6. Februar 2019 reichte die SEAG beim Gericht eine Klage ein, um die beschleunigte Anhörung des LSW-Antrags zu beantragen. Die Klage der SEAG wurde vom Gericht in einer Vorverhandlung des LSW-Antrags am 14. Februar 2019 und einer zweitägigen Sachverhandlung des LSW-Antrags am ersten verfügbaren Gerichtstermin in der Woche ab dem 25. März 2019 angenommen. Für die inhaltliche Verhandlung des LSW-Antrags hat das Gericht noch keinen konkreten Termin festgelegt.
9. Das CVA Long-Stop-Datum für den SEAG CVA und den SFHG CVA ist derzeit 17.00 Uhr (Londoner Zeit) am 29. März 2019 (oder zu einem späteren Zeitpunkt, der von den jeweiligen Parteien vereinbart werden kann). Sowohl die SEAG als auch die SFHG arbeiten weiter an der Umsetzung der Restrukturierung. Ungeachtet des Antrags der SEAG, den LSW-Antrag zügig anhören zu lassen, ist es jedoch unwahrscheinlich, dass die SEAG und die SFHG in der Lage sein werden, alle im SEAG CVA und im SFHG CVA dargelegten Restrukturierungsschritte am oder vor dem CVA Long-Stop-Datum umzusetzen.
10. Neben der Unsicherheit über den Zeitplan des Gerichtshofs ist vorgesehen, dass der Abschluss der Umstrukturierung mehrere Wochen in Anspruch nehmen wird, um die einschlägigen Bestimmungen des SEAG CVA und des SFHG CVA gemäß ihren Bedingungen umzusetzen, sobald alle aufschiebenden Bedingungen für die in dem SEAG CVA und dem SFHG CVA dargelegten Umstrukturierungen erfüllt sind (oder gemäß den entsprechenden Dokumenten aufgehoben wurden). Dementsprechend streben SEAG und SFHG eine Verlängerung des CVA Long-Stop-Datums an, die genügend Zeit bietet, um den LSW-Antrag zu lösen und den SEAG CVA und den SFHG CVA gemäß ihren Bedingungen umzusetzen.

Weitere Updates
11. Im Anschluss an den LSW-Antrag hat die SEAG Gespräche mit der LSW und der SEAG-Gläubigergruppe (und ihren jeweiligen Beratern) aufgenommen, um auf bestimmte von der LSW in dem LSW-Antrag geltend gemachte Punkte einzugehen. Die SEAG geht davon aus, dass die LSW davon ausgeht, dass die vom SEAG vorgeschlagenen Änderungen die zu behandelnden Punkte betreffen, vorbehaltlich einer weiteren eingehenden Prüfung und Diskussion über die genaue Formulierung. Es ist vorgesehen, dass die SEAG in Kürze die Zustimmung der relevanten Mehrheiten der CVA-Gläubiger zur endgültigen Ausarbeitung solcher Änderungen in einem separaten CVA-Zustimmungsantrag einholen wird. Soweit sich daraus ergebende Änderungen am SFHG CVA und an den relevanten Restrukturierungsdokumenten ergeben, ist auch davon auszugehen, dass die SFHG gleichzeitig die Zustimmung der entsprechenden Mehrheiten der SFHG-Gläubiger einholen wird.
12. Separat und als Folge von Ereignissen seit der Genehmigung des SEAG CVA und des SFHG CVA sind SEAG und SFHG dabei, eine Reihe von Änderungen und Modifikationen des SEAG CVA und des SFHG CVA (soweit anwendbar) sowie der relevanten Restrukturierungsdokumente vorzubereiten, die nichts mit den in Paragraph 11 genannten Änderungen zu tun haben (die "vorgeschlagenen Änderungen"). Während eine Reihe der vorgeschlagenen Änderungen geringfügiger, technischer oder administrativer Natur sind, werden einige der vorgeschlagenen Änderungen jedoch Folgendes bewirken bedürfen der entsprechenden Mehrheitsentscheidung. Es wird erwartet, dass SEAG und SFHG zu gegebener Zeit die entsprechenden Zustimmungen im Wege eines separaten CVA-Zustimmungsantrags einholen werden.
Änderung des CVA Long-Stop-Datums gemäß SEAG CVA - Erfordert unverbundene Mehrheitsbeteiligung CVA Gläubigerzustimmung erforderlich
13. Gemäß der Definition des CVA Long-Stop-Datums im SEAG CVA kann das aktuelle CVA Long-Stop-Datum von 17.00 Uhr (Londoner Zeit) am 29. März 2019 durch schriftliche Vereinbarung verlängert werden:
(a) SEAG (in Abstimmung mit der SFHG (selbst nach Rücksprache mit der Mehrheit der SFHG-Gläubiger)));
(b) SIHNV; und
(c) die nicht verbundenen CVA-Gläubiger mit Supermajorität.
14. Vor dem Start dieses CVA-Zustimmungsantrags hat die SFHG (entweder direkt oder über ihre Berater) die Mehrheit der SFHG-Gläubiger (entweder direkt oder über ihre Berater) gemäß SEAG CVA konsultiert.
15. Es wird vorgeschlagen, dass gemäß den in der Definition des CVA-Long-Stop-Datums im SEAG-CVA festgelegten Bedingungen das CVA-Long-Stop-Datum bis zum 31. Mai 2019 verlängert wird, sofern bis zum 18. April 2019 um 12.00 Uhr (Londoner Zeit) keine vollständige, endgültige und rechtskräftige Feststellung des LSW-Antrags erfolgt ist, das CVA-Long-Stop-Datum automatisch bis zum 28. Juni 2019 verlängert wird.
16. Jeder der SEAG, SFHG und SIHNV erklärt sich hiermit schriftlich mit der Verlängerung des CVA Long-Stop-Datums gemäß Absatz 15 einverstanden.
17. Wir bitten daher in Übereinstimmung mit dem SEAG CVA um die unwiderrufliche Zustimmung der CVA-Gläubiger zur vorgeschlagenen Verlängerung des CVA-Long-Stop-Datums gemäß Ziffer 15 (vorbehaltlich nur Ziffer 24 unten).
Änderung des CVA Long-Stop-Datums gemäß SFHG CVA - Erfordert unverbundene Mehrheitsbeteiligung SFHG Gläubigerzustimmung erforderlich
18. Gemäß der Definition des CVA Long-Stop-Datums im SFHG CVA kann das aktuelle CVA Long-Stop-Datum von 17.00 Uhr (Londoner Zeit) am 29. März 2019 durch schriftliche Vereinbarung verlängert werden:
(a) SFHG (in Absprache mit der SEAG (selbst nach Rücksprache mit den Mehrheitsgläubigern der CVA)));
(b) SIHNV; und
(c) die nicht verbundenen Supermajority SFHG-Gläubiger.
19. Vor der Einreichung dieses CVA-Einverständnisantrags hat die SEAG (entweder direkt oder über ihre Berater) die Mehrheit der CVA-Gläubiger (entweder direkt oder über ihre Berater) in Übereinstimmung mit dem SFHG CVA konsultiert.
20. Es wird vorgeschlagen, dass gemäß den in der Definition des CVA-Long-Stop-Datums im SFHG CVA festgelegten Bedingungen das CVA-Long-Stop-Datum bis zum 31. Mai 2019 verlängert wird, sofern bis zum 18. April 2019 um 12.00 Uhr (Londoner Zeit) keine vollständige, endgültige und rechtskräftige Feststellung des LSW-Antrags erfolgt ist, das CVA-Long-Stop-Datum automatisch bis zum 28. Juni 2019 verlängert wird.
21. Jeder der SFHG, SEAG und SIHNV erklärt sich hiermit schriftlich mit der Verlängerung des CVA Long-Stop-Datums gemäß Absatz 20 einverstanden.
22. Wir bitten daher gemäß SFHG CVA um die unwiderrufliche Zustimmung der SFHG-Gläubiger zur vorgeschlagenen Verlängerung des CVA-Long-Stop-Datums gemäß Ziffer 20 (vorbehaltlich nur Ziffer 24 unten).
Verlängerung des Long-Stop-Datums (wie in der Lock-Up-Vereinbarung definiert) - Keine Zustimmung erforderlich
23. Gemäß Ziffer 25.1 von Ziffer 2 (Bedingungen des CVA) des SEAG CVA und Ziffer 25.1 von § 2 (Bedingungen der SFHG CVA) der SFHG CVA, am Entscheidungsstichtag / SFHG-Entscheidungsstichtag (falls zutreffend) galt jeder CVA-Gläubiger und SFHG-Gläubiger (falls zutreffend), der der Lock-Up-Vereinbarung beigetreten war, als alle gemäß der Lock-Up-Vereinbarung erforderlichen Zustimmungen zur Änderung des Long-Stop-Datums (wie in der Lock-Up-Vereinbarung definiert) zum CVA-Long-Stop-Datum erteilt. Es wird daher darauf hingewiesen, dass die Änderung des CVA-Long-Stop-Datums, wie in Ziffer 15 und 20 vorgeschlagen, dazu führen wird, dass das Long-Stop-Datum gemäß der Lock-Up-Vereinbarung mit dem verlängerten CVA-Long-Stop-Datum identisch ist.
Inkrafttreten der Änderungen
24. Die Änderung des CVA-Long-Stop-Datums unter dem SEAG CVA und dem SFHG CVA sowie die Änderung des Long-Stop-Datums gemäß und wie in der Lock-Up-Vereinbarung definiert, jeweils zu dem in Absatz 15 und Absatz 20 vorgeschlagenen Zeitpunkt, wird mit dem Erhalt der Zustimmung sowohl der unverbundenen Supermajority CVA-Gläubiger (in Bezug auf den SEAG CVA) als auch der unverbundenen Supermajority SFHG-Gläubiger (in Bezug auf den SFHG CVA) wirksam.
Allgemeines
25. In Anbetracht und abhängig davon, dass Sie jede der oben genannten Zustimmungen erteilen, mit der Begründung, dass sie zu keinem Zeitpunkt vor Ablauf der in den untenstehenden "Antwortanweisungen" genannten Frist für die Einwilligungserklärung widerrufen werden können, verpflichten sich SEAG und SFHG hiermit, diese CVA-Einwilligungsanfrage nicht vor Ablauf der Frist für die Einwilligungserklärung zurückzuziehen, so dass, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt vor Ablauf der Zustimmungsfrist die Gläubiger der nicht verbundenen Mehrheits-SEAG und der nicht verbundenen Mehrheits-SFHG ihre Zustimmung zu diesen Anträgen erteilt haben, jede Zustimmung gemäß den einschlägigen Bestimmungen des SEAG CVA und des SFHG CVA (soweit anwendbar) wirksam wird.
26. Mit Ausnahme der in diesem CVA-Einstimmungsantrag dargelegten Fälle bleiben der SEAG CVA, der SFHG CVA und der Lock-Up-Vertrag in vollem Umfang in Kraft.
27. Dieser CVA Consent Request und alle außervertraglichen Verpflichtungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen dem englischen Recht.
Antwortanweisungen:
Bitte geben Sie Ihre Einwilligungsanweisungen zu den oben genannten Anfragen so schnell wie möglich gemäß der untenstehenden Anleitung und bis 18.00 Uhr (Londoner Zeit) am 25. März 2019 oder zu einem späteren Zeitpunkt, wie er von SEAG und SFHG von Zeit zu Zeit vorgeschlagen werden kann (die "Deadline für Einwilligungsanweisungen").
Zur Erteilung von Zustimmungsanweisungen für die oben genannten Anträge werden in Bezug auf die Berechtigung zur Erteilung solcher Zustimmungsanweisungen alle Ansprüche und SFHG-Ansprüche ab dem 14. März 2019 um 17:00 Uhr (Londoner Zeit) (der "Stichtag") festgelegt. Der Wert solcher Ansprüche ist zum Zeitpunkt der Einwilligungsfrist zu bewerten.
Schuldschein Kreditoren / CB Kreditoren
Wenn Sie ein wirtschaftlicher Eigentümer oder ein wirtschaftlicher Eigentümer der SFHG sind, der ein Kontoinhaber ist, sollten Sie Ihre Einwilligungsanweisungen vor Ablauf der Einwilligungsfrist und unter Berücksichtigung der besonderen Praxis des jeweiligen Clearingsystems, einschließlich etwaiger früherer Fristen, die durch dieses Clearing-System festgelegt wurden, an das jeweilige Clearing-System übermitteln.
Wenn Sie ein wirtschaftlicher Eigentümer oder ein wirtschaftlicher Eigentümer der SFHG sind, der kein Kontoinhaber ist, sollten Sie Ihren Kontoinhaber oder gegebenenfalls Ihren Vermittler mit der Aufforderung anweisen, den ultimativen Kontoinhaber entsprechend anzuweisen, vor Ablauf der Einwilligungsfrist und unter Berücksichtigung der besonderen Praxis des jeweiligen Clearingsystems, einschließlich etwaiger früherer Fristen, Zustimmungsanweisungen in Ihrem Namen an das jeweilige Clearingsystem zu übermitteln.
Wenn Sie ein Kontoinhaber sind, der kein wirtschaftlicher Eigentümer oder ein wirtschaftlicher Eigentümer der SFHG ist, wenn Sie Anweisungen von einem wirtschaftlichen Eigentümer oder einem wirtschaftlichen Eigentümer der SFHG erhalten, müssen Sie dies (gegebenenfalls durch Vermittler) sicherstellen, bevor Sie Einwilligungsanweisungen erteilen:
(a) der wirtschaftliche Eigentümer oder SFHG der wirtschaftliche Eigentümer hat Ihnen ausdrückliche Anweisungen erteilt, die Sie anweisen, in ihrem Namen Zustimmungsanweisungen zu erteilen; und
(b) der wirtschaftliche Eigentümer oder SFHG wirtschaftliche Eigentümer Ihnen alle erforderlichen Informationen und Anweisungen zum Ausfüllen und Einreichen der Einwilligungsanweisungen zur Verfügung gestellt hat.
Nicht-Note-Gläubiger / SFHG Nicht-Note-Gläubiger
Wenn Sie ein Nicht-Note-Gläubiger sind, der ein Kreditgeber ist, geben Sie bitte Ihre Einwilligungsanweisungen so schnell wie möglich und spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Einwilligungsanweisung an die Informationsstelle unter https://www.lucid-is.com/steinhoffcvaconsent weiter.
Wenn Sie ein Nicht-Note-Gläubiger sind, der kein Lender of Record ist, sollten Sie den jeweiligen Lender of Record anweisen, Einwilligungsanweisungen in Ihrem Namen so schnell wie möglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Einwilligungsfrist, an den Information Agent unter https://www.lucid-is.com/steinhoffcvaconsent zu übermitteln.
Wenn Sie ein SFHG Non-Note-Gläubiger sind, geben Sie bitte Ihre Einwilligungsanweisungen so schnell wie möglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Einwilligungsfrist, direkt an die Informationsstelle unter steinhoff@lucid-is.com weiter."

Deepl Übersetzung, aber gut gemacht von der KI, man kann es verstehen und nachvollziehen ;_)  

162 Postings, 1867 Tage Depot99SWatch

 
  
    #164223
1
20.03.19 20:47
Unterdrücke deine gequirlte Sch....  

622 Postings, 3032 Tage Eisieis@watcher

 
  
    #164224
2
20.03.19 20:51
Da du scheinbar allwissend bist hier ein kleines Zitat für dich.

"Weisheit ist der Hirte der Geheimnisse, Klugheit der Jäger der Rätsel."

Trifft meiner Meinung nach ganz gut zu auf Steinhoff.

Sollte dir das zu hoch sein, dann hilft dir Ralle bestimmt gerne.  

800 Postings, 2334 Tage Investor55Nein...

 
  
    #164225
6
20.03.19 20:52
...der Gollum wird das nie verstehen. Aber leider versteht ihr auch nicht, dass er nur auf Provokation aus ist. Aus welchen Beweggründen auch immer.

Wer also auf solche Posts auch noch reagiert, trägt seinerseits dazu bei, dass er sich hier weiter wohlfühlt. Das ist leider so bei Menschen mit ausgeprägten Aufmerksamkeitsdefiziten. Und wir kennen das endlose Geschreibsel ja schon aus dem letzten Jahr.

Also lasst ihm doch einfach seine Karibikphantasieen und kümmert euch nicht drum...oder setzt ihn auf ignore, bis er mal wieder dauerhaft gesperrt wird wegen der unerträglichen Spammerei.  

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