Baumot AG mit BNox Technik zum Erfolg
https://www.comdirect.de/inf/zertifikate/DE000LS5U9X7
Da hat sich der Emittent wohl schnell und billig der Verantwortung entzogen.
Zweifellos hat das mit der heute anstehenden ersten mündlichen Anhörung in Sachen Musterfeststellungsklage gegen VW vor dem OLG Braunschweig zu tun, die zur Entscheidung ansteht. Vermutlich glauben viele oder rechnen damit, dass die Sammelklage - so sie im Sinne der Dieselbesitzer positiv beschieden wird - dazu führt, dass die anschließenden Einzelklagen ebenfalls zu deren Gunsten ausgehen. Was Schadensersatz auf breiter Front zur Folge hätte und eine Hardware-Nachrüstung entbehrlich machen könnte oder würde. Möglicherweise liegt da der Hase im Pfeffer und raubt der Baumot-Aktie derart die Fantasie. Zumindest momentan.
Das mit den Zertifikaten passt als Begründung sehr viel besser.
Die Nachrüstung hat vielmehr mit dem Recht zum Befahren von Städten zu tun
und mit der Wertsteigerung der Diesel-Fahrzeuge und weniger mit dem Betrug und Schadensersatz durch VW. Für mich ist dies eher eine schöne Gelegenheit noch vor dem Hype um die Daimler-ABE günstig Aktien aufzustocken.
Vielversprechend: Der Aktionär, TSI (Analyst Dr. Dennis Riedl)
ZITAT: Welches sind die besten Aktien abseits von DAX, MDAX und SDAX für den Börsenwinter 2019/20? Mit dem Aktienauswahl-System wurde der gesamte deutsche Markt unter Titeln gescannt, die ansonsten völlig unter dem Radar der meisten Anleger segeln. Das Ziel: Investmentgelegenheiten mit gutem Chance/Risiko-Verhältnis zu finden.
Das Ziel: Investmentgelegenheiten mit gutem Chance/Risiko-Verhältnis zu finden.
Im TSI-Depot des Aktionär werden die trendstärksten Aktien der deutschen Auswahlindizes verfolgt.
BAUMOT auf Platz 6 ! :-)
Teilnehmer sein. Klar, die hatten bis jetzt nur plus!
Ich sehe es ähnlich wie von Artikel14 hier geschildert.
Wäre es nicht unsinnig, sich einer jahrelangen Klage anzuschließen, wenn man doch bis zum 'ersten Schneefall' schon auf Kosten der Verursacher nachgerüstet sein kann?
Vielen Dank für eine Antwort
Diese Klage entscheidet ja über den "Anspruch" auf ... Schadenersatz... der durch den ans Tageslicht gekommene VW - Betrug entstanden ist. Das kann zb. der Wertverlust sein, der ja hierdurch ohne Zweifel entstanden ist. Angenommen ein KFZ von VW, hatte vor dem Bekannt werden noch einen Wert X und eine gewisse Zeit nach dem Bekannt werden, wurde dieser Wert des KFZ, bei gleichen Eingabevorgaben in der Schwacke-Liste plötzlich mit dem X Wert weniger an Wert angezeigt, ist dies ein durch den Betrug verursachter Schaden.
Ein Szenario :
Dieses KFZ verunfallt, durch einen eigen verschuldeten Unfall.
Es besteht eine Vollkaskoversicherung
Der Versicherer lässt es begutachten.
Es stellt sich heraus, dass der Schadenwert des KFZ, den ermittelten Ist-Wert nur um 500,00€ übersteigt.
Das KFZ ist Totalschaden und wird vom Versicherer zu den Reparaturkosten nicht mehr als reparaturfähig deklariert und auch nur noch zum Ist-Wert minus dem Restwet minus Vollkasko - Selbstbehalt abgerechnet.
Ohne den VW-Betrug wäre der Wert des KFZ in der Schwacke - Liste aber stabil geblieben, läge damit dann noch bei einem Wert X über den Reparaturkosten und es wäre somit kein Totalschaden mehr.
Der Versicherer würde zu den Reparaturkosten minus dem Vollkaskoselbstbehalt, den Schade übernehmen.
Dieser "Wertverlust" aus der Schwackeliste, wäre dann der "Schadenersatz" um den es in einer Klage gehen würde, falls dies in der Sammelklage gegen VW für die Kläger positiv ausgehen würde.
Dies hat aber nichts damit zu tun, das ein KFZ auch nach einem Softwareupdate, weiterhin nicht den Vorgaben entspricht und eigentlich eine Hartware-Nachrüstung benötigt..... Hier kommt "Baumot" ins Spiel...... , welche dieses KFZ erst wieder in den Zustand versetzt, die Vorgaben zu erfüllen.
Und hierzu hat VW schon eine Zusage gemacht, sich mit einem Finanzielleb Beitrag an dieser notwendigen Hartware-Nachrüstung zu beteiligen.
Also, eigentlich müßten nun die Betroffenen KFZ-Besitzer jetzt ( nur noch) diese von Baumot entwickelte Hartware-Nachrüstung realisieren.
Ein Einklagen der Erstattung, durch VW sehe ich als nicht notwendig, da dies ja von VW schon zugesagt wurde.
Wie gesagt, dies betrifft ja auch nicht das Klageverfahren, um welches es Heute den Auftakt gab.
Dies betrifft nur der Feststellung und Zulassung zum Anspruch auf "Schadenersatz" gegen VW.
Auf weiter Gute Geschäfte / Zahlen bei Baumot und
allen Investierten viel Erfolg.
Gruß bahag1
Ich habe mal Abstauberlimit an EMA 200 gesetzt ( Euro 1,96 )
Also ob Ihr den Kurs beinflußen könnt!