Neues "Copy & Paste"-Gesetz
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 10.04.03 08:54 | ||||
Eröffnet am: | 10.04.03 08:43 | von: ottifant | Anzahl Beiträge: | 3 |
Neuester Beitrag: | 10.04.03 08:54 | von: ruhrpott | Leser gesamt: | 795 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 2 | |
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Der Deutsche Bundestsag beschließt morgen ein neues Urheberrechtsgesetz.
Gegen den massiven Widerstand der Buchhandlungen wird es Lehrern in Zukunft erlaubt sein, die Copy&Paste-Funktion ihres Computers für den Unterricht zu nutzen.
So sei es erlaubt, 'kleine Teile' von Werken, 'Werke geringen Umfangs' oder 'einzelne Beiträge' aus Zeitungen oder Zeitschriften im Internet zu verwenden.
Wissenschaftler dürfen das neue Recht ebenfalls für ihre Arbeit in Anspruch nehmen, es gibt allerdings Ausnahmen, z.B. muss für Auszüge aus Schulbüchern weiterhin eine Lizenz eingeholt werden.
Quelle: www.taz.de
Copy & Paste muss auch hier erlaubt sein, natürlich mit Quellenangabe.
Viele Grüße
aus dem Ruhrpott