Sozialhilfe für Deutsche im Ausland


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Neuester Beitrag: 19.08.03 07:54
Eröffnet am:19.08.03 07:51von: kunibertAnzahl Beiträge:2
Neuester Beitrag:19.08.03 07:54von: big lebowskyLeser gesamt:675
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1849 Postings, 7990 Tage kunibertSozialhilfe für Deutsche im Ausland

 
  
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19.08.03 07:51
1055 Deutsche in 83 Ländern
kassieren Auslands-Stütze

Von ULRIKE BRENDLIN  

Sozialhilfe unter südlicher Sonne: kein Problem – Außenminister Joschka Fischer (Grüne) hilft in „besonderen Notfällen“.

1055 Deutsche kassierten nach einer Statistik des Auswärtigen Amtes 2001 Stütze fern der Heimat – in 83 Ländern rund um den Globus! Kosten: 5,5 Millionen Euro. Im Schnitt 430 Euro pro Monat und Fall.


Besonders viele Deutsche in „sozialer Notlage“ zieht es in die Sonne von Südamerika: Argentinien (199), Brasilien (140), Uruguay (84), Paraguay (52), Bolivien (22).


Auch Südostasien, vor allem Thailand, ist bei Sozialhilfeempfängern beliebt. In der Hauptstadt Bangkok erhalten derzeit 32 Deutsche Stütze.


Im Urlaubsparadies Dominikanische Republik z. B. kassieren derzeit acht deutsche Sozialhilfeempfänger Stütze.


Geregelt ist dies in Paragraph 119 des Bundessozialgesetzes. Wann ein „besonderer Notfall“ vorliegt, entscheidet allerdings der jeweilige Sozialhilfeträger des Bundeslandes, in dem der Betroffene geboren wurde.


Aufgrund eines internationalen Abkommens zahlt die Bundesrepublik an Deutsche, die in der Schweiz leben, den Schweizer Sozialhilfesatz (unterschiedlich hoch in 24 Kantonen). Beispiel: Ein allein stehender deutscher Sozialhilfeempfänger erhält dann ca. 670 Euro plus max. 91 Euro Taschengeld, medizinische Versorgung, Wohnungskosten. Ein vergleichbarer Sozialhilfeempfänger in West-Deutschland kommt auf 295 Euro/Monat zuzüglich Wohnung und Sachleistungen.



 

10380 Postings, 7827 Tage big lebowskySo kann man die Entscheidung des SozG auch sehen

 
  
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19.08.03 07:54

Florida

Kommentar

von Kathrin Spoerr

Ein 64 Jahre alter Sozialhilfeempfänger verlegt seinen Lebensmittelpunkt nach Florida, wo er ein Appartement in Strandnähe bewohnt. Die Miete und seinen Lebensunterhalt lässt er sich vom deutschen Staat überweisen - 1425 Euro monatlich. Ein Gutachter bescheinigt ihm, dass eine Rückkehr nach Deutschland auf Grund "der psychischen Auffälligkeiten (Suizidalität)" nicht möglich sei. Nun hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg zwar beschieden, dass es auch eine günstigere Miete tun könnte, die grundsätzliche Richtigkeit dieser bizarren Konstellation aber bestätigt. Der Mann darf in Florida bleiben, und auch auf die Strandnähe, wo seine Freunde leben, muss er nicht verzichten.

Immer sind es Einzelfälle wie diese, die die Volksseele kochen lassen. Wie so oft neigt die Öffentlichkeit auch in diesem Fall dazu, auf der Suche nach den Verantwortlichen die Falschen zu schmähen - hier das Verwaltungsgericht oder den Florida-Sozialrentner. Beider "Verhalten" steht zur Diskussion. Das des Sozialhilfeempfängers, der sich in unbotmäßiger Gier an öffentlichen Kassen schadlos hält, und das des Gerichts, das diesem unmoralischen Schädling Recht gibt.

Das ist naiv. In der Urteilbegründung der Lüneburger Richter ist nachzulesen, dass sie sich ihre Rechtsprechung nicht aus den Fingern gesogen, sondern dem Gesetz entnommen haben. Wer sich also über diesen Fall aufregen will, der muss seinen Unmut schon an die Richtigen adressieren. Und die sitzen im Parlament, wo Gesetze gemacht werden. Das Lüneburger Gericht hat sich nun in der Tat nicht gerade um die schärfste Auslegung des Sozialhilfegesetzes bemüht. Liest man Passagen der Urteilsbegründung, dann scheint es fast, als hätten die Richter ihren Entscheidungsspielraum provozierend großzügig interpretiert, als wollten sie auf den Umverteilungswahn hinweisen, der hier zu Lande die Regel ist.

Artikel erschienen am 19. Aug 2003

 

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