Verfassungsgericht


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Neuester Beitrag: 25.04.21 03:47
Eröffnet am:07.02.14 10:32von: niniveAnzahl Beiträge:34
Neuester Beitrag:25.04.21 03:47von: Christinahyvh.Leser gesamt:3.604
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2157 Postings, 5379 Tage niniveVerfassungsgericht

 
  
    #1
8
07.02.14 10:32
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/...eiter/9447158.html

Mit anderen Worten:
Deutschland läßt andere Länder entscheiden, ob die deren Ausplünderung des deutschen Steuerzahlers mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist!

Man konnte schon zig mal glauben, die Spitze der Dummheit sei erreicht. Aber man wird ein ums andere mal belehrt, daß es doch noch Steigerungen gibt!  
8 Postings ausgeblendet.
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7239 Postings, 5319 Tage sebestieDie neue Demokratie

 
  
    #10
11
08.02.14 11:43
Am Ende entscheiden dann die (EU)Kommissare.
Damit hat der Bundestag auch seine Daseinsberechtigung verloren.
 

2157 Postings, 5379 Tage niniveLöschung

 
  
    #11
10.02.14 19:31

Moderation
Zeitpunkt: 11.02.14 10:27
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Löschung auf Wunsch des Verfassers

 

 

7239 Postings, 5319 Tage sebestieninive

 
  
    #12
6
11.02.14 19:06
Hast du etwas anderes erwartet.
Fuck the EU!  

2157 Postings, 5379 Tage niniveNächster Versuch!

 
  
    #13
3
12.02.14 07:38
Ist hier möglicherweise eine ganz dicke Abbitte des Thread Eröffners in Richtung Bundesverfassungsgericht notwendig!

http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/...gen/9457312.html

Wird sich vor diesem Hintergrund der Verbrecher Draghi trauen, weitere Staatsanleihen zu kaufen wenn er damit rechnen muß, dafür persönlich haftbar gemacht zu werden? Denn dies könnte wohl nur dadurch verhindert werden, daß von höchster politischer Stelle die strafrechtliche Verfolgung eines Verbrechens (=Grundgesetzverstoß) verhindert wird. Das wäre vermutlich selbst in einem dumpfen, gleichgültigen Deutschland, zu viel!

Außerdem:
Die Presseberichterstattung im Allgemeinen hat den oben zitierten Hintergrund des Verfassungsgerichts soweit ausgeblendet, daß der mir selber bei Eröffnung des Threads auch nicht bekannt war. DIES IST SICHERLICH KEIN ZUFALL UND SO GEWOLLT!
Wenn den Märkten/den Soros dieser Welt dieser Umstand bewußt wird, dann geht es rund!Die werden sich den Anleihemarkt von Spanien/Italien/Frankreich etc. vornehmen, deren Zinsen dann eben nicht mehr durch EZB Aufkäufe niedrig gehalten werden können.

Damit wäre das Ende des EUR eingeläutet - mal schauen, wie lange es dauert. Oder ob sich Deutschland tatsächlich in Richtung totalitärem Regime entwickelt.  

2157 Postings, 5379 Tage ninive- 14 -

 
  
    #14
1
06.01.15 16:40
Anscheinend kümmert den Verbrecher Draghi das Verfassungsgerichtsurteil nicht im Mindesten. Gut, was will man von einem italienischen Goldmann Sachs Banker erwarten.

Aber wo sind außerhalb der AfD die Politiker, die öffentlich das Urteil des höchsten deutschen Gerichts verteidigen? Und Verbrecher Draghi klar machen, daß man als deutscher Politiker gewillt ist, dem Ansinnen des Gerichts zur Durchsetzung zu verhelfen?

Da wird gewartet, bis der EZB Verbrecher Fakten geschaffen hat, für die der deutsche Steuerzahler dann gerade zu stehen hat!

Vorschlag meinerseits:
Besagte Politiker nach Verlust Ihrer Immunität strafrechtlich verfolgen. Höneß = 30 Mio = 7 Monate bis zum Freigänger. Merkel/Schäuble/Gabriel/Maas = 6(h00 Mrd (?) = 7000 Monate - lebenslänglich!!!  

2157 Postings, 5379 Tage niniveHochinteressant

 
  
    #15
2
13.01.15 21:14
http://www.institutional-money.com/news/...8c703b4995b48413fb255254ab

Prof. Sinn führt hier aus daß, wenn der EuGH dem Bundesverfassungsgerichtsurteil nicht entspricht, dessen Rechtsprechung somit nicht kompatibel mit der deutschen Verfassung wäre was in der Konsequenz Deutschland dazu zwingen würde, die Maastricht Verträge aufzukündigen.

Wenn das der AfD bewußt sein sollte, sind die bei einem Widerspruch des EuGH ganz schnell beim Verfassungsgericht, da bin ich mir sicher. Und das wäre gut so.

Lieber ein Ende mit Schrecken als ein (schon 6 Jahre dauernder) Schrecken ohne Ende!  

2157 Postings, 5379 Tage niniveAlso

 
  
    #16
1
14.01.15 10:50
zumindest aus dem Bericht Gericht geht für mich nicht ansatzweise hervor, daß sich der sogenannte Generalanwalt auch nur eine Minute mit dem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts beschäftigt hat - es scheint ihm völlig gleich zu sein.

http://www.n-tv.de/wirtschaft/...-Rueckendeckung-article14317366.html

Wenn sich diese Einschätzung im exakten Text bestätigt, ganz klar, sehe ich die AfD vor dem Verfassungsgericht klagen. Gibt das Verfassungsgericht der Klage statt, müßte Deutschland konsequenterweise die Maastricht Verträge verlassen.

 

7774 Postings, 5412 Tage Fischbroetchenoder als Alternative prüfen

 
  
    #17
1
14.01.15 10:58
in wie weit die Verfassung gedehnt oder abgeändert werden kann.

20859 Postings, 4090 Tage WeckmannWir müssen also erst mal die Entscheidung des EuGH

 
  
    #18
1
14.01.15 11:33
abwarten. Aber auch für den Fall, dass der EuGH dem Antrag des Generalanwalts zumindest weitgehend entspricht, gehe ich davon aus, dass das BVerfG dann auch dem Urteil folgen wird - zumindest im Großen und Ganzen.  

2157 Postings, 5379 Tage niniveDie Bundesregierung

 
  
    #19
1
14.01.15 16:54
begrüßt also die Mißachtung des höchsten deutschen Gerichts durch einen südeuropäischen Generalanwalte - mithin Speichellecker der EU Bürokraten inkl EZB - zu Lasten des deutschen Steuerzahlers.http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/...en/11228486-3.html

Ich hoffe, daß die jetzige Politikergarde in 20 Jahren selber vor einem deutschen Strafgericht steht!

 

2157 Postings, 5379 Tage niniveVon einer

 
  
    #20
2
24.01.15 13:14
verantwortungsbewußten deutschen Bunderegierung hätte hätte ich erwartet, daß sie tagesglich mit Bekanntgabe es EZB Wahnsinns beim Verfassungsgericht aufgelaufen wäre, das von diesem avisierte Urteil herbeigeführt hätte und hernach die Maastrichter Verträge gekündigt hätte.  

Parallel der Bevölkerung reinen Wein einschenken in dem man klar artikuliert daß dies kurzfristig enorme ökonomischen Schaden anrichten kann, aber es sich langfristig SICHER auszahlt.    

2157 Postings, 5379 Tage niniveSkandal!

 
  
    #21
1
13.02.16 20:57
http://www.n-tv.de/wirtschaft/...chmals-geprueft-article16991956.html

Da wird in dem Artikel dem Verfassungsgericht ein Urteil nahegelegt - von der deutschen Presse - welches das deutsche Recht beugt, damit das Verfassungsgericht als Instanz seinen Ruf bewahrt.

Wo ist die Unterstützung der deutschen Politik - namentlich Frau Dr. A. Merkel aus der Uckermark - um deutsches Recht zu stützen?

Hoffentlich landet u. a. diese Frau in der uns nachfolgenden Generation mal vor Gericht!  

2157 Postings, 5379 Tage niniveIch verstehe überhaupt nicht,

 
  
    #22
03.08.19 12:05
daß folgende Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichtes keinen Eingang in irgendwelche Diskussionen gefunden hat:

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/...-ezb-kritisch/24857952.html

Sollte sich das Gericht dieses Mal Recht zu sprechen, ist das die Atombombe unter dem heutigen Finanzsystem, und dem EUR sowieso. Verglichen damit wären die Auswirkungen eines ungeregelten Brexit und dem chinesisch-amerikanischen Handelskrieg Kindergartengeplänkel.  

2157 Postings, 5379 Tage niniveZumal Banker

 
  
    #23
1
03.08.19 12:23
ja schon in geradezu entwaffnender Offenheit in Interviews sagen:

"Frau Lagarde wird die Staatenfinanzierung durch die EZB perfektionieren".

www.handelsblatt.com/video/live/...ndelsblatt%20LIVE_22920810

Will das Verfassungsgericht als Institution ernst genommen bleiben, bleibt hier nur eine Ablehnung, der Fakt ist einfach zu offensichtlich - siehe das Zitat.  

20859 Postings, 4090 Tage WeckmannDas BVerfG hat rechtlich so gut wie keine Möglich-

 
  
    #24
1
03.08.19 13:36
keit, sich bei den Anleihekäufen gegen den EuGH zu stellen. Das ergibt sich zum einen bereits aus der Zuständigkeit des EuGH über die Auslegung des EU-Rechts. Zwar hat sich das BVerfG aufgrund eigener Erklärung immer eine Art Hintertür offengehalten (Solange-Rechtsprechung), bislang ist es jedoch dem EuGH - soweit ich das überblicke - stets gefolgt, da das BVerfG die von ihm selbst erstellten Grenzen nie überschritten sah.

Zum anderen will das BVerfG sich und die BRD vor dem Hintergrund des Art. 23 GG (https://dejure.org/gesetze/GG/23.html) ja auch nicht durch eine europa- und verfassungsrechtlich fragwürdige Entscheidung blamieren. Dazu sind die Auswirkungen des Kaufprogramms und seine Gefahren auch nicht konkret genug. Von daher gehe ich davon aus, dass es die Verfassungsbeschwerden ablehnen wird - zumindest weitgehend. Allenfalls sind Regelungen bezüglich des deutschen Vertreters bei der EZB denkbar.  

2157 Postings, 5379 Tage ninive25 - Weckmann

 
  
    #25
03.08.19 14:07
Drei entscheidende Aussagen in dem Post:
Bisher  ist das Verfassungsgericht dem EuGH immer gefolgt - blamieren wegen fragwürdiger Entscheidungen - Gefahren des Kaufprogramms nicht konkret genug.

Meine Ansicht, und damit stehe ich bei weitem nicht allein:
Konkreter als sie sind können die Gefahren gar nicht sein, da die Gefahren schon zur Realität geworden ist - Zinsverlust, Altersarmut etc etc etc.
Ob der Realität gewordenen Gefahr kann von fragwürdigen Entscheidungen keine Rede sein, und Blamagen oder nicht dürfen in der Rechtsprechung ohnehin keine Rolle spielen.

Ich gehe allerdings mit dem Posting insofern konform, als dass eine Ablehnung der Verfassungsbeschwerde durchaus nicht unwahrscheinlich ist - aber mit Rechtsprechung hat das dann, wie so vieles andere hier in Deutschland, nichts mehr zu tuen.

Man hat schlicht Angst vor den Konsequenzen. Aber die hätte m.E. nicht das nach Recht und Gesetz urteilende Gericht zu vertreten, sondern völlig verantwortungslose Politiker und Notenbänker. Und überhaupt: Die Konsequenzen kommen ohnehin auf den Tisch. Sie sind heute 2,6 Billionen EUR schwerer als vor dem Anleihekaufprogramm zu Beginn dieses Threads vor 5 Jahren. Und ein weiteres Weckducken des Verfassungsgerichtes macht diese Summe nur noch größer - verhindert aber nicht, das die Rechnung eines Tages kommt.

Aber aus Anlagegesichtspunkten ist das Wissen um den Zeitpunkt der Rechnung natürlich essentiell.  

20859 Postings, 4090 Tage WeckmannZinsverluste: Ok, es gibt kaum noch Zinsen -

 
  
    #26
3
03.08.19 14:30
jedenfalls nicht auf dem Sparbuch. Die EU-Bürger haben gegenüber der EZB, EU oder gegenüber ihrem Staat aber keinen Anspruch auf einen Mindestzinssatz auf irgendwelchen Guthaben. Es gibt aber durchaus noch Zinsen in Höhe von 2, 3 oder noch mehr %. Aber normalerweise halt nicht auf einem Sparbuch.
Altersarmut - Was hat die EZB damit zu tun?
Blamagen durch Gerichte: Welches Gericht spricht schon wissentlich Urteile, die juristisch nicht haltbar sind? Das ist wäre schon Rechtsbeugung. Der EuGH hat ja entschieden: Die Anleihekäufe sind EU-rechtskonform.

Gerichtspräsident Voßkuhle spricht es aus : "Können wir das juristisch einfangen?“.  

20859 Postings, 4090 Tage WeckmannDie Verfassungsbeschwerden gegen das OMT-Programm

 
  
    #27
2
03.08.19 15:15
sowie das Organstreitverfahren der BT-Fraktion der Linken wurden ja 2016: zurückgewiesen (teilweise bereits unzulässig, ansonsten unbegründet):  https://www.bundesverfassungsgericht.de/...gen/DE/2016/bvg16-034.html ; das Urteil dazu: https://www.bundesverfassungsgericht.de/...rs20160621_2bvr272813.html  

20859 Postings, 4090 Tage WeckmannVerfassungsbeschwerden gegen die Bankenunion

 
  
    #28
2
03.08.19 15:28
hat das BVerfG zurückgewiesen, ohne die Sache gar dem EuGH vorzulegen. Bedenken gegen die Bankenunion waren also europarechtlich nicht wesentlich, verfassungsrechtlich ebenfalls nicht.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/...3DAD4AFF44F735885.1_cid361 ;
das Urteil dazu: https://www.bundesverfassungsgericht.de/...rs20190730_2bvr168514.html  

2157 Postings, 5379 Tage niniveWeckmann 28 + 29

 
  
    #29
1
03.08.19 16:24
Bankenunion + Organstreitverfahren der Bundestagsfraktion Der Linken: überhaupt gar keine Diskussion, Zustimmung.

Der EuGH das Anleiheprogramm mit EU Recht konform - auch richtig, aber: das war natürlich politisch motivierte Rechtsbeugung, jeder weiß, daß es so ist, und wird ja auch ganz offen ausgesprochen - siehe der Link von Halver in Post 24.

Kein Mensch hat einen Rechtsanspruch auf einen Zins, aber das ist, und da gehen wir auseinander, auch gar nicht die Frage. Die Frage ist, ob die EZB Politik die Ursache war und ist für Zinsverluste. Und die Antwort ist ein klares Jawohl. Und natürlich ist das ursächlich für Altersarmut, da Lebensversicherungen, ausbleibende Zinsen nicht nur auf Spareinlagen, sondern auch auf Staatsanleihen, die Alterssicherung abgeschafft hat. Ursache EZB - Wirkung Verarmung insbesondere der Deutschen. Das ist Fakt.

Und die Frage ist, ob das mit dem Grundgesetz kompatibel ist. Es kann ja durchaus sein, das Europaecht nicht mit dem Grundgesetz kompatibel ist.  

Mich wundert halt nur, egal wie wahrscheinlich eine Ablehnung ist, daß dies im Diskurs keine Rolle spielt, denn passiert es - oder es werden wirkliche Hürden aufgebaut - sind die Folgen eines ungeordneten Brexit ein Kindergeburtstag gegen die Folgen des Urteils. Aber nochmals:
Die Situation wird immer schlimmer - je länger man sich um den Stopp dieses Wahnsinns herumdrückt.  

20859 Postings, 4090 Tage WeckmannBeim Link in #24 erscheint bei mir nur "Seite

 
  
    #30
3
03.08.19 17:22
nicht gefunden." Wenn das aber der Halver ist, an den ich jetzt denke, ist das sowieso ziemlich unerheblich was der sagt, weil er kein Jurist ist, erst recht kein Verfassungsrechtler.

Übrigens: Anstatt immer nur auf Anlagen mit Zinsen zu gucken, sollte der Horizont mal auf Aktien ausgeweitet werden. Langfristig gesehen war deren Rendite besser als die von Zinsanlagen. Da ist das Ausland den Deutschen oft einiges voraus. Und die gesetzlichen Renten sind dieses Jahr z.B. kräftig gestiegen.

Da stimme ich ja auch zu, dass (u.a.) die EZB für die niedrigen Zinsen auf Guthaben verantwortlich ist. Der EuGH hat die Anleihenkäufe für zulässig erklärt. Denn es findet ja keine direkte Staatsfinanzierung statt. Das wäre in der Tat unzulässig. Da bleiben dem BVerfG nicht mehr viele Möglichkeiten. Es wird sich vermutlich u.a. natürlich mit der Höhe der Anleihenkäufe auseinandersetzen, wieder mit der demokratischen Legitimation der EZB-Entscheidungen einerseits und Unabhängigkeit der EZB andererseits und ihrem deutschen Vetreter, mit der Verfassungsidentität wie bereits in den anderen Urteilen zuvor auch, etc. Und letztlich wird da m.E. rauskommen, dass auch hier das BVerfG keine durchgreifenden Bedenken haben wird, es die Verfassungsbeschwerden also abweisen wird (ggf. mit Einschränkungen).  

2157 Postings, 5379 Tage niniveWeckmann 31

 
  
    #31
04.08.19 13:47
Wieder sehr interessant was Du schreibst:
"Denn es findet ja keine direkte Staatsfinanzierung statt. Das wäre in der Tat unzulässig".

Zwei Kommentare dazu:
1. Genau darauf zielte das Interview von Halver ab. Er sprach von der Perfektionierung der Staatenfinanzierung durch Frau Lagarde wie vom Selbstverständlichsten der Welt. Und da ist es sehr relevant, daß diese Aussage von einem Banker und eben nicht von einem Juristen kam!

2. Du sprichst von direkter Staatenfinanzierung und räumst ein, daß die unzulässig wäre. Wird in den Statuten der EZB zwischen direkter und indirekter Staatenfinanzierung unterschieden - die eine ist erlaubt, die andere nicht? Ich weiß das nicht!

Fakt ist, und das kristallisiert sich in unserer Diskussion klar heraus:
Das Agieren der EZB hat Deutschen massive geschadet und tut es weiterhin.
Das Agieren der EZB ist Staatenfinanzierung - direkt oder indirekt mal außen vor gelassen - von einem Banker wie ganz selbstverständlich bestätigt. Sollte zur indirekten Finanzierung keine explizite Erlaubnis erteilt worden sein, muß das Bundeverfassungsgericht die Praxis ablehnen.

Und dabei spielt das (dumme, auch da gebe ich Dir völlig recht!) Anlegerverhalten der Deutschen keine Rolle.







 

20859 Postings, 4090 Tage Weckmann2. Ich fang mal mit dem 2. Punkt an. Relevant für

 
  
    #32
2
04.08.19 17:12
Frage der Zulässigkeit von Staatsanleihenkäufen durch die EZB ist der Art. 123 AEUV. Danach ist u.a. der "unmittelbare Erwerb" von solchen Schuldtiteln durch die EZB verboten . Sie darf solche also nicht direkt von den Staaten erwerben. Gekauft hat die EZB die Staatsanleihen ja nur von Banken (oder anderen privaten Verkäufern) auf dem Sekundärmarkt. Ob so ein mittelbarer Erwerb zulässig ist, ist wohl Auslegungssache. In einem Umkehrschluss kann man ja sagen, dass der mittelbare Erwerb von Staatsanleihen zulässig ist. Und der EuGH hat dies in einem Umkehrschluss halt so ausgelegt, dass so ein indirekter Erwerb zulässig ist. Wesentlich war aber insbesondere, dass sich die EZB auch sonst im Rahmen ihrer Kompetenzen bewegt habe (u.a. Deflationsbekämpfung). Dass die Staatsanleihenkäufe bei den Staaten der gekauften Staatsanleihen u.a. zu weniger Zinsaufwendungen führt, sei dabei nur ein Nebeneffekt.
Kurze Urteilserläuterung und Einschätzung zum künftigen Urteil des BVerfG durch eine dt. Jua-Prof: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/...zulaessig-deflation-pspp/
u.a. Erläuterung zum Art. 123 AEUV: https://www.wiwo.de/politik/europa/...ng-loest-sich-auf/23148430.html
Art. 123 AEUV: https://dejure.org/gesetze/AEUV/123.html

Zum 1. Punkt: Das BVerfG hat dazu u.a. den Weidmann befragt (der ist wohl selber ein Kritiker der Anleihenkäufe - https://www.finanzen.net/nachricht/anleihen/...flationsgefahr-5910699 ).  

20859 Postings, 4090 Tage WeckmannVerbesserung: ...durch einen dt. Jura-Prof:

 
  
    #33
1
04.08.19 17:13

7 Postings, 1122 Tage ChristinahyvhaLöschung

 
  
    #34
25.04.21 03:47

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Zeitpunkt: 26.04.21 10:27
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