Steuer-CD: Habt ihr euch schon selbst angezeigt?


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Neuester Beitrag: 08.06.10 15:10
Eröffnet am:05.02.10 08:34von: metropolisAnzahl Beiträge:6
Neuester Beitrag:08.06.10 15:10von: SufdlLeser gesamt:2.936
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9108 Postings, 6257 Tage metropolisSteuer-CD: Habt ihr euch schon selbst angezeigt?

 
  
    #1
2
05.02.10 08:34

15869 Postings, 5666 Tage digger2007welches Konto ? welches Geld? was ist das?

 
  
    #2
1
05.02.10 08:40

478 Postings, 7000 Tage ohaseich hoffe

 
  
    #3
2
05.02.10 08:51
die finden in der  deskette auch ein konto auf meinem namen.

dann mache ich mit der steufa halbe halbe  

9108 Postings, 6257 Tage metropolisup

 
  
    #4
08.02.10 00:07

10997 Postings, 5261 Tage SufdlDanke fuer deine Antwort im anderen Thread.

 
  
    #5
08.06.10 14:32

Ich habe schon jede Menge Steuern geblecht. Also muesste ich doch die "vermeintlich" entstandenen Verluste gutgeschrieben bekommen (25%)??

Nochmal:

Kaufe 500 Aktien zu 10, Kurs halbiert sich. 

Dann kaufe ich 500 zu 5 und verkaufe sofort wieder. Gemittelter Kurs ist 7,5 Euro.

Rechnerischer Verlust: 2,5 Euro pro Aktie: 1250 Euro, macht 313 (25%)

Oder bekomme ich nur Steuern ersetzt, die ich vorher bei der SELBEN Aktie gezahlt habe?? So viel ich weiss nicht.

Entschuldige, wenn ich Dir auf die Nerven gehe, aber vielleicht kannst Du noch mal kurz antworten?

 

 

10997 Postings, 5261 Tage SufdlServus

 
  
    #6
08.06.10 15:10
war gerade bei meinem Bankster. Dem raucht auch der Kopf. Die Frage ist: welche Aktien werden beim Teilverkauf zuerst verkauft. Wenn es "first in, first out"ist, klappt mein System nicht. Das muss wohl aber nicht zwangslaeufig der Fall sein:

Ein Anleger besaß hundert Aktien eines bestimmten Unternehmens. Später kaufte er weitere 50 Aktien derselben Gesellschaft dazu. Innerhalb eines Jahres nach dem Hinzuerwerb der weiteren Wertpapiere verkaufte er aus seinem Bestand fünfzig Aktien mit Gewinn.

 

Das Finanzamt ging davon aus, dass die zuletzt angeschafften Aktien zuerst wieder als verkauft gelten ("last in-first out"). Der Bundesfinanzhof hielt dies nicht für gerechtfertigt. Ist bei einem Sammeldepot mit gleicher Wertpapiernummer nicht feststellbar, welche Aktien entnommen und verkauft wurden, gilt der Grundsatz "first in-first out". Dies hatte zur Folge, dass die zuerst angeschafften Aktien als verkauft galten, für die die Spekulationsfrist bereits abgelaufen war.

Da muss ich weiter dranbleiben!!

Kann man selber entscheiden, welche Aktien zuerst verkauft werden??

Da muss ich meinen Broker fragen.

Weisst Du was dazu?

 

Gruss, Sufdl.

 

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