Teil von fremden Wohneigentum fotografieren ?


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Neuester Beitrag: 25.04.21 10:38
Eröffnet am:30.08.19 13:21von: gogolAnzahl Beiträge:6
Neuester Beitrag:25.04.21 10:38von: SabrinaielkaLeser gesamt:1.195
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14542 Postings, 6496 Tage gogolTeil von fremden Wohneigentum fotografieren ?

 
  
    #1
30.08.19 13:21
ist es in Deutschland eigentlich erlaubt ?
ein Eigentuemer hat von seinem Balkon auf Nachbar Balkon fotografiert ( keine Menschen ) als Nachweiss das dort etwas gelagert wird
bei der Eigentuemerversammlung legt er die Bilder vor.
der betroffene Eigentuemer will darauf klagen, weil illegale Bilder gemacht wurden.

und da der ,, Fotograf " auch im oeffentliche Dienst arbeitet, den AG informieren

42940 Postings, 8411 Tage Dr.UdoBroemmeDann müssten Luftaufnahmen ja auch verboten sein

 
  
    #2
1
30.08.19 13:23
oder Google-Maps in Satellitenansicht. Und was soll der Arbeitgeber damit zu tun haben?

14542 Postings, 6496 Tage gogolbei google map

 
  
    #3
1
30.08.19 13:26
gibt es ja das Widerspruchsrecht
aber mit dem AG wird wohl nur ,, die Wut " des Rentner sein, Berufsnoergler

139410 Postings, 8951 Tage seltsamich vermute, es ist verboten

 
  
    #4
1
30.08.19 16:25
Nach deutschem Recht ist es nicht zulässig, über Mauern zu spähen oder andere Hindernisse zu überwinden oder Hilfsmittel wie Teleobjektive, Leitern oder auch Luftfahrzeuge zu verwenden, um in die geschützte Privatsphäre einer Person einzudringen (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2003, Az. VI ZR 373/02, Luftbildaufnahmen vom Ferienhaus). Dies betrifft jedoch nur die Privatsphäre von Personen

Es wird wohl auf Privatsphäre hinauslaufen. Und der Standort des Fotografen kaum "solange die Aufnahmen von öffentlichem Grund aus erfolgen" hier vorliegt.  

14542 Postings, 6496 Tage gogoldanke

 
  
    #5
30.08.19 16:33
da es hier der liebe Nachbar war.

139410 Postings, 8951 Tage seltsamdas Ganze wurde sehr verkompliziert

 
  
    #6
30.08.19 17:00
einerseits höchstpersönlicher Lebensbereich, anderseits öffentlich einsichtiges Gelände.
Anderseits kann nicht von einem Schaden oder einer Überwachung (??) gesprochen werden.
Illegal werden die Bilder allerdings nicht sein, da ja Fotograf und Bildstandort bekannt sind und nur zu bestimmten Zwecken (Beweislage) gemacht sind.
 

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