Steuererklärung für 2005: Halbeinkünfteverfahren?


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Neuester Beitrag: 13.02.06 20:16
Eröffnet am:12.02.06 19:14von: OldMcDonaldAnzahl Beiträge:17
Neuester Beitrag:13.02.06 20:16von: .JuergenLeser gesamt:3.589
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186 Postings, 7457 Tage OldMcDonaldSteuererklärung für 2005: Halbeinkünfteverfahren?

 
  
    #1
12.02.06 19:14
Hi Zusammen,

Ich bin grade dabei meine Steuererklärung für 2005 zu machen...um genauer zu sein: Ich bin gerade dabei meine privaten Veräußerungsgeschäfte aufzulisten (per WISO Sparbuch 2006). Nun muss ich jedoch angeben, ob die jeweiligen Veräußerungsgeschäfte dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen? UND GENAU DA LIEGT MEIN PROBLEM! Woher weiß ich, ob der jeweilige Aktienverkauf dem Halbeinkünfteverfahren unterliegt?

Schon mal Danke im Voraus! :)  

616 Postings, 8007 Tage Harlekinweil alle Aktienverkäufe

 
  
    #2
12.02.06 19:27
diesem unterliegen  

10 Postings, 6989 Tage ShareholderValueSehr kurzbündige Antwort ;-)

 
  
    #3
12.02.06 20:09
Was sagen die anderen Experten im Forum dazu?  

4048 Postings, 7338 Tage HeimatloserMoin

 
  
    #4
12.02.06 23:48
§3 Nr.40 EStG in Verbindung mit §20 Abs.1 Nr.1 und §23 Abs.3 EStG.

Also stimmt das schon so.

Gruß

 

24466 Postings, 7146 Tage EinsamerSamariterNicht angeben! Dann haste diese Probleme nicht ;-) o. T.

 
  
    #5
1
12.02.06 23:51

5687 Postings, 8480 Tage duschgelwenn innerhalb der Spekulationsfrist verkauft

 
  
    #6
13.02.06 00:07
wurde, dann unterliegen sie dem HE-Verfahren - ansonsten nicht  

12377 Postings, 7512 Tage .Juergenaußerdem sind die banken seit 2004

 
  
    #7
2
13.02.06 00:16
dazu verpflichtet.
jedem kunden für das abgelaufene jahr,
eine aufstellung über seine getätigten veräußerungsgeschäfte zu erstellen

und dort ist auch eine spalte, HE = ja/nein und entsprechend ausgefüllt.  

24466 Postings, 7146 Tage EinsamerSamariter@.Juergen

 
  
    #8
13.02.06 00:20
...und wenn man die online zugeschickt bekommt, vergisst man schnell diese auch auszudrucken.

Ich meine, man ist doch in erster Linie über die fett-grünen Beträge nervös, amüsiert, blind und abgelenkt...

Wer denkt denn da noch an den Fiskus? Und dann noch an "teilen"? *fg*

...be invested
 
Der Einsame Samariter

 

297 Postings, 6677 Tage Daxhotteam besten.......

 
  
    #9
13.02.06 00:27
keine Aktien verkaufen, dann kassierste nur Dividende und hast im Alter, ein Zubrot zu Deiner "Kleinen Rente".
So machen es die Amis,Holländer,Engländer,Skandinavier auch.

Das wird sich in Deutschland, auch mehr und mehr Durchsetzen, das Rentenproblem wird es fördern.  

297 Postings, 6677 Tage Daxhottedann hört endlich die Zockerei auf;-)) o. T.

 
  
    #10
13.02.06 00:30

12377 Postings, 7512 Tage .Juergen@EinsamerSamariter

 
  
    #11
4
13.02.06 00:30
ja bei den online banken muß man sich selber ausdrucken.
und da wird vielleicht auch schnell mal was übersehen.
im doppelten sinn des wortes.
da hast du vollkommen recht,
vielleicht die sowas generell per post versenden.

aber man ist ja nicht verpflichtet diese aufstellung
an das FA mitzuschicken.
diese dient ja in erster kinie zur info für den depotinhaber
aber bei nichtangabe von steuerpflichtigen erträgen
natürlich auch als beweismittel fürs FA.  

3817 Postings, 7017 Tage SkydustAuch nochmal ne Frage..sind Die Gewinne

 
  
    #12
13.02.06 01:00
nach 1 jahr steuerfrei...oder auch nicht mehr !?  

12377 Postings, 7512 Tage .Juergenja, nach einem jahr haltefrist steuerfrei o. T.

 
  
    #13
13.02.06 01:01

3817 Postings, 7017 Tage Skydustdanke, hab gedacht das haben

 
  
    #14
13.02.06 01:04
sie auch schon geändert..aber so ist das ja noch  

3817 Postings, 7017 Tage Skydustokeeeeeeeeeeeeeeee o. T.

 
  
    #15
13.02.06 01:04

186 Postings, 7457 Tage OldMcDonaldGroßartig!

 
  
    #16
13.02.06 07:05
Vielen Dank für die Tipps! :)

Jedoch hat mir meine Spaßkasse zum Jahresabschluss nur die "Jahreserträgnisaufstellung 2005" sowie den "Depotauszug per 31.12.05" zugeschickt. Muss man die Liste mit den getätigten Wertpapiergeschäften noch mal extra anfordern?  

12377 Postings, 7512 Tage .Juergen Hallo OldMcDonald die meinte ich auch in #7

 
  
    #17
13.02.06 20:16
in der Jahreserträgnisaufstellung 2005

sind normalerweise alle verkäufe aus dem jahr 2005 enthalten

gruß juergen

 

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