Was wird aus AEE ?


Seite 1 von 2
Neuester Beitrag: 05.02.14 07:24
Eröffnet am:25.07.06 01:58von: Mme.EugenieAnzahl Beiträge:33
Neuester Beitrag:05.02.14 07:24von: M.MinningerLeser gesamt:14.296
Forum:Hot-Stocks Leser heute:2
Bewertet mit:
1


 
Seite: < 1 | 2 >  

7303 Postings, 6706 Tage Mme.EugenieWas wird aus AEE ?

 
  
    #1
1
25.07.06 01:58
 Cobracrest AG & Co. KG aA bringt rauchfreie Zigarette Bel Air in Beteiligung ein
Presseinformation

Cobracrest AG & Co. KG aA – WKN A0AHTE

Cobracrest AG & Co. KG aA bringt rauchfreie Zigarette Bel Air in Beteiligung ein

Börsennotierte AEE AG verantwortete Markteinführung und steht vor Umbenennung

Berlin, 02. Mai 2006. Cobracrest AG & Co. KG aA sowie der Hauptaktionär Cobracrest International Inc., USA, und der Projektpartner Metropolitan Worldwide Inc., USA, planen die in ihrem Besitz befindliche Patentanmeldung der ersten rauchfreien Zigarette mitsamt aller Rechte nach Start der Serienproduktion in ihre Beteiligung AEE AG, Hameln-Karlsruhe, WKN 820250, einzubringen. Cobracrest AG & Co. KG aA und Cobracrest International Inc., USA, halten die Mehrheit der AEE-Aktien.


Weiter beabsichtigt das Berliner Unternehmen die AEE AG in Bel-Air AG umzubenennen und dessen Unternehmenssitz nach Berlin zu verlegen. Die In Gründung befindliche Bel-Air Lifestyle AG mit Sitz in ZUG, Schweiz, als 100-prozentige Tochter der Bel-Air AG, vertreten durch die Vorstände Rüdiger Biwer und Bernd J. Schmidt, wird die weltweiten Retail- und Direkt-Vertriebsaktivitäten steuern.

Cobracrest AG & Co. KG erwägt die entsprechenden Beschlüsse nach der für den 17. Mai 2006 angesetzten Pressekonferenz in den Gremien der Cobracrest International Inc., USA, und der Cobracrest AG & Co. KG aA zu treffen.

Die Einbringung der „rauchfreien Zigarette Bel Air“ sowie die Umbenennung der AEE AG in Bel Air AG soll den Aktionären der AEE AG auf einer außerordentlichen Hauptversammlung vorgeschlagen werden.

Ungeachtet dieser Planung konzentriert sich die Cobracrest AG & Co. KG aA auf ihre Kernkompetenz im Bereich Beverage und treibt den Relaunch Clubber energy und Clubber sugarfree voran.

Kontakt:
Cobracrest AG & Co. KG aA
Richard Häusler - Vorstandsvorsitzender
Salzufer 8, 10587 Berlin
Tel: 030-800 966 100


Herausgegeben vom Bereich Unternehmenskommunikation, Berlin
© Cobracrest AG & Co. KG aA, Berlin. Alle Rechte vorbehalten.  
7 Postings ausgeblendet.
Seite: < 1 | 2 >  

2113 Postings, 5055 Tage pennystocktraderist auf der homepage von Göhringer

 
  
    #9
18.09.11 20:07
der ist gestorben und nun verwaltet das ein anderer. ich besitze keine aktien . nur so mal nachgeforscht aus langeweile.  

17613 Postings, 5467 Tage M.MinningerAuch hier eine

 
  
    #10
01.10.11 19:35
Aktie aus Mister Shakes  Dreiteiler  die vergessenen Pennies.....2/3
Beitrag 1118

Meravest Capital (820250)

http://www.wallstreet-online.de/diskussion/...-im-bereich-pennystocks

Mantel mit geringer Aktienanzahl.

In der letzten Zeit ....Ups........Umsatz......hmmmmm

Vor-User hat die Aktie aus lauter Langeweile auswindig gemacht.

Schlaues Kerlchen.  

2113 Postings, 5055 Tage pennystocktradersagmal stimmt das es nur ca 400000 aktien gibt

 
  
    #11
01.10.11 21:15
von mera mantel? hab gerade den wo: link gelesen den du gepostest hast.


naja eine DÜBAG wirst du so schnell nicht wieder finden.....:-)  das ding war ja unglaublich.  

2113 Postings, 5055 Tage pennystocktraderhab ja gar nicht gesehen lol

 
  
    #12
01.10.11 21:25
da hat ja einer fast 10000 stück diese woche gekauft fur 0,95c je stück.  

17613 Postings, 5467 Tage M.MinningerEinladung zur Hauptversammlung

 
  
    #13
13.11.11 18:24
Wir laden unsere Aktionäre zu der am

21. Dezember 2011, um 9:30 Uhr
im Raum „Baden“ der IHK Karlsruhe, Lammstraße 13–17, 76133 Karlsruhe,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung
ein.


......

11.  Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

a)  Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit EUR 981.680,41, eingeteilt in 384.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird um EUR 943.280,41 auf EUR 38.400,00 herabgesetzt. Die Herabsetzung des Grundkapitals erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG und dient in voller Höhe dazu, Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken. Die Herabsetzung des Grundkapitals wird in der Weise durchgeführt, dass die Grundkapitalziffer herabgesetzt wird und sich dadurch zwangsläufig der anteilige Betrag der einzelnen Stückaktie am Grundkapital reduziert. Um den rechnerischen Mindestbetrag des anteiligen Betrags am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 Satz 3 AktG von EUR 1,00 pro Stückaktie nicht zu unterschreiten, werden die Stückaktien im Verhältnis 10:1 (zehn zu eins) zusammengelegt, d.h. je zehn der von der Gesellschaft ausgegebenen Stückaktien werden zu einer Stückaktie zusammengelegt.

b)  § 2 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Satzung werden wie folgt geändert:

„Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 38.400,00. Es ist eingeteilt in 38.400 Stückaktien.“


Wir laden unsere Aktionäre zu der am

21. Dezember 2011, um 9:30 Uhr
im Raum „Baden“ der IHK Karlsruhe, Lammstraße 13–17, 76133 Karlsruhe,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung
ein.

https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/...h_list.destHistoryId=69847

https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/...to_quicksearchlist)=Suchen  

2113 Postings, 5055 Tage pennystocktradersplitt 10:1 wird besprochen?

 
  
    #14
13.11.11 18:36
wenn ich den letzten  kurs von freitag nehme 40c dann müsste nach den splitt fals er denn kommt die aktie bei 4 euro stehen?  

2113 Postings, 5055 Tage pennystocktraderjedefalls kursfeststellung

 
  
    #15
13.11.11 18:42
von freitag aktie wird ja kaum gehandelt.


m.mininger was haste fürn gefühl bei der aktie irgendwas scheint doch hier schon im gange zu sein. bei göhringer dem grossaktionär findet man ja auch keine neuigkeiten. die streiten sich ja noch mit ihren anteilshabern das kann noch dauern denke ich.  

17613 Postings, 5467 Tage M.MinningerKE um 480.000 Stückaktien

 
  
    #16
13.11.11 18:45
12.  Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals

Das unter vorstehendem Tagesordnungspunkt 11 auf EUR 38.400,00 herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft soll um bis zu EUR 480.000,00 auf bis zu EUR 518.400,00 durch Bareinlagen erhöht werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

a)  Das gemäß Beschlussfassung unter Tagesordnungspunkt 11 auf EUR 38.400,00 herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Bareinlagen von EUR 38.400,00 um bis zu EUR 480.000,00 auf bis zu EUR 518.400,00 durch Ausgabe von bis zu 480.000 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie, gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind ab Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres gewinnberechtigt.

b)  Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Ausgabebetrag von EUR 1,05 je Aktie gegen Bareinlagen zum Bezug anzubieten. Den Aktionären wird das Bezugsrecht auf die neuen Aktien entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital nach Durchführung der zu Tagesordnungspunkt 11 zu beschließenden Kapitalherabsetzung gewährt. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebotes endet frühestens zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebotes. Das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ist ausgeschlossen.

c)  Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die Bedingungen für die Ausgabe der Aktien, festzulegen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus die nicht gezeichneten neuen Aktien mindestens zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.

d)  Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Änderung der Fassung von § 2 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu beschließen.

e)  Der Vorstand wird angewiesen, die Kapitalerhöhung mit der Maßgabe anzumelden, dass sie erst nach der unter Tagesordnungspunkt 11 vorgesehenen Kapitalherabsetzung im Handelsregister eingetragen wird. Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum Ablauf des 20. Juni 2012 in das Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim eingetragen wird.

https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/...h_list.destHistoryId=69847  

17613 Postings, 5467 Tage M.MinningerAktie wird kaum gehandelt

 
  
    #17
13.11.11 18:58
Es soll der Company durch die KE wieder neues Leben eingehaucht werden.  

2113 Postings, 5055 Tage pennystocktrader1,05 werden neue aktien ausgegeben

 
  
    #18
13.11.11 19:09
aber bezugsrecht bekommen nur die schon welche haben richtig? dann würde ne alte aktie ferade mal 0,105 wert sein nach der ihren gerechne das klingt ja scho wieder scheisse.

aber ausgabepreis ist ja nicht handelspreis das wissen wir ja von anderen aktien gehandelt wird ja meisten viel höher na mal sehn was hier passiert.  

2113 Postings, 5055 Tage pennystocktraderauf jedenfall wd die kiste bald zum leben erweckt

 
  
    #19
13.11.11 19:11
frag mich nur wer der käufer sein wird der die göhringer anteile übernimmt fals denn einer übernimmt.  

2113 Postings, 5055 Tage pennystocktraderhab ich scho gesehen

 
  
    #21
04.01.12 19:16
vor ein paar tagen . müssen die das nicht kostenlos veröffentlichen was da auf der versammlung so los war? auf jedenfall scheints bald loszugehen mit der vortführung der gesellschafft. hauptsache es kommt ne gute firma in den mantel dann kanns auch was grosses werden mmn.  

17613 Postings, 5467 Tage M.MinningerMeravest Capital Aktiengesellschaft

 
  
    #22
15.05.12 00:11
Meravest Capital Aktiengesellschaft
Herrenstraße 9
76133 Karlsruhe
WKN: 820250
ISIN: DE0008202508
Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien
Nachstehendes Angebot zum Bezug von Aktien stellt kein öffentliches Angebot dar. Es richtet sich ausschließlich an die bestehenden Aktionäre der Meravest Capital AG.

Die Hauptversammlung der Meravest Capital AG (die „Gesellschaft“) hat am 21. Dezember 2011 beschlossen, das gemäß Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 21. Dezember 2011 unter Tagesordnungspunkt 11 (vereinfachte Kapitalherabsetzung) auf EUR 38.400,00 herabgesetzte Grundkapital gegen Bareinlagen von EUR 38.400,00 um bis zu EUR 480.000,00 auf bis zu EUR 518.400,00 durch Ausgabe von bis zu 480.000 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie, gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres gewinnberechtigt. Sie werden zum Betrag von EUR 1,05 je Aktie gegen Bareinlage zum Bezug angeboten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die Bedingungen für die Ausgabe der Aktien, festzulegen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus die nicht gezeichneten Aktien mindestens zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum Ablauf des 20. Juni 2012 in das Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim eingetragen wird.

Der Vorstand hat am 9. Mai 2012 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 9. Mai 2012 die Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung beschlossen.

Unter Tagesordnungsordnungspunkt 11 hat die Hauptversammlung der Gesellschaft am 21. Dezember 2011 die Herabsetzung des Grundkapitals von EUR 981.680,41, eingeteilt in 384.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, um EUR 943.280,41 auf EUR 38.400,00 beschlossen. Die Herabsetzung des Grundkapitals erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229ff AktG und dient in voller Höhe dazu, Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verlust zu decken. Die Herabsetzung des Grundkapitals wird in der Weise durchgeführt, dass die Grundkapitalziffer herabgesetzt wird und sich dadurch zwangsläufig der anteilige Betrag der einzelnen Stückaktie am Grundkapital reduziert. Um den rechnerischen Mindestbetrag des anteiligen Betrags am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 Satz 3 AktG von EUR 1,00 pro Stückaktie nicht zu unterschreiten, werden die Stückaktien im Verhältnis 10:1 (zehn zu eins) zusammengelegt, d.h. je zehn von der Gesellschaft ausgegebene Stückaktien werden zu einer Stückaktie zusammengelegt.

Der Beschluss über die Kapitalerhöhung ist noch nicht im Handelsregister eingetragen worden. Die Gewährung der Neuen Aktien steht deshalb unter dem Vorbehalt der Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses und des Kapitalerhöhungsbeschlusses im Handelsregister.

Um in Ausübung des Bezugsrechts neue Aktien beziehen und zeichnen zu können, fordern wir unsere Aktionäre dazu auf, ihre Bezugsrechte auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit vom

14. Mai 2012 bis 29. Mai 2012, 12:00 Uhr (MEZ)
bei der Gesellschaft, Meravest Capital Aktiengesellschaft, Herrenstraße 9, 76133 Karlsruhe, Telefax (07 21) 94 88 011, während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben.

Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir interessierte Meravest Capital Aktiengesellschaft-Aktionäre:

1.) das auf der Internetseite der Gesellschaft zum Download bereitstehende oder per Faxanforderung unter der Nr. (07 21)
94 88 011 bei der Gesellschaft erhältliche Formular des Zeichnungsscheins vollständig auszufüllen, rechtswirksam zu unterzeichnen und bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist (maßgeblich ist das Datum des Eingangs bei der Gesellschaft) in doppelter Ausfertigung im Original an die Gesellschaft Meravest Capital Aktiengesellschaft, Herrenstraße 9, 76133 Karlsruhe zu übersenden. Als Nachweis der Bezugsberechtigung gilt der Depotauszug vom 11. Mai 2012, der dem Zeichnungsschein als Anlage beizulegen ist.

Die Aktionäre werden gebeten, eine eingescannte Kopie ihres Zeichnungsscheins an die E-Mail-Adresse info@meravest.de oder/und eine Kopie ihres Zeichnungsscheins per Fax an die Nr. (07 21) 94 88 011 zu schicken; dies ersetzt NICHT die erforderliche Zusendung des in doppelter Ausfertigung und schriftlicher Form zu unterzeichnenden Zeichnungsscheins an die Gesellschaft.

2.) ihrer Depotbank die Weisung zu erteilen, den Bezugspreis von EUR 1,05 je Neuer Aktie bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist (maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs) auf folgendes Konto der Gesellschaft bei der VEM Aktienbank AG, München, zu überweisen:

Konto Nr.: 3102564, BLZ 700 121 00
Verwendungszweck: Kapitalerhöhung Meravest
SWIFT/BIC: VEAKDEMMXXX (München)
IBAN: DE02700121000003102564

Für den Bezug wird die übliche Bankprovision berechnet. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung sowie des Bezugspreises bei den vorgenannten Stellen. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos.

Da die Kapitalherabsetzung auf einen Betrag unter den in § 7 AktG festgesetzten Mindestbetrag von EUR 50.000 erfolgt, sollen die Durchführung der Kapitalherabsetzung und die Durchführung der Kapitalerhöhung nach § 228 Absatz 2 Satz 3 AktG nur zusammen in das Handelsregister eingetragen werden. Das Bezugsverhältnis für die Kapitalerhöhung wird deshalb auf Basis der Anzahl der Aktien vor Durchführung der Kapitalherabsetzung angegeben. Bei der Bezugsausübung ist allerdings die Durchführung der Kapitalherabsetzung zu berücksichtigen, da diese vor Durchführung der Kapitalerhöhung erfolgt.

Für jede Altaktie erhält jeder Aktionär ein Bezugsrecht. Das Bezugsverhältnis entspricht 40 : 50 auf Basis des Aktienbestands vor Durchführung der Kapitalherabsetzung. Da die Neuen Aktien jedoch entsprechend dem Anteil jeden Aktionärs nach Durchführung der Kapitalherabsetzung zugeteilt werden, können Aktionäre, die bis zum Ablauf der Bezugsfrist 9 oder weniger Bezugsrechte an der Gesellschaft halten, keinen Bezug auf eine Neue Aktie anmelden. Entsprechend dem Bezugsverhältnis können auf jeweils 40 Altaktien 50 Neue Aktien zu einem Bezugspreis von EUR 1,05 je Neuer Aktie bezogen werden aus der am 21. Dezember 2011 beschlossenen Kapitalerhöhung. Auf Basis der durchgeführten Kapitalherabsetzung entspricht das Bezugsverhältnis 4 : 50, also für 4 Aktien nach Durchführung der Kapitalherabsetzung können 50 Neue Aktien bezogen werden.

Als Bezugsrechtenachweis gilt der Depotauszug über die am Abend des 11. Mai 2012 gehaltenen Aktien, der dem Zeichnungsschein in Anlage beizulegen ist.

Kein Bezugsrechtshandel
Ein börslicher Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte findet nicht statt. Ein Zu- oder Verkauf von Bezugsrechten über die Börse ist daher nicht möglich. Die Bezugsrechte sind innerhalb des Aktionärskreises übertragbar. Allerdings werden weder die VEM Aktienbank AG noch die Meravest Capital Aktiengesellschaft den An- und/oder Verkauf von Bezugsrechten vermitteln. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen, ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt.

Angebot zum Überbezug weiterer Aktien
Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene Neue Aktien können ausschließlich von Aktionären erworben werden. Jeder bezugsberechtigte Aktionär kann dazu nach Ablauf der Bezugsfrist bis zum 01. Juni 2012, 12:00 Uhr (MEZ) unter Verwendung des zu diesem Zweck auf der Internetseite der Emittentin zur Verfügung gestellten Formulars ein verbindliches Angebot zum Erwerb solcher Neuen Aktien zum Bezugspreis abgeben ("Überbezug") zum Überbezugspreis von EUR 1,05 je Neuer Aktie. Die maximale Gesamtzahl der von einem Aktionär durch einen Überbezug jeweils erwerbbaren Neuen Aktien entspricht der Zahl seiner Bezugsrechte auf Basis der Altaktien vor Durchführung der Kapitalherabsetzung. Soweit es wegen hoher Nachfrage im Rahmen des Überbezugs nicht möglich sein sollte, allen Aktionären sämtliche von ihnen zusätzlich gewünschten Neuen Aktien zuzuteilen, werden Angebote zum Erwerb weiterer Neuer Aktien im Rahmen des Überbezugs verhältnismäßig zugeteilt. Ein Überbezug ist nur bezüglich einer ganzen Aktie oder eines Vielfachen davon möglich. Falls die Zuteilung von Neuen Aktien aufgrund einer Ausübung des Überbezugsrechts durch mehrere Aktionäre zu Bruchteilen von Aktien führen würde, werden die rechnerischen Bruchteile auf eine volle Aktienanzahl abgerundet.

Für die Anmeldung des Überbezugs gelten im Übrigen dieselben Bedingungen wie für die Ausübung des gesetzlichen Bezugsrechts. Ein Überbezugswunsch kann nur berücksichtigt werden, wenn spätestens bis zum Ablauf der Überbezugsfrist sowohl die diesbezügliche Überbezugsanmeldung bei der Gesellschaft als auch der vollständige Überbezugspreis für den Überbezug auf dem im Formular genannten Konto der Gesellschaft bei der VEM Aktienbank AG, München, eingegangen ist.

Sollten Überbezugswünsche nicht vollständig erfüllt werden können, erhält der Aktionär den für den Erwerb im Rahmen des Überbezugs zu viel geleisteten Betrag unverzüglich zurückerstattet.

Hinweis zur Handelsregistereintragung, Verbriefung und Lieferung
Die Durchführung der Kapitalerhöhung muss spätestens bis 20. Juni 2012 erfolgen. Die Neuen Aktien werden unter Berücksichtigung der dann vorangegangenen Kapitalherabsetzung nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt werden wird. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihres Anteils ist nach der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Die Neuen Aktien werden nach deren Verbriefung unverzüglich über die Depotbanken an die Erwerber geliefert. Bei der Lieferung der Aktien sind diese zunächst noch nicht an der Börse zugelassen.

Nach Eintragungen der Durchführung der Kapitalherabsetzung und Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister der Gesellschaft werden die Kapitalherabsetzung und die Kapitalerhöhung börsentechnisch umgesetzt, mithin die Anzahl der insgesamt ausgegebenen Aktien angepasst durch Hinterlegung einer die Anzahl der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft widerspiegelnden Globalurkunde. Die Aktien der Gesellschaft werden dann eine neue WKN und ISIN erhalten.

Hinweise
Sollten vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Aktionäre bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer dieser Aktien das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht durch rechtzeitige Lieferung von Aktien erfüllen zu können.

Für die Meravest Capital Aktiengesellschaft ergeben sich derzeit Risiken aus Verlusten und einer knappen Liquidität. Interessierte Aktionäre sollten sich deshalb vor Ihrer Entscheidung zur Ausübung ihres Bezugsrechts eingehend über die Meravest Capital Aktiengesellschaft informieren.

Verkaufsbeschränkungen
Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft in dem elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind weder für die Aktien noch für die Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Bezugsangebot.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe dieses Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der hierin enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im oder in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.

Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.

Die Neuen Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika, registriert. Die Neuen Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika. Gleiches gilt für ein Angebot, einen Verkauf oder eine Lieferung an U.S. Personen im Sinne des U.S. Securities Act.



Karlsruhe, im Mai 2012

Meravest Capital Aktiengesellschaft

Der Vorstand



 « Vorheriger Eintrag
»Zurück zur ErgebnisseiteNächster Eintrag ».

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/...=to_quicksearchlist)=Suchen  

17613 Postings, 5467 Tage M.MinningerVeröffentlichung

 
  
    #23
17.06.12 23:27
Veröffentlichung


Amtsgericht Mannheim Aktenzeichen: HRB 703237  Bekannt gemacht am: 15.06.2012 12:00 Uhr  

In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

14.06.2012



Meravest Capital Aktiengesellschaft, Karlsruhe, Herrenstraße 9, 76133 Karlsruhe. Der Aufsichtsrat hat am 06.06.2012 die Änderung der Satzung in § 2 (Grundkapital, Aktien) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21.12.2011 auf 38.400,00 EUR in vereinfachter Form herabgesetzt. Das Grundkapital ist durch weiteren Beschluss der Hauptversammlung vom 21.12.2011 auf 518.400,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.  

17613 Postings, 5467 Tage M.Minningermm

 
  
    #24
17.06.12 23:28
Firma: Baden-Württemberg Amtsgericht Mannheim HRB 703237 – Meravest Capital Aktiengesellschaft  
Rechtsform: Aktiengesellschaft  
Kapital: 518.400,00 EUR  
Eintragsdatum: 08.11.2007
(Beim Eintragungsdatum kann es zu systembedingten, fehlerhaften Angaben kommen!)  
Löschdatum: -  
Bilanz vorhanden:  -  
Anschrift (ohne Gewähr): Meravest Capital Aktiengesellschaft
Herrenstraße 9

76133 Karlsruhe  

2113 Postings, 5055 Tage pennystocktraderjo meravest

 
  
    #25
20.06.12 22:33
http://www.meravest.de/Home.html


also gibt es jetzt 518 tausend 400 aktien ? nach dem ganzen hin und her.
hoffe der rolf birkert bring die firma jetzt voran.was will die firma denn nun in zukunft machen?gibs denn schon einen buissesplan?

ist das eigentlich der gleiche der  auch in der d. ballaton im vorstand ist?  

17613 Postings, 5467 Tage M.MinningerRolf Birkert

 
  
    #26
20.06.12 22:57
Danke für den Hinweis.

Sieht wohl so aus, so viele Rolfis werden wohl  nicht in der Landschaft rumlaufen.

Könnte sehr interessant werden.
--------------------------------------------------
 Vorstand

Rolf Birkert

Jens Jüttner

 

 
Aufsichtsrat

Thomas Zours (*1961)
Aufsichtsratsvorsitzender

seit 1988 verschiedene Vorstandstätigkeiten bei Beteiligungsgesellschaften
1998-1999 Vorstand Deutsche Balaton AG
seit 10/1999 Aufsichtsrat Deutsche Balaton AG
 

Philip Andreas Hornig (*1958)
stellv. Aufsichtsratsvorsitzender
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Mannheim

seit 05/2002 Aufsichtsrat Deutsche Balaton AG
 

Weitere Aufsichtsratsmandate:

» Stv. Aufsichtsratsvorsitzender der VV Beteiligungen AG, Heidelberg
» CornerstoneCapital AG, Frankfurt am Main
» CornerstoneCapital Verwaltungs AG, Heidelberg

Dr. Burkhard Schäfer (*1963)
Unternehmensberater, Mannheim

seit 09/2007 Aufsichtsrat Deutsche Balaton AG

http://www.deutsche-balaton.de/organe.htm  

2113 Postings, 5055 Tage pennystocktraderich dachte die kapitalherabsetztung war schon

 
  
    #27
23.07.12 17:16
gelaufen

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/...=to_quicksearchlist)=Suchen

wurde wohl am 11 juli vollzogen und nun ?

ariva zeigt ne neue wkn aber da scheint der kurs noch ausgesetzt zu sein.

ob die meravest wieder kommt?  

17613 Postings, 5467 Tage M.MinningerEinladung zur Hauptversammlung

 
  
    #28
23.07.13 09:52

17613 Postings, 5467 Tage M.MinningerMitteilung nach 20 Abs. 1 AktG .....

 
  
    #29
31.08.13 09:25
Investunity AG

München



Mitteilung nach 20 Abs. 1 AktG

Hiermit teilen wir mit, dass die Meravest Capital Aktiengesellschaft, Karlsruhe unmittelbar mehr als ein Viertel der Aktien an der Gesellschaft hält.




23. August 2013

Investunity AG

Der Vorstand

Quelle ....Bundesanzeiger  

17613 Postings, 5467 Tage M.MinningerBekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG ..

 
  
    #30
11.10.13 12:07

Investunity AG

München

Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

Die Meravest Capital Aktiengesellschaft, Karlsruhe, hat uns mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der Investunity AG gehört.


Investunity AG

Der Vorstand

----


https://www.unternehmensregister.de/ureg/...2EE7B090B2058FCAA.www03-1  

17613 Postings, 5467 Tage M.MinningerVeröffentlichung

 
  
    #31
04.12.13 08:42
Veröffentlichung



Amtsgericht Coesfeld Aktenzeichen: HRB 14767  Bekannt gemacht am: 19.11.2013 20:00 Uhr  

In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

19.11.2013



HRB 14767:AEE Ahaus-Enscheder AG, Ahaus, Westendstraße 41, 60325 Frankfurt.Aktiengesellschaft. Satzung vom 07.02.1956, mehrfach geändert. Die Hauptversammlung vom 28.08.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma, die Sitzverlegung von Karlsruhe (bisher Amtsgericht Mannheim HRB 703237) nach Ahaus und die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die Änderung der Satzung in § 2 (Grundkapital, Aktien) beschlossen. Geschäftsanschrift: Westendstraße 41, 60325 Frankfurt. Gegenstand: Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften im In- und Ausland. Ferner die Beratung von Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Eigenkapitalausstattung, strategische Partnerschaften, Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf sowie Finanzierung. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen durchzuführen und zu übernehmen, die geeignet sind, unmittelbar oder mittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihr eigenes Vermögen zu verwalten und dazu alle Arten von Finanzgeschäften und Geschäften mit Finanzinstrumenten im eigenen Namen und für eigenes wirtschaftliches Risiko vorzunehmen sowie mit Sachwerten zu handeln. Die Gesellschaft ist berechtigt, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Grundkapital: 518.400,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Birkert, Rolf, Frankfurt am Main, *17.08.1961, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.08.2013 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27. August 2018 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 259.200,00 Euro (in Worten: zweihundertneunundfünfzigtausendzweihundert Euro) durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013).


Quelle : Handelsregister  

17613 Postings, 5467 Tage M.MinningerAngebot der Dt. Balaton

 
  
    #32
23.12.13 09:32
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft

Heidelberg

(AG Mannheim HRB 338172)



Angebot

an die Aktionäre der AEE Ahaus-Enscheder AG
Westendstraße 41, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland

zum Erwerb der auf den Inhaber lautenden Stückaktien
(ISIN DE000A1PG979 / WKN A1PG97)
der AEE Ahaus-Enscheder AG
(AG Coesfeld, HRB 14767)

gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld
in Höhe von 1,55 Euro je Stückaktie

1. Präambel

Die AEE Ahaus-Enscheder AG mit Sitz in Ahaus („AEE“) ist eine im Handelsregister beim Amtsgericht Coesfeld unter HRB 14767 eingetragene Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Ihr Grundkapital in Höhe von 518.400,00 Euro ist eingeteilt in 518.400 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Aktien der AEE sind im Freiverkehr an den Wertpapierbörsen in Düsseldorf und Berlin notiert.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Angebots hält die Deutsche Balaton 126.421 Aktien an der AEE. Dies entspricht einer Beteiligung von rund 24,39%.

2. Gegenstand des Angebots

Gegenstand des Angebots sind sämtliche auf den Inhaber lautende Stückaktien der AEE mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 Euro („AEE-Aktien“), die unter der ISIN DE000A1PG979 und der WKN A1PG97 im Freiverkehr an den Wertpapierbörsen Düsseldorf und Berlin gehandelt werden.

3. Angebot

Die Deutsche Balaton AG („Deutsche Balaton“) bietet allen Inhabern von AEE-Aktien, die Gegenstand des Angebots sind, nach Maßgabe der Bedingungen und Konditionen dieses Angebots an, die AEE-Aktien gegen Zahlung des Kaufpreises zu erwerben. Die Inhaber von Aktien, die Gegenstand dieses Angebots sind, werden nachfolgend auch als „Aktieninhaber“ bezeichnet.

4. Kaufpreis

Der Kaufpreis je AEE-Aktie beträgt 1,55 Euro (in Worten: ein Euro fünfundfünfzig Cent).

5. Annahmefrist

Die Annahmefrist beginnt mit Veröffentlichung des Angebots im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Deutsche Balaton unter www.deutsche-balaton.de am Freitag, 20. Dezember 2013, und endet, vorbehaltlich einer Verlängerung der Annahmefrist, am Freitag, 10. Januar 2014, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

Die Deutsche Balaton behält sich eine Verlängerung der Annahmefrist ausdrücklich vor. Eine Verlängerung der Annahmefrist wird die Deutsche Balaton unverzüglich vor Ablauf der Annahmefrist durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Deutsche Balaton unter www.deutsche-balaton.de mitteilen und nachfolgend auch im Bundesanzeiger veröffentlichen. Im Fall der Verlängerung der Annahmefrist verschieben sich die in dieser Angebotsunterlage genannten Fristen für die Abwicklung des Angebots entsprechend.

6. Bedingung und Mindestannahmeschwelle

Das Angebot bezieht sich ausschließlich auf die unter Ziffer 2 beschriebenen AEE-Aktien. Andere Wertpapiere als die unter Ziffer 2 beschriebenen AEE-Aktien sind nicht Gegenstand dieses Angebots. Das Angebot steht unter der Bedingung, dass die Deutsche Balaton mit den in dieses Angebot eingereichten AEE-Aktien unter Berücksichtigung der von ihr selbst zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Angebots gehaltenen 126.421 AEE-Aktien mindestens 259.201 AEE-Aktien und damit 50% sämtlicher AEE-Aktien und des Grundkapitals der AEE plus eine AEE-Aktie halten wird (die ʺMindestannahmeschwelleʺ). Die Mindestannahmeschwelle gilt als erreicht, soweit 132.780 AEE-Aktien zum Verkauf eingereicht wurden.

Die Deutsche Balaton kann bis zu einem Werktag vor Ablauf der Annahmefrist auf die Mindestannahmeschwelle verzichten. Der Verzicht steht dem Eintritt der Mindestannahmeschwelle gleich.

Das Angebot erlischt, wenn die in dieser Angebotsunterlage aufgeführte Mindestannahmeschwelle nicht eingetreten ist. Verträge, die im Zusammenhang mit der Annahme des Angebots angedient wurden, kommen nicht zustande.

Den Eintritt oder den Ausfall der Mindestannahmeschwelle wird die Deutsche Balaton unverzüglich nach Ablauf der Annahmefrist auf ihrer Internetseite unter www.deutsche-balaton.de bekanntgeben. Ebenso wird die Deutsche Balaton einen etwaigen Verzicht auf die Mindestannahmeschwelle unverzüglich nach Entscheidung über einen Verzicht auf ihrer Internetseite unter www.deutsche-balaton.de bekanntgeben.

7. Durchführung des Angebots

7.1 Annahmeerklärung und Sperrvermerk

Aktieninhaber können dieses Angebot nur innerhalb der unter Ziffer 5 benannten Annahmefrist annehmen. Die Annahme kann nur gegenüber einem depotführenden Kreditinstitut oder einem depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder der inländischen Niederlassung eines depotführenden Kreditinstituts oder eines depotführenden Finanzdienstleistungsunternehmens (nachfolgend „depotführendes Institut“) erklärt werden.

Aktieninhaber, die dieses Angebot für ihre AEE-Aktien oder einen Teil ihrer AEE-Aktien annehmen wollen, sollen zur Annahme des Angebots

a)  
die Annahme schriftlich gegenüber dem depotführenden Institut erklären und

b)  
die AEE-Aktien (DE000A1PG979 / WKN A1PG97), für die das Angebot angenommen werden soll, durch ihr depotführendes Institut mit einem Sperrvermerk versehen lassen, der sicherstellt, dass die AEE-Aktien, für welche die Annahme des Erwerbsangebots erklärt wurde, bis zur Abwicklung des Erwerbsangebots, das heißt mindestens bis zur Übertragung der im Rahmen des Erwerbsangebots zu berücksichtigenden AEE-Aktien des jeweiligen Aktionärs, nicht anderweitig börslich veräußert werden können.


Die Annahme des Erwerbsangebots wird mit Zugang der Annahmeerklärung bei dem depotführenden Institut und Einbuchung des Sperrvermerks wirksam. Die Einbuchung des Sperrvermerks ist nur dann fristgerecht innerhalb der Annahmefrist erfolgt, wenn diese bis spätestens zum Ablauf der Annahmefrist, also bis 10. Januar 2014, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) bewirkt wird und die Annahme innerhalb der Annahmefrist (Ziffer 5) gegenüber dem depotführenden Institut schriftlich erklärt worden ist.

Mit der Annahme des Angebots kommt zwischen der Deutsche Balaton und dem annehmenden Aktionär ein Kaufvertrag gemäß den Bestimmungen der am 20. Dezember 2013 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Deutsche Balaton veröffentlichten Angebotsunterlage hinsichtlich der Durchführung des Erwerbsangebots zustande. Mit der Annahme des Angebots einigen sich der Aktionär und die Deutsche Balaton zugleich über die Übertragung des Eigentums an den zum Verkauf eingereichten AEE-Aktien auf die Deutsche Balaton. Der Eigentumsübergang findet statt mit Einbuchung der eingereichten AEE-Aktien im Depot der Deutsche Balaton. Die Aktionäre erklären mit der Annahme, dass die eingereichten AEE-Aktien zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung in ihrem alleinigen Eigentum stehen sowie frei von Rechten Dritter sind.

Mit der Annahme des Angebots weisen die jeweiligen das Angebot annehmenden Aktieninhaber ihr depotführendes Institut an, die in der Annahmeerklärung bezeichneten AEE-Aktien zunächst in ihrem Depot zu belassen, jedoch die AEE-Aktien, für die sie jeweils die Annahme dieses Angebots erklärt haben, mit einem entsprechenden Sperrvermerk versehen zu lassen.

Weiter beauftragen und bevollmächtigen die jeweiligen das Angebot annehmenden Aktieninhaber ihr depotführendes Institut, unter Befreiung von dem Verbot der Beschränkungen gemäß § 181 BGB, alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Abwicklung dieses Angebots vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Eigentumsübergang der eingereichten AEE-Aktien auf die Deutsche Balaton herbeizuführen.

Die in den vorstehenden Absätzen aufgeführten Weisungen, Aufträge und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung dieses Angebots unwiderruflich erteilt.

7.2 Abwicklung des Angebots und Kaufpreiszahlung

Für die weitere Abwicklung des Angebots ist es erforderlich, dass die depotführenden Institute

a)  
spätestens an dem auf das Ende der Annahmefrist folgenden Bankarbeitstag (dies ist voraussichtlich am Montag, 13. Januar 2014) der Deutsche Balaton zur Feststellung der Annahme des Angebots die Anzahl der AEE-Aktien mitteilen, für die die Aktieninhaber dem depotführenden Institut fristgerecht die Annahme des Angebots erklärt haben und für welche fristgerecht ein Sperrvermerk eingetragen wurde; und

b)  
zusammen mit der Mitteilung über die Anzahl der AEE-Aktien gemäß vorstehend lit. a) der Deutsche Balaton mitteilen, auf welches Konto des depotführenden Instituts die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft die Gegenleistung überweisen soll; und

c)  
die in den Wertpapierdepots des jeweiligen Aktieninhabers belassenen AEE-Aktien mit der ISIN DE000A1PG979 / WKN A1PG97, für welche fristgerecht die Annahme des Erwerbsangebots erklärt und für welche fristgerecht ein Sperrvermerk eingetragen wurde, unverzüglich nach Vorliegen der Voraussetzungen für die Übertragung der AEE-Aktien auf das Depot Nummer 90130782 der Deutsche Balaton bei der NATIONAL-BANK AG, BLZ 360 200 30, KV-Nummer: 40 29, übertragen. Die Voraussetzungen für die Übertragung der AEE-Aktien, die kumulativ vorliegen müssen, sind:


(1)
der Ablauf der Annahmefrist (vgl. hierzu Ziffer 5 des Erwerbsangebots) und

(2)
die Mitteilung der Erreichung der Mindestannahmeschwelle durch die Deutsche Balaton an die depotführenden Institute und

(3)
die Zahlung des Kaufpreises durch die Deutsche Balaton auf das von dem jeweiligen depotführenden Institut genannte Konto (die Zahlung des Kaufpreises wird von der Deutsche Balaton voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist, also voraussichtlich am Dienstag, 14. Januar 2014, per Banküberweisung beauftragt).


Die Deutsche Balaton tritt insoweit bei der Abwicklung mit Banken in Vorleistung (Zahlung vor Lieferung). Mit der Gutschrift bei dem jeweiligen depotführenden Institut hat die Deutsche Balaton ihre Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises gegenüber dem das Angebot annehmenden Aktionär erfüllt. Es obliegt dem jeweiligen depotführenden Institut, die Geldleistung dem annehmenden Aktionär gutzuschreiben.


Für die erforderlichen Mitteilungen zu lit. a) und lit. b) können depotführende Institute das Formular verwenden, das von der Internetseite der Deutsche Balaton unter www.deutsche-balaton.de heruntergeladen werden kann.

Mitteilungen der depotführenden Institute an die Deutsche Balaton nach den vorstehenden Absätzen sollen ausschließlich per Telefax an die Faxnummer +49 6221 6492424 erfolgen. Die depotführenden Institute werden gebeten, der Deutsche Balaton zusammen mit den Mitteilungen nach vorstehend lit. a) und lit. b) eine Faxnummer mitzuteilen, um Rückfragen und die Abwicklung zu erleichtern.

Die Deutsche Balaton ist berechtigt, in Einzelfällen durch einseitige Erklärung gegenüber einem depotführenden Institut anstelle der Vorkasse-Abwicklung eine Abwicklung Zug-um-Zug von depotführenden Instituten zu verlangen. Die Deutsche Balaton wird dies dem jeweiligen depotführenden Institut voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist per Telefax mitteilen. In diesem Fall wird, in Abänderung der vorstehenden Angebotsbestimmungen, die Deutsche Balaton über die Abwicklungsbank dem jeweiligen depotführenden Institut den Kaufpreis im Rahmen des Geldverrechnungsverkehrs der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, Zug-um-Zug gegen Übertragung der jeweiligen AEE-Aktien mittels des Verfahrens des Wertpapierübertrags mit Gegenwert gegen Empfang des Kaufpreises auf das von der Abwicklungsbank bei der Clearstream Banking AG eingerichtete Wertpapierdepot zur Verfügung stellen.

7.3 Kosten der Annahme

Etwaige mit der Annahme dieses Angebots entstehende Kosten sind von den betreffenden Aktieninhabern selbst zu tragen. Aktieninhabern, die dieses Angebot annehmen wollen, wird empfohlen, etwaige durch die Annahme des Angebots entstehende Kosten mit dem depotführenden Institut abzuklären.

7.4 Handelbarkeit der AEE-Aktien bis zur Abwicklung des Angebots

Ein börslicher Handel der zum Erwerb eingereichten und mit einem Sperrvermerk versehenen AEE-Aktien (ISIN DE000A1PG979 / WKN A1PG97) ist nicht vorgesehen. Aktionäre, die dieses Angebot annehmen, können daher die mit einem Sperrvermerk versehenen AEE-Aktien bis zu einer eventuellen Löschung des Sperrvermerks aufgrund einer fehlenden Erreichung der Mindestannahmeschwelle oder der Übertragung der Aktien an die Deutsche Balaton wahrscheinlich nicht über die Börse verkaufen, und zwar unabhängig davon, ob die AEE-Aktien im Wege der Zuteilung übernommen werden oder wegen einer eventuellen Überannahme nach Ablauf der Annahmefrist teilweise zurückgegeben werden. Der Handel der AEE-Aktien bleibt im Übrigen von diesem Erwerbsangebot unberührt.

8. Keine Abwicklung bei Nichterreichung der Mindestannahmeschwelle

Das Angebot erlischt, wenn die in dieser Angebotsunterlage aufgeführte Mindestannahmeschwelle nicht erreicht wird oder nicht auf die Erreichung der Mindestannahmeschwelle verzichtet wird. Gleichzeitig werden die Verträge, die mit der Annahme des Angebots geschlossen wurden, dann unwirksam. In diesem Fall wird die Deutsche Balaton die depotführenden Institute über die Nichterreichung der Mindestannahmeschwelle unterrichten und diese bitten, den Sperrvermerk für die zum Verkauf eingereichten AEE-Aktien unverzüglich aufzuheben.

9. Steuerlicher Hinweis

Die steuerliche Behandlung des Veräußerungsvorgangs bei den Aktieninhabern hängt von den jeweiligen individuellen steuerlichen Verhältnissen des jeweiligen Aktieninhabers ab.

10. Veröffentlichungen

Die Deutsche Balaton wird das Ergebnis des Erwerbsangebots auf der Internetseite der Deutsche Balaton unter www.deutsche-balaton.de veröffentlichen.

Alle Veröffentlichungen und sonstigen Mitteilungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit diesem Angebot erfolgen, soweit nicht eine weitergehende Veröffentlichungspflicht besteht oder es nicht anders in dieser Angebotsunterlage festgelegt ist, nur auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.deutsche-balaton.de.

11. Fragen

Wir stehen Ihnen für Fragen unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

Deutsche Balaton AG, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, Telefon: +49 6221 649240, Telefax: +49 6221 6492424, e-Mail: info@deutsche-balaton.de.


Heidelberg, im Dezember 2013 ....[...]

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/...o_quicksearchlist%29=Suchen  

17613 Postings, 5467 Tage M.MinningerVeröffentlichungen nach § 20 Absatz 6 AktG

 
  
    #33
05.02.14 07:24
AEE Ahaus-Enscheder AG

Ahaus

Veröffentlichungen nach § 20 Absatz 6 AktG     04.02.2014

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, hat uns im eigenen Namen und in Vertretung Folgendes mitgeteilt:

a)  
Der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gehört gem. § 20 Abs. 1 und 3 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien an der AEE Ahaus-Enscheder AG, mit Sitz in Ahaus, - auch ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG - unmittelbar und gem. § 20 Abs. 4 AktG eine Mehrheitsbeteiligung an der AEE Ahaus-Enscheder AG unmittelbar.

b)  
Der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg, gem. § 20 Abs. 1 und 3 AktG gehört mehr als der vierte Teil der Aktien an der AEE Ahaus-Enscheder AG mit Sitz in Ahaus, - auch ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG - mittelbar, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der AEE Ahaus-Enscheder AG zuzurechnen sind. Gleichzeitig gehört der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg, gem. § 20 Abs. 4 AktG mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der AEE Ahaus-Enscheder AG, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der AEE Ahaus-Enscheder AG zuzurechnen sind.

c)  
Der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, gehört gem. § 20 Abs. 1 und 3 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien an der AEE Ahaus-Enscheder AG mit Sitz in Ahaus, - auch ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG - mittelbar, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der AEE Ahaus-Enscheder AG zuzurechnen sind. Gleichzeitig gehört der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, gem. § 20 Abs. 4 AktG mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der AEE Ahaus-Enscheder AG, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der AEE Ahaus-Enscheder AG zuzurechnen sind.

d)  
Herrn Wilhelm Konrad Thomas Zours, Deutschland, gehört gem. § 20 Abs. 1 und 3 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien an der AEE Ahaus-Enscheder AG mit Sitz in Ahaus - auch ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG - mittelbar, da ihm gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der AEE Ahaus-Enscheder AG zuzurechnen sind. Gleichzeitig gehört Herrn Wilhelm Konrad Thomas Zours, Deutschland, gemäß § 20 Abs. 4 AktG eine Mehrheitsbeteiligung an der AEE Ahaus-Enscheder AG mittelbar, da ihm gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien der AEE Ahaus-Enscheder AG zuzurechnen sind.


AEE Ahaus-Enscheder AG

Der Vorstand

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/...o_quicksearchlist%29=Suchen  

Seite: < 1 | 2 >  
   Antwort einfügen - nach oben