Vermeiden Sie die Steuerfalle


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Eröffnet am:20.08.08 12:40von: BackhandSm.Anzahl Beiträge:1
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35513 Postings, 6966 Tage BackhandSmashVermeiden Sie die Steuerfalle

 
  
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20.08.08 12:40
Abgeltungsteuer: Vermeiden Sie die Steuerfalle
Für Aktien und Fondsanteile, die vor dem 1.1.2009 gekauft werden, bleibt der Veräußerungsgewinn nach einer Haltedauer von 12 Monaten bis zum St. Nimmerleinstag steuerfrei (sog. Bestandsschutz). Bei Erwerb ab dem 1.1.2009 hingegen fällt die neue Abgeltungsteuer an. Damit Sie den vorteilhaften Bestandsschutz nicht wider Willen verlieren, sollten Sie aufpassen, wenn Sie


* einen Fondsparplan ansparen,
* Aktien desselben Unternehmens in mehreren Etappen zu verschiedenen Zeitpunkten kaufen und verkaufen (Staffelkäufe).


Viele nichtsahnende Menschen werden auch nach dem 1.1.2009 ihre Fondsanteile weiterhin im selben Fondssparplan ansparen und Aktien desselben Unternehmens im selben Depot hinzukaufen. Das aber kann nachteilig sein. Denn wenn Sie Fondsanteile oder Aktien verkaufen, gelten die zuerst gekauften Fondsanteile und Aktien als zuerst verkauft. Ursache hierfür ist die sog. Fifo-Methode (first in - first out), die gesetzlich verankert ist (§ 20 Abs. 4 Satz 7 EStG). Die Fifo-Methode ist deshalb nachteilig, weil die zuerst verkauften Anteile noch unter den Bestandsschutz fallen und so lange wie möglich gehalten werden sollen, um weitere steuerfreie Kursgewinne zu generieren. Wichtig ist daher, dass Sie Vorkehrungen treffen, Altbestände von Neuerwerbungen zu unterscheiden.

TIPP: Um zu verhindern, dass bei einem Teilverkauf die zuerst angeschafften Fondsanteile oder Aktien als verkauft gelten, empfiehlt es sich, einen laufenden Fondssparplan Ende 2008 zu stoppen und ab 2009 neu zu beginnen. Für die Anschaffung neuer Aktien ab 2009 sollten Sie ein zweites Depot oder zumindest ein Unterdepot einrichten. So können Sie später gezielt die neuen Aktien mit Abzug von Abgeltungsteuer verkaufen und sich für die Alt-Aktien den "ewigen" Bestandsschutz für steuerfreie Veräußerungsgewinne sichern.


* Quelle: Steuerrat24  

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