Übernahmeangebot ?


Seite 1 von 1
Neuester Beitrag: 12.04.06 17:11
Eröffnet am:10.02.06 09:03von: The BrainAnzahl Beiträge:9
Neuester Beitrag:12.04.06 17:11von: sacrificeLeser gesamt:6.825
Forum:Börse Leser heute:9
Bewertet mit:
1


 

439 Postings, 7371 Tage The BrainÜbernahmeangebot ?

 
  
    #1
1
10.02.06 09:03
Moin, moin,

kann mir bitte mal jemand erklären, was das hier heißt? ...Antrag zur Befreiung von einem Übernahmeangebot an die freien Aktionäre...

Nehmen die mir meine Papiere ohne zu fragen weg?

Was ist als Abfindung angemessen?

Gruß
The Brain  

1519 Postings, 8085 Tage joeflaiAnscheinend

 
  
    #2
14.02.06 15:09
kanns keiner, bzw. will es keiner! Ich glaube nicht das das so einfach geht, ansonsten ist das doch ne prima Meldung!  

439 Postings, 7371 Tage The BrainBleib erstmal drin

 
  
    #3
15.02.06 16:14
und warte die Zahlen für 2005 ab.




Gruß
The Brain  

44542 Postings, 8545 Tage Slaterhört sich nach jahrelangem Rechtsstreit an

 
  
    #4
15.02.06 16:17
Squeeze out Prozesse bringen meistens Geld für die Aktionäre, man braucht aber einen langen Atem  

18637 Postings, 8029 Tage jungchendeute das so

 
  
    #5
15.02.06 16:21
"Antrag zur Befreiung von einem Übernahmeangebot an die freien Aktionäre"

... bedeutet fuer mich, dass KEIN angebot gemacht werden muss.
manchmal uebernimmt eine firma die mehrheit (oder mehr als 30%) einer anderen firma, um sie zu sanieren. dann kann sie beantragen, den restlichen aktionaeren kein angebot machen zu muessen (was ja sonst laut gesetz notwendig waere).
fuer sanierung wird dem oft stattgegeben.  

18637 Postings, 8029 Tage jungchenja

 
  
    #6
15.02.06 16:26
bei einem genaueren blick auf die entsprechende adhoc ist meine vermutung wohl zu bestaetigen. wegen uebernahme aus sanierungszwecken wurd dem antrag stattgegeben, kein pflichtangebot an die uebrigen aktionaere abgeben zu muessen.
also hat der neue hauptaktionaer nun die aktien, fuer die kleinen aktionaere aendert sich gar nix

--


Ad hoc - RTV Family Entertainment Befreiung vom Übernahmeangebot  

17:17 09.02.06  

Ad hoc-Mitteilung der RTV Family Entertainment AG (ISIN DE0005408918/ WKN 540891):

Das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hatte mit Bescheid vom Freitag, den 14. Oktober 2005, einem von der F&M Film und Medien Beteiligungs GmbH ("F&M"), Wien, sowie dem Alleingesellschafter der F&M, Dr. Stefan Piëch, gestellten Antrag zur Befreiung von einem Übernahmeangebot an die freien Aktionäre nach § 37 WpÜG stattgegeben. Die Befreiung stand unter der auflösenden Bedingung und dem Widerrufsvorbehalt, dass die wesentlichen Beiträge der an dem Sanierungskonzept beteiligten Parteien bis zum 31.12.2005 geleistet werden.

Die RTV Family Entertainment AG ("RTV") teilt hiermit mit, dass sämtliche Beiträge aus dem Sanierungskonzept von allen Beteiligten geleistet wurden und die auflösenden Bedingungen nicht eingetreten sind. Die seitens des BaFin stattgegeben Anträge zur Befreiung von einem Übernahmeangebot an die freien Aktionäre bleiben somit wirksam. Nach abgeschlossener Sanierung kann sich RTV nun unbelastet auf die Optimierung und den Ausbau des operativen Geschäftes konzentrieren, und freut sich die Ergebnisse für 2005 in Kürze bekannt zu geben.

München, 9. Februar 2006

RTV Family Entertainment AG Raimund Köhler Tel.089 99727121 Fax 089 99727191 Email: ir@rtv-ag.de

 

439 Postings, 7371 Tage The BrainWunderbar!

 
  
    #7
15.02.06 16:50
Vielen Dank

Gruß
The Brain  

1519 Postings, 8085 Tage joeflaiGenau @jungchen

 
  
    #8
16.02.06 12:36
Habe mich informiert. F&M hat ja damals 89,3 % von der Ravensburger AG übernommen, hätte also nach Gesetzlage, da mehr wie 30%, ein Angebot den Aktionären unterbreiten müssen, zu Sanierungszwecken kann man aber einen Antrag stellen um dies nicht machen zu müssen, also so wie es ja dann gelaufen.  

29429 Postings, 6762 Tage sacrificeKartellamt: RTL darf n-tv schlucken

 
  
    #9
12.04.06 17:11

| 12.04.06, 16:13 Uhr |
Die vollständige Übernahme des Nachrichten-Senders n-tv ist trotz Bedenken wegen einer weiteren Konzentration auf dem Werbemarkt genehmigt worden.

Das Bundeskartellamt habe den Kompletterwerb von n-tv durch RTL freigegeben, weil damit die Voraussetzungen für eine Sanierungsfusion gegeben seien, teilten die Wettbewerbshüter mit. Zwar hege die Behörde wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen den Zusammenschluss, doch würde n-tv ohne die Übernahme eingestellt. Damit griffen die gesetzlichen Voraussetzungen, die eine Genehmigung für diesen Sonderfall vorsehen.

Keine marktbeherrschende Stellung

Die RTL-Gruppe, die bereits 50 Prozent der n-tv-Anteile hält, kann nun die restlichen 50 Prozent vom Mitgesellschafter CNN Time Warner erwerben. Nach Angaben von Behördenchef Ulf Böge erteilten die Kartellwächter ihre Genehmigung trotz ihrer Bedenken, dass RTL mit der alleinigen Kontrolle des Nachrichtensenders seine dominante Position auf dem deutschen Fernsehwerbemarkt weiter ausbauen könne.

Schon heute werde dieser Markt von der Münchner Sendergruppe ProSiebenSat1 und der in Luxemburg ansässigen RTL-Gruppe mit ihren Sendern RTL, RTL2, Super RTL und Vox beherrscht, erläuterte Böge beherrscht. Doch hätten die Ermittlungen des Kartellamts ergeben, dass auch bei einem Fusionsverbot die Werbekunden von n-tv bei RTL oder ProSiebenSat1 landen würden, weil der Nachrichtensender dann dicht gemacht würde. Andere potenzielle Käufer hätten sich „angesichts der wirtschaftlichen Situation von n-tv und den Marktgegebenheiten“ nicht gefunden, fügte Böge hinzu.



I would never die for my believes, because I might be wrong
 

   Antwort einfügen - nach oben