Steinhoff International Holdings N.V.
Seite 8142 von 14448 Neuester Beitrag: 16.04.24 07:34 | ||||
Eröffnet am: | 02.12.15 10:11 | von: BackhandSm. | Anzahl Beiträge: | 362.193 |
Neuester Beitrag: | 16.04.24 07:34 | von: Squideye | Leser gesamt: | 85.525.288 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 7.832 | |
Bewertet mit: | ||||
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Bitte dann bei Gelegenheit mal Rückmeldung , Danke .
http://tools.morningstar.de/3hve95cpyh/...XETR&BaseCurrencyId=EUR
..die wenigen die bei Finanzen.net angemeldet sind...KÖNNEN KEINE
UNLIEBSAMEN USER AUSBLENDEN!
Wir lesen also alles! ALLES! ALLES!! ALLES!!!
Verstanden???
Und was bringt es Dir und uns, wenn Du immer wieder antwortest?
Macht es den Thread leserlich? Sicherlich nicht.
Hält es diesen User von irgendetwas ab? Sicherlich nicht.
Verstanden???
PS.
Ich dachte Du hättet Interesse an Steinhoff, aber Deine persönliche Dinge scheinen über allem zu stehen.
Das am 22.08.2019 von mir angekündigt Memorandum and Articles of Association, ist auf
https://beta.companieshouse.gov.uk/company/11728460/filing-history
eingestellt.
Ich freue mich schon jetzt über jede sachliche Korrektur und kritische Anmerkung, die dem Forum informativen Charakter gibt.
Nachfolgend ist per Definition die KH als nominelle Kapitalherabsetzung zu verstehen. Weiter wird hier von der Vereinfachten KH §§ 229 ff. AktG ausgegangen. Eine Betrachtung zur Kombination mit anschließender KE ist nur in sehr begrenzten Umfang Gegenstand dieses Beitrages.
Bei der nominellen Kapitalherabsetzung wird das gezeichnete Kapital teilweise in andere Bilanzposten (z. B. die Kapitalrücklage) umgeschichtet. Diese Umschichtung hat drei wesentliche Auswirkungen:
# Die Einstellung des frei gewordenen Kapitals in die genannten Rücklage erlaubt den Zugriff der Gesellschaft auf die umgeschichteten Mittel, insbesondere zur Deckung von Jahresfehlbeträgen!
# Für das Unternehmen wichtiger ist jedoch, dass eine Kapitalherabsetzung eine Unterbilanz zu beseitigen hilft.
# Schließlich führt die Kapitalherabsetzung dazu, dass die für die Ausschüttung von Gewinnen zu überwindenden Ausschüttungssperren sinken. (Hier noch nicht so wichtig)
Der Gesetzgeber hat im Falle der Kapitalherabsetzung § 234 Abs.1 AktG die Möglichkeit geschaffen, der Kapitalmaßnahme bilanzielle Rückwirkung beizumessen. Der Jahresabschluss des abgelaufenen Geschäftsjahres kann so aufgestellt werden, als ob der Kapitalschnitt bereits am Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres vollzogen gewesen wäre.
eof
Deshalb an dieser Stelle nochmal an Alle: Bitte nicht auf diese Trolle eingehen. Wenn ihr meint ihr müsstet eine Diskussion mit diesen Wesen eingehen, dann lest einfach mal die letzten 10 Post von solchen Trollen, ihr werdet schnell merken das eine echte Auseinandersetzung mit dem Thema Steinhoff nicht erzielt werden soll sondern lediglich negative Tendenzen zu streuen und allgemein für Verunsicherung zu sorgen. Und da ist es ziemlich egal welchen von diesen Vögeln ihr da raussucht, der Grundtenor ist immer der gleiche.
Solltet ihr trotzdem zu der Erkenntnis kommen das sich eine Diskussion mit solchen Typen lohnt... naja dann bitte aber als BM
Ich habe es nur überflogen, aber weiß irgendwer, an welchen Stellen alles Änderungen vorgenommen wurden?
@STEINHOFF bei deinemInformationsstand kann ich vertsehen, dass du noch mal aufgestockt hast.
"Alter Buchwert waren ja ca. 50 Cent, und soweit ich weiss, dürfte steinhoff ja keine Aktien unter Buchwert zurückkaufen, daher macht vielleicht 1 Cent Buchwert einen gewissen Sinn. Bitte um Kotrrektur, wenn ich falsch liege, Danke!"
KORREKTUR, du liegst falsch.
Einladung zur HV Seiten 10 und 11 (mit deepl):
".... If the general meeting adopts the relevant resolutions to give effect to the Capital Reduction, the issued capital of the Company will be reduced. .......
(Wenn die Hauptversammlung die entsprechenden Beschlüsse zur Durchführung der Kapitalherabsetzung fasst, wird das Grundkapital der Gesellschaft herabgesetzt.)
...... Pursuant to the Dutch Civil Code, it is in principle notallowed to issue shares below par....
(Nach dem niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuch ist es grundsätzlich nicht zulässig, Aktien unter dem Nennwert auszugeben.)..."
Ich sehe keinen Aktienrückkauf, sonder eine Verwässerung als Stossrichtung, deshalb werde ich gegen die Kapitalherabsetzung stimmen.
Bleibt noch das Thema KH auf Grund Verlustverrechnung.
Da ich davon ausgehe, dass sich SH arm gerechnet hat, ist das logischer Weise kein PRoblem für mich (aber Arbeit fürs Rechnungswesen) und dass die Gläubiger den bisher eingefädelten Deal den BAch runter schwimmen lassen glaube ich auch nicht, trotz etwas schwächerem Looting.
Ihr werdet diese Klientel niemals los, hier wird es immer Typen geben die einem permanent auf den Sack gehen...
und es werden immer mehr werden, verlasst euch drauf!
Na dann viel Spaß noch...ich bin hier jetzt erstmal für unbestimmte Zeit weg!
WArum sollten z.B. der Südafrikanische Pensionsfond etc. (sofern er inzwischen kein Anders Pfand hat) für den Vorschlag der Verwaltung stimmen?
Oder die andern geprellten Aktionäre ohne Gläubigerpfand?
Wird sehr interessant, ob die Abstimmung (wie ich auch fürchte) eine "g'mahte Wies'n" wird, ober ob sich einige Foristen furchtbar in den Arschbeissen müssen, weil sie nur im Forum palavert haben, anstatt sich um die Ausübung ihrere Rechte(Pflichten?) zu kümmern.
Ab Freitag abend werden wir schlauer werden.
Deine Befürchtungen sind verständlich. Die meisten hier denken so. i.d.R. Funktioniert es auch so wie du argumentierst. Allerdings:
# Zulässige Zwecke einer vereinfachten Kapitalherabsetzung:
Eine vereinfachte Kapitalherabsetzung darf nur einem oder mehreren der folgenden Ziele dienen:
• Ausgleich von Wertminderungen und Deckung von sonstigen Verlusten
• Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage.
Der Zweck muss in dem zu fassenden Hauptversammlungsbeschluss angegeben werden! Fehlt diese Angabe, ist der Beschluss anfechtbar; werden andere Zwecke als die genannten verfolgt, obwohl die Kapitalmaßnahme ausdrücklich als vereinfachte Kapitalherabsetzung bezeichnet wird, ist der Beschluss nach § 241 Nr. 3 AktG nichtig, weil er dem Gläubigerschutz zuwider läuft. Die exakte Angabe des Zwecks dient dazu, eine zweckentsprechende Verwendung der Mittel, zu der die Aktiengesellschaft verpflichtet ist § 230 S. 2, 3 AktG), überprüfbar zu machen. Dementsprechend verlangt zumindest die herrschende Ansicht, dass, wenn beide Zwecke verfolgt werden, eine betragsm€aßige Aufteilung des Herabsetzungsbetrages auf die verschiedenen Zwecke zu erfolgen hat.
Ich kann weder in der Einladung zu HV noch in Appendix 4 irgendetwas finden was mich andere als bilanzkosmetische Zwecke annehmen lässt.
eof
Zeitpunkt: 27.08.19 10:44
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers
Kennt ihr den Nennwert von Amazon? Ja er ist 0,01 USD...
Kennt jemand den Nennwert von Alphabet(Google)? Ja er ist sogar 0,001 USD
Jetzt verstehe ich das Problem nicht, wenn Steinhoff den gleichen Nennwert bekommt wie Amazon, aber noch immer einen höheren als Google.
Hier wir wie immer einfach nur von bezahlten Schreibern Angst verbreitet.
"...Ich kann weder in der Einladung zu HV noch in Appendix 4 irgendetwas finden was mich andere als bilanzkosmetische Zwecke annehmen lässt."
Formaljuristisch bin ich ganz bei dir, nur Lebenspraktisch sehe ich es anders kommen.
Wenn, das Kapital zu "bilanzkosmetischen Zwecken" erst einmal herabgesetzt ist, dann IST ES HERABGESETZT:
UNd mit zeitlichem Versatzt (darf nur nicht offiziell irgendwie in ZUsammenhang mit der KH gebracht werden!) erfolgt die Verwässerung.
Juristisch sauber durchgeführt, gleicher nachteiliger Effekt für uns.
Also als Grund wurde tatsächlich das Niederländische Gesetz genannt - weder Bilanzkosmetisch oder sonstiges.
Nichtsdestotrotz stimme ich natürlich dem Kerngedanken einer kleinern Kapitalherabsetzung zu - da diese tatsächlich der Bilanz-Schönheit dient.
Allerdings denke ich, hat Steini aktuell andere Probleme als sich über die eine oder andere Rundung ( in der Bilanz )Gedanken zu machen und den Schönheitschirurgen aufsuchen zu müssen
Die Frage ist eher, was kommt danach bzw. was könnten Konsequenzen sein wenn einmal herabgesetzt?
Und ja, mag sein, dass der Nennwert der ganz großen allesamt bei 1 Cent oder geringer steht - allerdings haben die definitiv mehr Holz vor der Hütten und werden zu Realwert+ gehandelt, wo folglich niemand so verrückt sein wird, die Aktien unter Aktienwert loszuschlagen.
Also leider kein Argument für mich.
Aber mal von der anderen Seite beleuchtet:
Was spricht denn dafür bzw. dagegen , sich gegen die Nennwert-Herabsetzung auszusprechen?
was die Firma wert ist. Es gibt Beispiele, die eine extreme Differenz zwischen realen Wert zum Nennwert aufweisen.
Für mich ist dies wie der Aufdruck einer Münze, die als Zahlungsmittel eingesetzt werden kann.
Wenn die Münze wertvoll ist, wird einfach mehr dafür bezahlt.
Am Ende ist die Begründung an der HV:
Der Nennwert muss herabgesetzt werden, da die Aktie gemäss den Richtlinen im S-Dax nicht so lange unter dem Nennwert notieren darf. Sonst fliegt sie raus.
- Weis ich natürlich nicht, und hab auch nichts gefunden um das zu belegen.
Gute Nacht Leute