Wie man sich gegen Sperrungen und Löschungen wehrt


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Neuester Beitrag: 29.01.19 15:30
Eröffnet am:28.01.19 18:48von: NurmalsoAnzahl Beiträge:28
Neuester Beitrag:29.01.19 15:30von: NurmalsoLeser gesamt:3.007
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14559 Postings, 6461 Tage NurmalsoWie man sich gegen Sperrungen und Löschungen wehrt

 
  
    #1
5
28.01.19 18:48

Am 2. Januar wurde ich wegen angeblicher "Diffamierung" gesperrt, obwohl ich ganz offensichtlich niemanden diffamiert hatte. Das Posting wurde gelöscht. Gegen solche Sperrungen kann man sich, falls nötig, wehren. Hier ein Anwaltstext in einer ähnlichen Situation, der mir persönlich sehr gefällt:

"„Bei dem Vertrag der Parteien handelt es sich um einen als Dauerschuldverhältnis geregelten Austauschvertrag. Die Antragsgegnerin stellt dem jeweiligen Nutzer ihrer IT-Infrastruktur zur Verfügung. Im Gegenzug willigt der Nutzer in die Speicherung und Verwendung der Daten durch die Antragsgegnerin ein, die diese Daten u.a. für Werbezwecke vermarktet. Durch den von der Antragstellerin glaubhaft gemachten Vertrag hat sich die Antragsgegnerin zur Bereitstellung ihre Dienste verpflichtet. Hierzu gehört die Möglichkeit, Beiträge und Inhalte zu posten. Diese vertraglich eingeräumten Möglichkeit hat die Antragsgegnerin der Antragstellerin durch Löschung des Beitrags der Antragstellerin und die 30-tägige Sperre genommen. Die Antragsgegnerin somit hat gegen die Verpflichtung, die Antragsgegnerin ihre Infrastruktur als Platform zur Verfügung zu stellen, verstoßen."
Quelle

Für ARIVA gilt die Aussage über das Vertragsverhältnis analog. Auch ARIVA stellt eine Plattform zur Verfügung und erhebt im Gegenzug Nutzerdaten und erklärt dazu: "Zweck der Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Erstellung von Statistiken und die Bildung von Nutzerkategorien. Die Statistiken dienen dazu, die Nutzung unseres Angebots nachvollziehen und belegen zu können. Die Nutzerkategorien bilden die Grundlage für eine interessengerechte Ausrichtung von Werbemitteln bzw. Werbemaßnahmen." (Quelle)

Der Anwaltstext oben bezog sich auf eine Auseinandersetzung mit Facebook. Auch in Kiel sollte man aber verstehen, dass man nicht in einem rechtsfreien Raum agiert und mit Nutzern der eigenen Plattform beliebig umspringen kann, denn diese könnten sich auch wehren.

Um juristisch auf dem Laufenden zu bleiben, empfehle ich der ARIVA AG gelegentlich mal auf die Webseite der Rechtsanwaltskanzlei Steinhöfel zu schauen.

 
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14559 Postings, 6461 Tage NurmalsoAuf ARIVA gelten natürlich auch die Forumregeln

 
  
    #4
1
28.01.19 18:56
Löschungen jenseits dieser Regeln und der geltenden Gesetze sind dagegen illegal.  

20154 Postings, 2580 Tage SzeneAlternativDas heißt also

 
  
    #5
1
28.01.19 19:01
Für Ariva gilt: Kein rechtsfreier Raum.
Aber für die Nutzer,  die hetzend, sexistisch, beleidigend, ohne Quellenangaben etc pp posten dagegen wohl?!  

14559 Postings, 6461 Tage Nurmalso#5 Wie kommst du auf so einen Unsinn?

 
  
    #6
28.01.19 19:05

14559 Postings, 6461 Tage Nurmalso#5 Gib mal die Quelle für deine Unterstellung an.

 
  
    #7
4
28.01.19 19:07

20154 Postings, 2580 Tage SzeneAlternativIch stell mal die Gegenfrage:

 
  
    #8
28.01.19 19:11
Wie würdest du als Plattform-Betreiber reagieren, wenn derartige Beiträge gepostet würden?
Bei Klage: Wie hoch würdest du die Chancen sehen, dass der klagende User seine "Beiträge" wieder freigeschaltet bekommt?  

14559 Postings, 6461 Tage Nurmalso#8 Ich würde immer gesetzeskonform reagieren.

 
  
    #9
1
28.01.19 19:14
Das kann nicht schaden. Wenn jemand zum Beispiel niemanden diffamiert, würde ich nicht eine "Diffamierung" behaupten und den Beitrag löschen.  

23557 Postings, 6661 Tage Maickelzu #5

 
  
    #10
2
28.01.19 19:17
In diesem Fall ging es um eine allgemeine Aussage, klar sollte man sich auch an die Richtlinien des Betreibers halten. Man sollte natürlich auch von der Moderation her manche Sachlagen nicht aus dem Kontext ziehen und wegen eines Satzes oder Wort moderieren, man muß schon den ganzen Zusammenhang sehen.  

20154 Postings, 2580 Tage SzeneAlternativDiffamierung ist ebenfalls Straftatbestand

 
  
    #11
28.01.19 19:17
Alles weitere, siehe Posting 8.
Sofern du dann nach Löschung oder/und Sperre klagen möchtest, stünde dir das ja frei.
Bloß: Wäre dir das so wichtig?
Ich kann da nur mit dem Kopf schütteln.  

14559 Postings, 6461 Tage Nurmalso#8 Man kann auch in die Nutzungsbedingungen

 
  
    #12
1
28.01.19 19:18
deutlich erkennbar ergänzen, z.B. mit dem Satz: "Jeder Nutzer des Forums akzeptiert das Recht des Forumbetreibers auf willkürliche Löschungen."

Dann ist alles OK und jeder weiß, woran er ist.  

14559 Postings, 6461 Tage Nurmalso#11 Nochmal: Ich habe niemanden diffamiert

 
  
    #13
1
28.01.19 19:21
und kann das auch beweisen. ARIVA kann dagegen eine angebliche Diffamierung durch mich nicht beweisen, wie sie als Löschgrund am 2. Januar behauptet wurde.

Wenn es mir wichtig wäre, wüsste ich jetzt, wie ich juristisch dagegen vorgehe. Es reicht mir allerdings, hier darüber zu informieren.  

20154 Postings, 2580 Tage SzeneAlternativNochmal

 
  
    #14
1
28.01.19 19:26
Du kannst ja dann vor Gericht klagen, wenn du mit der angeblich falschen Moderation nicht einverstanden wärst.
Ich kann nur beim besten Willen nicht sehen, warum dies so immens wichtig für jemanden sein sollte. Entweder hätte dieser zuviel Zeit, Geld oder einfach nur Langeweile.
Kannst dir ja mal einen Monat aufschreiben, wie oft der jemand im Alltag außerhalb Arivas angeblich unrecht tut. Würdest du jedesmal klagen?
Tut mir leid, aber das geht nicht in meinen Kopf.  

11516 Postings, 8219 Tage der boardaufpasserLöschung

 
  
    #15
1
28.01.19 21:34

Moderation
Zeitpunkt: 29.01.19 10:54
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Beleidigung

 

 

14559 Postings, 6461 Tage Nurmalso#14 Ja, ich kann klagen. Ich muss es aber nicht.

 
  
    #16
1
28.01.19 21:38
Aber man muss wissen, dass man sich gegen eine ungerechtfertigte Behandlung wehren kann. Inzwischen hat ja in manchen Fragen auch bei ARIVA scheinbar ein gewisses Umdenken eingesetzt, denn Verlinkungen, die früher mit der Begründung "unerwünschte Verlinkung" gelöscht wurden, löscht man nun scheinbar nicht mehr. Unerwünscht ist eben noch lange nicht ungesetzlich und viele dieser Löschungen waren früher schlicht illegal.  

979 Postings, 1922 Tage andamonicaAriva

 
  
    #17
28.01.19 21:42
wird sich immer auf sein Hausrecht berufen, fertig aus.  

14559 Postings, 6461 Tage Nurmalso#17 Völliger Unsinn das mit dem Hausrecht.

 
  
    #18
1
28.01.19 21:47
Es gelten die Gesetze und die Forumregeln. Alles darüber hinaus ist Willkür und ungesetzlich.  

14559 Postings, 6461 Tage NurmalsoSo bewerten Gerichte Internetforen

 
  
    #19
1
28.01.19 22:04
Aus einem Urteil:
Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich dabei, dass der Beklagte das von ihm betriebene Internetforum öffentlich "online" stellt und es ermöglicht, dass jedermann sich dort "anmeldet", sofern er die entsprechenden Daten für die Kontenanlegung eingibt, um eine Willenserklärung, um ein Vertragsangebot (§ 145 BGB) an einen unbestimmten, aber hinreichend bestimmbaren Personenkreis (sog. invitatio ad incertas personas), namentlich an diejenigen Besucher der Internetseite, die ihre Daten in die Anmeldemaske einpflegen. Es liegt demgegenüber keine bloße Aufforderung zur Abgabe von Angeboten (invitatio ad offerendum) vor. Dem Verhalten des Beklagten lässt sich im Wege der Auslegung (§§ 133, 157 BGB) der hinreichende Rechtsbindungswillen entnehmen, demjenigen, der sich "anmeldet" den Zugang zum Forum zu gewähren. Für die Annahme eines Rechtsbindungswillens spricht insbesondere, dass der Beklagte sein Forum mit Nutzungsbedingungen ausgestattet hat, die ein Anmeldender im Laufe des Anmeldeprozesses zu akzeptieren hat. Für einen Rechtsbindungswillen spricht auch, dass ein anonymes Posten ohne Anmeldung im Forum des Beklagten nicht möglich ist (gegen die Annahme eines Rechtsbindungswillen in solchen Fällen wohl Maume, MMR 2007, 620 [621]; aA wohl Feldmann/Heinrichs, CR 2006, 406 [409f]) Es ist aus dem Parteivortrag nicht etwa ersichtlich, dass er neu angemeldete Nutzer zunächst manuell "prüft" und über die Eingehung von vertraglichen Beziehungen mit ihnen gesondert entscheidet.

Auch der Kläger handelte mit Rechtsbindungswillen. Sein Verhalten, sich unter Akzeptanz der Nutzungsbedingungen und Angabe einer Emailadresse mit einem Nicknamen anzumelden, kann nach § 133, § 157 BGB nur eine Annahme des Angebots des Beklagten darstellen. Dies gilt auch deshalb, weil der sich mit einem Namen anmeldende Nutzer regelmäßig ein Interesse daran haben wird, sich nicht nur auf das Posten eines Beitrags zu beschränken, sondern auch in Folgediskussionen teilzunehmen und ggf. unter seinem "Nicknamen" oder "Avatar" eine eigene "Online-Identität" zu schaffen (so auch LG München I, Urteil vom 25.10.2006 - 30 O 11973/05).
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/ag_kerpen/...il_20170410.html  

179550 Postings, 8242 Tage GrinchLass mich raten...

 
  
    #20
1
28.01.19 22:04
Dir geht's eigentlich voll total am Allerwertesten vorbei das Ariva... es geht ums Prinzip!  

14559 Postings, 6461 Tage Nurmalso#20 Es geht ums Recht.

 
  
    #21
1
28.01.19 22:42
Das ist kein schlechtes Prinzip.  

8051 Postings, 7714 Tage Rigomax#19, #21: Durchaus richtig - im Prinzip.

 
  
    #22
1
29.01.19 00:14
Aber die Rechtslage ist für die Forenbetreiber höchst unbequem. Denn durch das "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" mit seinen unklaren Kriterien und seinen drakonischen Strafandrohungen wurden den Forenbetreibern Pflichten zu Entscheidungen auferlegt, die in anderer Umgebung von Richtern nach sorgfältiger Überlegung getroffen werden (sollten). Das "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" hat damit die Netzwerke bei Forennutzern, aber auch bei Forenbetreibern mit dem Geist einer von Furcht getriebenen Servilität durchsetzt, die es in einer Demokratie eigentlich nicht geben sollte.

Dass die Erfüllungsgehilfen von Forenbereibern darüberhinaus gelegentlich wegen mangelhafter Kenntnisse oder Fähigkeiten persönliche Vorlieben oder andere sachfremde Aspekte in ihre Entscheidungen einfließen lassen, ist natürlich unerfreulich. Aber dafür gelten ein paar Binsenweisheiten:  (1) Derlei ist menschlich.  (2) Kein Mensch ist fehlerfrei. (3) Wo kein Kläger, da kein Richter.
 

20154 Postings, 2580 Tage SzeneAlternativIch bin der Szene!

 
  
    #23
29.01.19 07:56
(nur damit ihrs wisst)  

37033 Postings, 4930 Tage Nokturnal#23 und du müffelst nach SPD

 
  
    #24
1
29.01.19 08:21
voll eklig !  

3385 Postings, 4685 Tage Tim BuktuSchnurz!

 
  
    #25
29.01.19 08:34

20154 Postings, 2580 Tage SzeneAlternativ24

 
  
    #26
29.01.19 08:37
Nok müffelt nach dem billigen Parfüm seiner Angetrauten Andrea. Solange die Kölsch-Fahne diesen Geruch nich übertüncht.  

6731 Postings, 3319 Tage WALDY_RETURNHerrlich !

 
  
    #27
4
29.01.19 09:25
Nurmalso..................

Und ?
Ich ich jetzt sauer sein ?
Aber nein ! Es ist doch eine Ehre wenn Postings von mir nach Jahren gelöscht werden .
https://www.ariva.de/forum/loeschung-283356    
DIE LÖSCHUNG ERFOLGTE NACH  ÜBER  6  ( JA RICHTIG SECHS ) JAHREN !!!!!!!!!!!
Kommentar: Urheberrechtsverletzung, ...
Wenn das da steht :
----Dieser Beitrag wurde bereits von mindestens zwei verschiedenen Moderatoren gesichtet und nicht moderiert. Eine Meldung ist daher nicht mehr möglich.----
dann weiß ich das ich getroffen habe !

Die Threads wo 7,8,9   7,8,9   7,8,9   geschrieben wird ....überlasse ich anderen !
https://www.ariva.de/forum/...ess-der-laengste-thread-der-welt-302039

Der deutsche ist doch  dumm. Wir werden jeden Tag abgezogen . Wir bezahlen mit dem Geld was wie durch Arbeit und Wissen verdient haben die Leute die uns nicht wollen !
Linke und Arbei ??????
          Muhhhhhhhhhhhhhhhhhaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa!

Nein Nurmalso.............Deutschland ist doch deshalb nur noch " Land" weil der der NEIN sagt ständig angegriffen wird mittel Brauner Sauce & Keule ala NaZi.





Ps.

                                  Wie LINKE hier .......mutig nur in der masse !

                                https://www.youtube.com/watch?v=2nFoGEzJdn4


Ps,Ps,

Gelöscht nach 5 Jahren 9 Monaten 11 Tagen

Kommentar: Regelverstoß - Ausländerfeindliche Hetze!

https://www.ariva.de/forum/loeschung-314588?page=-2

sehe es so wie ich : AfroAriva ( BlackStars ) & Löschungen sind eine Auszeichnung für das /dein Posting.
Ein Posting was gemeldet wir hat doch getroffen oder etwa nicht.
Und wenn jemand meint er muss melden............Hey ! Dann nur zu ,auch das ist eine Form von Demokratie .
 

14559 Postings, 6461 Tage Nurmalso#22 Netzwerkdurchsetzungsgesetz

 
  
    #28
1
29.01.19 15:30
Ja, da hast du recht. Dieses Gesetz ist wirklich eine Schande für seine Initiatoren und eine Gefahr für die Meinungsfreiheit. Klar, dass die Forenbetreiber bei den angedrohten Sanktionen alle Angst haben.  

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